Vor wenigen Tagen, am 20. Juni um 22.51 Uhr mitteleuropäischer Zeit, hatte die Nordhalbkugel der Erde ihre maximale jährliche Neigung hin zur Sonne erreicht – Sommersonnenwende, mit über sechzehn Stunden Sonnenlicht der längste Tag des Jahres. Die Sonnwendfeuer in den kurzen Nächten der vergangenen Wochenenden feiern diesen Wendepunkt. Ein Brauch, den viele Mythen und Legenden umgeben, und der wohl weit in die vorchristliche Zeit zurückgeht. Der frühere Volksglaube, dass dieses Feuer – oft genannt als „Johannisfeuer“ – Dämonen, Krankheiten, Missernten und Hagel abwehren, Wachstum und Fruchtbarkeit auf Wiesen und Feldern dagegen „befeuern“ soll, wird heute kaum noch gelebt. Verliebte Pärchen aber springen gelegentlich immer noch Hand in Hand über das Feuer, was zusammenschweißen und Glück in der Beziehung bringen soll. Vielleicht ist an den alten Weisheiten ja doch was dran?
Mit der Sommer-Sonnenwende beginnt der kalendarische Sommer. Bis zum 21. September sind wir im „Sommerfeeling“, genießen die Wärme, leben draußen, feiern Feste, machen Urlaub. Auch diese ui-Ausgabe ist schon in Sommerstimmung, randvoll mit Veranstaltungen und Informationen für einen erlebnisreichen und unterhaltsamen Juli „Dahoam“. Sie müssen nicht wegfahren – vielleicht eine kleine Ausflugsfahrt mit der Granitbahn, ja! – das Leben liegt und beginnt vor Ihrer Haustüre. Sie müssen nur rausgehen und mitmachen. Die Natur hat dafür schon mal ihr schönstes und wärmstes Kleid angezogen.
Impressum
»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH
redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de) amtsblatt
Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de) titel
Zeichnung Albert Lehner text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) anzeigen werbung@ui-hauzenberg.de grafische gestaltung
Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck
PASSAVIA, Passau www.passavia.de auflage
6.000 Stück verteilung
Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 06. August 2024 anzeigenannahmeschluss 26. Juli 2024
Af da Eckbäng
Der Ratsch in der Redaktionsstube
Es fährt ein Zug nach nirgendwo!?
Hauzenberg
Sie werden gelobt und gefeiert, von manchen aber auch kritisiert und belächelt: auf der „ui-Eckbäng“ in unserer Redaktionsstube in der Danglmühle sitzen dieses Mal Heidi Bauer und Hans Fillafer vom Förderverein Lokalbahn Hauzenberg. Nach Stadtpfarrer Alexander Aulinger und den Fußballfunktionären des TSV-DJK Oberdiendorf nehmen zwei „Eisenbahnfreunde“ zum Interview mit Chefredakteur Manfred Sommer und Reporter Andreas Windpassinger auf dem Tisch zur Brotzeit Platz, die die Reaktivierung der Zugstrecke von Passau nach Hauzenberg nach wie vor als realistisch sehen und von sich selbst sagen, dass man als Protagonist dieses Projekts ein wenig verrückt sein muss. Der Verein geht strategisch und Schritt für Schritt vor. Die erste erfolgreiche Haltestelle gibt es bereits: der Zug fährt nicht nach nirgendwo, sondern vom Passauer Hauptbahnhof bis nach Lindau (Grubweg). Als nächster Etappenschritt soll im nächsten Jahr Erlau folgen.
Heidi Bauer: „Ein wenig verrückt muss man schon sein!“
Seit 2007, das Jahr der Lokalbahn-Fördervereinsgründung, wird die Idee verfolgt, mit dem Zug von Passau nach Hauzenberg zu fahren – die Strecke ist gut 25 Kilometer lang. Und von dieser Idee sind Heidi Bauer und Hans Fillafer auch heute noch überzeugt. Mit „Eisenbahnromantik“ habe das nichts zu tun, und auch von einer „Spaßbahn“ wollen sie nichts hören. Bus und Schiene würden auf dem Land einfach immer wichtiger werden. Geht es nach den beiden, ist die Bahn das Verkehrsmittel der Zukunft schlechthin, weil es zum Entzerren des Straßenverkehrsaufkommens beitrage. Eine Konkurrenz zu Busunternehmen wollen sie nicht sein, hier gebe es schon Modelle in der Schublade, die ein Miteinander sicherstellen würden. „Infrastruktur-Projekte werden in der Zukunft noch eine wahnsinnige Bedeutung kriegen, da bin ich mir sicher“, sagt die ehemalige SPD-Stadträtin Bauer, und ergänzt: „in klimapolitischer, wirtschaftlicher und touristischer Hinsicht.“ Es sei einfach ein wirtschaftlicher Schub
für die Stadt, wenn diese auch mit dem Zug erreichbar ist. Aktuell wolle man einen touristischen Verkehr anpeilen und es gehe noch nicht um den Personennahverkehr, denn für diesen müsste die öffentliche Hand eine „Bestellung“ machen, wie es in der Eisenbahn-Fachsprache heißt. Wenn es mal ein überregionaler ÖPNV sein soll, käme dann mit Blick auf die Idee der Stadtbahn eine Kooperation mit Stadt und/ oder Landkreis Passau ins Spiel, um Zugfahrten in gutem Takt, ohne Stau und Parkplatzsuche, ermöglichen zu können. Der Verein trägt Sorge für das Freihalten der Strecke, kümmert sich um die Vegetationspflege, etwa die Unkrautbekämpfung im Gleisbereich oder den Rückschnitt von Sträuchern. „Wir haben eine intakte, genehmigte Infrastruktur, die Schienen sind nicht kaputt“, betont Fillafer.
Eine intakte Infrastruktur ist gegeben –Schienen wären befahrbar
Die mehr als 200 Mitglieder des Fördervereins unterstützen auch die eigens gegründete haftungsbeschränkte „Granitbahn UG“, die wiederum einen Koopera -
tionsvertrag mit der Bayerischen Regionaleisenbahn (BRE) hat, dass sich um den Streckenerhalt gekümmert werde. Zur Erklärung: die BRE ist seit 2014 Eigentümerin der Strecke beziehungsweise Schiene, hat etwa 80.000 Euro in eine Weiche investiert, die nötig gewesen ist für die Genehmigung der Strecke Richtung Lindau auf einem Nebengleis. Die Spitzkehre ist einmalig und im deutschen Schienennetz eine Seltenheit geworden, es ist sogar die Überlegung da, an der Spitzkehre einen Haltepunkt zu machen. Zurück zur Unternehmergesellschaft: Hier sind Bauer und Fillafer Gesellschafter und auf der Suche nach Leuten, die sich mit einer Einlage beteiligen wollen. „Es geht uns um Unterstützung für die Reaktivierung, für die Inbetriebnahme, den Ausbau der Strecke, es geht nicht um den späteren laufenden Betrieb“, stellt Bauer klar, die ins Schwärmen kommt, wenn sie von den früheren Sonderfahren mit der Dampflock anlässlich des Nikolaus-Einzugs in der Granitstadt erzählt. 2002 sei das Hochwasser gekommen, und dann habe die Deutsche Bahn als damalige Eigentümerin der Strecke gesagt, dass jetzt Schluss damit sei.
Vieles scheitert an bürokratischen Hürden und fehlenden Geldern
Vor diesem Hintergrund ist es ein wahrer Erfolg, dass man in Zusammenarbeit mit den Passauer Eisenbahnfreunden mit dem roten Nostalgie-Triebwagen über die 222 Meter lange Kräutelsteinbrücke die Donau überqueren und bis nach Grubweg fahren kann. Die Eisenbahnfreunde kommen deswegen ins Spiel, weil der Hauzenberger Verein selbst kein Schienenfahrzeug hat. Als nächstes soll es im Idealfall 2025 nach Erlau gehen. Hier arbeite man an der Streckenkontrolle und befahre die Schiene mit Baufahrzeugen - Brücken sind zu prüfen, Bäume sind vom Gleis zu
Hier kommen Sie zum Fahrplan 2024 der Granitbahn
entfernen. Gleis und Schwellen seien in Ordnung. Die Reaktivierung einer Nebenstrecke erfordere hohen bürokratischen Aufwand mit Blick auf Betriebsgenehmigung und Betriebserlaubnis. „Es ist unglaublich, was es alles braucht, dass man eine Zulassung bekommt für ein genehmigtes Fahrzeug auf der Schiene“, sagt Bauer. Vieles scheitere einfach am Eisenbahngesetz oder am Geld – Nebenstrecken-Reaktivierungen werden politisch oft gefordert, erfahren in der Realität aber dann nicht die finanzielle Unterstützung von der öffentlichen Hand, die es bräuchte – so müsse enorm viel privat bezahlt werden. Auf der Eckbank kommen Heidi Bauer und Hans Fillafer zu dem Ergebnis, dass es wesentlich mehr Zusammenarbeit
mit den Kommunen bräuchte. Diese –auch Hauzenberg – müssten erkennen, welches Potential diese Strecke habe, nicht nur in touristischer, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Der Verein kann die Strecken-Reaktivierung und deren Betrieb nicht stemmen – es braucht jemanden von kommunaler Seite, der die Strecke nutzen will, einen entsprechenden Auftrag erteilt und Züge bestellt. Ob es dazu tatsächlich kommen wird, steht aktuell in den Sternen. Bis dahin kämpfen die Beiden energisch und leidenschaftlich, und mit ein bisschen Verrücktheit weiter, um die Infrastruktur bis Hauzenberg und Obernzell erhalten zu können.
Einsteigen und genießen: „Panoramafahrt mit Kaffee und Kuchen“ am 7. Juli 2024, Abfahrt um 11.15 Uhr am Passauer Hauptbahnhof. Anmeldung wegen begrenzter Plätze erwünscht unter www.lokalbahn-hauzenberg.de
Von links: Andreas Windpassinger, Heidi Bauer, Hans Fillafer und Manfred Sommer
a ktion l ebenshil F e h auzenberg e .v. k inderkrebshil F e r ottal- i nn e . v .
BergBenefiz ab 10:00 Uhr | Bienenhaus am Geiersberg Programm siehe Seite 9
Freitag 12. Juli
stadtbücherei hauzenberg Vorlesestunde für Kinder 15:00 Uhr | Bücherei
Samstag 13. Juli
u nterstützungsverein h auzenberg
Ausflug in die Fuggerstadt Augsburg 06:00 Uhr | Busbahnhof Hauzenberg Informationen telefonisch bei Hans Anetzberger: 0160-97769894 oder www.unterstuetzungsvereinhauzenberg.de
Die Gruppenphase ist geschafft –seit 29. Juni laufen die Finalrunden.
ui und die Brauliebe Hirz laden zum geselligen Public Viewing nach Eben. Übertragen werden alle Spiele mit Beteiligung der Deutschen Nationalmannschaft und natürlich auch das Finale am 14.Juli.
Mach Dein Spiel!
beim Bienenhaus am Geiersberg
Der Reinerlös des Festes wird zu 100 % an gemeinnützige Organisationen gespendet. Gerne werden darüber hinaus auf dem Fest noch weitere Spenden entgegen genommen. Bei schlechtem Wetter muss das Fest ersatzlos gestrichen werden. Bis dahin eingegangene Spenden werden gänzlich gespendet.
Gerne begrüßen wir Wander- und Fahrradgruppen zur Einkehr bei unserem Fest! Auf zahlreichen Besuch freut sich das Organisationsteam!
