SÜD-TIROLER FREIHEIT Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub
An den Präsidenten des Süd-Tiroler Landtages
Tirol, am 11. Juli 2014
Beschlussantrag:
Übertragung der Zuständigkeit für die Einhaltung des D.P.R. vom 15. Juli 1988, Nr. 574 auf den Landeshauptmann Mit einer Anfrage vom 24. Juni 2014 an den Landtag wollte die Süd-Tiroler Freiheit wissen, ob im Regierungskommissariat Verstöße gegen das Dekret des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574, das in Süd-Tirol die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache vorsieht, eingegangen sind. In der Antwort des Regierungskommissars vom 1. Juli 2014 wurde dies verneint, jedoch bezog sich diese ausschließlich auf das Deutsche und nicht auf das Ladinische und Italienische. Darüber hinaus wurde die Antwort nicht auf Deutsch, also in der Sprache des Anfragenden, sondern auf Italienisch formuliert. Das Regierungskommissariat als Wächter über die Einhaltung des besagten Sprachengleichstellungsdekrets erweist sich als denkbar ungeeignet – dies war auch in der Vergangenheit so. Zumindest wenn es um den Gebrauch des Deutschen geht, sind bis heute keine ernsthaften Bemühungen für die Einhaltung des besagten Dekrets, sei es bei den Ämtern, sei es mitunter bei sich selbst, zu erkennen. Es ist nicht möglich bzw. man ist nicht willens, eine Statistik über Meldungen über Verstöße gegen den Gebrauch des Deutschen zu führen bzw. mitzuteilen. Im Gegenteil: Etwaige Meldungen werden in Abrede gestellt. Der Süd-Tiroler liegen durchaus Berichte über diesbezügliche Meldungen beim Regierungskommissariat vor. Diese sind jedoch durchwegs ins Leere verlaufen und es folgten keine Konsequenzen. Das Verhalten des SÜD-TIROLER FREIHEIT | Freies Bündnis für Tirol Landtagsklub – Süd-Tiroler Straße 13 – 39100 Bozen landtag@suedtiroler-freiheit.com