2 minute read

Leukerbadner Golfwoche

18.-22.

Juli 2005

Advertisement

Organisiert von Golfclub Leuk und Leukerbad Tourismus

Programm

MontagScramble à deux

Cafe Galleria Leukerbad

DienstagSingle stableford

Burgerbad Leukerbad

Mittwoch4-Ball best Ball

Gemmi Bahnen / Hotel Alfa & Dala Leukerbad

DonnerstagSingle stableford

HotelReginaTerme & Rest.RömerhofLeukerbad

FreitagSingle stableford

Hotel Zayetta Park Leukerbad

Partnerhotels

Lindnerhotels & Alpentherme****

Hotel Regina Terme****

Hotel Viktoria***

Hotel Alfa***

Hotel Croix Fédérale***

Parkhotel Zayetta***

Hotel Walliserhof***

Hotel Rest. Gemmi***

Hotel Paradies**

Im Pauschalpreis von 985 Franken sind enthalten:

• 5 Tage Greenfee und Turnier, Apero

• 5 Unterkunft im Doppelzimmer mit Frühstück in einem der Partnerhotels, Transport auf den Golfplatz

• Thermalbad

Anmeldung: Golfclub Leuk, 3952 Susten

T 027 473 61 61, info@golfleuk.ch

Clubs beigepflichtet und verzichtet seit dem 1.Januar 2005 darauf, die Leistungen der Greenkeeper der MWSt zu unterstellen. Das sogar für diejenigen Clubs im rückwirkenden Sinne auf den 1.Januar 2001, die, gemäss den Ratschlägen der ASG, ihre periodischen Steuerabgaben formell nur unter Vorbehalt getätigt hatten. Diese neue Regelung hat eine nicht zu unterschätzende Auswirkung auf die Clubfinanzen. Je nach der Grösse der Greenkeeper-Truppe und des Anteils der MWSt-pflichtigen Einnahmen konnte die Veranlagung der Mehrwertsteuer das Club-Budget jährlich mit zwischen 30000 und 100000 Franken belasten.

Diese neue Praxis der EStV bezieht sich auch auf andere Infrastrukturen des Sports, beispielsweise Kunsteisbahnen oder Tennisanlagen. Diese können in Zukunft auch von den Früchten der Demarchen der ASG profitieren.

Fazit

Beharrlichkeit lohnt sich meistens. Genau so wie die Golfer ihr Handicap stets zu verbessern trachten, hat die MWSt-Arbeitsgruppe ihre Arme nie hängen lassen, obschon die Chance, die Haltung der EStV zu ändern, minim erschien, und die Unterstützung durch die Exponenten des Schweizer Sports inexistent war. An dieser Stelle sei denjenigen Clubs herzlich gedankt, die der ASG wertvolle Unterlagen mit Informationen über ihre Organisation und das MWSt-Prozedere zur Verfügung gestellt haben. Dank dieser konstruktiven Zusammenarbeit können wir uns heutes gegenseitig zum erreichten Erfolg gratulieren.

■ Stéphane Gmünder TVA Conseils, Fribourg

Bezüglich MWSt, wussten Sie, dass: Der Landwirt, der einen Apfel aus seinem Obstgarten isst, braucht dafür keine MWSt zu entrichten; der Garagist, der seinen eigenen Wagen repariert, aber schon.

Kunstrasen ist zu einem Satz von 7,6% steuerpflichtig; Naturrasen dagegen zu 2,4%.

Im Laden gekauftes Mineralwasser ist zu 2,4% zu versteuern, das im Klubhaus konsumierte zu 7,6%.

Ein ausländischer Golfer, der in einem Turnier mehr als 75000 Franken gewinnt, muss sich bei der MWSt-Behörde melden; der «Sonntagsgärtner», der Gemüse und Blumen für den eigenen Bedarf anbaut, zahlt dafür keine MWSt.

Ein Pro im Golfclub leistet Bildungsarbeit, die nicht der MWSt untersteht.

Rechtlich gesehen sind die Golfclubs der ASG Unternehmen, das Betreiben eines Golfplatzes ist eine kommerzielle Tätigkeit. Geht es nicht ein bisschen zu weit, wenn die ASG einen «Rechtsberatungsservice» für die Clubs betreibt? Oder anders gefragt: wieso ist die ASG in Sachen Mehrwertsteuer aktiv geworden?

Natürlich sind die Clubs unabhängige Rechtspersönlichkeiten und die ASG kann auf keine Weise an ihrer Stelle bei den Behörden intervenieren. Anfangs handelte es sich bloss darum, ein Problem zu erfassen, das die grosse Mehrheit der Clubs interessierte. Auf Bitten der Clubs hat die ASG die Rolle eines Katalysators und Vermittlers eingenommen, indem sie die nötigen Strukturen vorbereitete, um gegen die Entscheide der EStV zu rekurrieren. Natürlich sind wir jetzt sehr glücklich, dass die Intervention der ASG und ihrer Berater zugunsten unserer Mitglieder – die Clubs –ein positives Ende gefunden haben.

Spielten sich die Kontakte mit der eidgenössischen Steuerverwaltung in einem freundschaftlich-konstruktiven Rahmen ab, so dass auch künftig bei Fragen mit einer positiven Grundhaltung der Beamten gerechnet werden kann?

Es liegt mit viel daran, festzuhalten, dass unsere Kontakte und Gespräche mit den Steuerbehörden immer auf einer konstruktiven Ebene mit beidseitiger positiver Argumentation und Respekt stattgefunden haben. Daher haben wir absolut keine Veranlassung, einen triumphierenden Ton anzuschlagen.

Wie sieht die offizielle Haltung der ASG aus betreffend den Punkt, dass diejenigen Clubs, die es verpasst haben, schon früh Rekurs einzureichen, jetzt keine rückwirkende Befreiung der Mehrwertsteuer beanspruchen zu können? Ist das gerecht?

Die ASG hat die Clubs wiederholt über die Notwendigkeit informiert, gegen die Entscheide anlässlich der Kontrollen der MWSt Einsprache zu machen und die Steuerrechnungen formell nur unter Vorbehalt einzuzahlen. Ich kann nur hoffen, dass alle unsere Mitglieder diesen Empfehlungen gefolgt sind.

This article is from: