AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL
PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Landesrätin für Familie und Verwaltung
Assessora alla Famiglia e all'Amministrazione
An die Landtagsabgeordneten Sven Knoll Myriam Atz-Tammerle Bernhard Zimmerhofer
Bozen, 11.10.2016 Bearbeitet von: KE
Im Hause
Zur Kenntnis:
An den Landtagspräsidenten Dr.Ing. Roberto Bizzo Im Hause
Landtagsanfrage 2344/2016 – Kindergarten
Sehr geehrte Landtagsabgeordnete, anbei die Beantwortung der gegenständlichen Landtagsanfrage: 1. Warum müssen Kindergärtnerinnen bereits am 25. August wieder anwesend sein, während Lehrer angeblich erst am 1. September wieder mit der Arbeit beginnen? Die Arbeiten zur Vorbereitung, Auswertung und zum Abschluss des Kindergartenjahres sowie die Fortbildung, welche in das Kontingent der zusätzlichen Tätigkeiten fallen, werden am Anfang des Kindergartenjahres geplant. Die Führungskräfte legen den Zeitplan für die verpflichtende Anwesenheit der Mitarbeiterinnen für diese Tätigkeiten (beispielsweise für das Eröffnungskollegium im Kindergartensprengel, Abschlusskonferenz, erste Teamsitzung im Kindergarten,…) fest und nutzen grundsätzlich die Tage die gemäß geltendem Kindergartenkalender (Beschluss der Landesregierung Nr. 75 vom 23.01.2012) ab dem 25. August und in der dritten Juniwoche bis zum 23. Juni zur Verfügung stehen. Das Landeslehrpersonal beginnt hingegen in der Regel mit den Vorbereitungsarbeiten bereits um den 20. August. 2. Stimmt es, dass Kindergärtnerinnen zu 30 Fortbildungskursen verpflichtet werden? Wenn ja, um was für Kurse handelt es sich? Nein. Kindergärtnerinnen werden nicht zu 30 Fortbildungskursen verpflichtet. Mit dem Bereichsabkommen vom 19. Juli 2016 wurde ein Übergangsvertrag für das Kindergartenpersonal betreffend Zugangsvoraussetzungen und Arbeitszeit abgeschlossen. Analog zum Lehrpersonal leistet auch das Kindergartenpersonal zusätzlich zur Bildungsarbeit mit den Kindern bis zu 180 Stunden jährlich für zusätzliche Tätigkeiten, die für die Bildungsarbeit erforderlich sind und Ausdruck der verantwortungsbewussten Ausübung der Aufgaben des eigenen Berufsbildes sind. Im Rahmen dieser „bis zu 180 Stunden“ ist vorgesehen, dass das Kindergartenpersonal bis zu 30 Stunden an Fortbildungsinitiativen teilnimmt. Da es sich um verpflichtende Fortbildungen im Rahmen der vom Bereichsvertrag vom 19. Juli 2016 vorgesehenen zusätzlichen Tätigkeiten handelt, wird ein Teil dieser von der vorgesetzten Kindergartendirektorin festgelegt, ein Teil wird in der Regel selbst gewählt und ein Teil wird mit der Leiterin im jeweiligen Kindergarten vereinbart. Die Pädagoginnen werden durchwegs an der Planung beteiligt, Bedarf und Anregungen werden alljährlich erhoben.
Landhaus 3a, Silvius-Magnago-Platz 4 39100 Bozen Tel. 0471 41 34 00 Fax 0471 41 34 09 http://www.provinz.bz.it/deeg/ waltraud.deeg@provinz.bz.it Steuernr./Mwst.Nr. 00390090215
Palazzo 3a, Piazza Silvius Magnago 4 39100 Bolzano Tel. 0471 41 34 00 Fax 0471 41 34 09 http://www.provincia.bz.it/deeg/ waltraud.deeg@provincia.bz.it Codice fiscale/Partita Iva 00390090215