DIESE ÄNDERUNGEN ERKLÄREN WIR: Erhöhung des Förderrahmens Förderung von Geringverdienern Einmalzahlungen bei Ausscheiden aus dem Betrieb Anrechnungsfreibetrag
zvk Altersvorsorge
Im Blick 01-2018 – Informationen für Betriebe
zvk-Beihilfe
ZVK-Zukunft-Rente
Maler-Lackierer-Rente
Betriebsrentengesetz fördert Altersvorsorge ab 2018 noch stärker
die betriebsrente:
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Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wird ab 2018 die Altersvorsorge noch stärker gefördert. „Die Betriebsrentenreform hat auch für Maler und Lackierer Vorteile, wenngleich über die zusätzliche Altersvorsorge (zvk) für die Branche bereits vieles erreicht ist, was sich der Gesetzgeber nun an Zielen gesetzt hat“, so Stephanie Hornetz, zuständige Abteilungsleiterin für das zvk-Verfahren bei der Malerkasse. MEHR DAZU AB SEITE 2
Landesarbeitsgericht: Allgemeinverbindlicherklärung der Tarifverträge für Maler und Lackierer wirksam Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat den Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der AVE des Tarifvertrages über das Malerkassenverfahren (VTV Maler) abgewiesen.
In unserem „Seminar zum Malerkassen-Verfahren“ können Sie Ihr Hintergrundwissen zur Verfahrensabwicklung mit der Malerkasse erweitern und vertiefen. Termine auf der Rückseite der imBLICK, alle Infos und Anmeldung hier: www.malerkasse.de/service/seminare
Das Gericht hat damit bestätigt, dass alle Unternehmen des Maler- und Lackiererhandwerks, die vom Geltungsbereich der Malerkasse erfasst sind, am Verfahren teilnehmen, Beiträge zahlen und Leistungen erhalten. Der Tarifvertrag ist wegen der Wirksamkeit der AVE auf alle erfassten Arbeitgeber von der Malerkasse anzuwenden. MEHR DAZU AB SEITE 4