Programm
ab 10 Uhr:
Erlebe und feiere die Spiele mit Freunden und gewinne als größte Fangruppe das 20-Liter Freibier-Fassl oder laß Dir Dein Fan-Bierfuizl abstempeln und tausche es bis zum 04. August 2024 in eine leckere Pizza der Brauliebe Hirz ein!
Eröffnung des Festes durch einen Salut der Gau-Böllerschützen mit anschließendem Weißwurstfrühschoppen, Bratwürste, Schnitzelsemmel und Käse
ca. 12 Uhr:
Zweiter Salut der Böllerschützen Kaffee und selbstgemachte Kuchen und Torten
ab 13 Uhr:
Kurzweiliger Nachmittag mit der Musikkapelle Boarisch Sound, Auftritten der Alphorngruppe Sauwald Alpinos und Gesangseinlagen der Bayerwald Stubenmusik
ab 19 Uhr:
Gemütlicher Festausklang
13 – 16 Uhr
Kinderprogramm mit Kinderschminken und Spielen!
bergbenefiz-geiersberg@web.de
Der Bayerische Bauern- und Beamtengesang
feiert am SAMSTAG, 28. JULI ab 14.00 Uhr
IM GRANITZENTRUM IN HAUZENBERG sein 25-jähriges Jubiläum
Die Sänger haben eingeladen und viele Musikfreunde feiern mit. Auf insgesamt drei Bühnen gibt es von 14:30 — 18:15 Uhr durchgehend ein abwechslungsreiches Unterhaltung- und Musikprogramm. Neben dem Bayerischen Bauern- und Beamtengesang sind dabei: Hammerschmid Musi - Matheis Musi - Gruam Buam - Hinterbauernmusi - Soizweger Zwoagsang - Drent & HerentKasberger Quartett - Geschwister Möckl - Müller Buam und Tom & Basti
Zur Jubiläumsveranstaltung ist die gesamte Bevölkerung bei freien Eintritt herzlich eingeladen. Mit Brotzeit, Ka ee + Kuchen ist auch für das leibliche Wohl der Gäste bestens gesorgt.
Auf geht’s — aufg’spuit wird!
Hauzenberger
ab 16:00 Uhr Auftakt mit Standkonzert am Marienbrunnen
Am 14. August beginnt die Dult
Mittwoch, 14. August
17:00 Uhr Festzug aller Vereine zum Festplatz
Festbetrieb täglich ab 11:00 Uhr
Feiertag
10:00 Uhr Festgottesdienst mit Kräuterbuschenweihe
Veranstalter: Stadt Hauzenberg | Festwirt: Rudi Hirz 5 Tage
Donnerstag, 15. August
Freitag, 16. August
Tag der Betriebe & Behörden
Samstag, 17. August Tag der Senioren
Sonntag, 18. August Tag der Familien 14.bis 18.Augu
www.hauzenberger-dult.de
Ferien pro gramm der Stadt Hauzenberg 2024
Dienstag, 30. Juli 2024
Donnerstag, 01. August 2024
Erstes Hauzenberger „Xmal – Trumpf!“ Turnier
Picknick-Puppentheater „Kasperl und der Piratenschatz“
Erlebt den Spaß beim ersten "Xmal - Trumpf!" Turnier in Hauzenberg! Entdeckt Xmal, das tolle Einmaleins-Kartenspiel, das Mathe zum Vergnügen macht. Die Siegerin oder der Sieger gewinnt einen Pokal und einen Kinogutschein.
Anmeldung: Ausschließlich online über die Homepage www.kjr-passau.de/angebote/anmeldung
Bitte hier gleich den Zustieg-Ort angeben!
Meldeschluss: Sonntag, 21.07.2024
Schnapp' Dir einen Picknickkorb und eine gemütliche Decke und lasse Dich von Kasperls spannendem Abenteuer um einen Piratenschatz verzaubern. Popcornverkauf vor Ort!
Original Bayerische Puppenbühne Elze
Uhrzeit / Ort: 15:00 Uhr / Wiese am Klimapavillon
Kosten: 4,00 Euro pro Person Kartenverkauf im Tourismusbüro im Rathaus der Stadt Hauzenberg
Sonstiges: Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Ohne Sitzplatzreservierung. Bei schlechtem Wetter findet das Picknicktheater in der Adalbert-Stifter-Halle statt.
Veranstalter: Stadt Hauzenberg und Puppentheater Elze
Ein Tag auf dem Reiterhof
Mit Hofführung, Schnupperreiten und Pferde putzen
Uhrzeit / Ort: 10:00 – 14:00 Uhr / Reiterhof Böhmisch, Satzbach 1, 94136 Thyrnau Alter: ab 6 Jahre
Anmeldung: Eva Böhmisch, per WhatsApp an 0179-1095829 oder per Mail an info@reitergruppe-satzbach.de
Meldeschluss: Dienstag, 23.07.2024
Sonstiges: Bitte bring einen Fahrrad- oder Reiterhelm und feste Schuhe mit. Kosten: 12,00 Euro je Teilnehmer inkl. Verpflegung und Getränken
Veranstalter: Reiterhof Böhmisch
Mittwoch 31. Juli 2024
Bushcraft – Bauen und Spielen im Wald
Wir bauen im Wald gemeinsam Stühle und benutzen dabei unter Anleitung Werkzeuge wie Taschenmesser, Säge und Axt. Im Anschluss machen wir ein cooles Geländespiel.
Uhrzeit / Ort: 10:00 – 15:00 Uhr / Rocco-Park bei der Seebühne Alter: 10 – 14 Jahre
Teilnehmerzahl: max. 16 Kinder
Anmeldung: per Mail an petra.kloepfer@alpha4u-bildung.de mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum
Meldeschluss: Donnerstag, 25.07.2024
Sonstiges: Bitte Getränk und Brotzeit mitbringen!
Veranstaltung findet nur bei trockener Witterung statt!
Veranstalter: Alpha4u – Das Bildungsinstitut e. V.
Sonstiges: Du brauchst etwas Taschengeld für Getränke und Essen oder nimm dir eine Brotzeit mit! Rückfahrt 17.00 Uhr.
Kosten: 40,00 Euro
Veranstalter: Martina Schwarz, Kreisjugendring Passau
Schießabenteuer und 4D-Kino:
Erlebe Action im Schützenheim!
Entdecke das Abenteuer des Schützensports in unserem funkelnagelneuen Schützenheim! Probiere Bogenschießen auf Zielscheiben und im 4D-Kino in unserer coolen Bogenhalle aus. In der Luftgewehrhalle zeigen wir dir, wie du mit Luftgewehr und Luftpistole zielst und triffst. Und für unsere jüngeren Gäste unter 12 Jahren gibt’s super Spaß mit unseren Laseranlagen. Komm vorbei und hab jede Menge Spaß!
Uhrzeit / Ort: 13:00 – 17:00 Uhr / Schützenheim der Siedlungsschützen Haag, Hochhausstraße 23 in Haag (Hauzenberg)
Alter: ab 8 Jahren
Teilnehmerzahl: max. 16 Kinder
Anmeldung: per Mail an info@siedlungsschuetzen-haag.de mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum
Meldeschluss: Montag, 29.07.2024
Sonstiges: Bring Sportklamotten und Hallenschuhe mit, für Essen und Trinken ist gesorgt!
Veranstalter: Siedlungsschützen Haag 1960 e. V.
Samstag, 03. August 2024
Lebensraum Wasser mit Fischernte
Einblick in den Angelsport, von Wasserlebewesen über Fischkunde bis hin zum Schnupperfischen - all das könnt Ihr bei uns an diesem Tag erleben!
Uhrzeit / Ort: 09:30 - 14:00 Uhr / Furthweiher
Alter: 7 – 13 Jahre
Teilnehmerzahl: max. 15 Kinder
Anmeldung: per Mail an ferienprogramm@hauzenberg.de mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum
Entdecke bei einem Schnuppertraining in den Sparten Luftgewehr, Luftpistole, Bogen und Blasrohr, dein Talent für das Sportschießen. Für Kinder unter 12 Jahren steht eine Lichtgewehranlage zur Verfügung.
Anmeldung: per Mail an ferienprogramm@hauzenberg.de mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum
Meldeschluss: Donnerstag, 01.08.2024
Sonstiges: bitte Geodreieck, Bleistift, Schere, Tesa und Uhu (kein Klebestift) mitbringen; Voraussetzung für den Fortgeschrittenen-Kurs ist die Teilnahme am Anfängerkurs.
Kosten: 2,00 Euro
Veranstalter: Stadtbücherei Hauzenberg
Montag, 12. August 2024
Aquarell-Malen für Kinder
Wenn du gerne malst, dann ist dieser kreative Kurs genau richtig für dich! Mit ein wenig Anleitung gelingen dir schnell tolle Bilder, die du im Anschluss natürlich mit nach Hause nehmen kannst.
Alter: Solarblume ab 8 Jahre / Robotik 1 ab 10 Jahre
Teilnehmerzahl: je Kurs 10 Teilnehmer
Anmeldung: per Mail an ferienprogramm@hauzenberg.de mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum
Meldeschluss: Montag, 05.08.2024
Sonstiges: Frau Antoinette Lang begleitet die Gruppe
Kosten: die Veranstaltung ist kostenlos, Buskosten 5,00 Euro je Teilnehmer
Veranstalter: Wissenswerkstatt Passau e.V. und Stadt Hauzenberg
Dienstag, 13. August 2024
Musikwerkstatt: Sing like a Popstar!
Bist du musikbegeistert? Singst du gerne oder möchtest verschiedene Instrumente ausprobieren? Dann helfen dir zwei Profimusiker und deinem Auftritt auf der großen Bühne steht nichts mehr im Wege.
Uhrzeit / Ort: 10:00 – 14:00 Uhr / Adalbert-Stifter-Halle, Eckmühlstr. 22 Alter: 8 – 12 Jahre und 11 – 15 Jahre
Teilnehmerzahl: max. 18 Kinder
Anmeldung: per Mail an petra.kloepfer@alpha4u-bildung.de mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum
Meldeschluss: Donnerstag, 01.08.2024
Sonstiges: Bitte Getränk und Brotzeit mitbringen!
Veranstalter: Alpha4u – Das Bildungsinstitut e. V.
Expedition in die Steinwelten
Ein abenteuerliches Kinderprogramm im Granitzentrum.
Veranstalter: Stadt Hauzenberg und Puppentheater Elze
HINWEIS:
Datenschutz ist uns ein wichtiges Anliegen. Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass bei den Veranstaltungen Fotos gefertigt werden, insbesondere Übersichtsaufnahmen der Veranstaltungen im Rahmen des Ferienprogramms. Die Aufnahmen finden im Rahmen unserer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Verwendung. Wenn Sie nicht fotografiert werden möchten, sprechen Sie bitte vor der Veranstaltung den anwesenden Fotografen oder die anwesende Fotografin an, damit Ihr Wunsch berücksichtigt werden kann.
Montag, 19. August 2024
Waldspielplatz Spiegelau
Wir machen uns einen schönen Tag mit Spiel und Spaß auf dem Waldspielplatz in der Spiegelau.
Anmeldung: per Mail an ferienprogramm@hauzenberg.de mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum
Meldeschluss: Donnerstag, 15.08.2024
Sonstiges: Bitte Verpflegung und der Witterung angepasste Kleidung mitbringen Kosten: Wir freuen uns über eine Spende!
Veranstalter: Jugendrotkreuz Hauzenberg
Expedition in die Steinwelten
Ein abenteuerliches Kinderprogramm im Granitzentrum.
