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IV-Serie

IV-Serie Eine harte Sparpolitik, willkürliche Entscheide, Millionen für die Gutachter: Die Invalidenversicherung steht in der Kritik. Wir wollen wissen, was dahinter steckt  –  Teil 4 einer vierteiligen Serie.

Sie macht die Betten selbst

Mirka Meier hustet, bis sie erbricht oder kollabiert. Wegen der Anfälle verliert sie ihre Arbeit im Altersheim und wird depressiv. Ein Gutachter empfiehlt eine IV-Rente. Dann beginnen Beamte am Schreibtisch zu ermitteln.

Mirka Meier* hustet. Sie hustet tagsüber und sie hustet nachts, oft minutenlang. Bei besonders schlimmen Attacken erbricht sie, hat Schwindelgefühle, kann den Urin nicht zurückhalten. Einmal kollabiert sie und bricht sich eine Rippe.

Fünf Jahre lang kämpft sie sich mit dem Husten durch den Alltag. Dann bricht Meier, Pflegehelferin in einem Altersheim, erneut zusammen und wird krankgeschrieben. Sie besucht Spezialist*innen für Lunge, Magen-Darm und Psyche, lebt mehrere Wochen lang in Kliniken. Und sie legt sich unters Messer. Ein Teil der Magenwand wird zur Speiseröhre transferiert, nachdem ärztliche Untersuchungen Reflux (saures Aufstossen) diagnostiziert haben.

Doch der Husten bleibt. Meier schämt sich, sie zweifelt an sich. Husten ohne Grund, das sollte nicht sein. Kann nicht sein. Darf nicht sein. Meier hat drei Kinder, der 13-Jährige lebt noch zuhause. Ihr Mann arbeitet Vollzeit als Buschauffeur und muss nun auch noch den Haushalt schmeissen. Das Mittagessen kocht er am Abend für den nächsten Tag vor. «Nachts, wenn ich nicht schlafen kann, bin ich oft sehr wütend», sagt Meier. «Wütend auf mich selbst. Dass ich zu einem Nichtsnutz geworden bin.»

«Idiopathisch» nennen Fachleute eine Krankheit, wenn sich dafür keine eindeutige Ursache finden lässt. Für Betroffene ist eine solche Diagnose keine gute Nachricht: Nicht nur, dass viele an sich selbst zu zweifeln beginnen – auch die Chancen, von der IV unterstützt zu werden, sind gering. Denn ob jemand invalide, also wegen Krankheit langfristig arbeitsunfähig ist, gilt heute nicht als medizinische, sondern als juristische Frage. Und vor Gericht zählen Beweise.

Die Gefühle von Schuld und Wertlosigkeit würden bei ihr besonders schwerwiegen, schreibt Meiers Psychiater. «Da die Patientin ein hohes Leistungsideal hat.» Meier war mit fünfzehn Jahren ungewollt schwanger geworden und hatte ein Kind bekommen, danach arbeitete sie jahrelang auf mehreren Jobs gleichzeitig, um für alles aufzukommen: an der Verkaufstheke einer Metzgerei, in der Reinigung, als Kontrolleurin und nach einer Ausbildung schliesslich als Pflegehelferin.

Ungenügend abgeklärt

2015 meldet sich die damals 46-Jährige bei der IV an. Zu diesem Zeitpunkt arbeitet Meier wieder stundenweise im Altersheim, hofft auf eine Rückkehr in die Arbeitswelt. Gleichzeitig kämpft sie mit Depressionen. Ein Jahr später erhält sie die Kündigung. Und von der IV-Stelle Zürich kommt ein Brief. Darin steht: «Kein Anspruch auf IV-Leistungen». Die Begründung: Die Depressionen seien eine Folge des Hustens. Gehe dieser weg, sei auch die Prognose für die Psyche gut.

Doch der Husten geht nicht weg. Meier wehrt sich. Das Sozialversicherungsgericht gibt ihr recht: Die IV habe Meiers Gesundheitszustand ungenügend abgeklärt. Also beginnen die Abklärungen wieder von vorne. Dieses Mal gibt die IV ein medizinisches Gutachten bei einem Pneumologen und einem Psychiater in Auftrag. Bereits im Wartezimmer hustet Meier so stark, dass es dem Lungenspezialisten auffällt. Danach steigt sie auf Anweisung des Arztes eine Wendeltreppe hoch. Als dieser sie untersuchen will, beginnt Meier zu husten, hyperventiliert dann und übergibt sich ins Lavabo. So steht es im Gutachten.

