AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Landesrätin für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit
Assessora alla Salute, Sport, Politiche sociali e Lavoro
Landtagsabgeordnete Myriam Atz Tammerle Sven Knoll Bernhard Zimmerhofer Fraktion SÜD-TIROLER FREIHEIT Südtirolerstraße 13 39100 Bozen anfragen@suedtiroler-freiheit.com
Bozen, 21.06.2018 Bearbeitet von:
Priska Paller Tel. 0471 418126 priska.paller@provinz.bz.it
Zur Kenntnis:
Landtagspräsident Ing. Roberto Bizzo Silvius-Magnago-Platz 6 39100 Bozen
Antwort auf die aktuelle Fragestunde Nr. 6/Juni/2018 zum Thema: „Arbeitsmedizin – Kein Deutsch“ Bezug nehmend auf die im Betreff genannte aktuelle Fragestunde wird Folgendes mitgeteilt:
1. Ich kann nur immer wieder unterstreichen, dass wir alles in unserer Macht Stehende unternehmen, damit das Recht auf Gebrauch der Muttersprache garantiert wird. 2. Es wird vorausgeschickt, dass der betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin des Sanitätsbetriebes laut Beschluss der Landesregierung vom 18.10.2016, Nr. 1134, seine Tätigkeit der sanitären Überwachung für den Sanitätsbetrieb der Provinz Bozen, die Landesverwaltung und den Südtiroler Landtag, und für Handwerksbetriebe mit höchstens 10 Angestellten mit Sitz in Südtirol und entsprechende Vereinigungen ausführt. Der betriebliche Dienst für Arbeitsmedizin arbeitet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach G.v.D. vom 09. April 2008, Nr. 81, vollkommen zweisprachig. Alle notwendigen Unterlagen, Fragebögen, Anamneseabfragungen, Befunde, Eignungsbeurteilungen u.a. werden je nach Muttersprache der/s Untersuchten ausgestellt und abgefasst. Die Arbeitgeber von privaten Betrieben hingegen ernennen private Arbeitsmediziner, welche keiner Zweisprachigkeitspflicht unterliegen. Es ist Aufgabe des Arbeitgebers bei der Ernennung auf die vorhandenen Sprachkenntnisse des Arbeitsmediziners zu achten. 3. und 4. Im konkreten Fall scheint es sich hierbei um eine arbeitsmedizinische Untersuchung im Auftrag eines privaten Arbeitgebers gehandelt zu haben. Daher ist es Aufgabe des Arbeitgebers selbst bei der Ernennung des Arbeitsmediziners auf den Gebrauch der Sprache zu achten. Laut Auskunft der Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland kann ich noch Folgendes ergänzen: „Es ist ein Hauptanliegen der Bezirksgemeinschaft Überetsch Unterland das Recht auf Gebrauch der Muttersprache der Bürger und Bürgerinnen zu garantieren und in allen Akten und Verfahren wird dafür Sorge getragen.
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