Schweizer Bankkundengeschäft

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17 Bankkredit

Begriff und Bedeutung  223

Kreditprüfung  224 Kreditvertrag und Krediteröffnungsvertrag  225 Kontokorrentkredit  225 Festkredit (Darlehen)  226 Blankokredit  226 Lombardkredit  227 Private Equity und Venture Capital  228 Konsumkredit  229 Zessionskredit  229 Forfaitierung  230 Diskontkredit  230 Akzeptkredit  230 Rembourskredit  231 Baukredit  231

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Bankkredit

Begriff und Bedeutung

Der Begriff «Kredit» wird in drei unterschiedlichen Bedeutungen verwendet1: Man versteht darunter ganz allgemein das Vertrauen in die Fähigkeit und den Willen eines Schuldners, seinen Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich und termingerecht nachzukommen2. Unter Kredit versteht man aber auch den Kapitaltransfer für eine bestimmte Dauer, d.h. die Kreditgewährung (Geldkredit), welche im Vertrauen darauf erfolgt, dass der Schuldner nach Ablauf der Kreditdauer zahlen könne, wolle und müsse. Zudem umschreibt Kredit auch die übertragene Geldsumme selbst, d.h., ein Bankkunde erhält von der Bank einen Kredit von CHF 50 000. Die Gewährung von Krediten ist das traditionelle Kerngeschäft der Banken und bildet den zentralen Teil des Aktivgeschäfts. Man spricht vom Aktivgeschäft der Banken, da dieses auf der Aktivseite der Bankbilanz aufzuführen ist. Alle von einer Bank gewährten Kredite sind somit aus der Aktivseite erkennbar. Das von der Bank auf eigene Rechnung getätigte Anlage- und Handelsgeschäft (sog. Nostro-Geschäft) ist ebenfalls Teil des Aktivgeschäfts, während die für die Kunden getätigten Anlage- und Handelsgeschäfte über die Erfolgsrechnung abzuwickeln sind3. Neben dem Bankkredit und der Kreditsicherung (> Kapitel 19) gehören auch die Exportund die Handelsfinanzierung zum Aktivgeschäft (> Kapitel 20 und 21)4. Der typische Bankkredit der Geschäfts- und Handelsbanken qualifiziert sich als ein Kontokorrentkredit. Im Umfang ihrer Kreditvermittlung gehen die Banken in eigenem Namen Verpflichtungen (Schulden) gegenüber den Geldeinlegern ein. Die durch dieses Passivgeschäft erhaltenen Mittel werden dann in der Folge von der Bank als Aktivgeschäft im Namen der Bank als Kredit gewährt. Dabei handelt es sich um ein reines Zinsdifferenzgeschäft, da sich die Bank nicht am Erfolg des Kreditnehmers beteiligt. Durch ihre Kreditgewährung sorgen die Banken für eine effiziente Verteilung der in einer Volkswirtschaft vorhandenen Finanzkraft. Banken sind somit aus wirtschaftlicher Sicht Kreditvermittler. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ermöglichen die Banken, dass sich die Wirtschaftssubjekte – insbesondere die Unternehmen – die eigenen Mittel durch fremde Mittel verstärken. Man spricht in diesem Zusammenhang auch vom sog. Leverage-Effekt (Hebelwirkung)5. In Krisensituationen kann es dazu kommen, dass Banken nahezu keine bzw. keine Kredite mehr gewähren, was zur Verschlimmerung der Krise beitragen kann. Besonders gravierend wird die Situation, wenn sich die Banken untereinander keine Kredite mehr gewähren, da sie die Zahlungsfähigkeit der anderen Banken in Frage stellen. Ein solcher Verlust des Vertrauens in die Wirtschaftsordnung kann zu ­einem Systemkollaps führen6.

