Öffentliche Verteidigung der Dissertation (defensio) Gem § 8 Studienplan 09 setzt die Zulassung zur öffentlichen Verteidigung der Dissertation die positive Beurteilung der Dissertation, den positiven Abschluss der Seminare und die Erbringung von Sonderleistungen voraus. Die öffentliche Dissertationsverteidigung (defensio, 5 ECTS) wird von einem aus fünf Mitgliedern bestehenden Prüfungssenat durchgeführt. Die / der HauptbetreuerIn übernimmt den Vorsitz des Prüfungssenats. Die übrigen Mitglieder des Prüfungssenats sind von der Dekanin oder dem Dekan im Regelfall nach Anhörung der Promotionskommission zu bestellen. In der Praxis wird auch die / der NebenbetreuerIn und eine von der Dissertantin / dem Dissertanten vorgeschlagene geeignete Person bestellt. Die Dissertationsverteidigung beginnt mit der Präsentation der Inhalte und Ergebnisse der Dissertation durch die Dissertantin oder den Dissertanten. Daraufhin befragen die Mitglieder des Prüfungssenates unter Einbeziehung der Dissertationsgutachten die Dissertantin / den Dissertanten über die Inhalte der Dissertation mit dem Ziel, die Beherrschung des Fachgebietes, dem die Dissertation zugehörig ist, zu evaluieren. Anschließend können die Zuhörerinnen und Zuhörer unter Moderation der oder des Vorsitzenden des Prüfungssenats Fragen an die Dissertantin oder den Dissertanten richten. Nach erfolgreichem Abschluss bekommt man den Titel Dr.iur. / Drin.iur verliehen. Zu näheren Informationen zum Ablauf des Studium siehe: www.uni-salzburg.at/ rwfb/studien
Anerkennungsleitfaden PLUSonline Allgemeine Informationen und wichtige Schritte sind über den Eintrag von Ass.-Prof. in Dr.in Silvia Traunwieser auf der Website der Universität Salzburg abrufbar www. uni-salzburg.at/jus.anerkennungen.augeneder (http://bit.ly/13U3oS9). Dort befindet sich ein Leitfaden zur Antragsstellung von Anerkennungen.
Seite 38 – Studienvertretung Juridicum Salzburg