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Vielfalt erleben, Ausbildung gestalten
So geht modernes Ausbilden
Gebäudereinigung Nachtigall setzt auf Teamwork.
Ausbildung: Viele Plätze, kaum Bewerber
Das Problem ist bekannt. Was können Betriebe tun?
Bilanz: Empfangspflicht für E-Rechnungen
Wie läuft die Umsetzung in der Praxis?
„Berufsorientierung erlebbar machen“ – das ist nicht nur unser Auftrag, sondern unsere Leidenschaft. Als Team Berufsorientierung der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen sind wir Tag für Tag im Kammerbezirk unterwegs, um Jugendlichen die vielfältigen Chancen und Perspektiven in Ihren Betrieben näherzubringen. Ob auf Schulmessen, im Rahmen des Girls’ Days oder bei unseren innovativen Informationsangeboten – wie zum Beispiel dem JobUpStore: Uns geht es darum, Begegnungen zu schaffen und Hemmschwellen abzubauen.
Doch die duale Ausbildung, die international einmalig ist, war nicht immer selbstverständlich. Erst seit 50 Jahren gibt es Rechte und Pflichten, die stetig weiterentwickelt werden und eine hohe Ausbildungsqualität garantieren (S. 6-7).
Wie diese erreicht werden kann, zeigt die Gebäudereinigung Nachtigall OHG im Landkreis Hildesheim. Der Familienbetrieb setzt auf praxisnahe Begleitung, digitale Tools und ein starkes Miteinander. Azubis werden hier vom ersten Tag an ernst genommen und aktiv eingebunden (S. 10-11).
Wir erleben zudem immer wieder, wie wichtig praxisnahe Einblicke und authentische Vorbilder für die Berufswahl sind. Gerade der Girls’ Day zeigt jedes Jahr aufs Neue, wie groß die Begeisterung ist, wenn junge Frauen alte Klischees hinter sich lassen und im Handwerk ihre Stärken durchs Ausprobieren entdecken. Es ist beeindruckend zu sehen, mit welchem Selbstbewusstsein und welcher Neugier die nächste Generation auf das Handwerk zugeht –unabhängig davon, woher sie kommt oder welchen Weg sie bisher gegangen ist (S. 12-13).
Doch Berufsorientierung heißt für uns weit mehr als reine Informationsvermittlung: Wir möchten junge Menschen ermutigen, eigene Wege zu gehen, Fragen zu stellen und Neues auszuprobieren. Dabei setzen wir auf individuelle Begleitung, kreative Formate und ganz viel Teamgeist. Unsere Erfahrungen zeigen: Gemeinsam lassen sich Hürden überwinden, Talente entdecken und nachhaltige Zukunftsperspektiven eröffnen (S. 9-10).
All das wäre nicht möglich ohne das starke Netzwerk von Betrieben, Schulen, Eltern und engagierten Handwerkerinnen und Handwerkern in unserer Region. Ihr Einsatz und Ihre Offenheit machen das Handwerk zu einem offenen Lern- und Lebensort für die Fachkräfte von morgen.
Deshalb mein Appell an Sie: Nutzen Sie die vielfältigen Angebote der Berufsorientierung, kommen Sie mit uns ins Gespräch und bringen Sie Ihre eigenen Erfahrungen ein! Zusammen schaffen wir ein Handwerk, das zukunftsfest, vielfältig und voller Möglichkeiten ist.
Ich wünsche Ihnen viel Freude bei der Lektüre und danke Ihnen für Ihr Vertrauen!
Aron-David Zgoll, Teamleiter Berufsorientierung
AUS DER HANDWERKSKAMMER
6 WandeldesAusbildungssystems
Von der Lehre beim Meister zum dualen System
8 Matcher-TeamfürdenNachwuchs Beratung für Berufsorientierung
10 VonAnfanganmittendrin
Gebäudereinigung zeigt, wie Ausbildung geht
12 ZukunftstagmitHandundHerz Schülerinnen entdecken Vielfalt des Handwerks
BETRIEB
14 PausenimMinijob
Auch als App Regionales und Management aus einer Hand!
Welche Regelungen und Ausnahmen es gibt
16 BarrierefreieWebsites
ZDH veröffentlicht umfangreiche Infos
24 WarnungvorgefälschtenMeisterbriefen Zahl der Betrugsversuche nimmt zu
26 NeuerKoalitionsvertrag
Was halten Unternehmer von den Plänen?
30 RisikenfürSelbstständige
Barometer liefert Umfrageergebnisse
32 WissenandenNachfolgerweitergeben
Welche Infos wirklich wichtig sind
REGIONALES
34 EssbareKunstwerkefürjedenAnlass Über die Liebe zu Zahlen und schönen Torten
BETRIEB
36 E-RechnunginderPraxis Erfahrungsberichte von Handwerkern
38 SteuerfreieGehaltsextras
Mehr Netto für das Team rausholen
40 NeueRegelungenfürVerluste Verlustvortrag und Verlustrücktrag erklärt
42 Berichtspflichtenverschoben EU-Parlament stimmt für späteres Inkrafttreten
BETRIEB PLUS
46 Hybrid-Pick-upvonToyota Bewährt sich der Allradler im Praxistest?
PANORAMA
48 FünfJahreBirneundBeere Eismanufaktur überzeugt mit Handwerkskunst
IMPRESSUM
50 Pflichtangaben
Julian Rakowski führt seit fünf Jahren ein Eislabor in Hannover. Sein Eis kommt ohne Fertigmischungen aus und wird mit viel Leidenschaft für das Handwerk hergestellt. |48
Früher wurden Lehrlinge nur vom Meister ausgebildet - ohne viel Theorie.
Was früher beim Meister begann, ist heute ein starkes Ausbildungssystem – das jungen Menschen Chancen gibt und Betriebe nachhaltig unterstützt.
Die heutige duale Ausbildung galt nicht immer als selbstverständlich. Früher war der Einstieg ins Handwerk geprägt vom direkten Kontakt zum Meister. Die Ausbildung fand fast ausschließlich im Betrieb statt – oft sogar im Wohnhaus des Ausbilders. Arbeit, Lernen und Privatleben waren demnach eng miteinander verbunden.
Die Lehrlinge wurden für viele Aufgaben eingesetzt, hatten dabei wenig Rechte, aber umso mehr Pflichten. Das Bild vom „Meister und seinem
Lehrling“ hat das Handwerk über Jahrhunderte geprägt. Wissen wurde durch Beobachtung, Nachmachen und Erfahrung weitergegeben – ein System, das Nähe ermöglichte, aber qualitativ stark vom Ausbilder abhing.
Wandel durch die Industrialisierung
Im 19. Jahrhundert stiegen auch aufgrund der Industrialisierung die Anforderungen: Maschinen, Spezialisierungen, mehr Wissen. Die reine Werkstattlehre stieß an
Grenzen, Rufe nach verbindlichen Ausbildungsstandards wurden lauter. Doch durch politische Krisen verzögerten sich Reformen – auch der erste Versuch eines Berufsbildungsgesetzes in der Weimarer Republik scheiterte. Im Nationalsozialismus wurde ebenfalls viel darüber diskutiert – aber nie etwas umgesetzt.
Erst 1969, über 20 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg, wurde das Berufsbildungsgesetz bundesweit einheitlich verabschiedet. Endlich gab
es klare Regeln: zu Rechten und Pflichten, zur Ausbildungsdauer, zu Prüfungen. Aus dem „Lehrling“ wurde der „Auszubildende“, aus der „Lehrzeit“ die „Ausbildungsdauer“. Begriffe wie Ausbildungsrahmenplan oder Berichtsheft hielten Einzug – und mit ihnen ein neues Selbstverständnis für das, was Ausbildung leisten kann. Das Handwerk, oft als Hüter von Traditionen gesehen, war ein zentraler Teil dieser Entwicklung. Denn klar war: Nur mit gut ausge-
Matcher-Team unterstützt auch den ganz kleinen Handwerksnachwuchs.
Wo Zukunft beginnt, sind sie schon da. Unsere Beraterinnen und Berater für Berufsorientierung stärken junge Menschen – und damit auch das Handwerk.
Ob in Schulen, auf Messen oder mitten in der Stadt – unsere Beraterinnen und Berater sind immer da, wo sie gebraucht werden. Sie begleiten Jugendliche bei der Berufswahl und stehen Betrieben bei der Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung zur Seite. Lernen Sie jetzt die Menschen kennen, die Tag für Tag mit vollem Einsatz beraten, unterstützen und stärken – unsere Superheldinnen und Superhelden des Handwerks!
Egal, ob auf Messen oder in Schulen - unsere Matcherinnen und Matcher zeigen die Vielfalt des Handwerks.
»Über mich: Ich bin seit über 40 Jahren im Handwerk zu Hause. Nach meiner Lehre zur Fleischerei-Fachverkäuferin folgten Stationen im Familienbetrieb, im Verkauf und in der Ausbildung. Seit 1999 gebe ich mein Wissen weiter, seit 2005 bei der Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen. Mit 52 Jahren habe ich noch meinen Meister gemacht – weil man nie auslernt.
»Was ich mache und warum: Ich unterstütze Handwerksbetriebe bei der Suche nach den Fachkräften von morgen – zum Beispiel in Schulen oder auf Berufsmessen. Ich möchte meine Begeisterung und Leidenschaft fürs Handwerk gerne an junge Menschen weitergeben, sie auf ihrem Weg begleiten und unterstützen.
»Mein Lieblingswerkzeug: Das ist und bleibt mein Werkzeugkoffer mit den unterschiedlichsten Werkzeugen zur Herstellung von Dekorationen, Platten, Canapés und sonstigen Köstlichkeiten.