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224 Schweizer Bank[kunden]geschäft In der Schweiz ist auch Ende 2009 die Ausgangslage für einen gut funktionierenden Kreditmarkt günstig. Insbesondere die hohe Wettbewerbsintensität im Bankensektor, tiefe Zinsmargen, ein sicheres und stabiles Pfandbriefgeschäft und ein hoher Selbstfinanzierungsgrad der privaten Unternehmen7 sorgen im internationalen Vergleich für eine hervorragende Stellung. Aber auch in der Schweiz sind die Kreditnachfrage wie auch das Kreditangebot von den konjunkturellen Entwicklungen abhängig. In ­einer Krise werden somit konsequent weniger Kredite nachgefragt, da die Unternehmen einer unsicheren Zukunft gegenüberstehen und keine umfangreichen Investitionen tätigen wollen. Dies wird auch durch den Abbau von Überkapazitäten bedingt, da die Nachfrage nach den meisten Gütern sinkt. In der Mitte 2007 einsetzenden Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Schweizerische Na­tionalbank (SNB) schnell und effizient reagiert und das Bankensystem mit zusätzlicher Liquidität versorgt und gleichzeitig die Reposätze (zur Finanzierung) kontinuierlich gesenkt. Da die Banken die meist langfristigen Unternehmenskredite oftmals mit langfristigen Aktiven (z.B. Anleihen/Obligationen) refinanzieren, sinken die Kreditzinsen jedoch nicht im gleichen Umfang wie die Reposätze. Dennoch wurde die Kreditfinanzierung tendenziell günstiger. Insbesondere bei höheren Risiken ist wieder eine verstärkte Preisdifferenzierung festzustellen. Auch werden weitergehende Finanzierungen durch eine enge Risikokontrolle aufmerksam überwacht, und gegebenenfalls müssen die vorhandenen Kredite mit zusätzlichen Sicherheiten unterlegt werden. Zudem ist die Tendenz festzustellen, dass Branchen und Unternehmen, die bei einem konjunkturellen Einbruch stärker belastet werden, oftmals mit einer restriktiveren Kreditvergabe konfrontiert sind. Dies betrifft in der Regel insbesondere die Exportindustrie (z.B. Maschinenindustrie). Gleiches gilt auch für langfristige Investitionen und für sog. syndizierte Kredite, d.h. auf mehrere Banken verteilte Kredite. Von einer solchen Entwicklung sind jedoch primär die Grossunternehmen betroffen und nicht – wie häufig behauptet – die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU)8.

Kreditprüfung

Gegenstand einer jeden Kreditprüfung sind die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Die Kreditprüfung stellt für eine Bank die zentrale Grundlage der Kreditgewährung dar. Es ist offensichtlich, dass die Gewährung von Krediten für jede Bank mit Risiken verbunden ist, welche insbesondere in der Person des Kreditnehmers, im betroffenen Wirtschaftssektor oder in der Währung liegen können9. Als kreditfähig gelten Unternehmen und Privatpersonen, die aufgrund ihres Eigenkapitals und ihrer Rentabilität bzw. ihrer Vermö-

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Bankkredit gens- und Einkommensverhältnisse als Kreditnehmer in Frage kommen. Als kreditwürdig werden Unternehmen und Personen qualifiziert, deren charakterlichen und beruflichen bzw. unternehmerischen Fähigkeiten als Kreditnehmer erhöhtes Vertrauen geniessen. Die Kreditwürdigkeit kann als Vorbedingung zur Überprüfung der Kreditfähigkeit angesehen werden. Es ist offensichtlich, dass bei der Kreditprüfung in der Praxis der Kreditfähigkeit grösseres Gewicht beigemessen wird als der Kreditwürdigkeit.

Kreditvertrag und Krediteröffnungsvertrag

In der Praxis wird der Begriff «Kreditvertrag» nicht einheitlich verwendet. Er dient primär als Oberbegriff für Vereinbarungen, welche die Gewährung von Krediten regeln. Im Schweizer Recht, d.h. insbesondere im Obligationenrecht (OR), wird der Kreditvertrag nicht geregelt10. Da keine spezielle Regelung vorliegt, kommen auf den Kreditvertrag in einem ersten Schritt die Bestimmungen des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 1–183 OR) zur Anwendung. Ergänzend können abhängig vom gewählten Kredittyp insbesondere auch die Bestimmungen über den Darlehensvertrag (Art. 312–318 OR) oder des einfachen Auftrags (Art. 394– 406 OR) zur Anwendung kommen. Vom Kreditvertrag zu unterscheiden ist der Krediteröffnungsvertrag, der nur beim Kontokorrentkredit und beim Verpflichtungskredit von Bedeutung ist. Durch den Abschluss eines Krediteröffnungsvertrags wird der Kreditnehmer zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, im Umfang der vereinbarten Bedingungen von einem Kredit Gebrauch zu machen. Derart unterscheidet sich zum Beispiel der Krediteröffnungsvertrag vom Festkredit oder Darlehen (fester Vorschuss)11.

Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit ist in der Schweiz die wichtigste Form eines Bankkredits und stellt ein Kredit in laufender Rechnung dar. In der Praxis wird der Kontokorrentkredit als Blankokredit oder als gedeckter Kredit gewährt. Im Gegensatz zum Festkredit oder Darlehen (fester Vorschuss) kann der Schuldner beim Kontokorrentkredit im Umfang der ihm angesetzten Limite das Geld jederzeit beziehen oder zurückzahlen. Die Bezüge wie auch die Rückzahlungen werden in Kontokorrent belastet bzw. gutgeschrieben. Aufgrund dieser Flexibilität entspricht der Kontokorrentkredit dem sich rasch ändernden Kreditbedarf von Handel, Gewerbe und Industrie sehr gut und stellt deshalb auch die am weitesten verbreitete Form der Kreditgewährung der Handelsbanken dar.

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226 Schweizer Bank[kunden]geschäft Neben dem Kreditvertrag bilden insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die rechtliche Grundlage des Kontokorrentkredites (> Kapitel 10). Die Kontokorrentkredite werden in der Praxis meistens unbefristet gewährt, weshalb für die Kündigung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten. Den Banken wird dabei nahezu immer eine jederzeitige Kündigungsmöglichkeit eingeräumt. Der Kontoauszug mit allen Buchungen seit dem letzten Abschluss erhält der Bankkunde in der Regel monatlich, aufs Ende eines Quartals oder eines Semesters. Darin werden alle Posten mit dem Valutatag angegeben und es werden die sog. Abschlussbuchungen vorgenommen sowie der Saldovortrag aufgeführt. Beim Kontokorrentkredit erfolgen die Abschlussbuchungen eingeteilt in Zins, Kommission und Spesen. Dabei werden die Kreditkommissionen auf dem durchschnittlich benützten Kredit (sog. mittlerer Debitsaldo) oder auf dem höchst benützten Kredit berechnet. Durch das Ziehen des Saldos und seiner Anerkennung durch den Bankkunden gehen die einzelnen Forderungen der laufenden Rechnung (Kontokorrent) unter und es wird nur noch der anerkannte Saldo geschuldet12. Oftmals enthalten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken die Bestimmung, dass der Saldo als anerkannt gelte, wenn der Bankkunde nicht innert einer gesetzten Frist (zum Beispiel 30 Tage) eine Einwendung vorbringt.

Festkredit (Darlehen)

Beim Festkredit handelt es sich um ein Darlehen, das oft auch als fester Vorschuss bezeichnet wird. Gestützt auf einen Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber zur Übertragung des Eigentums an einer Summe Geld oder an anderen vertretbaren Sachen und der Darlehensnehmer zur Rückzahlung der gleichen Art in gleicher Menge und Güte (Art. 312 OR). Das Gesetz sieht dabei ausdrücklich vor, dass im kaufmännischen Verkehr und somit auch im Bankgeschäft Zinsen auch ohne Verabredung zu zahlen sind (Art. 313 Abs. 2 OR). Des Weiteren bestimmt das Gesetz, dass unbefristete Darlehen unter Beachtung einer Frist von sechs Wochen kündbar sind (Art. 318 OR). Die Banken kennen in ihren Darlehensverträgen in der Regel eine kürzere Kündigungsdauer oder bestimmen bereits bei der Darlehensgewährung einen festen Rückzahlungstermin und ein Plan zur Amortisation13.

Blankokredit

Mit Blankokredit wird ein Kreditprodukt bezeichnet, für welches keine besonderen Sicherheiten geleistet werden müssen. Der Blankokredit qualifiziert sich somit als ein ungedeckter Kredit. In der

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Bankkredit Praxis wird der Begriff Blankokredit insbesondere für die Bezeichnung von kommerziellen, kurzfristigen und ungedeckten Betriebskrediten bezeichnet. Diese werden in der Regel als Kontokorrentkredit gewährt. Blankokredite können auch gestützt auf einen Darlehensvertrag (Art. 312–318 OR) eingeräumt werden, was jedoch seltener vorkommt. Der Blankokredit ist in der Praxis insbesondere bei den grösseren Banken anzutreffen14. Beim Blankokredit kommt der Kreditprüfung besondere Bedeutung zu, handelt es sich doch um einen ungedeckten Kredit und das Kreditrisiko ist somit umso grösser15. Die Höhe eines Blankokredits wird für jeden Einzelfall festgelegt, dabei werden insbesondere die Höhe des Eigenkapitals und der Ertragskraft bzw. des Vermögens und der Einkommensverhältnisse des Kreditnehmers berücksichtigt.

