•
LV-Prüfung Juristische Arbeitstechniken und EDV
•
LV-Prüfung Wissenschaftliches Schreiben für Jurist(inn)en
Prüfungsvoraussetzungen Latein: Falls Latein nicht als Pflichtgegenstand bei der Immatrikulation nachgewiesen wird, ist eine Ergänzungsprüfung aus Latein bis zum Antritt zu der mündlichen Fachprüfung aus Römischem Recht abzulegen. Die Juridische Fakultät bietet hierzu den Kurs „Einführung in die Lateinische Sprache und Rechtsterminologie (nur für Juristen)” an. Dieser geht über ein Semester und kostet € 140,--. Diplomklausuren: Vor dem Antritt zu den Diplomklausuren Strafrecht und Strafverfahrensrecht, Bürgerliches Recht und Verfassungs- und Verwaltungsrecht ist jeweils eine verpflichtende Übung positiv zu absolvieren. Daraufhin ist eine Anmeldung zu den Diplomklausuren über PLUSonline notwendig. Werden diese wiederum positiv abgeschlossen, folgt auf diese Klausuren in den Fächern Bürgerliches Recht und Verfassungs- und Verwaltungsrecht noch eine mündliche Fachprüfung. Im Fach Strafrecht und Strafverfahrensrecht ist keine weitere mündliche Fachprüfung abzulegen.
Prüfungsreihenfolge Es empfiehlt sich, den KU JAT und EDV bereits zu Beginn des zweiten Abschnittes zu besuchen, da die dort gewonnenen Kenntnisse im Verlauf des weiteren Studiums sehr hilfreich sind. Weiters wird empfohlen, die Prüfung aus Strafrecht und Strafverfahrensrecht unmittelbar im Anschluss an den ersten Abschnitt und somit an die Prüfung Grundlagen und Methoden des Strafrechts zu absolvieren, die eine direkte Überleitung schafft. Abgesehen von den mündlichen Fachprüfungen aus Bürgerliches Recht und Verfassung- und Verwaltungsrecht, welche eine positiv absolvierte Diplomklausur als Voraussetzung verlangen, kann zu allen anderen mündlichen Fachprüfungen sowie zur schriftlichen FP aus Finanzrecht in beliebiger Reihenfolge angetreten werden. Eine mögliche und von uns empfohlene Aufteilung findest du im Musterstudienplan.
Seite 32 – Studienvertretung Juridicum Salzburg