LOKALES
SAMSTAG, 11. FEBRUAR 2017
Power-Duo im Alten Kino MusikkulturEXTRA mit „Dorfmugge – mit Matz Scheid und Stephan Ullmann“ am 16. Februar LAMPERTHEIM – Die Musiker-Initiative Lampertheim und cultur communal laden im Rahmen der Reihe „MusikkulturEXTRA im Alten Kino“ zur Veranstaltung am Donnerstag, 16. Februar, um 20.30 Uhr ein, Einlass ist ab 19.30 Uhr. Thema des Abends ist: „Dorfmugge – mit Matz Scheid und Stephan Ullmann“. Stephan Ullmann und Matz Scheid sind mit ihrer „Dorfmugge“ zu einem der begehrtesten Live Acts der Region avanciert. Auch das Lampertheimer Publikum kam schon in den Genuss, die beiden Vollblutmusiker im Alten Kino zu erleben. Während ihrer berüchtigten Show spielen sie ihre Lieblingssongs aus vier Jahrzenten Rock- und Popgeschichte, und das nur auf zwei akustischen Gitarren. Voller Energie, humorvoll und stets nah beim Publikum gestalten sie mit großer Professionalität ihre fast immer ausverkauften Auftritte. Man muss hin und wieder schon zweimal hinhören (und sehen), um sich zu überzeugen, dass da wirklich nur zwei akustische Gitarren und zwei Stimmen im Einsatz sind. Auf unnachahmliche Weise und als hätten diese nie anders geklungen, präsentieren Ullmann/Scheid ihre Lieblingssongs aus über 50 Jahren Rockgeschichte, wobei sie auch vor komplexen Meisterwerken wie „I am the Walrus“ (Beatles), „Personal Jesus“ (Depeche Mode) oder „Space Oddity“ (David Bowie) nicht zurückschrecken. Der Name „Dorfmugge“ zum Beispiel ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass beide im gleichen Ort, in Großsachsen, zuhause sind. Womit auch schon die erste, wenn auch nicht bedeutendste, Gemeinsamkeit genannt wäre.
„Dorfmugge” — das Power-Duo aus dem Odenwald ist im Februar zu Gast im Alten Kino. Foto: oh
Des Weiteren verbindet Ullmann und Scheid das ausgeprägte Talent zu unterhalten. Beide sind hervorragende Sänger und beherrschen ihr Handwerk aus dem Effeff, was nicht verwundert, schaut man sich die musikalische Vita der beiden „Dorfmugger“ mal etwas näher an. Stephan Ullmann, ständig auf Achse quer durch Europa, ist immer wieder mit Stars der internationalen Pop- und Rockszene auf der Bühne zu erleben. Der andere, Matz Scheid, beruflich eher der sesshafte Typ und überwiegend auf Kleinkunstbühnen oder Folkclubs der Region anzutreffen. Doch wie so oft trügt dieser erste Blick. Die Eintrittskarten, um diese beiden tollen Musiker live im Alten Kino zu erleben, sind an den bekannten Vorverkaufsstellen Rathaus-Service, Haus am Römer, telefonisch unter 06206/935100, Kiosk Nibelungenplatz, Bürstädter Straße, Horle-Haus der Geschenke, Kaiserstraße 19 und bei der Gaststätte „Zum Pit“, Nibelungenstraße 66 in Bürstadt für 13 Euro sowie an der Abendkasse für 15 Euro erhältlich. Veranstalter sind die Musiker-Initiative-Lampertheim und „cultur communal“ der Stadt Lamzg pertheim.
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Leserbrief
Lebensraum für Tiere und Erholungszonen für Bürger erhalten Leserbrief zum Artikel „Schwarz-gelber Faden für ein attraktives Bürstadt“ Beim Lesen des oben genannten Artikels kann man sich nicht dem Eindruck erwehren, dass man hier mit viel Eigenlob versucht, zukünftige Bauprojekte, die auf großen Widerstand bei der Bevölkerung stoßen, in ein positives Licht zu rücken. Ich wohne seit meiner Geburt in Bürstadt und habe noch nie eine solche Bauwut, wie sie im Moment betrieben wird, miterlebt. Bürstadt wird immer attraktiver? Das liegt bekannterweise im Auge des Betrachters. Unser Stadtbild war bisher durch Bäume – wie an der Bahnhofsallee – und Parkflächen – wie dem Turnvater JahnPlatz – aufgelockert und geprägt. Wenn man es als attraktiv erachtet, diese durch karge kalte Betonbauten und Betonflächen zu ersetzen, dann mag das wohl so sein. Fraglich ist, welche Grünfläche als nächstes in das Visier der Stadt rücken wird, sobald die oben genannten Flächen bebaut wurden…
Ich halte die Feststellung der in dem Artikel zitierten Herren: „Der Bürger steht für uns immer an erster Stelle“, für doch etwas sehr weit hergeholt. Der Tenor der Bürger, mit denen ich gesprochen habe, war ein ganz anderer. Nicht zu vergessen die Anwohner in Bürstadt und Bobstadt, deren Lebensqualität durch die Bauprojekte stark beeinträchtigt wird. Dass durch die Bebauung der von den Bürgern ins Herz geschlossenen Grünanlage „Turnvater Jahn-Platz“ der Lebensraum vieler Vogelarten – darunter auch Falken, die nach der Berner Konvention von 1979 unter besonderem Schutz stehen – zerstört wird, interessiert hier scheinbar niemanden. Auch nicht, dass laut aktuellen Berichten innerorts ein deutlicher Rückgang an Wintervögeln zu verzeichnen ist, welcher durch den Wegfall solcher Parkflächen noch gefördert wird. Die
generelle Freigabe des Turnvater Jahn-Platzes zur Bebauung ist für viele Bürger weder akzeptabel noch in irgendeiner Weise nachvollziehbar. Zumal es im vorliegenden Fall gerade für das Bauvorhaben der AWO andere Flächen gäbe, wo sie ihr Projekt verwirklichen könnte. Von einer „langfristig angelegten Politik“ hätte ich gerade in Zeiten des Klimawandels eine vorausschauendere und zukunftsorientiertere Denkweise erwartet. Die Stadt sollte sich darauf besinnen, bestehende Grünflächen als Lebensraum für Tiere und Erholungszonen für Bürger zu erhalten und neue zu erschaffen, statt diese zu zerstören! Anja Jantz (Hinweis: Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Auswahl und das Recht auf Kürzungen behält sich die Redaktion vor.)