Lombardkredit

Beim Lombardkredit16 handelt es sich um ­einen Realkredit, da dieser durch ein Pfandrecht an einer beweglichen Sache oder einem verbrieften Recht (Faustpfand) gesichert ist. Hypothekarkredite (> Kapitel 18) qualifizieren sich somit nicht als Lombardkredite. Der Lombardkredit wird in der Regel nur kurzfristig gewährt, und der Kreditnehmer erhält dabei nicht den vollen Wert seines Pfandes, sondern nur einen bestimmten Prozentsatz davon (Beleihungswert). In der Bankpraxis kommt am meisten die Verpfändung von Wertpapieren vor (Effektenlombardkredit), indem die Bankkunden ihre Aktien und Obligationen verpfänden, da sie diese (noch) nicht verkaufen wollen17. Beim Lombardkredit kommt es somit zur Verpfändung durch Einigung zwischen Bank und Bankkunde, dass ein Pfandrecht bestellt werden soll, und zur Übergabe des zu verpfändenden Gegenstandes (Faustpfand). Durch die Übergabe wird die Bank Besitzerin z.B. der Wertpapiere18, aber nicht deren Eigentümerin. Die Differenz zwischen dem Kreditbetrag und dem geschätzten Erlös aus der Verwertung der Sicherheit wird als «Marge» bezeichnet. Beim Lombardkredit wird diese Marge regelmässig als ein Prozentanteil vom aktuellen Verwertungserlös der als Sicherheit gegebenen Wertschriften ausgedrückt. Zu einer Unterdeckung kommt es, wenn der Wert der Sicherheit tiefer als der Kreditbetrag ist. Insbesondere in Krisenzeiten kommt es häufig zu Unterdeckungen, da die Wertschriften oftmals innert kurzer Zeit massiv an Wert verlieren und gleichzeitig die Belehnungsgrenzen von den Banken aufgrund hoher Volatilität der Märkte (Risiko) bzw. enger, nicht liquider Märkte reduziert werden. Kommt es zur Unterdeckung, sehen die Kreditverträge bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der Regel vor, dass der Kreditnehmer in solchen Fällen bei der ersten Aufforderung der Bank eine Nachdeckung bringen muss. Dies bezeichnet

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228 Schweizer Bank[kunden]geschäft man als «Margin-Call». Kann oder will der Kreditnehmer die angeforderte Nachdeckung nicht bringen, hat die Bank in der Regel das vertraglich eingeräumte Recht, die Liquidation des Wertschriftendepots und damit die Rückzahlung des Kredites selber vorzunehmen19. Bei Unterdeckung kann der Kreditnehmer natürlich seine Positionen bis zur Wiederherstellung ­einer genügenden Marge auch selbst liquidieren. In normalen Börsenzeiten kann der Lombardkredit ein sinnvolles Instrument zur Kapitalbeschaffung sein. Der Lombardkredit kann jedoch in Zeiten sinkender Börsenkurse derart fremdfinanzierte Kapitalanleger ohne weitere Liquiditäten oder Sicherheiten in grosse finanzielle Bedrängnis bringen. Die damit verbundenen Zwangsverkäufe von börsengehandelten Wertpapieren – ausgelöst durch den Margin-Call – führen zudem regelmässig zu einer weiteren Abwärtsspirale der Börsenkurse. Der Deckungs- bzw. Nachschussmechanismus des Lombardkredits kann somit insbesondere bei einem Börsencrash einen gefährlichen «Mechanismus der Verlustrealisierung» auslösen. Insbesondere kann der betroffene Kapitalanleger aufgrund des Notverkaufs oftmals von der nachfolgenden Börsenerholung nicht mehr profitieren. In besonders starken Abwärtsbewegungen (Baissebewegungen) kann ein Kapitalanleger sogar zu einem Nettoschuldner der Bank werden. Ein ausstehender Lombardkredit muss deshalb sowohl vom zuständigen Kundenberater als auch vom Kunden selbst laufend überwacht werden.

Private Equity und Venture Capital

Unter Private Equity wird eine Form von Beteiligungskapital verstanden, bei welchem die vom Kapitalgeber eingegangene Beteiligung nicht an einer Börse gehandelt wird. Das Risikokapital oder Venture Capital wird insbesondere durch institutionelle Investoren (z.B. Fonds) jungen, innovativen Unternehmen (sog. Start-up-Unternehmen) zur Verfügung gestellt. Dabei zielen die Investoren auf einen Kapitalgewinn, der dadurch realisiert werden soll, dass das Unternehmen im Erfolgsfall an die Börse gebracht wird (Initial Public Offering/IPO) oder mit Gewinn veräussert wird. Solche Finanzierungen sind mit hohen Risiken für die Investoren verbunden, können aber im Erfolgsfall auch zur Realisierung grosser Gewinne führen. Die Banken betätigen sich im Private-Equity-Geschäft als Geldgeber, indem sie Venture Capital direkt zur Verfügung stellen oder sich selbst am Kapital beteiligen (z.B. über eine Private-Equity-Gesellschaft), aber auch nur als Anbieter von Dienstleistungen wie z.B. der Vermittlung von Anlageprodukten, der Vorbereitung von Börsengängen oder der Vermittlung möglicher Investoren oder Käufer des Unternehmens.

