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Eslarn - Gemeinschaft Sicherstellung der Unabhängigkeit bei der Aufklärung von Missbrauchsfällen.
Eine kurze Darstellung wie es laufen müsste, und wie es (bislang) geplant ist
Die Aufklärung von Missbrauchsfällen innerhalb einer Diözese ist ein sensibles und komplexes Unterfangen Ein zentraler Aspekt dabei ist die Erhebung von Informationen von Betroffenen und Wissenden, bevor ein Gutachten erstellt wird Dieser Ansatz bietet mehrere Vorteile: Er ermöglicht eine gründliche und umfassende Datensammlung, zeigt Empathie und Unterstützung für die Betroffenen und schafft eine fundierte Grundlage für das Gutachten
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Jedoch besteht die Gefahr, dass die Diözese ihre Darstellung der Ereignisse an die von den Betroffenen erhobenen Daten anpasst, wenn diese nicht vorher veröffentlicht werden Um diese Bedenken zu adressieren, können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden:
1 **Transparenz**: Die Diözese sollte ihre vorhandenen Daten und ihren Wissensstand vor Beginn der Erhebung offenlegen Dies schafft Vertrauen und verhindert nachträgliche Anpassungen.
2 **Unabhängigkeit**: Die Erhebung der Informationen und die Erstellung des Gutachtens sollten von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden, um Objektivität und Unparteilichkeit zu gewährleisten
3 **Dokumentation**: Alle Schritte des Prozesses sollten sorgfältig dokumentiert werden, um eine klare Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.
Unabhängigkeit könnte vor allem durch folgende Maßnahmen sichergestellt werden:
1. **Externe Experten**: Beauftragung von unabhängigen Experten oder Organisationen, die keine Verbindung zur Diözese haben, um die Erhebung und Analyse der Daten durchzuführen
2. **Transparente Prozesse**: Offenlegung der Methodik und der Schritte, die bei der Datenerhebung und -analyse verwendet werden, um sicherzustellen, dass alles nachvollziehbar und überprüfbar ist
3. **Aufsichtsgremien**: Einrichtung eines unabhängigen Aufsichtsgremiums, das den gesamten Prozess überwacht und sicherstellt, dass er fair und unparteiisch abläuft
4. **Vertragliche Vereinbarungen**: Festlegung klarer vertraglicher Vereinbarungen, die die Unabhängigkeit der beauftragten Experten oder Organisationen garantieren und Interessenkonflikte ausschließen.
Diese Maßnahmen können dazu beitragen, das Vertrauen in den Prozess zu stärken und sicherzustellen, dass die Ergebnisse objektiv und glaubwürdig sind
Sachstand: Noch nicht einmal der Auftrag an Rechtsanwalt Ulrich Weber soll im Wortlaut veröffentlicht werden Jedenfalls ist bisher nichts davon bekannt Einschlägige Stellen hüten sich zurzeit davor Presseanfragen nach der sog "Verschwiegenheitspflicht" gegenüber der Mandantschaft zu beantworten. Die Diözese Regensburg kann also grds bestimmen, welche Informationen der von ihr bestellte Gutachter in das zu erstellende Gutachten übernehmen soll/ darf?