Die Gutachter sind sich sicher: So etwas lässt sich nicht vortäuschen. Zumal zahlreiche vorangegangene Spezialist*innen zum selben Schluss kamen. Sie schreiben: «Der Husten ist reell, konsistent und glaubwürdig. Für die Umgebung ist er nicht zumutbar, was mit einer regulären Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt kaum zu vereinbaren ist. (...) Eine Heilung ist ausgeschlossen.» Mit diesem Husten könne Meier maximal 30 Prozent arbeiten – und auch nur in «einer absolut stressarmen Umgebung ohne Temperaturschwankungen, rauch- und staubfrei, alleine in einem Zimmer und wegen der Hustenattacken mit frei wählbaren Pausen». Weil sie zusätzlich an Depressionen leide, sei Meier gar nicht arbeitsfähig. Zurück in ihren Job im Altersheim? Ausgeschlossen.

Vertrauensarzt vs. Gutachter

Doch dann beugt sich ein Arzt der IV über die Akten. Dann ein zweiter. Und noch ein dritter. Schliesslich wird Meier nicht zu 100 Prozent krankgeschrieben, sondern als 100 Prozent arbeitsfähig eingestuft – und zwar ohne weitere Untersuchungen. Anhand von internen Dokumenten der IV, welche Surprise vorliegen, kann nachvollzogen werden, wie Meier buchstäblich am Schreibtisch gesundgeschrieben wurde.

Der ganze Wandel in der Einschätzung von Meiers Gesundheitszustand beginnt mit leichten Zweifeln. Der Vertrauensarzt der IV stellt Rückfragen an die Gutachter, er verlangt «objektive Befunde». Zudem entdeckt er Ungereimtheiten im Dossier, im Fachjargon «Inkonsistenzen» genannt. Wie könne Meier ihren Sohn betreuen, wo sie doch schwer depressiv sei, fragt der IV-Arzt. Und warum heisse es im Gutachten, dass sie regelmässig das Medikament Codein zu sich nehme, wo doch dieses im Blut nicht nachgewiesen werden konnte?

Die Antwort der Gutachter trifft wenig später ein. Zu den fehlenden objektiven Befunden schreiben sie: «In der Medizin gibt es immer wieder glaubhaft vorgetragene Beschwerden, welche weder messbar noch klassifizierbar sind.» Dieser Husten wirke «authentisch, wahrhaftig und konsistent». Ausserdem habe Meier nichts unversucht gelassen, um ihn loszuwerden. Ihren Sohn betreue sie «aus dem Pflichtgefühl und Sorgen um die Familie heraus», wobei sie auf Unterstützung angewiesen sei. Das Medikament nehme Meier nur bei Bedarf ein, weswegen es im Labortest nicht nachgewiesen wurde.

Der IV-Arzt, der die Rückfragen gestellt hat, hat zwei Möglichkeiten. Die erste: Er könnte es dabei belassen und das Gutachten für plausibel erklären. Und dafür gäbe es durchaus gute Gründe. Schliesslich hielten bislang alle Ärzt*innen, die Meier untersucht hatten, die Frau für nicht arbeitsfähig. Meiers Anwältin Stephanie Elms sagt dazu: «Das Leben ist voller kleiner Inkonsistenzen. Wenn man sie einseitig und isoliert sucht, wie die IV das regelmässig macht, dann findet man sie.» Die Medikamente setzte Meier wegen starker Nebenwirkungen und auf Anraten eines Arztes ab. Das Leben gehe weiter trotz Krankheit.

Der Alltag müsse bewältigt werden. «Der Sohn will etwas zu essen, auch wenn der Vater arbeitet und die Mutter krank ist.»

