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BERATUNGSKOMPETENZ
BERATUNGSKOMPETENZ
Das lange Warten
Hilfsmittel und Eintritt ins AHVAlter – der komplexe Parcours von Andrea Bastreghi.
Von Jeanne Rüsch
Als ich Andrea Bastreghi zum ersten Mal begegnete, arbeitete ich seit elf Monaten bei der SPV als Sozialarbeiterin für die Romandie. Das war Ende 2017 im ParaplegikerZentrum, einige Tage vor seinem Austritt. Die zuständige Sozialarbeiterin der Klinik hatte mich gebeten, mit ihm Kontakt aufzunehmen, da er in seiner komplexen Versicherungssituation auch nach Austritt auf Unterstützung angewiesen sein würde. «Das Problem liegt darin, dass Andrea seinen Unfall noch im IVAlter hatte, jetzt aber im AHVAlter ist», erklärte sie mir. «Man muss also darauf achten, dass er die ihm zustehenden Ansprüche geltend machen kann.» Die Herausforderung war gross, braucht er doch zum Meistern seines Alltags verschiedenste Hilfsmittel wie Kommunikations und Umweltkontrollgeräte, einen komplexen Elektrorollstuhl, einen Duschrollstuhl, ein Gelkissen, ein Brett zum Transferieren, um nur das Wichtigste zu nennen. Damals hätte ich mir nicht vorstellen können, dass die Finanzierung dieser Hilfsmittel drei Jahre später immer noch nicht geregelt sein würde. Für mich war klar, dass die IV die Kosten übernimmt. Die Notwendigkeit der Hilfsmittel war mit der Diagnose der permanenten Querschnittlähmung bestätigt worden, welche vor seinem Eintritt ins AHVAlter erfolgte.
Administrative Schwierigkeiten
Nach seiner Rückkehr nach Genf blieben wir in regelmässigem Telefon und Mailkontakt. Die administrativen Schritte waren anspruchsvoll, es war wichtig, zusammen mit den Sozialarbeiterinnen des «Foyer Handicap» und mit Andrea Bastreghi zu klären, wer sich worum kümmert und auf welche externe Unterstützung er noch angewiesen sein würde. Wir kamen sehr rasch überein, dass die SPV sowohl für den Verlauf der IVAnfragen zuständig sein würde als auch für die Anfrage an die Paraplegi
Sozialberatung – Ausdauer ist gefragt kerStiftung zur Vorfinanzierung der Kosten für die Anschaffung der dringend benötigten Hilfsmittel.
Im August 2019 kam der negative Entscheid. Laut der IVStelle, welche Andrea Bastreghis Dossier bearbeitete, erlosch das Recht auf Eingliederungsmassnahmen und somit die Finanzierung der Hilfsmittel spätestens Ende jenes Monats, in dem der Versicherte das AHVAlter erreicht. Die IVStelle ging davon aus, dass dem Versicherten die Hilfsmittel erst bei seinem Austritt aus der Klinik in Nottwil im Januar 2018 übergeben wurden, er aber bereits ab Mitte Mai 2017 die AHVRente bezog. Die Bedingungen für die Gewährung der erwähnten Hilfsmittel waren laut der IVStelle also nicht mehr gegeben. Die Ergotherapeuten hatten aber von Anfang an aufgelistet, auf welche Hilfsmittel Andrea Bastreghi schon während und nach seinem Klinikaufenthalt angewiesen sein würde.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Beim Erhalt der Vorbescheide der IV war klar, dass wir Einsprache erheben müssen. Das Dossier wurde dem Institut für Rechtsberatung der SPV übergeben, welche nun Andrea Bastreghi vor der IV vertritt. Nach einer erneuten Ablehnung blieb Andrea Bastreghi nichts anderes übrig, als beim Sozialversicherungsgericht Genf Rekurs einzulegen. Daraufhin hat die IV ihren Entscheid annulliert, um die Situation neu zu prüfen. Das Verfahren wurde am 19. Dezember 2019 von der Prozessliste gestrichen.
Zum Zeitpunkt der Redaktion dieses Artikels ist der Fall noch immer nicht abgeschlossen. In der Zwischenzeit übernimmt Andrea Bastreghi die Kosten für den Unterhalt seiner Hilfsmittel selber. Wir begleiten ihn nach wie vor wo nötig, wie zum Beispiel bei der Frage der Finanzierung der Kosten für den Transport zur jährlichen Kontrolle in Nottwil, welche sich auf zirka CHF 1000.– belaufen und bisher von keiner Versicherung übernommen werden.
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