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DIENSTLEISTUNGEN UND PROJEKTE Von Biel/Bienne aus in die Schweiz
Der Standort des Instituts für Rechtsberatung liegt in Biel und damit in der wohl zweisprachigsten Stadt der Schweiz. Beste Voraussetzungen also, um die Interessen der SPV-Mitglieder zu wahren.
Von
Michael Bütikofer, Bereichsleiter IRB, Rechtsanwalt und Notar

Das Institut für Rechtsberatung (IRB) besteht zurzeit aus acht Anwältinnen und Anwälten. Von diesen acht sind deren drei gebürtige Westschweizerinnen mit Muttersprache Französisch. Diese Sprachkompetenz zahlt sich im IRB-Alltag aus: Anspruch auf Leistungen des IRB haben grundsätzlich alle SPV-Aktivmitglieder, welche von einer Querschnittlähmung oder an einer vergleichbaren Behinderung betroffen sind. Die Direktbetroffenen und damit Anspruchsberechtigten des IRB sind über die ganze Schweiz verteilt. Kommt dazu, dass mit der Clinique romande de réadaptation eines der vier Paraplegiker-Zentren der Schweiz in Sion und damit im französischsprachigen Wallis liegt. Eine authentische und professionelle Beratung und Vertretung in rechtlichen Belangen ist nur möglich, wenn die dafür nötige Sprachkompetenz vorhanden ist.
Hand in Hand mit Paraplegiker-Zentren
Egal wo jemand nach Eintritt einer Querschnittlähmung die Erstrehabilitation absolviert, stehen ihm und ihr die gleichen Möglichkeiten und Leistungen der SPV zu. Für uns vom IRB ist daher wichtig, Zugang zu den Betroffenen zu erhalten, um rasch die richtigen Weichen für eine schlagkräftige Fallführung stellen zu können. Umso wichtiger ist eine gutfunktionierende Zusammenarbeit mit den Sozialberatungen aller vier Paraplegiker-Zentren. Kaum jemand anderes kann zwischen den Betroffenen und dem IRB schneller und besser Brücken schlagen als die Sozialberaterinnen und -berater der vier Paraplegiker-Zentren, d.h. dem SPZ in Nottwil, dem Balgrist in Zürich, dem REHAB in Basel und der Clinique romande de réadaptation in Sion. Wir legen daher grossen Wert darauf, die Sozialberatungen der Zentren für juristische Fragestellungen zu sensibilisieren. Dies gelingt uns im Rahmen von Schulungen und Informationsveranstaltungen. Zudem begeben wir uns regelmässig in die Zentren und absolvieren Rechtsberatungen vor Ort. An diesen Bera- tungen nehmen stets auch Vertreterinnen der Sozialberatungen teil, womit der Informationsfluss zwischen allen Beteiligten sichergestellt ist.
Auch die Lebensberatung der SPV steht tagtäglich und verteilt über die ganze Schweiz in engem Kontakt mit den Betroffenen. Mit den Mitarbeitenden der Lebensberatung spannen wir in gleicher Weise zusammen wie mit den Sozialberaterinnen und -berater der Zentren. Denn auch sie sind unverzichtbar für den Dialog zwischen dem IRB und den Direktbetroffenen sowie deren Angehörigen.
Dass wir unsere Aufgabe vom zweisprachigen Biel/ Bienne aus wahrnehmen können, hilft uns sowohl in sprachlicher als auch geografischer Hinsicht sehr. Die zentrale Lage auf der Sprachgrenze stellt nicht nur die Erreichbarkeit, sondern auch das Verständnis sicher. Auch in Zukunft werden wir uns dafür engagieren, dass die rechtlichen Anliegen der Direktbetroffenen von Chur bis Genf und von Basel bis Lugano gehört und verstanden werden. Nebst dem nötigen juristischen Rüstzeug erfordert diese Aufgabe auch sprachliche Kompetenzen; und diese sind bei uns in Biel/Bienne vorhaben.