Susanne Bartels, Ausbildungsplatzvermittlerin Tel: 05121 162 182, susanne.bartels@hwk-hildesheim.de
»Warum ich das mache: Als Augenoptikermeisterin kenne ich die Herausforderungen der Branche und weiß, wie wertvoll gute Fachkräfte sind. Heute nutze ich meine Erfahrung, um Betriebe zu unterstützen und jungen Menschen neue Perspektiven im Handwerk zu eröffnen. Die Einarbeitung und Begleitung von Nachwuchs und Quereinsteigern ist für mich eine anspruchsvolle, aber erfüllende Aufgabe.
»Mein Draht zum Handwerk: Ich bin in einer echten Macher-Familie aufgewachsen. Mein Vater, gelernter Schlosser, und meine Mutter, Licht- und Reklameherstellerin, haben unser Haus selbst gebaut – da war immer etwas zu tun und wir Kinder mittendrin statt nur dabei.
»Mein Tipp für Betriebe: Bleiben Sie offen für Neues und für junge Menschen – besonders bei Themen wie Social Media. Lassen Sie sich nicht entmutigen. Wer ausbildet, übernimmt Verantwortung und gestaltet die Zukunft des Handwerks mit.
»Mein Lieblingswerkzeug: Als Augenoptikermeisterin war es die Bügelweitenzange, jetzt ist es Excel.
Simone Wloka, Ausbildungsplatzvermittlerin
Tel: 05121 162 187, simone.wloka@hwk-hildesheim.de
»Was ich mache: Nach meiner Arbeit als Zimmermeister und Lehrwerkmeister bringe nun die Wünsche und Anforderungen der Betriebe an Auszubildende mit den Fähigkeiten und Interessen der Bewerber zusammen. Möglichst passgenau und so, dass es für beide Seiten ein echtes „Match“ wird.
»Die Zusammenarbeit mit Betrieben ist besonders, weil…: … wir ohne die Betriebe im Handwerk nichts machen können. Jeder einzelne ist ein Teil der Handwerksfamilie und gemeinsam sind wir die „Wirtschaftsmacht von nebenan“.
»Mein Tipp für Betriebe: Gegenseitige Wertschätzung ist wichtig. Jeder und jede bringt eine eigene Geschichte mit. Wenn diese zu dem Betrieb und den Kolleginnen und Kollegen passt, dann gebt ihm oder ihr eine Chance.
»Mein Lieblingswerkzeug: Tja, nur eins? Schwierig… Dann müsste es wohl die Kariwaku 333 sein (japanische Handsäge).
Thorsten Buhlmann, Ausbildungsplatzvermittler Tel: 05121 162 272, thorsten.buhlmann@hwk-hildesheim.de
»Über mich: Ich bin seit 18 Jahren als Ausbildungsplatzvermittlerin fürs Handwerk im ganzen Kammerbezirk unterwegs. Leider habe ich selbst keine handwerkliche Ausbildung gemacht, bewundere aber jeden, der sich für diesen Schritt entscheidet und sich praktisch zu helfen weiß.
»Was ich mache: Ich bringe Betriebe und Auszubildende im Handwerk zusammen und fördere die Entwicklung beider Seiten - mit Beratung, Coaching und Feingefühl.
»Mein Tipp für Betriebe: Geduld zahlt sich aus. Sehen Sie den Lernprozess als gemeinsame Chance, in der nicht nur Ihre Geduld und Wissen, sondern auch die Motivation und Bindung der Auszubildenden fördert. Eine positive Atmosphäre führt zu besseren Leistungen und stärkt das gesamte Team.
»Mein Lieblingswerkzeug: Mein Gehirn.
Bianca Haupt, Ausbildungsplatzvermittlerin Tel: 05121 162 138, bianca.haupt@hwk-hildesheim.de
»Was ich mache: Als Friseurmeisterin und Lehrwerkmeisterin habe ich viel Erfahrung in der Projektarbeit mit Jugendlichen gesammelt. Nun unterstütze ich die Macher von Morgen auf dem Weg in ihren Traumjob.
»Warum ich das mache: Ich möchte das Handwerk als beruf- liche Perspektive aufzeigen, denn die Eltern und Schulen haben nicht immer das zielgerichtete Fachwissen.
»Die Zusammenarbeit mit Betrieben ist besonders, weil…: …wir das gleiche Ziel verfolgen: Nachwuchs finden, der passt.
»Mein Draht zum Handwerk: Ich bin in einer Handwerker- und Landwirtschaftsfamilie aufgewachsen und etwas mit meinen Händen zu erschaffen, hat mich schon immer sehr erfüllt.
»Mein Lieblingswerkzeug: Immer noch Kamm und Schere.
Birgit Meese-Gehrke, Beraterin für Berufsorientierung
Tel: 05121 162 185, birgit.meese-gehrke@hwk-hildesheim.de
»Warum ist das mache: Ich kenne das aus eigener Erfahrung – der Übergang von der Schule in die Ausbildung ist nicht immer leicht. Ich hätte mir damals jemanden gewünscht, der mir Orientierung gibt. Jetzt kann ich das selbst für andere sein - und vielleicht mit meinem Weg zum Parkettleger, Tischlermeister und staatlich geprüften Holz- techniker junge Menschen zum Handwerk motivieren.
»Die Zusammenarbeit mit Betrieben ist besonders, weil…: …sie eine echte Teamarbeit darstellt. Es geht nicht nur darum, einen Ausbildungsplatz zu vermitteln, sondern darum, gemeinsam an der Zukunft der jungen Menschen zu arbeiten.
»Mein Tipp für Betriebe: Setzen Sie sich aktiv mit der Ausbil- dung auseinander und nehmen Sie sich bewusst Zeit für die Ent- wicklung Ihrer Azubis. Der Einstieg in die Arbeitswelt ist für viele junge Menschen eine große Herausforderung.
»Mein Lieblingswerkzeug: Die Formatkreissäge.
Ramy Raheem, Ausbildungsplatzvermittler
Tel: 05121 162 188, ramy.raheem@hwk-hildesheim.de
»Über mich: Ich bin selbstständige Friseurmeisterin und seit 18 Jahren bei der HWK – erst als Lehrwerkmeisterin und nun als Ansprechpartnerin für die Wettbewerbe „Kleine Hände, große Zukunft“ und „MACH WAS!“.
»Warum ich das mache: Ich bin davon überzeugt, dass Kinder und Jugendliche so früh wie möglich einen Einblick in das Hand- werk bekommen sollten. Nur so können sie sich ausprobieren und ihre Fertigkeiten und Interessen herausfinden.
»Die Zusammenarbeit mit Betrieben ist besonders, weil…: … wir das Handwerk stärken, in dem wir Nachwuchs finden und fördern. Gemeinsam verfolgen wir gleiche Ziele und nur durch den engen Austausch untereinander macht es das Erreichen unserer Ziele möglich.
»Mein Tipp für Betriebe: Arbeiten Sie mit den Jugendlichen zusammen. Seien Sie offen für Neues und geben Sie dem Nachwuchs kontrolliert Verantwortung. Jeder wächst mit seinen Aufgaben.
»Mein Lieblingswerkzeug: Kamm und Schere.
Bianca Swiridow, Beraterin für Berufsorientierung
Tel: 05121 162 174, bianca.swiridow@hwk-hildesheim.de
Die Auszubildenden des Betriebs machen auf Schulmessen selbst Werbung für ihren Ausbildungsberuf.
Die Gebäudereinigung Nachtigall OHG zeigt, wie moderne Ausbildung im Handwerk funktioniert – praxisnah,
digital und persönlich.
MARIE BENDER
Eine saubere Sache – und das im wahrsten Sinne: Die Gebäudereinigung Nachtigall OHG aus Harsum im Landkreis Hildesheim ist ein waschechter Familienbetrieb, der 1997 von Susanne Nachtigall gegründet wurde. Was als Nebenerwerb begann, ist mittlerweile ein zweifacher Meisterbetrieb, der nun von ihren Söhnen Tim und Sascha geführt wird und 75 Mitarbeitende beschäftigt. Dabei hat das Unternehmen einen klaren Fokus: Qualität und Ausbildung stehen an erster Stelle „Wir sind mit dem Betrieb und einem ausgeprägten Verständnis für Hygiene groß geworden“, erzählt Tim Nachtigall. „Unsere Mutter hat als Einzelkämpferin angefangen – aufgrund der hohen Nachfrage musste das Unternehmen immer weiterwachsen und mehr Mitarbeitende beschäf-
75
MITARBEITER sind im Betrieb der beiden Geschäftsführer Tim und Sascha Nachtigall beschäftigt.
tigen. Heute haben wir eine Warteliste an Kunden – obwohl wir bewusst nicht die billigsten sind.“ Der Erfolg? Kommt nicht durch Werbung, sondern mittels Empfehlungen. Und durch ein starkes Team, das mitzieht und das gleiche Qualitätsverständnis besitzt. Sowohl Geschäfts- als auch Privatkunden schätzen die Zuverlässigkeit des Betriebs.
Von Anfang an mittendrin
Aktuell werden drei junge Menschen bei der Gebäudereinigung Nachtigall OHG ausgebildet, ab Sommer kommen zwei weitere dazu – gewerblich und kaufmännisch. Zum Start gibt es nicht nur eine Vollausstattung an Werkzeug und Arbeitskleidung, sondern auch eine „Schultüte“ mit Lernmaterial und wichtigem Equipment. Die Ausbildung beginnt pra-
des Betriebs ist direkt in die Ausbildung eingebunden.
xisnah: erst zuschauen, dann mitmachen.
