AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL Landesrat für Deutsche Bildung und Kultur und für Integration
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE Assessore all'Istruzione e Cultura tedesca e all'Integrazione
Frau Myriam Atz Tammerle Landtagsabgeordnete Myriam.atztammerle@gmail.com
Bozen, 02.11.2016
Herrn Bernhard Zimmerhofer Landtagsabgeordneter bzimmerhofer@yahoo.de Herrn Sven Knoll Landtagsabgeordneter svenknoll@hotmail.com An die Fraktion Süd-Tiroler Freiheit landtag@suedtiroler-freiheit.com zur Kenntnis:
Herrn Präsidenten Roberto Bizzo praesident@landtag-bz.org
Antwort auf die Landtagsanfrage Nr. 2360/16 betreffend die Anerkennung von Studientiteln trotz nicht-italienischer Matura Sehr geehrte Frau Abgeordnete Atz Tammerle, sehr geehrte Herren Abgeordnete Knoll und Zimmerhofer, ich schreibe Ihnen betreffend Ihre Landtagsanfrage vom 29. September 2016 (Nr. 2360/16) und darf Ihnen als zuständiger Landesrat wie folgt antworten. Zu Frage 1: Könnte jemandem, der in Innsbruck das Diplomstudium der integrierten Rechtswissenschaften absolviert hat (oder sonst ein Studium) und nach seinem Studium um die Anerkennung ansucht, sein Ansuchen abgelehnt werden, mit der Begründung, dass er die italienische Matura nicht besitzt (obwohl die irische Matura von der Botschaft bzw. vom Schulamt der italienischen gleichgestellt wurde)? Eine Verordnung vom April 2016 regelt die Zulassung zu italienischen Universitäten. Darin steht explizit, dass italienische Schülerinnen und Schüler, die das 4. Oberschuljahr im Ausland besuchen (Irland, Deutschland o.a.) und dort die Hochschulreife erlangen, mit dieser nicht an italienischen Unis zugelassen werden, außer sie besuchen die Schule im Ausland zwei Jahre lang (also 3. und 4. Klasse). Das bedeutet, dass diese Schülerinnen und Schüler das 5. Jahr ihrer Ursprungsschule ableisten und die Abschlussprüfung dort ablegen müssen. Studieninteressierte aus Deutschland, Irland usw. mit der Hochschulreife nach einer zwölfjährigen Schulkarriere hingegen werden weiterhin zugelassen. Die Bestimmungen stehen auf dieser Homepage: www.studiare-in-italia.it/studentistranieri/1-2.html (im Allegato 1 werden die neuen Bestimmungen festgelegt). Studierende, die z.B. in Irland das „Leaving Certificate“ erwerben und in Österreich die Zulassung zum Studium bekommen und es absolvieren, können um die Anerkennung ansuchen. Das Gesuch wird also nicht abgelehnt. dp
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