Uhrzeit / Ort: 10:00 – 13:00 Uhr / Granitzentrum Bayerischer Wald Alter: ab 7 Jahre
Teilnehmerzahl: max. 15 Kinder
Anmeldung: per Mail an granitzentrum@hauzenberg.de oder telefonisch unter der 08586 9769960
Sonstiges: Brotzeit mitnehmen, Getränke können vor Ort gekauft werden Kosten: 10,00 Euro
Veranstalter: Granitzentrum Bayerischer Wald
Mittwoch, 21. August 2024
Ein Vormittag mit dem Förster
Den Wald mit allen Sinnen kennenlernen (sehen, fühlen, riechen), Tiere erkennen und verstehen (Präparate, Spuren, Erkenn-Spiele), Spiele mit viel Bewegung (z. B. Eichhörnchen-Spiel)
Anmeldung: per Mail an granitzentrum@hauzenberg.de oder telefonisch unter der 08586 9769960
Sonstiges: Brotzeit mitnehmen, Getränke können vor Ort gekauft werden
Kosten: 10,00 Euro
Veranstalter: Granitzentrum Bayerischer Wald
Besuch bei der Polizei Hauzenberg
Wir besuchen unseren Freund und Helfer: die Polizei in Hauzenberg. Dort bekommen wir einen Einblick in den Polizeialltag. Anschließend gehen wir ein Eis essen und machen Spiele mit dem Schwungtuch.
Sonstiges: Ende ist um 13 Uhr am Rocco-Park. Bitte nehmt etwas zu trinken und ein Taschengeld für eine Kugel Eis mit.
Veranstalter: Lebenshilfe Passau und Polizei Hauzenberg
Donnerstag, 29. August 2024
Schwarze Steine im Boden - Entdeckungsreise für Kinder am Geolehrpfad Kropfmühl
Im Aubachtal erforschen wir zuerst mit dem Team des Hauses am Strom die Geheimnisse des Bodenlebens und können dabei winzig kleine und erstaunlich große Lebewesen entdecken. Nach einer kleinen Mittagspause führt uns dann ein echter Bergmann tief unter die Erdoberfläche und nimmt uns dabei auch mit auf eine kleine Zeitreise: Woher kommt eigentlich Graphit und wie hat man es schon vor mehr als hundert Jahren geschafft, Graphit aus der Erde zu holen? Brotzeit bitte mitnehmen.
Anmeldung: Telefonisch unter 08591/4629960 oder per E-Mail an info@hausamstrom.de
Sonstiges: Brotzeit und Getränke bitte mitnehmen!
Kosten: 9,00 Euro
Veranstalter: Haus am Strom mit Besucherbergwerk Kropfmühl
Freitag, 30. August 2024
„Starke Emotionen, starke Lösungen –Schlagabtausch mit Boxautomat“ mit anschließender Sommernachtsparty
Wie gehe ich mit starken Emotionen gut um? Welche Werkzeuge der Emotionsregulierung gibt es und welche können mir helfen? Finde mithilfe des Boxautomaten heraus, welche Emotionen dich besonders schlagkräftig machen.
Anmeldung: Karin Feilmeier, Tel. 0170 4151041 oder per Mail an info@karin-feilmeier.de
Meldeschluss: Freitag, 23.08.2024
Sonstiges: Schreibmaterial, Kissen, Decke, Brotzeit und Getränke für den Tag mitbringen
Kosten: 20,00 Euro
Veranstalter: Karin Feilmeier (Kinder-, Jugend- und Elterncoach) und Stadt Hauzenberg
Erlebnis im Bergwerk
Auf geht´s zum Abenteuer im Bergwerk Kropfmühl! Folge mit Helm und Kittel den Spuren der Bergleute und lerne alles rund um das „schwarze Gold“, so wie der Bergmann das wunderbare, grau glänzende Gestein „Graphit“ nennt. Weiter geht es mit dem Basteln eines eigenen Bleistiftes, Erstellen einer Zeichnung mit dem selbstgebastelten Bleistift und eigenem Graphiterz. Abschließend werden noch ein paar Gruppenspiele gespielt.
Anmeldung: telefonisch direkt im Besucherbergwerk unter 08586/609-147 (Öffnungszeiten: Do-So 10:30 - 15:00 Uhr) oder per Mail an info@graphit-bbw.de Meldeschluss: Montag, 26.08.2024
Sonstiges: Brotzeit und Getränke bitte selbst mitbringen
Kosten: 13,00 Euro
Veranstalter: Besucherbergwerk Kropfmühl gGmbH
Wissenswerkstatt — Würfelmaschine oder Seifenblasenmaschine
Alter: Würfelmaschine ab 8 Jahre / Seifenblasenmaschine ab 10 Jahre
Teilnehmerzahl: je Kurs 10 Teilnehmer
Anmeldung: per Mail an ferienprogramm@hauzenberg.de mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum
Meldeschluss: Montag, 26.08.2024
Sonstiges: Frau Antoinette Lang begleitet die Gruppe
Kosten: die Veranstaltung ist kostenlos, Buskosten 5,00 Euro je Teilnehmer
Veranstalter: Wissenswerkstatt Passau e.V. und Stadt Hauzenberg
Dienstag, 03. September 2024
Erlebnis im Bergwerk
Auf geht´s zum Abenteuer im Bergwerk Kropfmühl! Folge mit Helm und Kittel den Spuren der Bergleute und lerne alles rund um das „schwarze Gold“, so wie der Bergmann das wunderbare, grau glänzende Gestein „Graphit“ nennt. Weiter geht es mit dem Basteln eines eigenen Bleistiftes, Erstellen einer Zeichnung mit dem selbstgebastelten Bleistift und eigenem Graphiterz. Abschließend werden noch ein paar Gruppenspiele gespielt.
Anmeldung: Karin Feilmeier, Tel. 0170 4151041 oder per Mail an info@karin-feilmeier.de
Meldeschluss: Freitag, 23.08.2024
Sonstiges: Schreibmaterial, Kissen, Decke, Brotzeit und Getränke für den Tag mitbringen
Kosten: 20,00 Euro
Veranstalter: Karin Feilmeier (Kinder-, Jugend- und Elterncoach) und Stadt Hauzenberg
Freitag, 06. September 2024
Landart - Kunst in und mit der Natur
„Die Fantasie der Natur ist grenzenlos“ und lädt uns zum kreativen Gestalten ein. Wir gehen auf die Suche nach Formen und Farben in der Natur, schärfen unsere Sinne spielerisch, und lassen mit unserer Kreativität und Fantasie eigene Kunstwerke entstehen - mit anschließender Vernissage. Die Natur ist eine Künstlerin und wir sind es auch!
Uhrzeit / Ort: 10:00 – 12:00 Uhr
Alter: 6 – 12 Jahre
Anmeldung: Telefonisch unter 08591/4629960 oder per E-Mail an info@hausamstrom.de
Sonstiges: Nehmt Euch etwas zu trinken mit!
Kosten: 5,00 Euro
Veranstalter: Haus am Strom und Monika Flatau
Samstag, 07. September 2024
Bogenschießen im Parcours
Nach einer Einweisung wird der Umgang mit dem Bogen erlernt und geübt. Einteilung in Gruppen – die beste Gruppe gewinnt!
Anmeldung: per Mail an ferienprogramm@hauzenberg.de mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum
Meldeschluss: Mittwoch, 28.08.2024
Sonstiges: Feste Schuhe und wetterfeste Kleidung, Essen und Trinken frei
Kosten: 20,00 Euro
Veranstalter: SJV-Kropfmühl
Sonntag, 08. September 2024
Malen mit den Freunden der Malerei
Alle kleinen und großen Künstler erhalten zwei Leinwände, auf denen sie mit Unterstützung von Künstlern ihrer Fantasie freien Lauf lassen können.
Uhrzeit / Ort: 15:00 – 16:30 Uhr / Werkraum der Sportmittelschule Hauzenberg Alter: 6 – 13 Jahre
Teilnehmerzahl: max. 20 Kinder
Anmeldung: per Mail an ferienprogramm@hauzenberg.de mit Angabe von Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum
Meldeschluss: Donnerstag, 05.09.2024
Sonstiges: Bitte ein altes T-Shirt oder einen Malerkittel mitnehmen.
Kosten: 10,00 Euro
Veranstalter: Freunde der Malerei Hauzenberg
Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher & Bärtl Bär
Gezeichnet: Albert Lehner | Erzählt: Manfred Sommer
Die Geschichte von der Maus ohne Namen
Maxi und Bärtl lieben die sonnigen Tage auf der Blumenwiese vor dem Wald. „Was ist das doch für ein herrlich ruhiges Plätzchen, so still, nur das Summen und Brummen der Bienen, sonst überhaupt nullkomma-null, nichts!“ schwärmt Maxi. „Jaaah“ murmelt der Bär, um die Ruhe auf der Blumenwiesen nicht zu gefährden, ganz leise. „Und für den leckeren Honig nehme ich das bisschen Gesumme mit Freude gerne in Kauf“ flüstert Bärtl und schleckt sich dabei genüßlich über die Bärenschnauze.
Was für ein traumhaft schöner Tag, der sicher bis zur Abenddämmerung so weiter gegangen wäre, hätte da nicht plötzlich und unüberhörbar vom Waldrand herüber ein
Flie, fla, flutsch,
Mein Name der ist futsch!
Ich schaukle hin,
Ich schaukle her, Ich schaukle hoch Und noch viel höher.
Doch alles schaukeln Hilft nicht weiter:
Flie, fla, flutsch, Mein Name der ist futsch! die Stille und Ruhe des Tages jäh beendet.
Was ist das denn? Neugierig folgen Maxi und Bärtl der Richtung des Stimme - über die Wiese bis hin zum Waldrand. Und dann sehen sie es: An einem dicken Baumast ist eine Schaukel befestigt und auf der wiederum sitzt und schaukelt ein Mädchen mit langen, gelben Zöpfen … „flie, fla, flutsch, mein Name der ist futsch!“ „Hallo“ rufen die beiden und winken zu dem Mädchen zu. „Hallo“ ruft das Mädchen zurück, springt von der Schaukel und läuft zu unseren beiden Freunden.
Es ist ein Maus-Mädchen. Maxi und Bärtl hatten noch nie ein so flinkes und unbekümmertes Maus-Mädchen gesehen – Maxi auch noch nie ein hübscheres. „Ich bin Bärtl Bär“ ergreift Bärtl die Initiative und stellt sich dem kleinen Wesen vor. „Und wer bist du?“ „Ich bin Maus… ach, ich weiß nicht mehr wie ich mit Vornamen heiße, ich bin von der Schaukel gefallen und habe leider meinen Namen vergessen. Ich grüble schon die ganze Zeit darüber nach, aber es will mir nicht mehr einfallen. Sag' einfach Mäuslein zu mir du Großer! Darf ich dich Bärtl nennen und sind wir Freunde?“ „Ja gerne“, antwortet Bärtl ein wenig überrascht, aber froh und stolz, so schnell eine neue Freundin gefunden zu haben.
„Und wer bist Du?“ fragt das Mäuslein dann Maxi. „Ich … ähm … ich…“ stottert Maxi verlegen und beinahe hätte auch er beim Anblick des hübschen Mäuse Mädchens seinen Namen vergessen. „Ich … ich bin Maxi, Maxi Scher“ antwortet er nach einer gefühlten Ewigkeit. „Hallo Maxi, ich bin Mäuslein ohne Vornamen und es wäre schön, wenn auch wir echte Freunde sein könnten“. Dann umarmt die Maus unseren kleinen Maulwurf, der außer einem „Ja, gerne“ keinen einzigen Piepston mehr herausbringt.