Die zweite Möglichkeit für den IV-Arzt bestünde darin, Meier aufzubieten, um die offenen Fragen zu klären. Stattdessen entscheidet er sich weder für das eine noch das andere. Auf der einen Seite schreibt er, dass «eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit wohl gegeben ist». Er schätzt, dass Meier 40 Prozent arbeiten kann und schlägt vor, sie nach einem Jahr noch einmal medizinisch zu überprüfen. Auf der anderen Seite liefert er weitere «Hinweise», um seine Zweifel zu bestätigen. So fahre Meier kurze Strecken mit dem Auto, was mit den Hustenanfällen nicht möglich sein sollte. Zudem habe sie von Schulden gesprochen, was auf psychosoziale Probleme deute. Und diese seien nicht relevant für die IV.

Nun greift das Misstrauen um sich. Eine Sachbearbeiterin der IV schreibt in einer Notiz, dass das medizinische Gutachten, das Meier als arbeitsunfähig betrachtet, «nicht verwertbar scheint». Für sie stellt sich die Frage: Wie weiter? Die Beamtin hat zu grosse Zweifel, um eine IV-Rente zu sprechen, wie dies von den Gutachtern empfohlen wird. Sie hat aber auch zu wenige Beweise, um den Antrag abzuschmettern. Wie aus der Notiz hervorgeht, überlegt sie, ein weiteres Gutachten zu bestellen.

Doch dann liefert unverhofft eine Routine-Abklärung der IV die fehlenden Argumente. Um festzustellen, wie stark die Krankheit im Haushalt einschränkt, besuchen Angestellte der Verwaltung die Menschen in ihrem Zuhause. Sie prüfen, welche Tätigkeiten möglich sind und welche nicht: aufräumen, Wäsche machen, Mittagessen kochen. Eine wichtige Frage bei dieser Haushaltsabklärung ist auch: Wie viel würde die betroffene Person arbeiten, wenn sie nicht krank geworden wäre? Mit solchen Informationen soll die Höhe der IV-Rente bemessen werden. Denn diese richtet sich nach Einkommen und Beschäftigungsgrad. Im Fall von Meier erfüllt die Abklärung aber auch noch einen anderen Zweck: Sie enthält Hinweise, aufgrund derer die IV die Schwere ihrer Krankheit infrage stellen wird.

Haushaltsabklärung durch Laien

Nach der Haushaltsabklärung kommt nämlich eine zweite Vertrauensärztin der IV ins Spiel. Sie erkenne «zahlreiche Widersprüche und Unklarheiten», vor allem in Meiers «Aktivitätsniveau». Bei der Haushaltsabklärung habe Meier angegeben, nur vier bis fünf Mal täglich während fünf bis zehn Minuten zu husten. Ausserdem gehe sie mit dem Sohn zu Elterngesprächen, koche regelmässig, staubsauge, beziehe die Betten und an guten Tagen bügle sie auch. «Insbesondere, sie mache die Betten selbst, ist auffällig, muss doch beim Beziehen der Matratze eine ungünstige Haltung eingenommen und ein nicht unerheblicher Kraftaufwand geleistet werden», schreibt die Ärztin. Eigentlich ist die standardmässig durchgeführte Haushaltsabklärung einzig dazu da, den Invaliditätsgrad – also die Höhe der Beeinträchtigung – zu bestimmen und nicht, um medizinische Schlüsse zu ziehen. Schliesslich wird

die Abklärung von fachlichen Laien vorgenommen. Das Versicherungsgericht St. Gallen beurteilte diese Praxis als unrechtmässig. «Weil die Abklärer der IV-Stellen keinerlei medizinische Fachkenntnisse aufweisen, kann die Haushaltsabklärung nie eine fehlende ärztliche Arbeitsfähigkeitsschätzung ersetzen», heisst es im Urteil.

Mit einem weiteren Dokument untermauert die IV-Ärztin ihren Verdacht: Sie hat sich von der Krankenkasse eine Liste mit allen Medikamenten und Therapien schicken lassen, die Meier während der letzten fünf Jahre bezogen hat. Das Resultat: Meier hat nicht immer alle ihr verschriebenen Tabletten eingenommen. Unzureichende Medikamenten-Compliance, sagt die Ärztin. Starke Nebenwirkungen, sagt Meier.

Auch Vertrauensarzt Nummer drei, ein Psychiater, kennt Meier nur aus den Akten. Ihn kontaktiert die IV, weil sich Meier nicht nur wegen des Hustens, sondern auch wegen der damit verbundenen Depressionen angemeldet hat. Der Psychiater schliesst sich dem Misstrauen seiner Kolleg*innen an und kommt zum Schluss, dass die psychiatrischen Diagnosen nicht nachvollziehbar seien.

