LOKALES
SAMSTAG, 25. FEBRUAR 2017
„Entdecke deine neue Schule!“
Kurz notiert Neue Öffnungszeiten beim Bücherschrank
Viertklässler erkunden die Erich-Kästner-Schule
BOBSTADT - Um auf die Wünsche der Bürgerinnen und Bürger einzugehen, ist der Bücherschrank nun jeden ersten Freitag im Monat, erstmals am 2. März, von 17 bis 18 Uhr geöffnet. Viele neue spannende, aber auch herzerwärmende Bücher warten darauf, ausgeliehen und gelesen zu werden. Wer das Team vom Bücherschrank unterstützen möchte, ist herzlich willkommen. Dafür bitte einfach Susanne Benz unter 0171/ 99377755 oder Ursula Cornelius unter 0151/ 55520995 kontaktieren. zg
ZAKB bittet um Einhaltung der genannten Regeln LAMPERTHEIM - Im ZAKBGebiet beginnt in Kürze die Grünsperrmüllsammlung für das Jahr 2017. Dabei werden im Auftrag des ZAKB am jeweiligen Abholtag wieder sperrige Gartenabfälle direkt an den Grundstücken eingesammelt. Um Unannehmlichkeiten für die Bürger zu vermeiden, bittet der ZAKB um die Einhaltung der unten genannten Regeln. Hauptursache für liegen gebliebenes Material war in der Vergangenheit, dass der Grünsperrmüll nicht gebündelt oder mit nicht verrottbarer Kordel gebündelt bereitgelegt wird. Da Kunststoffkordel nicht kompostierfähig ist, kann mit Kunststoffkordel gebündeltes Material leider nicht mitgenommen werden. Hierfür darf ausschließlich verrottbare Kordel oder sonstiges kompostierfähiges Material genutzt werden. Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Einsammlung zu gewährleisten, weist der Zweckverband auf folgende weitere Punkte besonders hin: Die sperrigen Gartenabfälle sind am Abfuhrtag bis 6 Uhr morgens am Fahrbahnrand (Gehweg) bereit zu legen. Dabei darf weder der Verkehr auf der Straße noch der Fußgängerverkehr behindert werden. Material, das lose ist oder von seiner Größe her über den Bioabfallbehälter entsorgt werden kann, wird nicht mitgenommen. Dies gilt auch, wenn dieses Material in Kartons oder normalen Papiersäcken bereitgestellt wird. Größeres Baumschnittgut darf im
Höchstfall 1,50 Meter lang sein und einen Durchmesser von 10 cm haben, weil es sonst nicht durch das Sammelfahrzeug aufgenommen werden kann. Das Maximalgewicht pro Stück darf nicht mehr als 50 kg wiegen. Die Gesamtmenge pro Grundstück von maximal drei Kubikmeter darf nicht überschritten werden. Der Papiersack für Gartenabfälle des ZAKB (3,50 Euro) wird mitgenommen, dieser kann aber auch jederzeit neben dem Bioabfallbehälter bereitgestellt werden. Die Papiersäcke erhalten Sie bei allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen im ZAKB-Gebiet. Das Einsammelpersonal hat die Anweisung, den Grünsperrmüll vor Ort liegen zu lassen, wenn die Bedingungen nicht eingehalten werden. Prinzipiell gehören zum Grünsperrmüll alle Materialien aus dem Garten, die aufgrund ihrer Größe und Beschaffenheit nicht über den Bioabfallbehälter entsorgt werden können. Hierzu gehören insbesondere Äste, dünne Stämme und Strauchwerk. Die Termine für die Grünsperrmüllsammlung in den ZAKB-Mitgliedskommunen sind für alle Bezirke auf den jeweiligen Abfallkalendern unter der Abkürzung GSM zu finden. Weitere Informationen gibt es beim Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße, Am Brunnengewännchen 5, 68623 Lampertheim-Hüttenfeld, Telefon 06256/ 851881, E-Mail service@zakb.de und im Internet unzg ter: www.zakb.de.