Maxi Scher, Bärtl Bär und Mäuslein ohne Namen haben sich die nächsten Tage immer wieder getroffen und viele gemeinsame Abenteuer und Entdeckungen erlebt. Maxi hat seine Schüchternheit längst überwunden und grübelt schon seit Tagen an einem Vornamen für das Maus-Mädchen. „Jeder von uns hat einen Vornamen und ich finde unsere neue Freundin sollte auch einen passenden Namen haben!“ Darin sind sich alle drei Freunde einig. Aber so recht haben die Namen, die sich Maxi ausgedacht hat weder Bärtl, und schon gar nicht Mäuslein, gefallen. Könnt Ihr da vielleicht unseren Freunden ein wenig helfen und einen passenden Vornamen für unser kleines MausMädchen vorschlagen?
Schickt Eure Namensvorschläge für unser Maus-Mädchen entweder per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de
Unter allen Einsendungen verlosen wir 3 Memorix-Spiele mit Maxi & Bärtl.
?Charlotte
Frieda Lotte Ronja
Lucie
Rosalie Greta Adelheid
z Kreu
brasil. Währungseinheit
Exaktheit, Präzision
Lebewesen ohne Farbstoffbildung
Vorname von USPräsident Obama
Markt für Wertpapiere
Gerät zur Zielführung (Kzw.)
wirtschaftlicher Aufschwung
lang gezogener Strand (ital.)
finnischer Läufer (Paavo)
Teil des Bühnenstücks
nervöse Muskelzuckung Abkürzung für Senior
ein Erdteil
Sandsturm in Nordafrika
feinkörniges Stärkemehl
Gebirge in Marokko
Ungeziefer, Parasit
lateinisch: Sei gegrüßt!
dt. Autorennfahrer (Sebastian)
schüchtern Nähmaterial
Verkehrsstockung
Staat in Südostasien
Druckbuchstabe
Leibeigener
Höflichkeitsformel
Aroma, zarter Geruch bestimmter Artikel
flaschenförmiges Gymnastikgerät
Stadt u. Kanton in der Schweiz
3
linker Nebenfluss des Neckars
fein, empfindlich
KfzZeichen Cham zu der Zeit, während wunschlos zufrieden
Attraktiv von allen Seiten: finanziell und visuell –unser Design-Klassiker überzeugt außerdem mit effizienter HybridTechnologie und umfassender Sicherheitsausstattung. Jetzt testen!
1 App, 3 Jahre inklusive*, 7 Services Holen Sie alles, was Ihren Swift bewegt, auf Smartphone.
1 Endpreis für einen Suzuki Swift 1.2 DUALJET HYBRID ALLGRIP Comfort.
Kronreuth 2
94051 Hauzenberg
7
Telefon 0 85 86/22 22 e-Mail: az@autohaus-amsl.de www.autohaus-amsl.de
Gewinn
Auflösung aus 225/06.2024
Kreuzworträtsel: SOMMERANFANG
Sudoku: 921 341 688
Wir gratulieren zum süffigen Fußballabend mit Freunden!
Den Kasten Granit-Weizen der Apostelbrauerei Hirz hat Gewonnen: Lena Knaus aus Raßreuth
Und, wir wiederholen die Bier — Gewinnaktion - jetzt mit doppelten Spaß!
do sel Rät k u Su
Lösung
Gewi
Das Spiel ist noch nicht vorbei! Zum EM-Finale gibt es jetzt doppelten Gewinn: Wahlweise 2 Kasten Granit-Weiß oder 2 Kasten Original Dinkel Bier der Apostelbrauerei Hirz. Damit läßt sich der Sieg feiern,oder der Frust ertränken. 5 3 8 7 9 8 4 8 4 1 3 7 1 9 6 2 6 8 3 2 5 4 7 8 9 8 2 5 2 7 6 1
nn
Bella
Italia Brunch
Sonntag, 28.07. 09:00 — 13:30 Uhr
24,90 € pro Person, inkl. ein Glas Prosecco
1 Glas Sekt gratis, 1 Heißgetränk inkl., Saft, Wasser
Schicken Sie mindestens eine Lösung der Rätselseite bis Freitag, 12.07.2024, also noch vor dem Finale der EM, mit Telefonnummer per Post an die ui-Redaktion oder per E-Mail an redaktion@ui-hauzenberg.de. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Zum 1. Juli übernimmt Dr. Tobias Mir Sadry die Praxis des im April verstorbenen Dr. Jan Vecerka. Durch die Praxisübernahme ist die gute ärztliche Versorgung in Hauzenberg weiterhin auf hohem Niveau gewährleistet. Eine Weiterführung der Praxis am Marktplatz 2 war schon seit Dezember letzten Jahres vereinbart, Umstrukturierungen und Modernisierungen geplant. Neue Kolleginnen unterstützen ab Juli die bisherigen Mitarbeiterinnen, damit die Praxis möglichst zügig wieder in einen ärztlichen Vollbetrieb gehen kann. Spätestens ab 15. Juli soll es dann soweit sein. Auf die Frage, warum ausgerechnet Hauzenberg zur Praxisgründung ausgewählt wurde und was sein ärztliches Hauptanliegen sei, antwortet Dr. Sadry:
„Mir persönlich war es ein Anliegen mich hier in Hauzenberg niederzulassen, weil ich hier geboren und aufgewachsen bin und somit natürlich viele Leute kenne, was für mich auch den Reiz des Hausarzt Daseins ausmacht. Medizinisch besonders am Herzen liegt mir meine Tätigkeit als Notarzt, die ich auch weiterhin ausübe sowie die Palliativmedizin, also die Begleitung von Patienten die unheilbare Krankheiten oder weit fortgeschrittene Erkrankungen haben bzw. sterbend sind. Diese Menschen brauchen eine andere, intensive medizinische Betreuung“.
Wir wünschen dem jungen Hauzenberger Arzt viel Erfolg, Kraft und Ausdauer für seine medizinischen Aufgaben.
Öffnungszeiten ab 15.07.2024
Mo – Fr 07:30 – 12:30 Uhr
Mo + Di 14:00 – 17:30 Uhr
Do 15:00 – 18:30 Uhr
telefon +49 8586 6747
E-Mail praxis@sadry.de
Berufsausbildung /-tätigkeit
2008 – 2010 Ausbildung zum Rettungsassistenten
2010 – 2012 Berufstätigkeit als Rettungsassistent beim Bayerischen Roten Kreuz
studium
von WS 2012 / 13 bis WS 2018 / 19 Studium der Humanmedizin an der LMU München
Studiumsabschluss am 23.11.2018 mit der 3. Ärztlichen Prüfung
02/2020 Abschluss der Promotion in der kardiologischen Abteilung des Universitätsklinikums Großhadern unter Frau Prof. Dr. Julinda Mehilli mit Stipendium der Rudolf und Brigitte Zenner Stiftung von 2016 bis 2017 sowie von 2018 bis 2019 Stipendium des Klinikum Passau
Ärztliche Tätigkeit
ab dem 01.01.2019 bis 31.07.2021 Anstellung als Assistenzarzt im Klinikum Passau in der Abteilung für Kardiologie (1 Jahr), Rotation ZNA (9,5 Monate), Rotation Gastroenterologie (2 Monate), Rotation Onkologie (8,5 Monate)
01 / 2021 Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin
ab 01.09.2021 bis 05.04.2024 Anstellung im KH Freyung mit Tätigkeit in der Gastroenterologie (16 Monate) sowie Rotation auf die Intensivstation (6 Monate) und anschließende Tätigkeit in der zentralen Notaufnahme
seit 02 / 2023 erfolgte die Tätigkeit in der Notaufnahme des KH Freyung als Funktionsoberarzt
10 / 23 Teilnahme an der Basisweiterbildung Palliativmedizin für Ärzte
04 / 24 Erwerb der Facharztanerkennung Innere Medizin
DasAmtsblatt
der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg
Jahrgang 51.06
02. Juli 2024
69 Standesamt
Amtliche Bekanntmachungen
70 8. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Aubach“
71 Änderung des Bebauungsplanes „GI Jahrdorf“ mit Deckblatt Nr. 13
71 Änderung des Bebauungsplanes „Schachet-Ost“ mit Deckblatt Nr. 6
72 Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2024
73 Vollzug des Wassergesetzes
73 Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages vom 18.06.2024
75 Benutzungsordnung der Stadtbücherei Hauzenberg als Satzung der Stadt Hauzenberg
77 Gebührenordnung der Stadtbücherei Hauzenberg
78 Antragsfristen für Sitzungen
Informationen aus dem Sitzungsdienst
79 Stadtrat, Sitzung vom 11.06.2024
80 Bauausschuss, Sitzung vom 17.06.2024
Informationen
80 Stellenanzeige Stadt Hauzenberg
80 Rathaus und Bauhof geschlossen
80 Neues Kreismusikschuljahr ab September 2024
81 Die ILE Abteiland informiert: Kostenloses Energieberatungsangebot
81 Erfahrungsaustausch der ILE Abteiland-Gemeinden zur Grundsteuerreform
82 Kostenloser Infoabend: BEG & GEG 2024 Anforderung und Fördermittel bei energetischer Sanierung von Wohngebäuden
82 vhs Hauzenberg – Kurse Juli
83 Adressen & Öffnungszeiten
Geburten
09.05.2024
Leon Hartmann
Christina und Felix Hartmann
Oberneuhäusl 19, Hauzenberg
31.05.2024
Hanna Heidelberger
Sabrina und Thomas Heidelberger
Am Steig 3, Hauzenberg
bund fürs leben
06.06.2024
Andrea Holzinger und Simon Pfeiffer Oberholz 42, Hauzenberg
14.05.2024
Leo Kümmeringer
Christine und Andreas Kümmeringer
Hinterfeld 14, Hauzenberg
31.05.2024
Theo Ritzer
Stephanie und Christoph Ritzer, Hauzenberg
20.05.2024
Xaver Grubmüller
Stefanie und Christoph Grubmüller
Passauer Straße 5, Hauzenberg
02.06.2024
Delia Salome Dalbauer
Theresa und Valentin Dalbauer
Ruhmannsdorf 38, Hauzenberg
24.05.2024
Lina Maria Wolf
Leonie Wolf und Alois Hödl
Langheinrichstraße 3, Hauzenberg
16.05.2024
14.06.2024
Julia Fuhlmann
Böhmerwaldstraße 21 Freyung und Benedikt Krinninger Sonneneck 4, Hauzenberg
04.06.2024
15.06.2024
Martina Hagenbuchner und Raimund Färber
Am Steig 6, Hauzenberg
08.06.2024
17.06.2024
Dr. Gerhard Lang Seiboldwies 7, Hauzenberg 76 Jahre wir trauern
Johann Sexlinger Hochstraße 39, Hauzenberg 85 Jahre
Walburga Bauer
Kusserstraße 14, Hauzenberg 95 Jahre
Helmut Berndl Brückenstraße 41, Hauzenberg 70 Jahre
h I nwe I s
Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586-3062.
bekanntmachun G en
8. e rwe I terung der Ortsabrundungssatzung „ a ubach“;
Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 07.06.2021 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Aubach zu erweitern. Die Ortsabrundungssatzung soll im Nordwesten erweitert werden. Dadurch wird Baurecht für ein Baugrundstück auf einer Teilfläche des Grundstückes FlurNr. 756 Gemarkung Windpassing geschaffen. Auch erfolgt eine Erweiterung des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung auf den FlurNrn. 756/1, 776/1 und 776/2 Gemarkung Windpassing nach Norden.