„Uns ist wichtig, dass unsere Azubis direkt integriert werden und auch die schwierigen Fälle miterleben. Schließlich ist das Ziel, dass sie nach den drei Jahren auf das reale Berufsleben bestmöglich vorbereitet sind“, betont der Gebäudereiniger-Meister. Als Mitglied im Prüfungsausschuss weiß er genau, worauf es ankommt.
„Ich wollte raus aus dem Büro“ Jeremy Graumann hat sich bewusst für diesen Beruf entschieden: „Ich bin jemand, der Bewegung braucht. Der Job ist abwechslungsreich, ich arbeite sowohl draußen als auch drinnen – und kein Tag ist wie der andere.“ Zudem ist er von der Technik begeistert: „Wir nutzen moderne Maschinen, das macht die Arbeit effizienter.“ Sein Azubi-Kollege Tom Schmidt sieht das ähnlich: „Der Beruf ist zukunftssicher – und die Firma direkt in meiner Nähe. Außerdem legen sie hier viel Wert auf moderne Ausstattung.“
Digitales Denken, familiäre Werte
Neben der Praxis steht bei dem Gebäudereinigungsbetrieb auch die digitale Seite im Fokus. Eine Auszubildende wurde kürzlich für ihr digitales Berichtsheft ausgezeichnet. Zusätzlich gibt es interne Nachhilfeangebote, eine zusätzliche Prüfungsvorbereitung und überdurchschnittliche Ausbildungsvergütung. „Viele unserer Azubis kommen direkt von der Schule. Da fängt das Lernen mit scheinbar simplen Dingen an: den ganzen Tag zu stehen oder sich selbst zu organisieren. Auch dafür nehmen wir uns Zeit, denn das gehört zur Ausbildung einfach mit
„Wir
investieren gezielt in Technik, damit jeder – unabhängig vom Geschlecht und Körperbau – alle Aufgaben übernehmen kann.“
Tim Nachtigall, Geschäftsführer
dazu“, erklärt Nachtigall. Der Austausch untereinander wird ebenfalls großgeschrieben. Regelmäßige Teamtreffen stärken das Miteinander im gesamten Team – nicht nur projektbezogen. Objektleiter gibt es im Betrieb nicht. Die Steuerung läuft zentral –flache Hierarchien, klare Zuständigkeiten.
Gegen Klischees, für Perspektiven Doch auch hier kämpft die Branche mit veralteten Vorurteilen. „Da verdient man doch nichts“ – solche Sätze hört Tim Nachtigall leider oft. Dabei bietet der Beruf nicht nur gute Perspektiven, sondern auch moderne, ergonomische Arbeitsbedingungen. „Wir investieren gezielt in Technik, damit jeder – unabhängig vom Geschlecht und Körperbau – alle Aufgaben übernehmen kann.“ Auf Social Media, Messen und Schulveranstaltungen zeigt das Unternehmen, wie vielfältig Gebäudereinigung ist. „Wir sind zwar oft nicht die erste Berufswahl – aber wer sich für uns entscheidet, bleibt und bereut es nicht.“
Ausbildung als Antwort auf den Fachkräftemangel
Um dem hohen Fachkräftebedarf entgegenzusteuern, setzen die Brüder auf eine eigene Ausbildung. Die Gebäudereinigung ist das beschäftigungsstärkste Handwerk – bei dem aber viele Minijobber und Teilzeitkräfte angestellt sind. „Wir könnten überregional wachsen, wollen aber bewusst lokal bleiben – damit garantieren wir unsere Reaktionsgeschwindigkeit“, erklärt der Geschäftsführer stolz. Für Tim Nachtigall ist klar: „Das Wichtigste ist, dass man Lust auf den Beruf hat – und schwindelfrei ist. Den Rest kann man lernen.“ W
Beim Girls’ Day können Schülerinnen erleben, dass das Handwerk modern, kreativ und voller Möglichkeiten ist.
MARIE BENDER
Es war ein Tag voler Kreativität und echter Erfolgserlebnisse: Zwölf Schülerinnen im Alter von 12 bis 16 Jahren hatten beim Girls’ Day 2025 die Gelegenheit, hinter die Kulissen von drei regionalen Handwerksbetrieben zu blicken und sich selbst auszuprobieren. Für die Hälfte der Gruppe startete das Kurzabenteuer Handwerk im Steinmetzbetrieb D. & L. Roman GmbH in Himmelsthür. Dort durften sie unter Anleitung von Steinmetz- und Steinbildhauermeisterin Alina Roman persönliche Erinnerungsstücke aus Stein anfertigen – mithilfe eines Sandstrahlers und mit viel Feingefühl. Auch das anschließende Lackieren übernahmen die Jugendlichen selbst. Roman erklärte die Arbeitsschritte und führte die Mädchen anschließend durch die Betriebshallen.
„Nur wenn wir Mädchen gezielt die Türen öffnen, können sie ihr Potenzial entfalten – und das ist riesig.“
Steffen Krastinat, Leiter des Berufsbildungszentrum.
Dabei konnten die Schülerinnen sehen, dass dank moderner Maschinen körperliche Kraft heute längst keine Voraussetzung mehr für das Handwerk ist.
Ein Tag – viele Eindrücke „Es ist wichtig, dass Mädchen schon früh merken, dass sie etwas mit ihren Händen schaffen können – und vor allem, was für tolle Sachen! Im Betrieb haben wir unheimlich viele Gestaltungsmöglichkeiten“, erklärt Roman. „Die Ausbildungszahlen könnten zwar besser sein – aber es ist schön zu sehen, dass mittlerweile in jeder Klasse drei bis vier junge Frauen dabei sind, die den Beruf mit echter Leidenschaft wählen. Das zeigt, wie viel Potenzial im Handwerk steckt.“
Und genau das ist das Ziel des Girls’ Day:
Auf der Tagesordnung stand zudem eine Führung durch das Berufsbildungszentrum.
Schülerinnen für handwerkliche und technische Berufe zu begeistern, die sie im Rahmen der üblichen Berufsorientierung oft nicht auf dem Schirm haben – obwohl dort viele spannende Chancen warten. Gerade in Bereichen, in denen Frauen bisher unterrepräsentiert sind, soll der Tag Mut machen und neue Perspektiven eröffnen.
Oft liegt es nämlich nicht an mangelnden Fähigkeiten, dass Mädchen diese Berufe nicht wählen – sondern daran, dass sie keine Gelegenheit hatten, sich selbst darin zu erleben. Der Girls’ Day schafft solche Erfahrungen: durch Einblicke in Betriebe, persönliche Gespräche und den Austausch mit Handwerkerinnen, die ihren Beruf mit Stolz ausüben.
Vielseitiges Handwerk zum Anfassen
Die zweite Gruppe startete ebenfalls handwerklich in den Tag: In der Hildesheimer Brotmanufaktur „Herr von Myra“ lernten die Teilnehmerinnen nicht nur den Unterschied zwischen Hefe und Sauerteig kennen – sie durften auch selbst Brezeln formen, backen und natürlich naschen.
Bäckermeister und Inhaber Simon Hoberg lobte die jungen Handwerkerinnen und betonte die Bedeutung solcher Schnuppertage: „Man kann nicht früh genug mit der Berufsorientierung anfangen. Kinder sollten möglichst viele Einblicke in verschiedene Berufe bekommen – besonders ins Handwerk, denn das ist oft viel vielseitiger, als sie denken.“
Nach dem ereignisreichen Vormittag kamen alle Mädchen wieder zusammen und wurden im Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer durch die verschiedenen Werkstätten geführt. Sowohl die
und Schüler im Alter von 12 bis 16 JAhren hatten auch dieses Jahr wieder die Gelegenheit hinter die Kulissen regionaler Handwerksbetriebe zu blicken und selbst auszuprobieren.
Auszubildenden als auch unsere Lehrwerkmeister stellten sich den Fragen der Teilnehmerinnen und gaben ehrliche Einblicke in ihren Berufsalltag. Zum Abschluss stand ein Besuch in der Hildesheimer Braumanufaktur an. Auch hier gab es natürlich wieder Handwerk zum Anfassen – inklusive Verkostung selbstgemachter Limonade und spannender Einblicke in das traditionsreiche, aber hochmoderne Berufsfeld des Brauers und Mälzers.
Engagement, das Perspektiven schafft Für Steffen Krastinat, Leiter des Berufsbildungszentrums, ist der Girls’ Day weit mehr als ein netter Aktionstag: „Dieser Zukunftstag trägt aktiv zur Chancengleichheit und Fachkräftesicherung im Handwerk bei. Nur wenn wir Mädchen gezielt die Türen öffnen, können sie ihr Potenzial entfalten –und das ist riesig. Genau deshalb ist es umso wichtiger, dass solche Formate konsequent weitergeführt werden – mit starken Partnerbetrieben sowie Ausbilderinnen und Ausbildern, die den Mut haben, neue Wege zu gehen.“
Der Girls’ Day ist also nicht nur ein Impuls, sondern ein wichtiger Baustein für die Zukunft des Handwerks. Denn nur wenn junge Talente frühzeitig angesprochen und gefördert werden, kann der dringend benötigte Nachwuchs gewonnen werden. Ein herzliches Dankeschön geht an alle beteiligten Betriebe, die aktiv am Zukunftstag teilgenommen und den Nachwuchskräften wertvolle Erlebnisse geschenkt haben. Ihr Engagement macht einen spürbaren Unterschied: Ihr helft dabei, das Handwerk zukunftssicher zu machen – und gebt jungen Menschen neue Perspektiven, die bleiben. W
Einmal durchatmen: Pausen sind zur Erholung da.