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Bankkredit

Konsumkredit

Ein Konsumkredit ist ein Kredit, der von natürlichen Personen zu privaten Zwecken in Anspruch genommen wird. Er dient somit zur kurz- und mittelfristigen Finanzierung von Konsumgütern und Dienstleistungen (Möbel, Unterhaltungselektronik, Fahrzeuge, Ausbildung, Urlaub usw.). Der Konsumkredit definiert sich über seinen Verwendungszweck und wird auch als Kleinkredit bezeichnet20. Der Konsumkredit wird in der Regel ungedeckt als Blankokredit gewährt. Konsumkredite werden heute von einer Mehrzahl der Kantonalbanken, der Raiffeisen Schweiz und den beiden Grossbanken UBS und Credit Suisse wie auch von diversen Instituten, die sich nicht als Banken qualifizieren, gewährt21. Zum Schutz der Kreditnehmer vor Übervorteilung wurde auf den 1. Januar 2003 das neu revidierte Bundesgesetz über den Konsumkredit (Konsumkreditgesetz; KKG; SR 221.214.1) vom 23. März 2001 in Kraft gesetzt. Das revidierte KKG erfasst Verträge, welche einem Kreditnehmer ein Konsumkredit von CHF 500 bis CHF 80 000 zusichern (Art. 7 Abs. 1 lit. e KKG). Als Konsumkreditverträge gelten auch Leasingverträge über bewegliche, dem privaten Gebrauch des Leasingnehmers dienende Sachen, die vorsehen, dass die vereinbarten Leasingraten erhöht werden, falls der Leasingvertrag vorzeitig aufgelöst wird (Art. 1 Abs. 1 lit. a KKG). Zudem qualifizieren sich Kredit- und Kundenkarten sowie Überziehungskredite ebenfalls als Konsumkreditverträge, soweit sie mit einer Kreditoption verbunden sind (Art. 1 Abs. 1 lit. b KKG)22. Um den Kreditnehmer vor übereilter oder unverantwortlicher Kreditaufnahme zu schützen, steht ihm ein Widerrufsrecht zu und er kann den Konsumkreditvertrag innert 7 Tagen seit Vertragsabschluss schriftlich widerrufen (Art. 16 Abs. 1 KKG). Das Gesetz verlangt vom Kreditgeber die Prüfung der Kreditfähigkeit des Kreditnehmers (Art. 28 KKG). Mit dieser Prüfung soll die Überschuldung des Kreditnehmers durch einen Konsumkreditvertrag vermieden werden (Art. 22 KKG)23.

Zessionskredit

Tritt der Kreditnehmer der Kredit gebenden Bank zur Sicherung ihrer Forderungen aus dem Kreditvertrag eine oder mehrere bestehende oder zukünftige Forderungen gegenüber Dritten ab, spricht man von einem Zessionskredit. Dies ist ein gedeckter Kredit, bei welchem die Forderungen zu Vollrecht und nicht nur zum Pfand abgetreten werden. Es handelt sich dabei um eine Sicherungszession. Neben dem Vermögen des Kreditnehmers haftet der Bank somit auch noch das Vermögen der Drittschuldner24. In der Regel erfolgt der Zessionskredit gestützt auf eine Globalzession, bei welcher sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Kreditnehmers abgetreten werden25. Die Bedeutung

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230 Schweizer Bank[kunden]geschäft des Zessionskredits nimmt ab, ist dieser doch in der Abwicklung für die Bank mit viel Aufwand verbunden. Die Banken bevorzugen deshalb heute den Blankokredit, soweit die Kreditfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers gegeben ist.

