TEILNAHME AM VERFAHREN DER MALERKASSE Die Malerkasse setzt die Tarifverträge für branchenspezifische Lösungen um, zur
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Sicherung eines zusammenhängenden Urlaubsanspruchs Schaffung einer attraktiven zusätzlichen Altersvorsorge
Damit wird die Attraktivität der Branche für qualifizierte Fachkräfte gestärkt, die Chancen zur Nachwuchsgewinnung erhöht und ein Beitrag zum fairen Wettbewerb am Markt geleistet.
Gelten die Regeln für alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks? Grundsätzlich nehmen alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks an dem Verfahren der Malerkasse teil, wenn zu mehr als 50 % der betrieblichen Arbeitszeit, bezogen auf die Gesamtarbeitszeit, Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks ausgeführt werden. Der betriebliche Geltungsbereich des Rahmentarifvertrages für das Maler- und Lackiererhandwerk (RTV) zählt beispielhaft einige Tätigkeiten auf: „Alle Betriebe des Maler- und Lackiererhandwerks. Dies sind Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die Maler-, Lackierer-, Tüncher-, Weißbinder-, Schilder maler-, Fahrzeug- und Metalllackierer-, Gerüstbau-, Entrostungsund Eisenanstrich-, Wärmedämmverbundsystem-, Betonschutz-, Oberflächensanierungs-, Asbestbeschichtungs-, Fahrbahnmarkierungs- sowie Bodenbeschichtungs- und Belagsarbeiten ausführen……“ Wichtig: Der Außenauftritt oder die gewerberechtliche Eintragung, z. B. in der Gewerbeanmeldung oder der Handwerksrolle, spielen bei der tariflichen Zuordnung keine Rolle. Auch der Raumausstatter, Bodenleger, Holz- und Bautenschützer oder Hausmeisterservice nimmt am Verfahren der Malerkasse teil, sofern überwiegend Tätigkeiten des Malerhandwerks ausgeführt werden (siehe hierzu den Flyer: „Verfahrensteilnahme Raumausstatter, Bodenleger...“).
Was gilt wenn der Betrieb keinem Verband angehört? Die Tarifverträge für das Verfahren der Malerkasse sind allgemeinverbindlich. Sie gelten damit für alle unter den betrieblichen Geltungsbereich der Tarifverträge des Maler- und Lackiererhandwerks fallenden Betriebe, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Innung/Verband. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung erfolgt seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit einem Ausschuss, bestehend aus Vertretern der Spitzenorganisation der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften. Aufgrund ihres Auftrags sieht der Gesetzgeber bei der Malerkasse grundsätzlich ein Interesse zur Teilnahme für alle Betriebe. Die Malerkasse leistet damit auch einen Beitrag für faire Wettbewerbsbedingungen am Markt.
Beispiele zum Geltungsbereich der Tarifverträg im Anhang zur e finden sich au Rechtsverordnu ch ng über Mindest Maler- und Lack lö hne im iererhandwerk (Auszug):
Verkündung
www.bundes
anzeiger.de
Veröffentlicht am BAnz AT 28.04. Freitag, 28. April 2017 2017 V1 Seite 6 von 6
Tätigkeitsbei für Facharbei spiele Anhang 2 ten im Sinne von § 2 Numm er 3 Satz 1 – Prüfen, Bew erten und Vor bereiten von – Herstellen, Un tergründen Bearbeiten, Beh andeln und Ge – Be- und Ent stalten von Ob schichten, ins erflächen, ins besondere dur besondere: – Ausführung ch mechanis von Spachtelche, thermisch und Glättarbei e, physikalische – Ausführung ten und chemische von DämmVerfahren und Isolierarb Schlussbesch eiten, insbes ichtung ondere Wärme – Tapezier-, dämmverbund Verlege-, Kle systeme (WD be- und Spann VS ) ein schließlich – Be- und Ver arbeiten, insbes arbeiten von ondere für De Trenn- und Dä cken-, Wand– Be- und Ver mmschichten und Bodenges arbeitung tex sowie Unterlage taltung tiler Werkstoff n – Ausführung e von Dekoratio nsarbeiten, ins – Ausführung besondere in von Holz- und Räumen und Bautenschutz an Fassaden Angriffe arbeiten, insbes ondere gegen – Ausführung klimatische Bel von Hydrophob astungen und ierungen, Imp biotische – Bauwerksabd rägnierungen ichtungen, ins und Festigunge besondere mit Dichtungsbah n bituminösen, nen und and zement- oder eren Dichtstoff – Anwenden kun en sts toffgebundene von Entrostun n Abdichtungs gs- und Korro cken, Kränen mitteln, sionsschutzv und Stromma erfahren an Bau sten – Herstellen werken und Ob von metallisc jek ten , ins hen Überzüge besondere an – Durchführun n, insbesond Brüere durch Me g von Ausbau tallspritzen, Du arbeiten, insbes Vorbereitung plex- und Sch ondere Herste der Beschicht melztauchver llen von Innenf ung – Ausführung fah läc ren hen aus Putz, von Montagea Gips, Leichtbau rbeiten, insbes stoffen zur – Ausführung ondere Ausvon Schutzbes und Einbau von chi Beschichtung chtungen, ins Systemeleme smitteln nten besondere Bra ndschutzbesc – Betonschu hichtungen tz- und Instan und Auskleidu dsetzungsarb ngen mit – Straßenmark eiten ierungsarbeite n – Baufugentech nik, insbesond ere Anwendung Sanierung von Bauteil-, Dehnu von Systemen sowie Glasve ngs- und Ans und Techniken rsiegelung chlussfugen zur Abdichtu an Gebäuden ng, Instandha – Pflegen und und Objekten ltung und Konservieren im Innen- und von Oberfläch Außenbereich – Entwerfen en , und Umsetzen von Ornamente, bild kommunikativ er und dekora liche Darstellun tiver Gestaltun gen, Signets – Ausführung und Symbole g, insbesond von Lasur- und ere Schriften, Beiztechnike Zeichen, – Ausführung n von Blattmeta ll- und Bronze – Ausführung techniken von Fassmalund Ver zie rungstechnik – Ausführung en, Dekoratio von Sgraffito, nsmalerei, Sch Stuckmarmor, tung von Ste muck- und Imi Stucculustro inersatzmass tationstechni und sonstiger en und Beton ken – Durchführun Putzgestaltun g von Instan g einschließlich dsetzungsarb Konsolidierung der Verarbeieiten, insbes ondere Konse rvierung, Res – Ausführung taurierung, Rek von Instandha ltungsmaßnahm onstruktion und – Auf- und Ab en an Bauwe bauen von Arb rken und Objek eits- und Sch ten utzgerüsten sow ie von Arbeits bühnen Maler