Clubmagazin ACS Sektion Zürich

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Beihefter Sektion ZÜRICH | März 2013

Inhalt/Editorial

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Inhalt/Editorial Spurabbau am Utoquai – Ja oder Nein, und wie weiter?

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Auto & Verkehr Sanierung der Forchstrasse: Weitere Baustelle

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Auto & Verkehr «Prüfung gestern – fahren heute»: Immer auf dem Laufenden Jugendfahrlager «JUFALA» Zürich 2013

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Treffpunkt Rückblick Martinimahl: Impressionen eines unvergesslichen Abends

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Auto & Verkehr Ersatzwahl in den Zürcher Stadtrat: Marco Camin in den Zürcher Stadtrat

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Verkehrssituationen Hätten Sie es gewusst?

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Treffpunkt Mittwoch, 27. März 2013: Betriebsbesichtigung PHONAK AG in Stäfa

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Altes Eisen rostet nicht Michel Bronner, Hinwil

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Club Glosse Der Alltag ist zurück

Editorial Spurabbau am Utoquai – Ja oder Nein, und wie weiter? Der geplante Spurabbau am Utoquai geht in eine neue Runde, nachdem die Stadt Zürich das Nein der Kantonsregierung zum Spurabbau entlang dem Sechseläuteplatz abgelehnt hat. Ob Spurabbau Ja oder Nein muss nun das Verwaltungsgericht entscheiden. Der Zürcher Stadtrat hält an seiner ursprünglichen Argumentation fest, dass der Abbau dieser Spur keinerlei Auswirkungen auf den Verkehrsfluss hat. Der Regierungsrat begründet sein Nein damit, dass das Utoquai zusammen mit der Bellerivestrasse und der Quaibrücke für den Verkehr eine Strecke von überkommunalem Interesse sei und das rechte Zürichseeufer mit der Stadt Zürich verbindet. Die Verbindung sei heute schon stark belastet und Störungen auf dieser Verkehrsachse seien auch über die Stadtgrenze hinaus spürbar. Es liegen keine neuen Erkenntnisse oder Fakten vor und trotzdem gelangt die Stadtregierung an das Verwaltungsgericht. Dies macht die Unterkühlung zwischen der Stadt- und Kantonsregierung deutlich, wenn es um den Verkehr in der Stadt geht. Mit der Ablehnung des Spurabbaus durch die Regierung hat sie die Verantwortung als oberster Hüter der Kantonsstrassen berechtigterweise wahrgenommen. Das Verwaltungsgericht wird allerdings mit seiner Beurteilung schlussendlich nicht nur über eine 70 Meter lange Einspurstrecke befinden müssen, sondern indirekt auch klären, wann und wie der Kanton der Stadt bei Strassenfragen dreinreden kann. Es geht also ebenfalls um die Frage, wer Herr im Hause der Stadt Zürich ist, wenn es um Kantonsstrassen geht. Die Regelung im Strassengesetz unter dem Paragraf 45 ist offensichtlich nicht ganz klar: «Die Strassenprojekte auf überkommunalen Strassen bedürfen der Genehmigung durch den Regierungsrat». Der Entscheid des Verwaltungsgerichts dreht sich nicht

nur um die Frage, wer in diesem Fall obsiegt, sondern wie inskünftig derartige Strassenprojekte zwischen der Stadt und dem Kanton abzuwickeln sind. In naher Zukunft soll der Trülleplatz (am Fuss des Rennwegs/Bahnhofstrasse gelegen) verkehrsfrei werden, was unter anderem die Sperrung der Sihlstrasse und die Führung der Uraniastrasse im Gegenverkehr zur Folge hätte. Zudem nimmt der Druck auf Tempobeschränkungen von überkommunalen Strassen in der Stadt immer mehr zu. Sowohl die Stadt als auch der Kanton scheint dem Urteil des Verwaltungsgerichts gelassen entgegenzusehen. Meiner Meinung nach hängt vom Urteil einiges ab. Nicht nur, dass in Zukunft bei derartigen Strassenbauten die Verantwortlich- und Zuständigkeiten von Stadt und Kanton besser geklärt werden, sondern dass die Zürcher Verkehrsplaner bei der Bevölkerung wieder mehr durch Sachkompetenz und weniger durch Ideologie wahrgenommen werden. Ob mit dem Urteil bei Verkehrsfragen zwischen der Stadt und dem Kanton hingegen die Stimmung besser wird, was eigentlich nötig wäre, mag ich derzeit noch zu bezweifeln.

Herzlichst

Lorenz Knecht, Direktor ACS Zürich

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