Forfaitierung

Bei der Forfaitierung handelt es sich um eine Finanzierungsform26, bei welcher abstrakte Forderungen mit einer Laufzeit von ein bis fünf Jahren angekauft werden. Die Forderungen sind somit von den ihnen zugrunde liegenden Warenlieferungen und/oder Arbeitsleistungen losgelöst (abstrakt). Auf den Rückgriff auf den abtretenden Forderungsgläubiger wird verzichtet27, weshalb der Kreditfähigkeit (Bonität) des Schuldners grosse Bedeutung zukommt. Die Forfaitierung kommt insbesondere bei der Exportfinanzierung (> Kapitel 20) zur Anwendung, doch wird sie in der Praxis nur selten von den Banken selbst getätigt. Sie ermöglicht den Exporteuren bzw. Importeuren die Umwandlung von Verkäufen bzw. Käufen in Bargeschäfte. Im Unterschied zum nachstehend dargestellten Diskontkredit wird bei der Forfaitierung der wechselrechtliche Rückgriff auf den Wechseleinreicher (Indossanten) ausgeschlossen28.

Diskontkredit

Die Bank räumt einem Kunden mit einem Diskontkredit eine Kreditlinie (Diskontlimite) zur Beschaffung von liquiden Mitteln durch Einreichung von Wechseln oder ähnlichen Wertpapieren ein. In der Praxis wird deshalb auch von Wechselkredit gesprochen. Bis zum festgelegten Betrag kann der Kunde einzelne Wechsel diskontieren lassen. Bis zur Einlösung der Wechsel bei Verfall bleibt der Kunde – im Gegensatz zur Forfaitierung – zusammen mit allen aus dem Wechsel verpflichteten Personen als Solidarschuldner der Bank gegenüber haftbar. Der Kredit beanspruchende Kunde zahlt der diskontierenden Bank für die Zeit von der Einreichung bis zur Fälligkeit des Wechsels einen Zins. Dieser Zins wird als Diskontsatz bezeichnet und richtet sich nach der Liquidität der Finanzmärkte, der Laufzeit des Wechsels und der Kreditfähigkeit (Bonität) des Ausstellers des Wechsels29. Wirtschaftlich ist der Diskont nichts anderes als der Preis, der verlangt wird, damit der Verkäufer einer erst später fällig werdenden Forderung bereits heute sein Geld für diese Forderung erhält.

Akzeptkredit

Beim Akzeptkredit akzeptiert die Bank einen Wechsel ihres Kunden, doch wird dadurch ein Gläubiger des Kunden begünstigt (z.B. Lieferanten des Kunden). Für die Einlösung des Wechsels haf-

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Bankkredit tet nur noch die Bank. Der Akzeptkredit qualifiziert sich somit als eine Kreditleihe, indem sich die Bank für ihren Kunden durch Akzeptierung des Wechsels (Wechselakzept) gegenüber einer Drittperson verpflichtet. Der Akzeptkredit vermittelt den Kunden ein leicht verwertbares Kreditund Zahlungsmittel. Er wird deshalb nur zahlungsfähigen Unternehmen eingeräumt. In der Praxis hat der Akzeptkredit insbesondere bei der Exportfinanzierung als Rembourskredit eine Bedeutung (> Kapitel 20). Denn für ausländische Geschäftspartner ist es nicht einfach, die Kreditfähigkeit des Geschäftspartners abzuklären, der Akzeptkredit kann hier Erleichterungen bringen. Der Akzeptkredit kann auch als Zahlungsmittel dienen, indem es dem Lieferanten zur Begleichung der Forderungen gegeben wird (Warenwechsel). Mit dem Akzeptkredit können zudem flüssige Mittel beschafft werden. Dient der Akzeptkredit als Kreditmittel, verlangt die Bank oftmals eine Diskontierung des Wechsels, um derart den Diskont selbst zu verdienen. Die Form des Wechsels führt aufgrund seiner erhöhten Sicherheit zu einer Verbilligung des Kredits.

Rembourskredit

Eine Spezialform des Akzeptkredits ist der Rembourskredit. Wie beim Akzeptkredit aufgezeigt, kann dieser auch die Funktion der Warenimport- und Warenexportfinanzierung übernehmen (> Kapitel 20). In der Praxis spricht man dabei von einem Rembourskredit30. Dieser wird somit durch die Ware selbst bzw. durch die den Kaufgegenstand repräsentierenden Dokumente (verbriefte Warenpapiere) sichergestellt31. Abhängig von der Liquiditätssituation des Importeurs kann ein Rembourskredit nach Erhalt der Waren in einen Kontokorrentkredit zugunsten des Importeurs umgewandelt werden. Dabei kann es zur gleichzeitigen Sicherstellung der Forderung der Bank durch Einlagerung der Waren in ein Lagerhaus auf den Namen der Bank kommen. Ist die Ware bereits weiterverkauft worden, kann ein Zessionskredit gewährt werden, indem der Importeur seine Kaufpreisforderung an die Bank abtritt.