Nun möchte die IV-Sachbearbeiterin den Fall abschliessen. Sie fragt beim internen Rechtsdienst an, ob die Ablehnung der Rente aus juristischer Sicht genügend begründet sei. Genauso wie die Gerichte haben auch die Rechtsabteilungen der kantonalen IV-Stellen in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. So erzählt es eine ehemalige Kaderfrau der IV. Sie habe es im Alltag als heikel empfunden, dass juristische Argumente mehr Ge-

wicht bekamen als medizinische. «Die meisten Sachbearbeiter*innen trauten sich nicht, den Entscheid selbst zu fällen. Das überliessen sie dem Rechtsdienst. Wir wussten aber auch: Wenn wir das taten, gab es am Ende meistens keine Rente.»

Zu 5,67 Prozent invalide

Im Fall von Meier fordert der Vertreter der Rechtsabteilung zusätzliche Argumente, warum die Depressionen nicht für eine IV-Rente reichen. Der Psychiater liefert einige weitere Zeilen zum «äusserst knappen psychopathologischen Befund». Dass Meier depressiv sei, könne zwar nicht ausgeschlossen, aber eben auch nicht nachvollzogen werden. Vor allem aber seien nicht alle Therapieoptionen ausgeschöpft worden.

Nun hat die Sachbearbeiterin alles zusammen. Die Tabellen werden ausgefüllt, mit denen der Invaliditätsgrad von Meier berechnet wird. Bei der Arbeit beträgt die Beeinträchtigung 0 Prozent. Zuhause sind es gemäss Haushaltsabklärung 14 Prozent. Es wird davon ausgegangen, dass Meier heute 60 Prozent arbeiten würde und die restlichen 40 Prozent zuhause wäre. Das Resultat findet Meier wenig später fett gedruckt in ihrem Briefkasten: Sie sei zu 5,67 Prozent invalide, heisst es.

Mittels Schreibtischdiagnosen gesundgeschrieben: Das Bundesgericht hat dazu beigetragen, dass es so weit kommen konnte wie bei Mirka Meier. In einem Entscheid von 2015 entschieden die höchsten Richter*innen des Landes, dass Gutachten nach einem vorgegebenen Raster verfasst werden müssten. Ist dies nicht der Fall, sind sie ungültig. Das «strukturierte Beweisverfahren» sollte für eine bessere Qualität bei den Gutachten sorgen und «ergebnisoffen und vorurteilsfrei» sein. Durch die neue Praxis hat die Verwaltung mehr Macht erhalten. Das schreibt David Husmann, Anwalt für Haftplicht und Versicherungsrecht, in einem Fachartikel für das Magazin Plädoyer. Die IV-Stellen hätten ein Instrument erhalten, um «jegliche Gutachten, die eine Arbeitsunfähigkeit attestieren, zu entkräften». Die IV-Bloggerin Marie Baumann schreibt von einem «juristischen Konstrukt», das dazu diene, «Versicherte mit psychischen Leiden mittels irrwitzigen Begründungen von Leistungen auszuschliessen».

Ist das Gutachten erst einmal für nichtig erklärt, ist es für die IV-Stelle einfach, die Rente abzuweisen. Denn wer heute Antrag auf eine IV-Rente stellt, muss selbst beweisen, dass er oder sie wegen seiner Krankheit längerfristig nicht arbeiten kann. Gelingt ihm oder ihr das nicht, lautet der Grundsatz: Im Zweifel für die Versicherung.

Meier akzeptiert den Entscheid der IV nicht und ficht den Entscheid erneut an. Sie willigt aber ein, es während drei Monaten noch einmal mit einem Medikament zu versuchen, das sie einst wegen starker Nebenwirkungen abgesetzt hatte. «Viel erhoffe ich mir davon nicht», sagt sie. «Ich hoffe einfach, ich halte durch.» Weder sie noch sonst jemand glaubt ernsthaft daran, dass ihr Husten damit verschwindet. Doch übersteht Meier diese Zeit, hat sie einen Beweis mehr in der Hand – dafür, dass sie wirklich leidet.