Zur Messplatz Bebauung in Bobstadt Es wird oft so dargestellt dass Anwohner gegen eine Bebauung, oder etwas gegen ein Betreutes Wohnen in Bobstadt hätten! Wir, die Anwohner und auch ein Großteil der Bobstädter Bürger, möchten nachhaltig nochmals erwähnen, dass niemand etwas gegen ein Betreutes Wohnen in Bobstadt hat, auch wir alle finden eine solche Einrichtung sehr gut, wenn es dennoch unbedingt am Messplatz sein muss, dann nur in angepasster Bauhöhe, 2-geschossig, so wie es abgesprochen und beschlossen
wurde, ansonsten finden fast alle Bobstädter Bürger dass der Standort Messplatz Spielplatz nicht der richtige ist, und es Plätze in Bobstadt gibt, die weitaus geeigneter sind. Einem demografischen Wandel stehen wir in Bobstadt nicht im Wege wie es uns unterstellt wird, wir befürworten kluge Entscheidungen. Auch teilen wir die Entscheidung, Baufirmen aus der Region zu unterstützen, aber nur unter gleichen Voraussetzungen und Vorgaben. Das Projekt sollte vollständig neu und unter bestmögli-
cher Einbindung der Bürger beraten werden. Andernfalls wird es zu wachsenden Politikverdruss kommen, neuen Parteien wird dieses Verhalten sehr nützlich sein! Aktuelle Presseberichte bestätigen, nicht nur in Bobstadt, wohin es führt, wenn Bürgerinteressen ignoriert werden! Karlheinz Huy (Hinweis: Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Die Auswahl und das Recht auf Kürzungen behält sich die Redaktion vor.)
Fasching in der Stadtbücherei LAMPERTHEIM - Am Mittwoch, 15. Februar wird um 10 Uhr wieder die beliebte „Bücherstunde für die Kleinsten und ihre Eltern“ in der Stadtbücherei Lampertheim stattfinden. Die närrische Zeit fasziniert die Kleinsten besonders. Sie lieben es, sich zu verkleiden und in andere Rollen zu schlüpfen. Auch in der Stadtbücherei wird Fasching gefeiert. Eingeladen hierzu sind alle „Bücherwürmer“ im Alter von 0 bis drei Jahren zusammen mit ihren Vätern, Opas, Omas, Müttern oder anderen Betreuungspersonen. Es werden lustige Geschichten erzählt, informative Bilderbücher gezeigt und auch die allerkleinsten Zuhörer haben die Möglichkeit, sich aktiv an lustigen und interessanten Mitmach-Spielen beteiligen. Gisela Hering-Linke, Isabell Zehnbauer und Claudia Rohde sind die Lesepatinnen der Aktion. Ein Team von engagierten Frauen bereitet gemeinsam die „Bücherstunde für die Kleinsten“ vor, wählt die Bücher aus und führt die Kleinen mit vielen lustigen Ideen durch das Programm. Im Anschluss hieran können die kleinen und großen Gäste nach Herzenslust in den Bilderbuchkisten stöbern, selbst vorlesen oder eigene Erfahrungen in der Gruppe austauschen. Für die großen Teilnehmer/innen gibt es vielfältige Anregungen, wie sich Bücher von klein auf mit allen Sinnen erfassen lassen, und welchen Spaß man mit Büchern haben kann. Die Teilnahme an der „Bücherstunde für die Kleinsten“ ist kostenlos. Sie findet an jedem dritten Mittwoch im Monat um 10 Uhr in der Stadtbücherei Lampertheim, Haus am Römer Domgasse 2, statt und richtet sich an Kinder zwischen 0 und drei Jahren sowie an die sie betreuenden Erwachsenen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Stadtbücherei Lampertheim unter Telefon 06206/ 935-206; E-Mail: Stadtbuecherei@Lampertheim.de und unzg ter www.lampertheim.de