Baukredit

Der Baukredit qualifiziert sich als ein durch Grundpfand gesicherter Kontokorrentkredit und dient der Finanzierung eines Neubaus oder eines Umbaus bzw. einer Renovation. Er dient somit ausschliesslich der Finanzierung eines bestimmten Bauprojekts. In der Regel kommt ein Baukredit in Kombination mit eigenen Mitteln des Bauherrn oder Dritter zur Anwendung. Die Form eines kurzfristigen Kontokorrentkredits drängt sich auf, muss der Bauherr mit dem Baukredit doch laufend die fälligen Rechnungen der Bauhandwerker begleichen. Ein Festkredit

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232 Schweizer Bank[kunden]geschäft bzw. ein Darlehen (fester Vorschuss) kommen wegen der Kurzfristigkeit somit nicht in Frage. Bei grösseren Bauprojekten schliessen sich oftmals mehrere Banken zu einem Konsortium zusammen; dabei übernimmt eine Bank die Führung und trägt die Verantwortung für die Baukreditrechnung, wofür sie eine zusätzliche Kommission erhält32. Ist das Bauprojekt fertiggestellt, wird der Baukredit in eine langfristige Hypothek umgewandelt33. In der Regel werden Baukredite deshalb von den Banken offeriert, welche auch das Hypothekargeschäft tätigen (> Kapitel 18).

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Der Begriff «Kredit» leitet sich vom lateinischen Verb «credere» ab, was insbesondere «glauben», «vertrauen» und «anvertrauen» bedeutet. Eine Person oder ein Unternehmen geniesst Kredit. Die über die Erfolgsrechnung abgewickelten Geschäfte sind Teil des sog. indifferenten, d.h. bilanzneutralen Geschäfts. Von der Bank erwirtschaftete Erträge qualifizieren sich als Provisionen bzw. Kommissionen, die Entgelt für Dienstleistungen darstellen. Das vorliegend nicht dargestellte Factoringgeschäft und Leasinggeschäft sind ebenfalls Teil des Aktivgeschäfts einer Bank. Der Leverage-Effekt ist ein Begriff der Finanzanalyse (> Kapitel 32). Er bewirkt, dass die Verzinsung des Eigenkapitals durch Aufnahme von Fremdkapital erhöht werden kann, wenn die Kosten für zusätzliches Fremdkapital niedriger als die bereits erzielte Eigenkapitalrendite sind, die Gesamtkapitalrendite somit grösser ist als der Zins für das Fremdkapital. Mit Hilfe des Leverage erhöht sich die Eigenkapitalrendite bei steigender Verschuldung. Eine solche Situation trat z.B. im Herbst 2008 ein, als am 15. September 2008 über die US-amerikanische Investmentbank Lehman Brothers der Konkurs eröffnet wurde. Vgl. dazu Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA, Finanzmarktkrise und Finanzmarktaufsicht, 14. September 2009, insbesondere Seiten 7–11 (vgl. www.finma.ch). Der Selbstfinanzierungsgrad der privaten Unternehmen (d.h. Ersparnisse und Investitionen) liegt in der Schweiz gemäss Schätzungen der Konjunkturforschungsstelle (KOF; vgl. www.kof.ethz.ch) seit Jahren über 100% und erreichte im Jahr 2005 sogar 137%, während der langjährige europäische Durchschnitt 80–90% beträgt. Vgl. Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), Schweizer Kreditmarkt, Eine Situationsanalyse in der aktuellen Wirtschaftskrise, September 2009, Seiten 5 und 6 (vgl. http://www.swissbanking.org/20090626-2400-bro-schweizer_kreditmarkt-cst.pdf). In diesem Zusammenhang wird von Bonitätsrisiko bzw. Gegenparteien-Risiko, von Branchenrisiko sowie von Währungsrisiko gesprochen. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung wird auch von Innominatvertrag oder Vertrag «sui generis» gesprochen. Der Krediteröffnungsvertrag vermittelt somit dem Bankkunden ein Gestaltungsrecht, welches mit einem Optionsvertrag verglichen werden kann. Aus rechtlicher Sicht tritt eine sogenannte Neuerung (Novation) nach Art. 117 Abs. 2 OR ein: «Eine Neuerung ist jedoch anzunehmen, wenn der Saldo gezogen und anerkannt wird.» Oftmals enthalten die Darlehensverträge der Banken eine Bestimmung, nach welcher der Darlehensvertrag als Schuldanerkennung im Sinne des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts (Art. 82 Abs. 1 SchKG) gelten soll.

