resolution_streitbeilegungserklaerung

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Resolution an den Nationalrat:

25 Jahre Streitbeilegungserklärung.

Der Nationalrat beschloss am 5. Juni 1992 die Abgabe der österreichischen Streitbeilegungserklärung. In diesem Beschluss ist folgende wichtige Rechtswahrung enthalten: „Der Nationalrat stellt fest, daß es seine zuvor schon wiederholt zum Ausdruck gebrachte Auffassung ist, daß die Paketmaßnahmen Akte in Ausführung des Pariser Vertrages sind. In Hinblick auf diesen Charakter der Paketmaßnahmen bekräftigt der Nationalrat die Aussage des Ausschusses des Nationalrates vom 1. Oktober 1946, daß der Pariser Vertrag keinen Verzicht auf die Selbstbestimmung Südtirols bedeutet.“ Wenn der Nationalrat nun der Streitbeilegungserklärung vor 25 Jahren gedenkt, so muss dies heute um so mehr im Bewusstsein geschehen, dass die Streitbeilegung weder die Lösung des Südtirol-Problems darstellt noch einen Verzicht auf das Selbstbestimmungsrecht bedeutet. Die aktuellen Entwicklungen in Europa (Referendum in Schottland und Unabhängigkeitsbestrebungen in Katalonien), aber auch die negativen Autonomieentwicklungen in Südtirol zeigen, dass die Streitbeilegung zwar eine wichtige Zwischenetappe zu mehr Autonomie und Eigenständigkeit war, das langfristige Ziel aber die Unabhängigkeit Südtirols von Italien bleibt. Südtirol hat sich in den letzten 25 Jahren durchaus positiv entwickelt. Die Bemühungen Österreichs zum Schutze der Südtiroler haben maßgeblich dazu beigetragen. Dafür gebührt der Republik Österreich und den Vertretern aller Parteien Dank und Anerkennung. Im Rahmen der Gedenkveranstaltung zur Streitbeilegungserklärung müssen aber auch die aktuellen Probleme und die Zukunftsfrage Südtirols angesprochen werden. Autonomie im Verteidigungsmodus. Die Südtirol-Autonomie befindet sich zunehmend im Verteidigungsmodus gegen den italienischen Staat, den Verfassungsgerichtshof, aber auch gegen andere italienische Regionen. In Italien werden immer mehr Stimmen laut, die behaupten, dass die Südtiroler 100 Jahre nach dem 1. Weltkrieg keine österreichische Minderheit mehr seien und daher auch kein Anrecht mehr auf eine Autonomie hätten. Die Wiedererlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft für die Südtiroler ist daher eine der wichtigsten Maßnahmen der nächsten Jahre zur Absicherung der Südtirol-Autonomie, denn nur solange die Südtiroler noch als österreichische Minderheit in Italien anerkannt werden, besteht Anspruch auf eine Autonomie. Weit über 100 Verfassungsgerichtsverfahren, zwei Drittel der Landesgesetze angefochten. In den letzten 15 Jahren wurde Südtirol über 100 Mal entweder vom Staat vor den Verfassungsgerichtshof gezerrt oder musste selbst die autonomen Zuständigkeiten


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