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Auszug aus der Ehewohnung … … entbindet nicht automatisch von der Pflicht zur Zahlung der Miete / Rechtsanwältin Chantal Stockmann steht ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite BÜRSTADT – Häufig unterschätzt sind die Wirkungen des Mietvertrages im Falle einer Trennung, wenn beide Ehepartner gemeinsam Mieter sind. Nicht selten kommt es vor, dass derjenige der auszieht, sich auch an den Mietvertrag nicht mehr gebunden fühlt und aufhört die Miete zu bezahlen. Mit der Trennung wird derjenige, der aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, nicht automatisch von den Verpflichtungen des Mietvertrages frei. Denn der Vermieter hat den Mietvertrag mit beiden Eheleuten gemeinsam geschlossen und nicht nur mit einem. Die Trennung des Paares hat somit keine unmittelbare Auswirkung auf das Mietverhältnis, sodass derjenige, der auszieht, zunächst auch weiter gegenüber dem Vermieter zur Zahlung der Miete verpflichtet bleibt. Somit muss er unter Umständen doppelt Miete zahlen – nämlich für die alte und auch für die neue Wohnung. Verständlich, dass derjenige, der ausgezogen ist, sich schnellstmöglich auch aus dem alten Mietverhältnis lösen möchte. Weder will er weiter die Miete zahlen noch für Schönheits-
reparaturen oder Beschädigungen aufkommen. Unproblematisch ist dies, wenn sich der in der Wohnung verbliebene Partner, der Vermieter und der Ausgezogene darüber einig sind, dass nun das Mietverhältnis nur noch mit der in der Wohnung verbliebenen Person weiterbestehen soll. Dies sollten die drei Beteiligten jedoch auch schriftlich festhalten. Aber was gilt dann, wenn
der in der Wohnung verbliebene Ehepartner damit nicht einverstanden ist – vielleicht, weil er alleine die Miete nicht aufbringen kann, die Wohnung aber auch nicht verlassen will? Mit der Scheidung jedenfalls wird der in der Wohnung verbliebene Ehegatte automatisch kraft Gesetzes alleiniger Mieter – ob er das will oder nicht. Die Scheidung zieht sich in der Regel jedoch nach
Gerne hilft Rechtsanwältin Chantal Stockmann in sämtlichen Rechtsfragen rund um Haus und Tier weiter und freut sich, ihre Mandanten in den neuen Kanzleiräumen in Bürstadt willkommen zu heißen. Foto: Björn Nickolas Schiffner
der Trennung noch mindestens ein Jahr hin. Damit ist das Warten auf die Scheidung keine befriedigende Lösung. Das OLG Hamm (Beschluss vom 21.01.2016, Az. 12 UF 170/15) hat für eine Lösung bei Verheirateten gesorgt: Derjenige, der auszieht, hat einen Anspruch gegen seinen Expartner auf Mitwirkung. Der in der Wohnung Verbliebene muss nämlich dem Vermieter mitteilen, dass der andere ausgezogen ist und der Mietvertrag nun mit ihm alleine weitergeführt wird. Damit tritt die Wirkung, dass der in der Wohnung Verbliebene alleiniger Mieter wird, bereits in dem Zeitpunkt ein, in dem der Vermieter diese Mitteilung erhält. Dieser Anspruch kann sogar gerichtlich eingeklagt werden. zg Weitere Infos und Kontakt: Kanzlei Stockmann Rechtsanwältin Chantal Stockmann Andreasstraße 15 68642 Bürstadt Telefon 06206/ 9516777 Telefax 06206/ 9516779 info@kanzleistockmann.de www.kanzleistockmann.de
Wissenswert Kaufvertrag prüfen Das Gesetz sieht vor, dass der private Käufer bei einem Grundstücks-Kaufvertrag mit einem gewerblichen Verkäufer mindestens 14 Tage vor Unterzeichnung Kenntnis vom genauen Wortlaut des Beurkundungstextes bekommt. „Man sollte sich nicht darauf einlassen, die Zeit zwischen Entwurf und Beurkundung zu verkürzen, sondern sich die Zeit nehmen, den Text genau zu prüfen und sich bei Bedarf fachmännischen juristischen Rat zu holen“, rät Florian Haas. „Aber auch bei einem Vertrag unter Privatleuten sollte beide Seiten ausreichend Zeit zur Prüfung des Vertrages eingeräumt werden.“ Die Schutzgemeinschaft unterstützt ihre Mitglieder in solchen Fällen bei der Anwaltssuche, mehr Informationen gibt es unter www.finanzierungsschutz.de djd
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Bianka A. Fuchs Dr. Andrea Groß Rechtsanwältinnen
Familienrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht Hospitalstraße 14 68623 Lampertheim Telefon 0 62 06 / 15 77 943 Telefax 0 62 06 / 15 77 944 E-Mail info@fuchs-kanzlei.de Home www.fuchs-kanzlei.de