Mini hin oder her: Auch für geringfügig Beschäftigte gelten die gesetzlichen Pausenzeiten. Warum die tägliche Arbeitszeit entscheidend ist und welche Ausnahme es für Jugendliche gibt.
KATHARINA WOLF
Wer nur einen Minijob hat, braucht doch eigentlich keine Pause, könnte man denken. Doch das ist ein Irrtum. Denn entscheidend für die Ruhepausen ist nicht die monatliche oder die wöchentliche Arbeitszeit. Es kommt auf den einzelnen Arbeitstag an, erklärt die Minijob-Zentrale in einem Blogbeitrag.
Grundsätzlich gelten für Minijobber dieselben Pausenregelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Das heißt:
MINUTEN Pause muss jeder Mitarbeitende auch im Minijob nach 6 Stunden Arbeitszeit machen.
ɓ nach 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause, ɓ nach 9 Stunden Arbeitszeit mindestens 45 Minuten Pause.
Diese Vorgaben sind die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Mindestpausen, so die Minijob-Zentrale. Sie dürfen weder im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden noch können Minijobber darauf verzichten, um früher Feierabend zu machen. Die Einteilung hingegen ist flexibel: Pausenzeiten können aufge-
teilt werden, solange jede Teilpause mindestens 15 Minuten dauert.
Bei kürzeren Arbeitszeiten können Arbeitgeber mit ihren Minijobbern freiwillige Pausen vereinbaren. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Zudem können Betriebe auch längere Pausen als die Mindestzeiten anbieten, heißt es weiter.
Besondere Regelungen für Jugendliche
Auch Jugendliche unter 18 Jahren arbeiten häufiger in Minijobs. Hier gelten die strengeren Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes, das grundsätzlich Arbeitszeiten und Pausen für minderjährige Beschäftigte festlegt, erklärt die Minijob-Zentrale.
Demnach dürfen Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Außerdem ist Wochenendarbeit nur in Ausnahmefällen erlaubt wie etwa in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft.
Auch bei den Pausen gelten Sonderregeln:
MINUTEN Pause müssen Jugendliche in Minijobs nach 6 Stunden Arbeitszeit machen.
ɓ Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten.
ɓ Bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit gelten mindestens 30 Minuten Pause.
ɓ Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 60 Minuten Pause Pflicht.
Pausen werden nicht bezahlt Manchmal müssen Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinweisen: Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden nicht bezahlt. Dabei kommt es nicht auf gesetzlich festgelegte oder freiwillige Pausen an. Der Arbeitstag verlängert sich also um die Pausenzeit, stellt die Minijob-Zentrale klar. Auch das ist gesetzlich im Arbeitsrecht geregelt.
Raucherpausen zählen übrigens ebenso wenig zur Arbeitszeit wie andere Pausen. Sie werden also weder vergütet noch besteht ein Anspruch auf Raucherpausen. Kurze Unterbrechungen, wie zum Beispiel der Gang zur Toilette, zählen jedoch zur Arbeitszeit und müssen bezahlt werden. W
Foto:
Ab Sommer müssen Webauftritte, über die Kunden Produkte kaufen oder Dienstleistungen buchen können, barrierefrei sein. Detaillierte Informationen zur Umsetzung gibt es online.
Eine barrierefreie Website ermöglicht auch älteren Menschen die Nutzung von Onlineshops.
Ab 29. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. OnlineAngebote sollen so auch für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar sein. Je nach Geschäftsmodell können auch Handwerksbetriebe und ihre Websites betroffen sein. Der Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH) hat jetzt umfangreiche Informationen, Hintergründe und Antworten auf häufig gestellte Fragen online veröffentlicht. Betriebe können so klären, ob sie betroffen sind und welche Maßnahmen sie umsetzen müssen.
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Welche Websites müssen barrierefrei werden? Nicht jeder Betrieb muss über eine barrierefreie Website verfügen. Grundsätzlich sind nur Websites betroffen, wenn dort E-Commerce-Angebote
Die Standards, nach denen Barrierefreiheit definiert wird, befinden sich noch in der Überarbeitung und werden voraussichtlich erst Anfang 2026 zur Verfügung stehen.
für private Kunden, beispielsweise Online-Shops oder Buchungen von Handwerksleistungen, angeboten werden.
Darüber hinaus sind Kleinstbetriebe ausgenommen. Das sind Unternehmen, die ɓ weniger als zehn Personen beschäftigen und ɓ entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens zwei Millionen Euro beläuft.
Allerdings weist der ZDH auch darauf hin, dass noch nicht alle Fragen endgültig geklärt sind. Denn zum einen befinden sich die Standards, nach denen Barrierefreiheit definiert wird, noch in der Überarbeitung und werden voraussichtlich erst Anfang 2026 zur Verfügung stehen. Zum anderen verwenden das Gesetz und die zugehörige Verordnung unkonkrete Vorgaben und unbestimmte Rechtsbegriffe. Betroffene Betriebe sollten daher das Thema weiter beobachten.
Barrierefreie Website: Diese Fragen sind noch offen
Unklar ist beispielsweise, ob sogenannte „OverlayTools“ zulässig sind, um Firmenwebseiten barrierefrei zu gestalten. Als Overlay-Tool wird Software bezeichnet, die der Website hinzugefügt wird. Menschen mit Beeinträchtigungen können dann beispielsweise über eine Toolbar die Seite auf ihre Bedürfnisse anpassen. Der ZDH rät daher Handwerksbetrieben, derzeit nicht auf solche Tools zurückgreifen. Eine rechtssichere Umsetzung der Vorschriften sei damit nach aktuellem Stand voraussichtlich nicht gewährleistet. Ein weiterer offener Punkt ist die Frage, ob eine reine Online-Terminvergabe unter die Bestimmungen des Gesetzes fällt. Auch hier rät der ZDH zur Vorsicht. Auch wenn ausschließlich eine elektronische Terminbuchung mit späterer Zahlung vor Ort angeboten wird – beispielsweise eine Terminbuchung in einem Friseursalon –, spreche einiges dafür, dass das BFSG in diesem Fall gilt. (KW) W
Die Gesundheitshandwerke haben ihren ersten Branchenreport veröffentlicht. Er informiert nicht nur über die Gewerke, sondern enthält auch Forderungen der Verbände an die Politik.
Die Gesundheitshandwerke setzen sich als Arbeitsgemeinschaft gemeinsam für die Belange ihrer Betriebe und deren Beschäftigten ein. Zudem sichern Hörakustiker, Orthopädie-Techniker und Orthopädie-Schuhtechniker, Zahntechniker und Augenoptiker die Versorgung mit individuell hergestellten und angepassten Hilfsmitteln und Zahnersatz. Mit ihrem ersten Branchenreport machen sie
auf den aktuellen Stand der Branche und ihre zentrale Rolle im Gesundheitswesen aufmerksam. Er soll als Anregung für eine ergebnisorientierte Debatte dienen, um die Versorgungsqualität zu sichern und zu verbessern.
Die Verbände der Gesundheitshandwerke ɓ Bundesinnung der Hörakustiker KdöR (biha),
ɓ Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT),
ɓ Spitzenverband Orthopädie-Schuhtechnik e. V. (SpiOST),
ɓ Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI),
ɓ Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA).
In dem Report wird deutlich: Zwar ist die Versorgung gesetzlich Versicherter aktuell noch gegeben, doch sinkende Fachkräftezahlen und steigende Patientenzahlen stellen das Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Die Hilfsmittelversorgung und die Zahnzusatzleistungen sind besonders betroffen. Damit Patienten weiterhin gut versorgt werden, fordern die Gesundheitshandwerke:
ɓ angemessene Vergütungen und faire Vertragsver-
handlungen mit gesetzlichen Krankenkassen auf Augenhöhe,
ɓ Abbau von Bürokratie auf nationaler und europäischer Ebene. Die Zeit solle für die Herstellung und Anpassung von Produkten sowie die Versorgung der Patienten zur Verfügung stehen.
ɓ die Würdigung der Gesundheitshandwerke als unerlässlicher Teil der Hilfsmittel- und Zahnzusatzversorgung sowie der mittelständischen Wirtschaftsstruktur,
ɓ die Überarbeitung des Präqualifizierungsverfahrens. Hiermit weisen die Hilfsmittelleistungsbringer ihre grundsätzliche Eignung zur Hilfsmittelversorgung nach.
ɓ mithilfe der vorigen Aspekte auch eine Attraktivitätssteigerung des Berufsbilds. (JOH) W
Der aktuelle Gallup Index zeigt: Immer mehr Beschäftigten in Deutschland ist ihr Job gleichgültig. Doch für Arbeitgeber liegt darin auch eine Chance.
Bei den Beschäftigten in Deutschland herrscht zunehmend Gleichgültigkeit gegenüber ihrem Arbeitgeber: Mit 78 Prozent erreicht der Anteil derjenigen, die sich emotional nur wenig an ihren Betrieb gebunden fühlen und deshalb Dienst nach Vorschrift machen, einen historischen Höchststand. Das ist das zentrale Ergebnis des Gallup Engagement Index, der seit 2001 jährlich erhoben wird. Dafür wurden Ende 2024 insgesamt 1.700 zufällig ausgewählte Arbeitnehmende ab 18 Jahren befragt. Gleichzeitig liegt die hohe emotionale Bindung mit 9 Prozent das erste Mal im einstelligen Bereich. Ebenso gesunken ist der Teil derjenigen, der schon innerlich gekündigt hat, und zwar von 19 auf 13 Prozent.