Mit dem Erlass der Satzung soll die Erweiterungsfläche in den Geltungsbereich der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB einbezogen, als Innenbereich
abgegrenzt werden und ist dann im Rahmen des § 34 BauGB bebaubar.
Nach Durchführung der erneuten Bürger und Fachstellenbeteiligung mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 13.12.2022 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB die 8. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Aubach“ als Satzung.
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ortsabrundungssatzung in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Die Satzung einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Stadt Hauzenberg, 04.06.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
car itas
Der Caritasverband für die Diözese Passau e.V. sucht für die Caritas Wohn- und Pflegegemeinschaft, Seniorenheim St. Josef in Hauzenberg zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
Hauswirtschaftliche Kraft (m/w/d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in Teilzeit 25 Stunden –bei Wochenend- wie Feiertagsdienst im Wechsel mit entsprechendem Freizeitausgleich. Ausführliche Informationen zu Stellen unter www.caritas-passau.de Oder scannen Sie den QR-Code. Die Verbundenheit mit den Werten der Caritas und die Identifikation mit den Grundsätzen der Katholischen Kirche setzen wir bei unseren Mitarbeitenden voraus.
Ihre schriftliche Bewerbung bitte an: Caritas Wohn- und Pflegegemeinschaft, Seniorenheim St. Josef Frau Ulrike Moser, Kusserstr. 14, 94051 Hauzenberg (Tel. 08586 605-0)
Caritasverband für die Diözese Passau e.V.
Änderung des b ebauungsplanes „ g I Jahrd O rf“ m I t d eckblatt n r. 13; hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses
Der Stadtrat hat am 11.06.2024 beschlossen den Bebauungsplan „GI Jahrdorf“ zu ändern. Der Änderungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Geltungsbereich:
Die Änderung des Bebauungsplanes betrifft das Grundstück Flur Nr. 293/2 Gemarkung Jahrdorf.
Plan des Verfahrensgebietes: (ohne Maßstab)
Verfahrensart:
Im Rahmen des nachfolgenden Verfahrens nach § 13 BauGB wird der Öffentlichkeit und auch den Trägern Öffentlicher
sparkasse-passau.de
Belange gesondert Gelegenheit gegeben Stellung zu nehmen.
Diese Bekanntmachung dient nur der Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses und stellt keine Aufforderung zu Beteiligung dar.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Mit vorgenannter Bauleitplanung sollen die Voraussetzungen für die Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungsflächen (ehemals Penninger) in Flächen für Fitness und Bewegung geschaffen werden. Für diese geplante Maßnahme bedarf es einer Bebauungsplanänderung, insbesondere ist die Art der baulichen Nutzung zu ergänzen, da Anlagen für sportliche Zwecke nach aktuell rechtskräftigem Bebauungsplan nicht zulässig sind.
Hauzenberg, 18.06.2024
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des b ebauungsplanes „ s chachet-Ost“ m I t d eckblatt n r. 6; Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 05.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Schachet-Ost“ mit Deckblatt Nr. 6 zu ändern.
Beabsichtigt ist eine intensivere Bebauung des Grundstückes. Es soll ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage errichtet werden. Geplant ist ein Kellergeschoss (Tiefgarage), Untergeschoss, Erdgeschoss sowie ein Staffelgeschoss.
Nach Durchführung des Beteiligungsverfahrens mit Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen, beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 17.06.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „Schachet-Ost“ mit Deckblatt Nr. 6 als Satzung. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt das Deckblatt zum Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung und zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berück -
Jetzt noch schnell historisch niedrige Bauzinsen sichern.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin bei Ihrem Sparkassenberater.
sichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44
Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Stadt Hauzenberg, 19.06.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
bO denr I chtwertkarte zum s t I chtag 01.01.2024
Veröffentlichung und Einsicht Veröffentlichung der Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2024
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte beim Landratsamt Passau hat in seiner Sitzung am 12.06.2024 gemäß § 193 Abs. 5 und § 196 BauGB die Bodenrichtwerte für die Städte, Märkte und Gemeinden des Landratsamtes Passau beschlossen. Die Bodenrichtwertkarte wird dann in das Bodenrichtwertsystem Landkreis Passau übertragen und zum 30.06.2024 veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass jeder das Recht besitzt, auch außerhalb der Auslegungsfrist von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Passau, Domplatz 11, 94032 Passau, Auskunft über die Bodenrichtwerte zu erlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). (Tel.: 0851/397-6292 oder E-Mail: gutachterausschuss@landkreispassau.de)
Die Bodenrichtwerte für die Stadt Hauzenberg können gemäß § 12 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) einen Monat lang vom 03.07.2024 bis einschließlich 05.08.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.
Außerdem kann die Bodenrichtwertkarte auch nach der Auslegungsfrist eingesehen werden.
Diese finden Sie wie folgt: www.landkreis-passau.de Landkreis, Verwaltung & Politik Gutachterausschuss Bodenrichtwertauskunft Bodenrichtwert-Informationssystem Passau oder https://okgis.osrz-akdb.de/pas/
Die Erläuterung zur Bodenrichtwertkarte für den richtigen Umgang mit den Werten und Hinweise zum Urheberrecht finden Sie ebenfalls auf dieser Plattform.
Auskunft über die Bodenrichtwerte gibt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses am Landratsamt Passau.
Stadt Hauzenberg, 10.06.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Mail andreas.windpassinger@gmail.com andiwindpassinger
Andreas Windpassinger
V O llzug des w assergesetzes;
Einleiten bzw. Versickern von Niederschlagswasser aus dem Bereich der Kreisstraße PA 42
1. Sachverhalt bzw. Vorhaben
Die Kreisstraßenverwaltung des Landkreises Passau beantragt die wasserrechtliche Erlaubnis für die ordnungsgemäße Einleitung (Versickerung) von Niederschlagsswasser) aus dem Bereich der Kreisstraße PA 42.
Nach den Antragsunterlagen ergeben sich folgende Einleitungen:
Die Planunterlagen für das Vorhaben liegen gemäß Art. 69 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) i. V. m. Art. 73 Abs. 3 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) 1 Monat in der Zeit von 17.07.2024 bis 16.08.2024 in der Gemeindeverwaltung Hauzenberg während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Die Planunterlagen/Antragsunterlagen können auch digital unter www.landkreis-passau.de unter der Rubrik Bekanntmachungen „Wasserrecht“ eingesehen werden.
Maßgeblich sind aber der Inhalt der amtlichen Bekanntmachung und die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen in Papierform.
3. Einwendungsvorschriften
Jeder, dessen Belange durch das Vorha-
ben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (= bis 30.08.2024) schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Passau, Domplatz 11, 94032 Passau, Zimmer 3.11, oder bei der Gemeinde Hauzenberg Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
4. Erörterungstermin
Sofern Einwendungen erhoben werden, findet ein Erörterungstermin statt, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird.
Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin schriftlich benachrichtigt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Bei mehr als 50 Einwendungen findet die Benachrichtigung über den Erörterungstermin und über die Entscheidung hinsichtlich der Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung statt.
Stadt Hauzenberg, 11.06.2024
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
satzung f Ü r d I e erhebung e I nes kurbe I trages VO m 18.06.2024
Aufgrund der Art. 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung für die Erhebung des Kurbeitrages
§ 1 Beitragspflicht
Personen, die sich zu Kur- und Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.
§ 2 Kurgebiet
Kurgebiet ist das Gemeindegebiet.
§ 3 Entstehen, Fälligkeit und Einrichtung des Kurbeitrages
1. Die Kurbeitragsschuld entsteht für jeden Aufenthaltstag mit Beginn des jeweiligen Tages.
2. Der Kurbeitrag wird mit dem Entstehen fällig.
3. Der Kurbeitrag ist an den zur Erhebung Verpflichteten (§ 6) oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, unmittelbar an die Gemeinde zu entrichten.
§ 4 Höhe des Kurbeitrages
1. Der Kurbeitrag wird nach der Anzahl der Aufenthaltstage berechnet. Angefangene Tage gelten als volle Tage.
— Kinder vom 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 €
— Personen mit Schwerbehinderung ab 50 % 0,00
— Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr und ab dem 3. Kind sind frei
3. Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
§ 5 Erklärung des Kurbeitragspflichtigen
1. Kurbeitragspflichtige, die im Kurgebiet der Gemeinde übernachten, haben der Gemeinde spätestens am Tage nach ihrer Ankunft die für die Feststellung der Kurbeitragspflicht erforderlichen Angaben (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse des Reiseanmelders) zu machen.
2. Die Meldepflicht entfällt bei Personen, die den Beitrag nach § 6 Abs. 4 an den Inhaber der Kuranstalt entrichten oder die nach § 6 Abs. 1 oder 3 gemeldet werden oder mit denen eine Vereinbarung nach § 7 Abs. 1 getroffen worden ist.
§ 6 Einhebung und Haftung
1. Natürliche und juristische Personen, die Kurbeitragspflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlassen sowie Inhaber von Campingplätzen sind verpflichtet, der Gemeinde die Beitragspflichtigen schriftlich zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben. Sie sind weiterhin verpflichtet, den Kurbeitrag einzuheben und haften
der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrags.
2. Der Kurbeitrag ist von dem zur Einhebung Verpflichteten spätestens einen Tag nach der Abreise des Kurbeitragspflichtigen an die Gemeinde abzuführen. Die Gemeinde kann zulassen, dass der Beitrag erst am Monatsende abgeführt wird.
3. Wenn Teilnehmer an Gesellschaftsreisen einen Pauschalsatz bezahlt haben, in dem der Kurbeitrag eingeschlossen ist, so ist an Stelle des nach Absatz 1 Verpflichteten der Reiseunternehmer zur Abführung des Kurbeitrags verpflichtet; er haftet der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrags. Absatz 2 gilt entsprechend.
4. Inhaber von Kuranstalten sind verpflichtet, der Gemeinde am Ende jeden Monats die Zahl der Personen zu melden, die ihre Kuranstalt besucht haben und kurbeitragspflichtig waren, aber nicht im Kurgebiet der Gemeinde übernachtet haben. Sie haben von diesen Personen den Kurbeitrag einzuheben und in einer Summe allmonatlich an die Gemeinde abzuführen. Sie haften der Gemeinde gegenüber für den Eingang des Beitrags. Werden von den Beitragspflichtigen Ermäßigungen geltend gemacht (§ 4 Abs. 2 Nr. 3), so ist das Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen nachzuweisen.
§ 7 Besondere Vorschriften für Zweitwohnungsbesitzer 1. Personen, die ihre zweite oder eine weitere Wohnung in der Gemeinde haben und nach § 1 kurbeitragspflichtig
sind, haben einen jährlichen Kurbeitrag zu entrichten. Dieser gilt für maximal 2 gemeldete Personen. Weitere Personen, die die Wohnung nutzen, haben eine entsprechende Erklärung abzugeben.
2. Der jährliche Kurbeitrag beträgt 60,00 €.
3. Inhaber von Zweitwohnungen haben Beginn und Ende des Haltens jeder Zweitwohnung im Gemeindegebiet sowie Veränderungen, die eine Auswirkung auf die Festsetzung des pauschalen Jahreskurbeitrags haben, der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Beginn und Ende schriftlich anzuzeigen.
4. Die Beitragspflicht für den pauschalen Kurbeitrag entsteht jeweils am 1. Januar. Tritt die Beitragspflicht erst nach dem 1. Januar ein, so entsteht die Beitragspflicht mit dem ersten Tag des Folgemonats. Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Voraussetzungen des Absatzes 1 nicht mehr vorliegen.