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Bankkredit 14 Zum Teil dürfen gewisse Banken, wie Sparkassen und Lokalbanken sowie einige Kantonalbanken aufgrund statutarischer Restriktionen keine Blankokredite gewähren. 15 Mit spezieller Software berechnen die Banken die maximal mögliche Kreditverschuldung für den jeweiligen Schuldner. Es wird von Verschuldungspotenzial («dept capacity») gesprochen. Die Risiken solcher computergestützten Modelle sind evident. Bei einem starken wirtschaftlichen Einbruch vermögen solche Modelle die Banken nicht vor Kreditverlusten zu schützen. Die jüngste wirtschaftliche Krise ist dafür ein Schulbeispiel. 16 Der Begriff des Lombardkredits leitet sich von der oberitalienischen Region Lombardei («regione lombardia») ab. Denn es waren Kaufleute der Lombardei, welche schon im ausgehenden Mittelalter Geld gegen Sicherheiten zum Kredit gaben. Vom Begriff des Lombardkredits leitet sich auch das Verb «lombardieren» ab, was die Bereitstellung von Pfändern zum Zweck des Erhalts eines Lombardkredits bezeichnet. 17 In der Regel kann der Lombardkredit in Form eines Kontokorrentkredits oder als Festkredit (Darlehen/fester Vorschuss), aber auch als Kaution oder Garantie für die Verwendung von Kreditkarten oder zur Bezahlung von Mietzinsen in Anspruch genommen werden. 18 Neben dem Effekten- oder Wertpapierlombardkredit gibt es auch noch den Wechsellombardkredit, den Warenlombardkredit, den Edelmetalllombardkredit und den Forderungslombardkredit. 19 Dies erfolgt dann in der Regel zu einem weniger günstigen Zeitpunkt. 20 In der Bankpraxis wird auch von Privatkredit, Barkredit oder persönlichem Darlehen gesprochen. 21 Wohl aufgrund der wirtschaftlichen Abschwächung hat die Zahl der im Jahr 2008 neu abgeschlossenen Konsumkredite gegenüber 2007 um nahezu 9,5% abgenommen. Dabei nahm der Umfang aller vom Konsumkreditgesetz erfassten Kredite um 1,7% auf rund CHF 4,4 Milliarden ab. Ende 2008 waren bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) Konsumkreditverträge im Umfang von CHF 7,93 Milliarden registriert. Vgl. auch www.zek.ch. 22 Die Möglichkeit, den Saldo einer Kredit- oder Kundenkarte in Raten zu begleichen, wird als Kreditoption bezeichnet (Art. 1 Abs. 1 lit. b letzter Satz KKG). 23 Ist die Prüfung mangelhaft, hat der Kreditgeber die Rechtsnachteile zu tragen. Er verliert die von ihm gewährte Kreditsumme samt Zinsen und Kosten; demgegenüber kann der Kreditnehmer bereits erbrachte Leistungen nach den Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung zurückfordern (Art. 32 Abs. 1 KKG). Ein Konsumkreditvertrag darf nur gewährt werden, wenn der Kreditnehmer aufgrund seiner finanziellen Verhältnisse in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. Massgebend sind dabei die Einkommens- und Vermögenssituation des Kreditnehmers. 24 Dies können z.B. Kunden des Kreditnehmers sein. 25 In der Schweiz hat der Zessionskredit den Diskontkredit verdrängt, da der Wechsel als Zahlungsmittel an Bedeutung verloren hat. 26 Man spricht auch von «A-forfait»-Geschäft. 27 Die Forderung wird «à forfait» gekauft. 28 Ein solcher Ausschluss des Rückgriffs wird dabei mit dem Zusatz zum Indossament «ohne Regress» erreicht. 29 Eine aus einem Wechsel verpflichtete Person wird auch als Akzeptant, Avalist oder Indossant bezeichnet. 30 Der Begriff Rembourskredit leitet sich von «rembourser» (französisch) ab, was insbesondere «zurückzahlen» bedeutet. 31 Es wird vom Prinzip «documents against acceptance» (D/A) gesprochen. 32 Diese Kommission wird gewöhnlich als Gestionskommission bezeichnet. 33 Die Umwandlung eines Baukredits in eine langfristige Hypothek wird auch als «Konsolidierung» bezeichnet.

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