Innere Kündigung reduziert „Unternehmen haben es geschafft, innere Kündigungen durch gezielte Maßnahmen zu reduzieren – aber nicht, Motivation zu
wecken und zu stärken“, kritisiert Marco Nink, bei Gallup Emea zuständig für Forschung und Analysen.
Dabei profitieren Betriebe massiv von Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, unterstreichen weitere Zahlen des Beratungsunternehmens. Emotional hoch gebundene Mitarbeitende sind nicht nur weniger offen für fremde Angebote, sondern Gallup ermittelte auch
ɓ 78 Prozent weniger Fehlzeiten,
ɓ 63 Prozent weniger Arbeitsunfälle,
ɓ 32 Prozent weniger Qualitätsmängel,
ɓ 10 Prozent bessere Kundenbewertungen,
ɓ 18 Prozent höhere Produktivität (Vertriebskennzahlen),
ɓ 14 Prozent höhere Produktivität (Produktionskennzahlen).
Wechselwillige abwerben Chancen bieten sich hingegen für Arbeitgeber, die Fachkräfte suchen. So ergab die Befragung, dass nur die Hälfte
Mir doch egal! Nicht einmal zehn Prozent der deutschen Arbeitnehmer fühlen sich ihrem Betrieb emotional eng verbunden.
der Teilnehmenden uneingeschränkt beabsichtigt, in einem Jahr noch bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber zu sein –diese „latent Suchenden“ sind offen für Angebote anderer Arbeitgeber, die ihnen bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen. „Die vorherrschende schwach ausgeprägte emotionale Bindung trägt zur Wechselwilligkeit bei“, bestätigt Nink. (KW) W
Laut einer KfW-Studie stehen mehr als 500.000 deutsche Mittelständler vor der Betriebsaufgabe. Was ist der Hauptgrund für die Schließungspläne?
Hauptgrund für die Aufgabepläne: Es finden sich keine übernahmebereiten Nachfolger.
Immer mehr deutsche Unternehmer überlegen, ihre Betriebe wegen fehlender Nachfolgelösungen zu schließen. Zu die-
sem Ergebnis kommt eine Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels. Rund 541.000 Inhaber würden eine Schließung in den nächsten fünf Jahren in Erwägung ziehen. Darunter seien 231.000 Inhaber, die eine Stilllegung bereits für das Jahr 2025 planen. Das entspricht bei den kurzfristigen Schließungen einem Zuwachs von 41 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Demgegenüber strebten 532.000 mittelständische Unternehmen bis Ende 2028 eine Betriebsnachfolge an. Darunter seien 215.000 Unternehmer, die sich eine Übergabe im Jahr 2025 wünschen.
Hauptgrund für die Schließungspläne sei sehr oft das Alter, so die KfW. Inhaber mit Nachfolgeplänen für 2025 seien im Durchschnitt 65,4 Jahre alt. Viele von ihnen hätten noch nicht mit der Nachfolgesuche begonnen. „Für einige dürfte die Zeit daher zu knapp werden“, so die KfW. Rund ein Fünftel dieser Betriebe werde voraussichtlich keinen Nachfolger finden. Das liege an dem geringen Interesse an einer Übernahme unter Gründern. Derzeit gebe es im Mittelstand weniger als halb so viele Übernahmegründungen wie nachfolgebereite Unternehmen. (JW) W
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Ausbildungsplätze
als Bewerber: Das ist auch im Handwerk Realität. Wie positionieren sich Betriebe optimal?
MARTINA JAHN UND KATHARINA WOLF
Das Ausbildungsjahr beginnt bald, doch bei Ihnen ist noch eine Stelle frei?
Damit sind Sie nicht allein. Laut AzubiRecruiting-Trends konnten im vergangenen Jahr 39 Prozent von knapp 1.800 befragten Betrieben nicht alle Ausbildungsplätze besetzen. 70 Prozent gaben an, weniger Bewerbungen als früher erhalten zu haben.
Für die Azubi-Recruiting-Trends werden jedes Jahr neben Ausbildungsverantwortlichen auch junge Menschen in oder vor einer Ausbildung befragt. Bei den Antworten der beiden Gruppen zeigt sich, dass so mancher Betrieb einem oder mehreren Denkfehlern aufsitzt. Vier Tipps, damit Ihnen das nicht passiert.
50
PROZENT der Jugendlichen gaben in der Befragung an, dass sie mehr als ein Ausbildungsplatz-Angebot erhalten haben.
1. Die Azubi-Suche ist kein Selbstläufer Früher mag es so gewesen sein, dass Schülerinnen und Schüler Schlange standen, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Doch heutzutage streben viele Jugendliche ein Studium an. Und die Konkurrenz schläft nicht Die Hälfte der rund 5.000 befragten jungen Menschen gab an, mehr als ein Angebot für einen Ausbildungsplatz erhalten zu haben. Handwerksbetriebe sollten deshalb auf sich aufmerksam machen und aus der Masse hervorstechen. Das empfehlen die Autoren der Azubi-Recruiting-Trends: ɓ Liefern Sie wichtige Informationen zu Ihrem Ausbildungsangebot wie Arbeitszeiten, Aus-
In einem ehrlich erworbenen Meisterbrief steckt viel Arbeit. Doch immer häufiger werden gefälschte Urkunden bei Kammern und Betrieben vorgelegt.
„Schmuckurkunden“
aus dem Internet sind von echten Urkunden kaum zu unterscheiden, warnt der ZDH. Auf welche Warnzeichen Sie achten sollten und wo Sie Hilfe finden.
KATHARINA WOLF
Sie sehen täuschend echt aus und sind deshalb für Laien kaum zu erkennen: gefälschte Meister- oder Gesellenbriefe aus dem Internet. Spürbar habe die Anzahl solcher Schmuckurkunden zugenommen, sagt Markus Peifer, Bereichsleiter Organisation und Recht beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). „Dementsprechend erhalten wir auch von den Handwerkskammern vermehrt die Rückmeldung, dass gefälschte Meisterbriefe verwendet und vorgelegt werden.“
Carsten Buderer, Leiter des Geschäftsbereichs Recht bei der Handwerkskammer Karlsruhe, kann dies nur bestätigen. Es vergehe kaum ein Woche, in der die Kammer nicht auf die eine oder andere Weise mit gefälschten Meisterbriefen zu tun habe, berichtet er: „Entweder jemand will bei uns im Kammerbezirk einen Betrieb eröffnen und reicht eine gefälschte Urkunde ein, oder eine andere Kammer möchte einen Meisterbrief, der angeblich von uns ausgestellt wurde, prüfen lassen.“ Da die Daten der Meisterprüfungen in den jeweiligen Kammern vorliegen, sei eine solche Überprüfung kein Problem.
„Die falschen Urkunden fliegen auf.“
Jan Frerichs, Jurist an der Handwerkskammer Oldenburg
Auch die Handwerkskammern in Magdeburg und Oldenburg haben schon Erfahrungen mit gefälschten Meisterbriefen gemacht und versichern: „Die falschen fliegen auf.“ Schwieriger sei es hingegen für Arbeitgeber, eine gefälschte Urkunde zu erkennen, warnt Jan Frerichs, Jurist an der Handwerkskammer Oldenburg. „Vor allem wenn es sich um fremde Kammern handelt und man deshalb nicht weiß, wie diese ihre Urkunden gestalten.“
Auf diese Warnzeichen sollten Sie achten Es gibt allerdings typische Warnzeichen, bei denen Arbeitgeber misstrauisch werden sollten, darunter:
ɓ Tipp- oder Formatierungsfehler,
ɓ falsche Postleitzahlen,
ɓ ein nur schwach ausgeprägtes Siegel oder ɓ es sind nicht alle vier Teile der Meisterprüfung angegeben.
Andere Dinge, die fehlerhaft seien können, sind weniger leicht zu entdecken. „Es kommt zum Beispiel vor, dass die Urkunde zwar optisch einen sehr guten Eindruck macht, aber von einer Kammer aus-
gestellt sein soll, die den Meisterprüfungsausschuss für das angegebene Gewerk gar nicht hat“, sagt Carsten Buderer.
Gefälschte Meisterbriefe: Die Folgen für Betriebe können gravierend sein Für die Betriebe, die auf eine gefälschte Urkunde hereinfallen, können die Folgen fatal sein: „Ich stelle jemanden ein, der die Expertise nicht hat und fachliche Fehler machen kann“, warnt Jan Frerichs. Noch ärgerlicher kann es werden, wenn der Betrieb einen „falschen“ Meister als Technischen Betriebsleiter einstellt. „Dann muss schnell Ersatz gefunden werden, damit der Betrieb überhaupt weiterlaufen kann.“
Die Vertreter der Kammern und auch der ZDH raten daher dringend, bei der Handwerkskammer, die auf dem Meisterbrief als Ausstellerin angegeben ist, nachzufragen, ob der Handwerker tatsächlich
„Bei Zweifeln schicken
Sie uns gern eine Kopie oder einen Scan des fraglichen Prüfungszeugnisses oder Briefes.“
Jan
Frerichs, Jurist an der Handwerkskammer Oldenburg
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die Meisterprüfung dort abgelegt hat. „Bei Zweifeln schicken Sie uns gern eine Kopie oder einen Scan des fraglichen Prüfungszeugnisses oder Briefes. Wir können dem Betrieb dann mitteilen, ob die Urkunde von uns ausgestellt wurde“, sagt Frerichs.