5. Mehrere Inhaber einer Zweitwohnung haften gesamtschuldnerisch für den pauschalen Kurbeitrag.
6. Die Gemeinde kann zur Feststellung der Kurbeitragspflicht verlangen, dass Inhaber von Zweitwohnungen ihr über die Benutzung der Zweitwohnung Auskunft geben.
§ 8 Datenschutz
Die im Rahmen der Einhebung des Kurbeitrages verarbeiteten Daten dürfen zu keinem anderen Zweck als zur Einhebung des Kurbeitrags verwendet werden.
www.malerbetrieb-watzinger.de www.malerbetrieb-watzinger.de Hüpf buRg Vermietung
Maler- und Lackierermeister
CHRISTIAN WATZINGER
CHRISTIAN WATZINGER
Wolkar 25 Telefon (08586)975922 94051 Hauzenberg Mobil (0151) 116374 03
Nutze den Sommer
1. Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
2. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01.01.2005 außer Kraft.
Hauzenberg, 18.06.2024
Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
b enutzungs O rdnung der s tadtb Ü chere I h auzenberg als s atzung der s tadt h auzenberg ( b enutzungs O rdnung VO m 20.06.2024)
Die Stadt Hauzenberg erlässt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2,3 des Gesetzes vom 24. Juli 2023 (GVBl. S. 385) geändert worden ist folgende Benutzungsordnung als Satzung: § 1 Allgemeines
1. Die Stadtbücherei Hauzenberg ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Hauzenberg. Sie dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Weiter- und Fortbildung sowie der Freizeitgestaltung.
2. Jede Person ist berechtigt, die Stadtbücherei und ihre Angebote im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.
3. Während des Aufenthalts in der Stadtbücherei Hauzenberg und der Nut -
zung ihres Medienangebots gilt diese Benutzungsordnung sowie die Hausordnung.
4. Die Benutzung der Stadtbücherei ist grundsätzlich unentgeltlich. Die Jahresgebühren für einen Benutzerausweis zur Ausleihe sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben. Die Gebühren können im Bedarfsfall abweichend zur Gebührenordnung an die jeweilige Kostenentwicklung von der Büchereileitung angepasst werden.
§ 2 Öffnungszeiten
1. Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei werden durch Aushang bzw. auf der Internetseite der Stadtbücherei (www.hauzenberg.de/buecherei) bekannt gemacht.
§ 3 Anmeldung
1. Die Benutzerin/Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage ihres/ seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokuments an und erhält einen Benutzerausweis. Die Benutzerin/Der Benutzer bestätigt mit ihrer/seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis genommen zu haben.
2. Bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und gespeichert, soweit diese von der Stadtbücherei zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt werden. Der/die Büchereibenutzer/in bestä -
tigt mit seiner/ihrer Unterschrift die gesetzlich erforderliche Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Ergänzend gilt die Anlage Datenschutz.
3. Minderjährige können selbst Benutzer werden, wenn sie das 3. Lebensjahr vollendet haben. Für die Anmeldung legen Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr die schriftliche Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters vor bzw. dessen Unterschrift auf dem Anmeldeformular.
4. Bei der Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren haftet der/die gesetzliche Vertreter/in im Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
5. Dienststellen, juristische Personen, Institute und Firmen melden sich durch schriftlichen Antrag eines Vertretungsberechtigten an.
6. Die Benutzerin/Der Benutzer ist verpflichtet, der Stadtbücherei Änderungen des Namens oder der Anschrift unverzüglich mitzuteilen.
§ 4 Benutzerausweis
1. Die Ausleihe von Medien der Stadtbücherei ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.
2. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei. Sein Verlust ist der Stadtbücherei unverzüglich anzuzeigen. Für Schaden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet die/ der eingetragene Benutzerin/Benutzer bzw. ihr/sein gesetzlicher Vertreter.
Schönes, älteres
Einfamilienhaus mit Garten
In Zentrumsnähe von Hauzenberg
140 m2 (2 Stockwerke) mit Garten, Keller, Carport ... ab Herbst 2024 zu vermieten.
Individuelle Raumaufteilung – auch Büro/ Wohnung noch möglich
Kaltmiete: 800,00 €
Bei echtem Interesse bitte E-Mail an: info@granit-goetzer.de
Reservierung & Buchung: werbung@ui-hauzenberg.de
3. Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr erhoben.
§ 5 Ausleihe, Leihfrist
1. Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
2. Die Leihfrist für Bücher beträgt vier Wochen. Für andere Medienarten kann die Büchereileitung kürzere Leihfristen bestimmen. Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.
3. Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.
§ 6 Ausleihbeschränkungen
1. Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Stadtbücherei benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Ausleihe ausgeschlossen werden.
2. Für einzelne Medienarten kann die Büchereileitung besondere Bestimmungen festlegen.
§ 7 Vorbestellungen
1. Für ausgeliehene Medien kann die Stadtbücherei auf Wunsch der Benutzerin/des Benutzers Vorbestellungen mit entsprechender Benachrichtigung entgegennehmen.
§ 8 Auswärtiger Leihverkehr
1. Im Bestand der Stadtbücherei nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliothe -
partner4tax.de
ken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.
§ 9 Verspätete Rückgabe, Einziehung
1. Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.
2. Säumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.
§ 10 Behandlung der Medien, Haftung
1. Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigung und Verlust ist die Benutzerin/ der Benutzer schadenersatzpflichtig.
2. Vor jeder Ausleihe sind die Medien von der Benutzerin/vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.
3. Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Stadtbücherei anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
4. Eine Weitergabe der Medien an Dritte ist nicht gestattet.
5. Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die durch Handhabung von Hard- und Software der Stadtbücherei an Daten, Dateien und Hardware der Benutzer entstehen. Dies gilt auch für Schäden an Geräten, die durch Handhabung von Medien aus der Stadtbücherei entstehen.
§ 11 Schadenersatz
1. Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Stadtbücherei nach pflichtgemäßem Ermessen.
2. Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wiederherstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert. Für die Einarbeitung eines Ersatzexemplars wird eine Gebühr erhoben. § 12 Nutzungsbedingungen für Internet und WLAN
1. Der Internet-PC und das WLAN stehen allen Büchereibenutzern zur Verfügung. Die Nutzungsdauer der Benutzer-PCs kann von der Büchereileitung festgelegt werden.
2. Die Stadtbücherei haftet nicht:
— für Folgen von Verletzungen des Urheberrechts durch Benutzer
— für Folgen von Vertragsverpflichtungen zwischen Benutzern und Internetdienstleistern
— für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer auf Grund von fehlerhaften Inhalten der von ihm benutzten Medien entstehen
— für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer durch die Nutzung der Bibliotheksarbeitsplätze und der dort angebotenen Medien an Dateien oder Medienträgern entstehen
— für Schäden, die einer/einem Benutzerin/Benutzer durch Datenmissbrauch Dritter auf Grund des unzureichenden Datenschutzes im Internet entstehen.
Holzinger Steuerberatung GmbH
Neuburger Str. 101, 94036 Passau
T. +49 851 949 90-0
E. wh@partner4tax.de
3. Die Stadtbücherei schließt Gewährleistungen aus, die sich auf die Funktionsfähigkeit der von ihr bereitgestellten Hard- und Software und die Verfügbarkeit der von ihr an diesen Arbeitsplätzen zugänglichen Informationen und Medien beziehen.
4. Die Benutzerin/Der Benutzer verpflichtet sich:
— die gesetzlichen Regelungen des Straf- und Jugendschutzgesetzes zu beachten und an den EDV-Arbeitsplätzen und über das WLAN gesetzeswidrige Informationen weder zu nutzen noch zu verbreiten. Das Aufrufen rechtswidriger Inhalte (z.B. pornografische, rassistische und gewaltverherrlichende Darstellungen) im Internet ist untersagt.
— keine Dateien und Programme der Bücherei oder Dritter zu manipulieren
— keine geschützten Daten zu manipulieren
— die Kosten für die Beseitigung von Schäden, die durch ihre Benutzung an den Geräten und Medien der Bücherei entstehen, zu übernehmen
— bei Weitergabe ihrer Zugangsberechtigungen an Dritte alle dadurch entstehenden Schadenskosten zu übernehmen
— das Empfangen, Lesen und Versenden von E-Mails nur über Drittanbieter abzuwickeln. Es ist nicht gestattet:
— Änderungen in den Arbeitsplatzund den Netzkonfigurationen durchzuführen
— technische Störungen selbstständig zu beheben
— Programme und Dateien von mitgebrachten Datenträgern oder aus dem Netz an den PC-Arbeitsplätzen zu installieren oder zu speichern
— an den PC-Arbeitsplätzen kostenpflichtige Inhalte aufzurufen oder zu nutzen
— an den PC-Arbeitsplätzen Bestellungen von Waren aufzugeben bzw. Käufe und Verkäufe über das Internet abzuwickeln.
§ 13 Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht
1. Jede Benutzerin/Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbücherei beeinträchtigt werden.
2. Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzerinnen/Benutzer übernimmt die Stadtbücherei keine Haftung.
3. Essen und Trinken sowie das Rauchen sind in der Stadtbücherei nicht gestattet.
4. Das Hausrecht nimmt die Leitung der Stadtbücherei oder das mit seiner Ausübung beauftragte Bibliothekspersonal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.
§ 14 Ausschluss von der Benutzung
1. Benutzerinnen und Benutzer, die gegen diese Benutzungsordnung und die Hausordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden.
§ 15 Inkrafttreten
1. Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2024 in Kraft.
Hauzenberg, den 20.06.2024 Gudrun Donaubauer, 1.Bürgermeisterin
g eb Ü hren O rdnung
a nhang zur b enutzungsO rdnung VO m 20.06.2024
1. Jahresgebühr
— für Erwachsene 15,00 €
— für Kinder und Jugendliche beitragsfrei
— für Schüler, Studenten und Auszubildende beitragsfrei
2. Säumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist pro Woche und Medium
— für Erwachsene 0,30 €
— für Kinder und Jugendliche 0,10 €
3. Ersatzausstellung eines Benutzerausweises 3,00 €
4. Kostenersatz pauschal bei kleinen Schäden pro Buch/Medium 3,00 €
5. Verlust eines Buches/Mediums Wiederbeschaffungswert des Buches/ Mediums zzgl. Einarbeitungskosten 2,20 €
Anlage Datenschutz für Ihre Benutzungsordnung
Datenschutz
Die Öffentliche Bücherei Hauzenberg ist eine Einrichtung der Stadt Hauzenberg und unterliegt daher den Datenschutzbestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), sowie ergänzend dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG).
In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verarbeitung personenbezogener Daten in unserer Bücherei. Wir verpflichten uns, die Privatsphäre der Besucher zu schützen und personenbezogene Daten nach Maßgabe der DSGVO zu behandeln und zu verwenden.
Verantwortliche Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist:
Stadtbücherei Hauzenberg
Marktplatz 10
94051 Hauzenberg
Telefon 08586/3080
E-Mail: buecherei@hauzenberg.de
Datenschutzbeauftragte:
Verena Weidinger
Marktplatz 10
94051 Hauzenberg
Telefon 08586/30-36
verena.weidinger@hauzenberg.de
Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten ist auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO gestützt. Die personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Rechtsverhältnisses zwischen Ihnen und Stadtbücherei Hauzenberg benötigt.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ihre Daten benötigen wir für die Abwicklung der Ausleihe und Rückgabe von Medien, für die Kontaktaufnahme (z.B. um Sie zu informieren, wenn ein vorgemerktes Medium zur Verfügung steht, so Sie das wünschen). Die rechtliche Grundlage
Amtsblatt | 51.06 Amtliche Bekanntmachungen
bilden Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a) und b) DSGVO / § 51 BDSG. Es handelt sich um vorvertragliche Maßnahmen, die Daten dienen der Wahrung berechtigter Interessen der Bücherei/Bibliothek (ordnungsgemäße Medienausleihe) und Sie willigen in die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ein, indem Sie den Antrag auf einen Benutzerausweis ausfüllen und mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
Welche Daten werden erfasst?