Öffnungszeiten der Außenstelle Hofheim
BÜRSTADT - Für die Viertklässler heißt es bald „Tschüss Grundschulzeit“ und vielleicht geht es danach für einige an die ErichKästner-Schule. Beim Tag der offenen Tür konnten sich die „NochGrundschüler“ mit ihren Eltern dort in aller Ruhe umschauen und am Schnupperunterricht teilnehmen. Mit einem vielseitigen Programm und Einblicken in den schulischen Alltag präsentierte sich die Lehrer- und Schülerschaft. Den Anfang machte, wie schon lange Tradition, der Schulchor und bereitete den eventuellen EKS-Neulingen einen musikalischen Empfang in der Sporthalle. Auf der Suche nach der am besten geeigneten Schule, ließen sich Eltern und Schüler von EKS-Schülern, der Schulleitung und dem
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Bestellerprinzip – Was Makler, Mieter und Vermieter wissen sollten
1. Wann sich das Bestellerprinzip für Mieter lohnt Das Bestellerprinzip wurde eingeführt, um Mieter finanziell zu entlasten. In den meisten Fällen müssen sie jetzt nicht mehr den Makler zahlen. Dennoch kann es sich für Mieter lohnen, einen Makler zu bezahlen. Denn dieser kennt den Markt und kann eine Wohnung suchen, die genau zu den Bedürfnissen des Mieters passt. Für den Mieter ist das unter anderem dann praktisch, wenn er auf der Suche nach einer speziel-
len Immobilie ist – etwa einer Luxusvilla oder einer barrierefreien Wohnung. Oder aber, wenn er eine Bleibe in einer neuen Stadt sucht und keine Zeit hat, sich viele Wohnungen anzusehen. Vom Immobilienprofi bekommt er dann nur diese Immobilien vorgeschlagen, die wirklich zu seinem Suchprofil passen. Für den Fall, dass der Mieter der Auftraggeber ist, ist die Höhe der Provision gesetzlich geregelt. Sie beträgt dann höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. 2. Darum lohnt es sich für Vermieter, einen Makler zu beauftragen Doch nicht nur für Mieter kann es lohnenswert sein, einen Makler zu beauftragen. Auch Vermieter profitieren von den Kenntnissen eines Immobilienprofis. Makler koordinieren Besichtigungstermine, bearbeiten Anfragen von Interessenten und vermarkten eine Immobilie meistens in kürzerer Zeit als der Vermieter es allein könnte. Zudem hält er schwierige Interessenten von der Immobilie fern – er kann vorab feststellen, welcher Mieter solvent ist und bei wem es später einmal eventuell zu Zahlungsschwierigkeiten kommen könnte. Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt, ist die Provisionshöhe zwar nicht gedeckelt – viele Makler bieten aber inzwischen unterschiedliche Leistungspakete an, sodass Vermieter nur genau die Leistungen bezahlen, die sie auch brauchen. Hinzu kommt: Vermieter, die einen Makler beauftragen
und bezahlen, können die Provision komplett beim Finanzamt geltend machen. 3. Das Bestsellerprinzip betrifft aktuell ausschließlich die private Wohnraumvermietung. Bei gewerblicher Vermietung sowie beim Immobilienverkauf gilt nach wie vor, dass der Mieter bzw. der Käufer der Immobilie die Maklercourtage zahlt. Gerne informieren wir Sie ausführlich und unverbindlich in unserem Immobilienshop Ried in der Kaiserstrasse 26, Lampertheim bzw. Nibelungenstraße 66 in Bürstadt. Liebe Grüße Ihr Michael Kirchner
Kollegium dann über das Konzept der Schule, den Unterricht sowie die zahlreichen freiwilligen Unterrichtsangebote in Form von Arbeitsgemeinschaften (AG) informieren. Die Schulsanitäter waren mit einem Stand vertreten und im Rahmen des Arbeitslehre-Unterrichts präsentierten die Schüler ihre neue Schulküche. Dort verbreiteten die Snacks einen leckeren Duft nach Pizzabrötchen und gefüllten Wraps. Auch der neue Werkraum sowie die neuen Naturwissenschaftlichen Räume boten Einblicke für die interessierten Eltern und Schüler. Bis April soll der dritte Bauabschnitt fertig gestellt werden, dann stehen wieder die Aula sowie zwölf weitere Klassenräume zur Verfügung. Speziell für die Eltern boten die jeweiligen
Schulzweigleiter Beratungsgespräche an, außerdem führte das Kollegium interessierte Eltern durch das Schulhaus. „Sie können uns alles fragen“, meinte die Schulleiterin Stefanie Decker in Richtung der Eltern, für die Kinder galt: „Nutzt den Tag gut, schaut euch um, die Lehrer und Schüler haben viel vorbereitet“. Schon seit Wochen bereite sich die Schule auf den Tag der offenen Tür vor und freue sich über neue Schüler. Dann machten sich die neugierigen Viertklässler auf den Weg zum Schnupperunterricht in Englisch, Latein, Französisch, Deutsch, Biologie oder Mathematik. Anschließend wurden die Viertklässler von den EKS-Schülern in Kleingruppen durch das gesamte SchulgeEva Wiegand bäude geführt.
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Sehr geehrte Leser, heute möchten wir, aufgrund vieler Nachfragen unserer Kunden, über das sogenannte Bestellerprinzip informieren. Bei der Vermittlung von Wohnmietverträgen gilt in Deutschland das Bestellerprinzip, welches im Jahr 2015 gesetzlich verabschiedet wurde. Das bedeutet, dass derjenige die Maklerprovision bezahlt, der den Makler beauftragt hat. Wer das ist, ist jedoch nicht immer ganz eindeutig. Das bedeutet das Bestellerprinzip für Mieter, Vermieter und Makler. Wer bestellt, bezahlt – das gilt auch für Wohnmietverträge. Beauftragt der Vermieter den Makler damit, seine Immobilie zu vermarkten, ist er provisionspflichtig. Im Gegenzug muss der Mieter den Makler zahlen, wenn er einen Immobilienprofi beauftragt, exklusiv für ihn eine Wohnung zu finden und es dann zum Abschluss eines Mietvertrags kommt. Der Vermittlungsvertrag muss darüber hinaus schriftlich geschlossen werden.
HOFHEIM - Die Außenstelle Hofheim ist am Montag, 6. März und am Dienstag, 7. März, von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Nachmittags bleibt die Außenstelle geschlossen. zg
In Kleingruppen brachten die Schüler den Nachwuchs zum Schnupperunterricht, danach stand eine Führung durch die Schule auf dem Programm. Foto: Eva Wiegand
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Grünsperrmüllsammlung beginnt in Kürze
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