Für solche Überprüfungen gibt es zudem kostenlose Zeugnis-Check-Apps, bei denen bereits zahlreiche Daten echter Zeugnisse hinterlegt sind. Diese Apps können auch von Betrieben genutzt werden. „Jedoch müssen für eine flächendeckende und verlässliche Überprüfung sämtliche Daten aller jemals in Deutschland erstellten Meisterbriefe hinterlegt werden“, schränkt Markus Peifer vom ZDH ein. Der Prozess laufe, sei jedoch noch nicht abgeschlossen. „Vor diesem Hintergrund ist Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern nach wie vor eine Abfrage bei der jeweiligen Handwerkskammer zu empfehlen“, betont Peifer. W
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Ob Bürokratieabbau, Wohnungsbau oder Mutterschutz – der Koalitionsvertrag enthält viele Dinge, die auch das Handwerk betreffen: Sieben Unternehmer sagen, was sie von den Plänen halten.
MARTINA JAHN UND ANNA-MAJA LEUPOLD
„Wer anpackt, statt nur zu verwalten, verdient bessere Rahmenbedingungen“ Als „klare Chance“ sieht Jan Voges (Foto) den Koalitionsvertrag. „Was das Dachdeckerhandwerk jetzt von der neuen Bundesregierung braucht, ist vor allem Stabilität bei Förderprogrammen, spürbare Entlastung bei Lohnnebenkosten und ein ernsthaftes Engagement gegen überbordende Bürokratie“, sagt der Handwerksunternehmer. Die Fachkräftelücke drohe „zum echten Krisenthema zu werden“, ergänzt der Vizepräsident des Zentralverbandes des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). Was sind die wichtigsten Punkte für sein Gewerk? Hier nennt Voges einige Beispiele:
ɓ die Förderung von Betriebsübergaben,
ɓ die Reduzierung von Schriftformerfordernissen,
ɓ die Vereinfachungen bei KfWFörderung und
ɓ die WorkandStayAgentur für einfachere Zuwanderung und Anerkennung von Fachkräften.
Zudem fordert der Unternehmer: „Politik muss endlich verstehen: Das Dachdeckerhandwerk ist ein zentraler Problemlöser für Energiewende, Klimaschutz und Wohnraumschaffung.“ Sein Fazit: „Wer anpackt, statt nur zu verwalten, verdient bessere Rahmenbedingungen.“
Mutterschutz für Selbstständige: „Ein toller Start in die neue Legislaturperiode“ „Wir stehen im Koalitionsvertrag“, kommentiert Tischlermeisterin Johanna Röh (Foto) die Einigung
von Union und SPD auf Instagram. Damit meint die Unternehmerin die Pläne zum Mutterschutz für Selbstständige. Dazu haben die drei Parteien Ziele für ihre Regierungszeit festgehalten. Sie umfassen unter anderem „einen Mutterschutz für Selbstständige analog zu den Mutterschutzfristen für Beschäftigte“. Zudem sollten geeignete Finanzierungsmodelle geprüft und Konzepte zur Absicherung der betroffenen Betriebe entwickelt werden.
Röh kann kaum fassen, dass die schwarzrote Koalition nun das umsetzen möchte, wofür sich die Handwerksunternehmerin seit knapp drei Jahren einsetzt. Die Tischlermeisterin fordert, dass „Schwangerschaft keine Existenzbedrohung sein“ darf. Inzwischen hat sie mit dem Verein „Mutterschutz für Alle!“ viele Mitstreiterinnen gefunden. Der Koalitionsvertrag sei „ein toller Start in die neue Legislaturperiode“. Allerdings stellt Röh klar, dass sie genau beobachten wird, was Union und SPD umsetzen werden: „Wir nehmen euch beim Wort und bleiben dran, bis der Mutterschutz für Selbstständige umgesetzt ist!“
und
dem
werk: Der Koalitionsvertrag wird in den Branchen des Handwerks unterschiedlich bewertet.
„Wir nehmen euch beim Wort und bleiben dran, bis der Mutterschutz für Selbstständige umgesetzt ist!“
Johanna Röh, Tischlermeisterin
„Zügige Ausrichtung der Förderpolitik im Wohnungsbau unerlässlich“
Die Entscheidung, die Baupolitik in einem „starken Bauministerium“ zu verankern, sieht Christian Staub (Foto) positiv: „Dieses Ministerium soll auch die Verantwortung für die Förderpolitik im Bereich Neubau und Modernisierung übernehmen, um Maßnahmen effizient umzusetzen“, sagt der Bauunternehmer und Präsident des Baugewerbeverbandes Niedersachsen (BVN).
Und was hält er vom geplanten Einsatz des Sondervermögens? „Die gezielte Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen für Straßen und Brücken begrüßen wir“, so Staub. Dies solle sicherstellen, dass alle verfügbaren Kapazitäten auf dem Markt, insbesondere mittelständische Unternehmen, die Bauaufgaben übernehmen können.
„Die gezielte Verwendung von Mitteln aus dem Sondervermögen für Straßen und Brücken begrüßen wir.“
Christian Staub, Präsident des Baugewerbeverbandes Niedersachsen (BVN)
„Vermisse die Senkung der Mehrwertsteuer“ „Die geplante Aufnahme des Friseurhandwerks in den Katalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Nannette Alb (Foto). Auch die Aussagen zu Strompreispaket und Steuererleichterungen für das Handwerk klingen aus Sicht der Friseurmeisterin vielversprechend. Dennoch glaubt sie nicht, dass die Branche stark davon profitieren wird. Was der Inhaberin des Friseurstudios Nannette in Quedlinburg im Koalitionsvertrag hingegen ganz fehlt, ist die Absetzbarkeit von Friseurdienstleistungen und die Mehrwertsteuersenkung für Friseurdienstleistungen von 19 auf 7 Prozent. „Um gute Löhne zu zahlen und die Ungleichheit zwischen Kleinstunternehmen und umsatzsteuerpflichtigen Betrieben zu gewährleisten, wäre das
wichtig für uns“, sagt Alb. Lohnerhöhungen bringen immer auch Preiserhöhungen mit sich. Doch den Friseurbesuch sollen sich alle leisten können – daher sollten die Preiserhöhungen nicht eins zu eins an die Kunden weitergegeben werden. Dazu brauche es die politischen Rahmenbedingungen.
Ihr Fazit: „Solange die Politik nicht bereit ist, sich ernsthaft mit den Herausforderungen in unserem Gewerk auseinanderzusetzen, ist der Vertrag eher politisches Gerede als wirkliche Klarheit für unsere Branche.“
„Wir brauchen praktische Perspektiven anstatt vage Versprechen“ „Die Erwähnung des Handwerks im Koalitionsvertrag ist ein begrüßenswerter Schritt. Weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und NachfolgeUnterstützung sind gut – aber ohne echte Verbindlichkeit und praktische Perspektive bleibt das Ganze ein vages Versprechen“, sagt Henning Hanebutt (Foto), Dachdeckermeister und Geschäftsführer der Hanebutt Gruppe.
Solange der Fachkräftemangel, Materialengpässe und planungsfeindliche Strukturen ungelöst blieben, sei der Vertrag nicht mehr als ein politisches Alibi. Es brauche jetzt vor allem eines: mutige Entscheidungen, echte Prioritäten und qualifiziertes Personal. Was aus Sicht des Handwerks fehlt, fasst Hanebutt wie folgt zusammen:
ɓ ein realistischer Umsetzungsplan für Infrastruktur und Klimaprojekte – inklusive Handwerksperspektive,
ɓ schnellere Verfahren bei Genehmigungen und öffentlichen Ausschreibungen,
ɓ Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel, die über Imagekampagnen hinausgehen,
ɓ digitale Entlastung, die Betriebe nicht zusätzlich überfordert.
„Gute Ideen, doch die Senkung der Lohnnebenkosten fehlt!“
„Ich freue mich, dass der Mutterschutz für Selbstständige im neuen Koalitionsvertrag erwähnt wird. Dass selbstständige Frauen finanzielle Unterstützung bekommen, wenn sie eine Familie gründen wollen, ist längst überfällig“, sagt Katja Lilu Melder (Foto), Bundesvorsitzende der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) und Inhaberin von BMG Santec in Hamm.
„Solange die Politik nicht bereit ist, sich ernsthaft mit den Herausforderungen in unserem Gewerk auseinanderzusetzen, ist der Vertrag eher politisches Gerede als wirkliche Klarheit für unsere Branche.“
Nannette Alb, Inhaberin des Friseurstudios Nannette
Zudem gefalle ihr die Idee des Freiwilligenjahrs im Handwerk nach dem Vorbild der Handwerkskammer Lübeck. „Wenn mehr Menschen in die Betriebe und Berufe reinschnuppern, finden sich mit Sicherheit auch mehr potenzielle Auszubildende, die wir dringend brauchen“, sagt die Handwerksmeisterin. Doch dass die Senkung der Lohnnebenkosten keine Erwähnung findet, gefällt ihr überhaupt nicht. „Dass wir da dringend unter die 40ProzentMarke müssen, fordert das Handwerk schon lange“, betont Melder. Umso dramatischer sei es, dass das nicht auf der Agenda stehe.
Mit Zuversicht habe die Unternehmerin jedoch zur Kenntnis genommen, dass die Koalition sich Bürokratieabbau und Steuersenkungen als Ziele gesetzt habe. Jedoch habe auch im Koalitionsvertrag der AmpelRegierung viel gestanden, das nicht umgesetzt wurde. „Wir warten mal ab und hoffen, dass sie diese Themen wirklich umsetzen“, sagt Melder.
„130 Seiten weiter so“: Koalitionsvertrag ist „mutlos“ Aus Sicht von Bäckermeister Sebastian Brücklmaier (Foto) beinhaltet der Koalitionsvertrag „130 Seiten weiter so“. Daher erachtet er das Papier von Union und SPD insgesamt als „mutlos“.