Name, Vorname
Geburtsdatum (zur Prüfung der Altersbeschränkung bestimmter Medien und zur Gebührenabrechnung)
Adresse
Telefonnummer
E-Mail-Adresse
Diese Daten werden ausschließlich für die Zwecke der Bücherei/Bibliothek (Ausleihe, Mahnungen; mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung: Information über Vormerkungen, auslaufende Leihfristen) verwendet. Falls Sie sich zur Onleihe anmelden oder den eOPAC/WebOPAC nutzen möchten, ist dazu ggf. die Weitergabe von Daten an die Dienstleister nötig (s. u.).
eOPAC/WebOPAC
Unsere Bücherei/Bibliothek betreibt einen eOPAC/WebOPAC im Internet. Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Benutzerkonto für diesen Service freigeschaltet wird und Sie Ihr Konto online einsehen können, um z.B. ein Medium zu verlängern. Dazu müssen folgende Daten an den Betreiber des eOPAC/WebOPAC weitergegeben werden:
Benutzerausweisnummer
Geburtsdatum oder vom Leser geändertes Passwort
Betreiber des eOPAC/WebOPAC Findus Internet-OPAC
Inh. Richard Lippmann
Gablonzer Str. 1
90522 Oberasbach
Telefon 0911/ 969 49 89 www.findus-internet-opac.de
Wir haben mit dem Betreiber des Findus Internet-OPAC einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen. Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, können
Sie sich vertrauensvoll an den Datenschutzbeauftragten des Findus Internet-OPAC wenden. Findus Internet-OPAC
Inh. Richard Lippmann
Gablonzer Str. 1
90522 Oberasbach
Telefon 0911/ 969 49 89 www.findus-internet-opac.de
Was passiert, wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder deren Nutzung widerrufen?
Wenn Sie uns Ihre Daten nicht anvertrauen oder deren Nutzung widerrufen, können Sie keine Medien mehr ausleihen. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten so lange, wie Sie Medien ausleihen oder andere unserer Dienstleistungen nutzen möchten, längstens fünf Jahre nach der letzten Ausleihe / nach der letzten Zahlung der Jahresgebühr.
Welche Rechte haben Sie, was Ihre bei uns gespeicherten Daten betrifft?
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenden Sie sich dazu bitte an Verantwortlichen, dessen Kontaktdaten Sie oben auf dieser Seite finden.
Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der oben angegebenen Adresse an uns wenden. Außerdem haben Sie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn Sie den Eindruck haben, dass der Webseiten-Betreiber sich nicht an die Datenschutzbestimmungen hält.
Für die Datenschutzaufsicht ist nach Art. 51 DSGVO der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Bayern zuständig.
Prof. Dr. Thomas Petri
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Telefon 089/212672-0
Telefax 089/212672-50
Email poststelle@ datenschutz-bayern.de
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich (vgl. Art. 7 DSGVO). Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch möglich ist.
a ntragsfr I sten f Ü r sI tzungen
— Am 16.07. für die Sitzung des Stadtrates am 29. Juli 2024
— Am 30.07. für die Sitzung des Bauausschusses am 12. August 2024
e nde der a mtl I chen b ekanntmachungen
informationen aus dem sitzun G sdienst
s tadtrat, sI tzung VO m 11.06.2024
Antrag des ADAC Südbayern e.V. Motorsport / Ortsclub auf Erlaubnis zur Benutzung der Gemeindestraßen der Stadt Hauzenberg im Rahmen der Central European Rally vom 17.–20.10.2024 – Abstimmung 17:6 Der ADAC Südbayern beantragt die Erlaubnis zur Benutzung von Gemeindestraßen für o.g. Zeitraum. Sportrechtlich wird die Veranstaltung vom Deutschen Motorsportbund und dem Weltverband FIA genehmigt, zuständige Erlaubnisbehörde für die gesamte Veranstaltung ist die Regierung von Niederbayern. Die Werteprüfung im Bereich der Stadt Hauzenberg soll am 19.10.2024 stattfinden. Die betroffenen Gemeindestraßen sind am Veranstaltungstag für den öffentlichen Verkehr zu sperren. Zuschauer-Spots werden eingerichtet und per Shuttle-Service bedient. Die Streckenführung verläuft in Hauzenberg wie folgt: Neustift - Lindbüchl - Giessübl - Oberfrauenwald - Geiersberg - Oberneureuth. Die Erlaubnis zur Benutzung der Gemeindestraßen wurde erteilt.
Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2023 der Stadt Hauzenberg –einstimmig beschlossen Gemäß Art. 102 GO ist die Jahresrechnung nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dem Stadtrat vorzulegen. Das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich Stand des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des HH-Jahres ist nachzuweisen. Erhebliche Abweichungen der Jahresergebnisse von Haushaltsansätzen sind bekannt zu geben und zu begründen. Die Jahresrechnung wurde zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung verwiesen.
Bauleitplanung zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen in Sieglmühle; Aufstellungs-/Änderungsbeschluss – einstimmig beschlossen
Für eine Teilfläche der FlNr. 1368 und der Gesamtfläche der FlNr. 1360, jeweils Gemarkung Oberneureuth, wird die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage und die damit notwendige Bauleitplanung beantragt. Die Flächen befinden sich an der Gemeindegrenze Hauzenberg-Sonnen. Der Planungsentwurf sieht eine Fläche von ca. 8.612 m² sowie eine Leistung von ca. 500 kWp vor. Die umzäunte Fläche beträgt rund 7.000 m². Der Stadtrat beschloss die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage nahe Sieglmühle.
Änderung des Bebauungsplanes „GI Jahrdorf“, Änderungsbeschluss –einstimmig beschlossen Die F&E Verwaltungs GmbH beabsichtigt für die FlNr. 293/2, Gemarkung Jahrdorf, eine Nutzungsänderung der bestehenden Ausstellungsflächen (ehemals Penninger) in Flächen für Fitness und Bewegung durchzuführen. Für diese geplante Maßnahme bedarf es einer Bebauungsplanänderung, insbesondere ist die Art der baulichen Nutzung zu ergänzen. Nach aktuell rechtskräftigem Bebauungsplan sind Anlagen für sportliche Zwecke nicht zulässig sind. Es wurde beschlossen, den Bebauungsplan „GI Jahrdorf“ mit Deckblatt Nr. 13 im vereinfachten Verfahren zu ändern, nachdem die Grundzüge der Planung nicht berührt werden
Änderung der Kurbeitragssatzung –Abstimmung 20:3
Die Satzung besteht seit 2005 und wurde seither nicht geändert, auch die Höhe des Kurbeitrags blieb fast 20 Jahre unverändert. Nachdem künftig eine Besteuerung zu berücksichtigen ist, soll im Zuge der Überarbeitung auch eine Anpassung des Kurbeitrags erfolgen. Nachfolgend die Höhe des neu festgesetzten und beschlos-
senen Kurbeitrags geregelt in § 4 der Kurbeitragssatzung gültig ab 01.01.2025:
1. Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag zu § 2
— für Einzelpersonen 2,00 €
— Kinder vom 12. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 1,00 €
— Personen mit Schwerbehinderung ab 50 % 0,00 €
— Kinder bis zum vollendeten 11. Lebensjahr und ab dem 3. Kind sind frei
2. Im Kurbeitrag ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.
Erlass einer Benutzungsordnung der Stadtbücherei Hauzenberg als Satzung der Stadt Hauzenberg –einstimmig beschlossen
Die Benutzungsordnung soll künftig als Satzung erlassen werden. Dies birgt vor allem Vorteile bei der Durchsetzung bestimmter Ansprüche. Ebenso wurden bei der Neugestaltung aktuelle datenschutzrechtliche Aspekte berücksichtigt. In der Sitzung des Büchereikuratoriums vom 27.03.2024 wurde zudem angeregt, die Jahresgebühr für Erwachsene künftig von 13,00 € auf 15,00 € zu erhöhen. Der Erlass einer Benutzungsordnung der Stadtbücherei als Satzung der Stadt Hauzenberg wurde beschlossen.
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Hauzenberg und der Pfarrkirchenstiftung Hauzenberg St. Vitus bezüglich Trägerschaft und Kooperation der Stadtbücherei Hauzenberg – einstimmig beschlossen
Mit Vertrag vom 25.07.1973 wurde zwischen der Stadt Hauzenberg und der Pfarrkirchenstiftung Hauzenberg erstmalig ein Vertrag zur gemeinsamen Führung der „Zentralen Bücherei Hauzenberg“ geschlossen. Seitens der Pfarrkirchenstiftung und des Sankt Michaelsbundes Passau wurde angeregt, die Vereinbarung neu zu fassen und die entsprechenden Zuschüsse zu aktualisieren. Die wichtigsten Eckpunkte betreffen die Höhe des zu leistenden Zuschusses seitens der Pfarrkir-
chenstiftung (Neu: 500 EUR – bisher: 2.500 DM) sowie die Zusammensetzung des Büchereikuratoriums (Pfarrkirchenstiftung ist neu im Gremium). Die Vereinbarung wurde wie vorgelegt beschlossen.
Erneuerung Dauerausstellung
Granitzentrum Bayerischer Wald; Vergabe Ausstellungsbau –einstimmig beschlossen Für die Erneuerung der Dauerausstellung im Granitzentrum Bayerischer Wald ist die Vergabe der Ausstellungsbauarbeiten notwendig. Es erfolgte eine beschränkte Ausschreibung nach VOB an der sich 3 Firmen frist- und formgerecht beteiligten. Die Vergabe des Gewerks „Ausstellungsbau“ im Granitzentrum Bayerischer Wald erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schreinerei Alois Leitner aus Hauzenberg, zu einer Angebotssumme von 101.288,04 €.
Antrag der CSU- und FW-Fraktion auf Abbruch des Objekts – Brückenstraße 5 „Wallnerhaus“; Durchführungsbeschluss – Abstimmung 22:1
Beide Fraktionen beantragten im November 2023 den Abriss des Objektes Brückenstraße 5. Im März 2024 beantragte Stadtrat Thiele erneut den Abbruch des Gebäudes und bezog sich dabei auf den Ursprungsantrag. Im Haushaltsjahr 2024 wurden seitens der Verwaltung dafür 60.000 € eingeplant. Seitens der Verwaltung wird für diese Maßnahme keine Dringlichkeit in 2024 gesehen. Begründet
wird dies unter anderem damit, dass kein Maßnahmenbeginn in absehbarer Zeit durch das Staatliche Bauamt stattfindet. Der wichtigste Punkt jedoch ist, dass während der noch andauernden Sperrung der Kaindlmühle für das restliche Jahr 2024 keine zusätzliche Baustelle auf der Brückenstraße eingerichtet werden kann. Dies würde die Verkehrssituation für die Anwohner noch zusätzlich erheblich verschlechtern. Nach ausgiebiger Diskussion beschloss der Stadtrat, dass die Maßnahme Abriss Brückenstraße 5 durchgeführt wird, jedoch ohne zeitlichen Rahmen.
b auausschuss, sI tzung VO m 17.06.2024
Änderung des Bebauungsplanes „Schachet-Ost“ mit Deckblatt Nr. 6; Abwägungen und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen Unmittelbar von der Änderung des Bebauungsplanes betroffen ist die FlNr. 178/10, Gemarkung Hauzenberg. Es soll ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Untergeschoss, Erdgeschoss und Staffelgeschoss errichtet werden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Fachstellen erfolgte im Frühjahr 2024. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss das Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan „Schachet-Ost“ als Satzung.
r athaus und b auh O f geschl O ssen
Am Freitag, den 05.07.2024 sind das Rathaus sowie der Bauhof der Stadt Hauzenberg wegen des Betriebsausflugs ganztägig geschlossen.
