Miteinander unterwegs
zugestellt durch post.at
Pfarrblatt für Kapellen - Mürzsteg - Neuberg an der Mürz
Ausgabe Sommer 2014
Heiligungsdienst der Kirche haben An dem Heiligungsdienst (der Kirche) eigenen auch die übrigen Gläubigen den ihnen g an Anteil, indem sie sich auf ihre Weise täti der Feier den liturgischen Feiern, besonders an ere Weise der Eucharistie, beteiligen; auf besond Anteil, haben an demselben Dienst die Eltern Geiste indem sie ihr Eheleben in christlichem ihrer ung führen und für die christliche Erzieh Kinder sorgen. (Codex des kanonischen Rechtes, Can
835 - § 4)