Der Inhaber der Bäckerei Konditorei Brücklmaier in München kritisiert, dass darin „keine Reform des maroden Sozialsystems“ enthalten ist. Die junge Generation bekomme gerade bei der Renten, Pflege und Krankenversicherung einen „regelrechten Kostenwucher“ übertragen. Das habe Folgen: Denn durch stetig „steigende Prozentsätze für die Sozialversicherung“ verpufft die Lohnerhöhung und die Lohnnebenkosten für Betriebe werden zudem steigen, meint er.
Kritik übt der Bäckermeister auch an der Umsetzung des Themas Mindestlohn: „Wenn man eine Tarifautonomie haben will, wie es im Vertrag steht, erschließt sich mir auch nicht, wieso man einen Mindestlohn mit 15 Euro für 2026 reinschreibt.“ Das bedeute, dass zweifelsohne auch die Tarife im Handwerk steigen werden. „Diese Kostensteigerungen werden auch nicht durch die Gastrosteuersenkung kompensiert werden können“, meint er.
Laut dem Bäckermeister enthält die Einigung von Union und SPD aber auch gute Aspekte. Dazu gehört für ihn die geplante Senkung der Netzentgelte für Strom und dass Überstunden steuerfrei sein sollen. Gleiches gelte für die Flexibilisierung der Arbeitszeit. „Hier profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer“, sagt Brücklmaier. W
Im Schnitt sind deutsche Mittelständler 32 Stunden pro Monat mit Bürokratie beschäftigt. Das hat die KfW beim aktuellen Mittelstandspanel ermittelt.
Die Wirtschaft beklagt die hohe Bürokratiebelastung seit Langem. Eine Studie zeigt, welche Betriebe besonders betroffen sind und wie hoch die Bürokratiekosten sind.
Sieben Prozent ihrer Arbeitszeit verwenden mittelständische Unternehmen in Deutschland im Schnitt für bürokratische Prozesse. Das entspricht durchschnittlich 32 Stunden im Monat pro Unternehmen oder 1,5 Milliarden Arbeitsstunden im Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt das KfWMittelstandspanel, für das die Förderbank 10.000 Unternehmen verschiedener Größen und Wirtschaftszweige befragt hat. Laut KfW ging es dabei neben Dokumentations- und Informationspflichten auch um die Zeit, die Unternehmen für die Befolgung von Gesetzen und Regeln benötigen. Nicht inbegriffen seien hin-
gegen Belastungen, die sich nicht oder kaum in Arbeitszeit erfassen lassen – also zum Beispiel langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, schlechte Behördenerreichbarkeit oder die strittige Auslegung von Vorschriften.
„Speziell diese psychologischen Kosten im Umgang mit Bürokratie nehmen aber eine tragende Rolle ein“, sagt Michael Schwartz, Mittelstandsexperte bei der KfW. Er weist darauf hin, dass der „Faktor Bürokratie“ aus Sicht der Unternehmen „das mit Abstand größte Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit und den Standort Deutschland“ ist.
Die Förderbank hat zudem ermittelt, dass Solo-Selbstständige mit 8,7 Prozent den größten bürokratischen Aufwand haben. Mit steigender Unternehmensgröße sinke die relative Bürokratiebelastung. Eine Branche, die besonders viel Arbeitszeit –nämlich 8,1 Prozent – auf bürokratische Prozesse verwendet, sei das Baugewerbe.
Die Studie zeigt auch: Gemessen an einem Wert von 41,30 Euro pro Arbeitsstunde (Daten des Statistischen Bundesamtes für 2023) gaben die mittelständischen Unternehmen rund 61 Milliarden Euro für die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben aus. (AML) W
Was
Die Risikoeinschätzung von Gefahren ist in kleinen Unternehmen enorm gestiegen. Neben Umsatz- und Krankheitsausfällen macht ihnen vor allem eine Sache zu schaffen.
MARTINA JAHN
Welche Sorgen und Risiken treiben Selbstständige in diesem Jahr um?
Diese Frage hat sich der Versicherungsmonitor gemeinsam mit der Signal Iduna gestellt. Sie haben das Umfrageinstitut infas quo mit einer Studie beauftragt. Das Ergebnis: Besonders die steigenden Kosten und das dadurch sinkende Kaufverhalten machen den Unternehmern zu schaffen. Aber auch die wirtschaftliche und politische Unsicherheit steigert das Bewusstsein, dass Selbstständige hohe Risiken eingehen, ergibt die Umfrage.
Das „Risikobarometer Selbstständige“ hat außerdem abgefragt, gegen welche Risiken sich Unternehmer bereits abgesichert haben. Befragt wurden über 600 Selbstständige mit und ohne Mitarbeitende.
PROZENT der Befragten geben steigende Kosten als größtes Risiko für ihr Unternehmen an.
Unternehmer sehen erhöhte Risiken
In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewerten Unternehmer die Risiken offenbar anders als in besseren Zeiten. Auf die Frage „Wie hoch ist nach Ihrer Einschätzung heute das Risiko, dass Ihr Unternehmen in den nächsten 12 Monaten in existenzielle Gefahr gerät?“ antworteten 22 Prozent „hoch“ oder „sehr hoch“. Das sei ein Anstieg von 7 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Als Top Ten der größten Risiken für ihre Unternehmen gaben die Befragten an:
1 steigende Kosten (20 Prozent),
2 Kundenrückgang/Kaufverhalten (15 Prozent),
3 Inflation/Rezession (14 Prozent),
4 Veränderung politischer Vorgaben (12 Prozent),
5 Wirtschaft (10 Prozent),
Selbstständige sehen 2025 mehr Risiken und wünschen sich Entlastungen bei Bürokratie und Kosten von der neuen Bundesregierung.
6 KI/Automation (10 Prozent),
7 Auftragsmangel (9 Prozent),
8 Steuern (6 Prozent), 9 Krieg/Krise (5 Prozent), 10 keine Risiken (27 Prozent).
Risiko-Absicherung: Haftpflicht- und Sachversicherung vorn
Gegen welche betrieblichen Risiken haben sich Selbstständige abgesichert? Die am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen sind laut der Umfrage die Betriebshaftpflichtversicherung gefolgt von der Sach- und Inhaltsversicherung sowie der Elektronikund Maschinenversicherung.
Fragt man genauer nach, gegen welche Risiken sich Selbstständige versichert haben, sind es mit 32 Prozent Cyber- und Datenrisiken, 7 Prozent mehr Unternehmer haben diese Absicherung gegenüber 2024 abgeschlossen. Nach Einschätzung von infas quo sei diese Zahl überraschend gering. Immerhin habe knapp ein Drittel der Befragten vor, sich in diesem Bereich weiter abzusichern.
Das sei dringend nötig, denn 17 Prozent der befragten Selbstständigen sind laut der Studie schon einmal Opfer eines Cyberangriffs geworden. Das entspricht einem Anstieg von 3 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Sorgen über einen Cyberangriff macht sich knapp ein Viertel der Befragten. Auch der Wert stieg im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozentpunkte.
Alarmsignal: Bürokratischer Aufwand beträgt einen Tag pro Woche In 2024 ist die Zeit für die Erledigung bürokratischer Aufgaben bei den Befragten um neun Stunden gestiegen – das ist mehr als einen Tag pro Woche.
PROZENT der befragten Selbstständigen sind laut der Studie schon einmal Opfer eines Cyberangriffs geworden.
In größeren Unternehmen sind es zwölf Stunden in der Woche, im Vorjahr waren es noch zehn Stunden. Das Risikobarometer ergab auch, dass sich 62 Prozent der Unternehmen durch bürokratische Vorgaben eingeschränkt fühlen. Knapp ein Drittel fürchtet sogar, dass weitere bürokratische Regularien zu einer Existenzgefährdung führen könnten.
Wünsche an die neue Regierung: weniger Bürokratie, weniger Kosten
Wie könnten Betriebe in Zukunft so unterstützt werden, dass sich Risiken und Gefahren für ihre Arbeit verringern? Mit Abstand der größte Wunsch ist mit knapp 60 Prozent der Abbau von Bürokratie. 36 Prozent der Befragten fordern niedrigere Energieund Rohstoffkosten sowie je 23 Prozent eine bessere digitale Infrastruktur und eine Absicherung vor Risiken. Bessere Bedingungen bei Finanzierungen wünschen sich 22 Prozent der Umfrageteilnehmer.
Weitere Sorgentreiber: Ausfälle wegen Unfall oder Krankheit
Was genau könnte Unternehmen 2025 in Gefahr bringen? Die bedeutendsten fünf Risikoereignisse sind der Studie zufolge:
ɓ Krankheit/Unfall mit Ausfallzeiten (42 Prozent),
ɓ Ausfall von IT-Systemen (30 Prozent),
ɓ Zahlungsausfall bei Auftraggebern (29 Prozent),
ɓ Schäden oder Verlust, zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl oder Brand (28 Prozent),
ɓ Cyber- und Datenrisiken (24 Prozent).
Vor allem im Vergleich zum Vorjahr sei die Angst vor den ersten vier Ereignissen besonders angestiegen, teilten die Herausgeber der Studie mit.
Aufgrund der großen Risikoeinschätzung sei es nicht nachzuvollziehen, warum sich nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Unternehmer auch gegen Krankheit oder Unfall abgesichert hat: Gut 40 Prozent der Befragten geben an, dass sie abgesichert sind. 33 Prozent haben es nicht vor und 26 Prozent planen, sich abzusichern.
Wer eine Absicherung plant, beschäftigt sich vor allem mit einer Unfall-, Krankentagegeld- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ergab die Umfrage.