Ab Montag, den 08.07.2024 stehen wir Ihnen zu den üblichen Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.
Wir bitten die Bevölkerung hierfür um Verständnis.
n eues k re I smus I kschul-
J ahr ab s eptember 2024
Der Unterricht startet nach den Sommerferien. Neuanmeldungen sind für alle Fächer ab sofort möglich.
Das Unterrichtsangebot umfaßt folgende
Basis- und Hauptfächer :
Basisfächer :
— Eltern-Kind-Musizieren für Kinder ab 2 Jahren
— Musikalische Früherziehung für 4-6 jährige Kinder
— Musikalische Grundausbildung für Kinder in der 1. und 2. Grundschulklasse
Der Hauptfachunterricht wird durch ein vielfältiges Angebot an kostenlosen Ergänzungsfächern für Ensemblespiel und für die theoretische Vorbereitung zu den freiwilligen Leistungsprüfungen ergänzt.
Der Unterricht an der Zweigstelle Hauzenberg findet in der Stadt Hauzenberg und im Einzugsgebiet von Hauzenberg statt.
Zur Förderung der Blasmusik und der Blaskapellen erhält jeder Schüler, der ein blasmusiktaugliches Instrument (ausge -
nommen Schlagzeug) an der Kreismusikschule als Anfänger neu erlernt mit dem Ziel, in einer Blaskapelle im Landkreis Passau mitzuwirken, für die ersten beiden Unterrichtsjahre einen Zuschuss von jeweils 200,-€ aus Mitteln der Sparkassenstiftung. Zuschussanträge können in der Geschäftsstelle der Kreismusikschule telefonisch angefordert oder über die Homepage ausgedruckt werden. Die Kreismusikschule verfügt auch über Mietinstrumente und gewährt Familienund auf Antrag Sozialermäßigung. Bildungsgutscheine nach dem Bildungsund Teilhabegesetz sind anrechenbar. Anmelden und informieren können Sie sich online über unsere Homepage: www.landkreis-passau.de/musikschule Unsere Kontaktdaten lauten: Tel.: 0851/397-2622, Fax: 0851/397-902909, E-Mail: musikschule@landkreis-passau.de
Adresse: Kreismusikschule, Passauer Str. 39, 94121 Salzweg.
Weitere Informationen gibt es bei der örtlichen Zweigstellenleiterin Karin Siegmann unter Tel. (Zweigstellenbüro) 08586/91047 mit Anrufbeantworter und garantiertem Rückruf.
Karin Siegmann, Zweigstellenleiterin
dI e I le a bte I land
I nf O rm I ert
Tipps aus dem Handlungsfeld
Energie
Kostenloses Energieberatungsangebot
Bei detaillierten Fragen rund um das Thema Energie sowie für eine kostenlose Energieberatung bietet die ILE Abteiland in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern im KDFB e. V. Termine in Beratungsstellen in der Region an.
Anmeldung: Zur einfacheren Koordinierung ist eine Anmeldung vorab beim Energiemanager der ILE Abteiland, Matthias Obermeier unter 0851/9883480,
oder dem Verbraucherservice (Beratungsstelle Passau) unter der kostenlosen Hotline 0800−809 802 400 erforderlich.
Hinweis: Es besteht bei einem Eigenanteil von 30 € auch die Möglichkeit zur Energieberatung bei Ihnen vor Ort. Balkonsolaranlagen – was es grundsätzlich zu beachten gilt
Die Balkonsolaranlage ist eine interessante Möglichkeit erneuerbaren Strom zu produzieren und den Stromverbrauch zu senken. Im Folgenden werden die einzuhaltenden und grundlegenden Rahmenbedingungen beschrieben:
1. Wer darf Balkonsolaranlagen betreiben?
Grundsätzlich jeder. Bei einer in Mietrecht befindlichen Immobilie muss das Einverständnis des Vermietenden oder der Wohnungseigentümergemeinschaft eingeholt werden.
2. Was muss bei der Anmeldung beachtet werden?
— Die Anlage muss im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
— Für Steckersolargeräte entfällt die separate Anmeldung beim Netzbetreiber.
3. Welche Leistung ist für eine Balkonsolaranlage sinnvoll?
— Balkonsolaranlagen dienen insbesondere dem zeitgleichen Stromeigenverbrauch.
— Die sinnvolle Auslegung erfolgt daher am benötigten Stromverbrauch der Immobilie.
— Erlaubte Nennleistung der Wechselrichter: max. 800 Watt
4. Weitere Informationen
— Montage z. B. an Fassade, an Balkonbrüstung oder am Terrassengeländer möglich.
— Im Normalfall erfolgt die Überschusseinspeisung in einer „unentgeltlichen Abnahme“.
— Ein Balkonkraftwerk darf von Ihnen selbst installiert und angeschlossen werden. Einen angedachten Festanschluss muss jedoch eine Elektrohandwerker durchführen.
— Bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers werden übergangsweise alte rückwärtsdrehende Zähler geduldet.
— Die Anlage kann nach ihrem Anschluss sofort in Betrieb genommen werden. Hinweis: Weitere Infos zu Balkonsolaranlagen und zum Solarpaket erhalten Sie Sie u. a. unter www.bmwk.de e rfahrungsaustausch der I le a bte I land- g eme I nden zur g rundsteuerref O rm Treffen im Handlungsfeld Verwaltungszusammenarbeit
Die Grundsteuerreform beschäftigt aktuell alle Kommunen. Deshalb trafen sich die Finanzverantwortlichen aus den 10 Abteiland-Kommunen Breitenberg, Hauzenberg, Jandelsbrunn, Neureichenau, Obernzell, Sonnen, Thyrnau, Untergriesbach, Waldkirchen und Wegscheid im Rathaus der Stadt Waldkirchen, um sich über die anstehende Umsetzung der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 auszutauschen. Die Reform der Grundsteuer war notwendig geworden, weil die bisherigen Berechnungsgrundlagen – die Einheitswerte – als verfassungswidrig eingestuft wurden. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht durch veraltete Werte eine ungleiche Behandlung von Grundsteuerzahlerinnen und –zahler bemängelt.
Das Treffen fand im Rahmen des Handlungsfelds „Verwaltungszusammenarbeit“ der ILE Abteiland statt und wurde primär über die Kommunen Untergriesbach und Hauzenberg organisiert. Gemeinsam mit Herrn Birkeneder vom Finanzamt Passau tauschte man sich zum aktuellen Stand der Umsetzung in den verschiedenen Gemeinden aus. Fragestellungen und Erfahrungen wurden geteilt und gemeinsam Lösungsansätze erörtert. Alle Kommunen möchten die Bevölkerung verstärkt nochmal darauf hinweisen, dass die von der Finanzverwaltung erlassenen Grundsteuermessbescheide für die Kommunen stets verbindlich sind und Änderungen ausschließlich über die Finanzbehörden vorgenommen werden können. Grundsätzlich wird empfohlen, die vom Finanzamt erlassenen Bescheide zu kontrollieren, z.B. auf die richtige Wohn-, Nutz- sowie Grundstücksfläche, als auch Grundstücksnummer etc. Sollten
Amtsblatt | 51.06 Informationen
Berechnungs- oder Datenfehler vorliegen, soll umgehend reagiert und ein Antrag auf Änderung beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Wichtig ist dabei, dass der mitgeteilte Grundsteuermessbetrag des Finanzamts nicht die Höhe der Grundsteuer bedeutet, sondern lediglich als Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer dient. Ein beispielsweise ermittelter Grundsteuermessbetrag (Bescheid Finanzamt) von 50 € wird multipliziert mit dem Hebesatz der Kommune z.B. 360 % (50 € x 3,6). In diesem Beispiel ergäbe das ab 01.01.2025 eine neue Grundsteuer in Höhe von 180 €.
Die bisher geltenden Hebesätze können die Eigentümer/Bürger über die Homepage der jeweiligen Kommune einsehen. Die neuen, ab 01.01.2025 gültigen Hebesätze werden in jeder Kommune im Laufe des Jahres 2024 per Satzung festgelegt.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich zufrieden mit dem Austausch und betonten die Wichtigkeit solcher Treffen, um gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
16.07. Einführung in die Welt ätherischer Öle Di, 16:30 - 18:30 Uhr, 1 x
Die genaue Kursbeschreibung können Sie aus unserem Programmheft entnehmen oder auf unserer Homepage: www.vhs-passau.de Info und Anmeldung gerne unter Tel. 0 85 86/57 98 oder per E-Mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de hauzenber G kurse Juli
a O k
Posthalterweg 7
Telefon: 08586/9687-18
Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr
Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr
Do: 8.30 – 17.30 Uhr
b auh O f Jahrd O rf
Industriestraße 9
Telefon: 08586/3055
Telefax: 08586/30-155
Wasserwart: 0171/7374332
b ayer I sches rO tes k reuz
• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehörige • Essen auf Rädern • Hausnotruf
• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse jeden letzten Samstag im Monat Florianstraße 5
Telefon: 08586/970-93
Mobil: 0176/10222044
b eratungs- und b egegnungsterm I n der
b ayer. b l I nden- und s ehbeh I ndertenbundes e.V.
Jeden letzten Samstag im Monat ab 14:00 Uhr, Gasthaus Falkner
Leitung: Egid Mühlberger
Telefon: 08584/638
b rennpunkt –
O ffener Jugendtreff
Pfarrstraße 3
Leitung: Jugendpflegerin
Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707
Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr
Mi: offener Jugendtreff für alle Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr
c ar I tas Eckhofkeller 6
Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen auf Rädern • Kranken-Pflegekurse
Telefon: 0 85 86/976033-31
Fachstelle für pflegende Angehörige:
Beratung und Entlastung Pflegender
Telefon: 08586/976033-35
Tagesbetreuung
Telefon 08586/976033-60
Sozialberatung
Telefon 0851/5018-762
f lÄ ndl I cher f am I l I end I enst dI özese p assau
Bridgehouse entführt sein Publikum mit Sounds der BluesRock-Pop Musik der 60er bis 90er Jahre. Sechs begeisterte Musiker präsentieren Songs der Beatles, CCR, Eric Clapton, Eagles, Doobie Brothers, Roxette uvm. Langjährige LiveErfahrung und große Spielfreude begeistert das Publikum jeder Altersklasse.
24. JULI | 18:00 Uhr
KARIN RABHANSL
Sie gilt als eine der ein usslosesten Künstlerinnen ihrer Generation … und hat sich einen Namen gemacht als „das No-Hit-Wonder aus dem Bayerischen Wald“: Die furchtlose Karin Rabhansl macht dunkelbunte Liedermacherei auf Hochdeutsch und Niederbayerisch und wenn’s pressiert auch mal auf Englisch.
Beim Klimapavillon jeweils 18.00 Uhr
03. Juli
Kreismusikschule
»WHITE OUT« & »7 SAME TARGETS« Johannes Kasberger und Bernhard Scholz