AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Landesrätin für Gesundheit, Sport, Soziales und Arbeit
An die Landtagsabgeordneten Sven Knoll Bernhard Zimmerhofer Myriam Atz Tammerle Süd-Tiroler-Freiheit Silvius-Magnago-Platz 6
Bozen, 14.06.2018 Bearbeitet von: Dr. Cristina Ghedina Tel. 0471 41 80 77 c.ghedina@provinz.bz.it;
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Assessora alla Salute, Sport, Politiche sociali e Lavoro
Zur Kenntnis
An den Präsidenten des Südtiroler Landtages Dr. Ing. Roberto Bizzo Silvius-Magnago-Platz 6 Ihre Anschrift
Beantwortung der Anfrage 3443-18 – Bis zu acht Monate Wartezeit für neurologische Visite Mit Beschluss der Landesregierung Nr. 856 vom 11/05/2011 wurde die Einteilung der klinischen Dringlichkeit festgelegt, mit welcher der Arzt bei der Verschreibung eine Zuweisung der Prioritätsklasse vornimmt, um eine dem gesundheitlichen Bedarf angemessene Wartezeit sicherzustellen. Die Prioritätsklasse ist ein wichtiges Instrument, um den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den fachärztlichen ambulanten Leistungen in einer, dem Gesundheitszustand angemessenen Zeitspanne zu garantieren. Der verschreibende Arzt hat bei einer Erstvisite die Möglichkeit, auf der Verschreibung eine der folgenden Prioritätsklassen festzulegen:
Dringend (U): Die Leistung ist ehest möglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden nach ärztlichen Anfrage zu erbringen. Der Zugang erfolgt über die Notaufnahme oder direkt über das zuständige Ambulatorium und ohne Vormerkung. Der Patient benötigt die Verschreibung, welche die klinische Fragestellung oder den diagnostischen Verdacht sowie den Vermerk „DRINGEND“ enthält. Prioritär (B): Die sanitäre Leistung muss innerhalb von 8 Tagen nach ärztlichen Anfrage erbracht werden. Der Zugang erfolgt ausschließlich mit vorhergehender Vormerkung und über die Krankenhausstruktur oder die wohnortnahe Versorgung. Aufschiebbar (D): Die sanitäre Leistung muss in der Regel innerhalb von 60 Tagen nach ärztlichen Anfrage erbracht werden (Ausnahme: Erstvisite HNO 90 Tage und Erstvisite Augenheilkunde und radiologische Leistungen 120 Tage). Der Zugang erfolgt ausschließlich mit vorhergehender Vormerkung und über die Krankenhausstruktur oder die wohnortnahe Versorgung. Programmierbar (P): Die sanitäre Leistung kann über einen größeren Zeitraum geplant werden, da diese auf Prognose, Schmerzen, Dysfunktion oder Behinderung keinen Einfluss hat. Die Leistung wird am frühestmöglichen Termin im Anschluss an der vorgesehenen Begrenzung für die Prioritätsklasse „D/aufschiebbar“ (60, 90 oder 120 Tage je nach Leistung) vorgemerkt. Der Zugang erfolgt ausschließlich mit vorhergehender Vormerkung über die Krankenhausstruktur oder die wohnortnahe Versorgung.
Die Kriterien HGW (Homogene Gruppierung der Wartezeiten), die national erarbeitet und mittels Landesbeschluss an die lokalen Erfordernisse angepasst wurden, bieten dem verschreibenden Arzt eine evidenzbasierte Empfehlung bei der Auswahl der Priorität auf Grundlage des diagnostischen Verdachts.
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