Nutzung von KI-Verfahren nimmt zu, aber auch die Sorgen Verfahren, die von künstlicher Intelligenz (KI) gestützt werden, nutzen bereits 40 Prozent. Mit der steigenden Nutzung von KI wachse aber auch die Sorge, dass bestimmte Tätigkeiten durch KI überflüssig oder weniger wichtig werden könnten. W
Welches Wissen der Nachfolger vom Betriebsinhaber benötigt, sollten beide gemeinsam herausfinden.
Damit einem Handwerksbetrieb bei der Betriebsnachfolge kein wichtiges Wissen verloren geht, braucht es Augenmaß und Motivation.
JÖRG WIEBKING
In Handwerksbetrieben verlässt mit dem Inhaber viel Erfahrungswissen das Unternehmen. Gleichzeitig bringt der Nachfolger eigene Erfahrungen und Kompetenzen mit. Umso wichtiger ist es, gemeinsam herauszufinden, welches Wissen der Neue benötigt.
Unterstützung durch die Handwerkskammer nutzen „Wenn wir eine Betriebsübergabe begleiten, berücksichtigen wir diesen Aspekt im Übergabefahrplan“, sagt Jan-Michael Hobelsberger, Nachfolgemoderator der Handwerkskammer Hannover. Er rät Betriebsinhabern davon ab, sich schon im Vorfeld zu viele Gedanken über diesen „Wissenstransfer“ zu machen. Sonst könne die Informationssammlung schnell ausufern.
„Viele Inhaber erkennen das Wissen der Nachfolger an und sehen es auch als Chance.“
Jan-Michael Hobelsberger, Nachfolgemoderator der Handwerkskammer Hannover
„Welches Wissen wichtig ist, lässt sich kaum vorab beantworten.“ Die Nachfolgegeneration bringt oft eigene Erfahrungen und Ansätze in die Unternehmensführung ein. „Das Wissen des Altinhabers und des Nachfolgers ergänzen sich eher, als dass es eins zu eins übernommen wird“, so Hobelsberger.
Passende Methoden für den Wissenstransfer
Wenn sich im Übergabeprozess konkreter Bedarf abzeichnet, kann die Handwerkskammer den Wissenstransfer mit erprobten Methoden und Werkzeugen unterstützen, ergänzt Benita von Steinaecker, Leiterin des Fachkräftezentrums der Handwerkskammer Hannover.
Die „Wissensstafette“ ist zum Beispiel eine solche Methode. Sie hilft, Wissen effi-
Zu jedem Anlass entstehen in der Konditorei von Melanie Bauer-Sonntag tolle Motivtorten. Dahinter steckt nicht nur handwerkliches Können, sondern auch jede Menge Akribie.
Jede Torte, die das Geschäft von Melanie Bauer-Sonntag verlässt, ist nicht nur für die Kunden eine Freude. Auch die Inhaberin von Melea Cakedesign in Rastede erfüllt es mit Stolz: „Wir bedienen Emotionen – denn die bestellten Torten werden für Feiern mit positiven Anlässen bestellt. Diese Wünsche dürfen wir erfüllen – das macht Spaß“, sagt die Inhaberin der Konditorei.
Ohne Zeitplan keine gute Qualität
Was die Kunden meist nicht ahnen, ist die akribische Organisation, die hinter der Produktion steckt. „Ohne eine detaillierte Wochen- und Tagesplanung würde es hier nicht rundlaufen“, betont Bauer-Sonntag. Die größten Herausforderungen bei der Tortenherstellung seien die kurze Haltbarkeit der Lebensmittel und die Kühlkapazitäten. Zudem sollen die „Kunstwerke“ nicht nur gut aussehen und gut schmecken. „Die Torten sol-
„Die Liebe für Zahlen ist von Vorteil für unsere Arbeit.“
Melanie Bauer-Sonntag, Inhaberin
len auch an den Tagen nach der Übergabe noch haltbar und schmackhaft sein“, erläutert sie ihren Anspruch. Daher regele ihr Wochenplan genau, wann beispielsweise Böden gebacken werden, wie viel Vorlauf die Herstellung der Füllungen braucht oder wie viel Zeit in die Dekoration fließt. Besonders zu großen Anlässen wie Ostern oder zur Konfirmations- und Einschulungszeit sei Akribie und Disziplin gefordert – auch bei der Terminierung der Abholzeiten.
Teamwork: Jeder darf seine Stärken entfalten Damit jeder Handgriff sitzt, sind alle aus dem siebenköpfigen Team bei der Wochenbesprechung dabei. Dort werden Aufträge erläutert, Aufgaben verteilt und Ziele festgesetzt. „Nicht jeder kann alles gleich gut. Deshalb setzen wir die Mitarbeitenden so ein, dass sie ihre Stärken entfalten können“, erklärt Bauer-Sonntag. Das trage zu einem guten End-
Mehr als 100 Tage gilt die Empfangspflicht bei der E-Rechnung inzwischen: Drei Betriebe berichten von ihren Erfahrungen –und ob sie schon E-Rechnungen verschicken.
ANNA-MAJA LEUPOLD
Die Empfangspflicht bei der E-Rechnung gilt seit 1. Januar 2025. Für Betriebe bedeutet das: Sie müssen seither elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen, verarbeiten und archivieren können. Wir haben bei drei Handwerksbetrieben nachgefragt, was gut läuft, wo es hakt und wie sie sich auf die Ausstellungspflicht vorbereiten, die ab dem 1. Januar 2027 auf Unternehmen in Deutschland zukommt. Hier sind die Antworten.
„Die Bedenken haben sich gelegt, wir wollen künftig alle Vorteile nutzen“ Wie startet das Jahr 2025 mit der E-Rechnung und können wir überhaupt arbeiten? Diese Frage hat sich Petra Reupke Ende 2024 häufig gestellt. Nach knapp 100 Tagen E-Rechnungspflicht zieht sie ein erstes Fazit: „Meine Bedenken haben sich gelegt. An den Prozessen hat sich gar nicht so viel geändert“, sagt die Unternehmerfrau, die beim SHK-Betrieb Frank Reupke das Büro managt. Seit Jahresanfang bekommt der Handwerksbetrieb aus Garbsen häufiger Rech-
nungen per E-Mail und seltener per Post. In dieser Entwicklung sieht Petra Reupke klare Vorteile: „Die Rechnungen der Lieferanten sind jetzt schneller bei uns und wir können unseren Kunden schneller eine Rechnung schicken.“ Doch sie weiß auch, dass der Betrieb noch nicht alle Potenziale der E-Rechnung nutzt.
„Wir sind dabei, unsere gesamten Prozesse zu optimieren, und suchen dafür noch die richtige Software.“ Zusammen mit ihrem Mann, Gas- und Wasserinstallateurmeister Frank Reupke, hat sie sich des-
Für Gutscheine gilt eine monatliche Freigrenze von 50 Euro. Das Finanzamt zählt dabei alle Sachzuwendungen zusammen. Überschreiten Betriebe den Betrag, werden Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig.
In unsicheren Zeiten helfen steuerfreie Gehaltsextras und Sachleistungen, Ihre Mitarbeitenden zu motivieren und zu binden. 15 Extras, die sich lohnen.
JÖRG WIEBKING
Steigende Lebenshaltungskosten und eine unsichere Auftragslage stellen Arbeitgeber vor Herausforderungen. Mitarbeitende erwarten höhere Gehälter, doch Lohnerhöhungen sind in dieser Wirtschaftslage für viele Betriebe schwierig. Eine Alternative bieten steuerund sozialversicherungsfreie Gehaltsextras. Voraussetzung: Die Extras gibt es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn. Arbeitgeber im Handwerk haben dabei viele Möglichkeiten. Hier sind 15 Beispiele.
1. Sachbezüge: Gutscheine und Gutscheinkarten
Eines der beliebtesten Gehaltsextras: Sie können Ihren Mitarbeitenden jeden Monat bis zu 50 Euro in Form von Gutscheinen oder Geld
Voraussetzung: Die Extras gibt es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn.
karten zukommen lassen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Das müssen nicht nur Tankgutscheine sein. Erlaubt sind auch Gutscheine und Gutscheinkarten, die Ihre Mitarbeitenden ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Barzahlungen und Gutscheinkarten mit Barzahlungsfunktion sind hingegen nicht steuerfrei.
Tipp: Die 50 Euro sind eine monatliche Freigrenze, bei der das Finanzamt alle Sachzuwendungen dieser Art zusammenrechnet. Überschreiten Sie den Betrag nur um einen Cent, müssen Sie für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen.
2. Kaffee und Brötchen – im kleinen Umfang
Speisen und Getränke können Sie Mitarbeitenden zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich anbieten. Dazu zählen Obst, Kekse, Mineralwasser, Tee und Kaffee. Auch eine Kombination aus Heißgetränken und unbelegten Backwaren wie Laugenbrötchen bleibt steuer und beitragsfrei, das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 3. Juli 2019, Az. VI R 36/17).
Neue Regeln für Verluste: Für die Steuerjahre 2024 bis 2027 können Sie per Verlustvortrag und Verlustrücktrag höhere Verluste steuerlich geltend machen.
JÖRG WIEBKING
Mit einem Verlustvortrag können Sie Verluste auf die nächsten Jahre übertragen und so Ihre Steuerlast senken. Allerdings dürfen Sie Verluste oberhalb eines Sockelbetrags von einer Million Euro (Zusammenveranlagung als Paar: zwei Millionen Euro) nur eingeschränkt übertragen. Dafür hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz einen Prozent-
MILLION EURO hoch ist der Sockelbetrag, oberhalb dessen Verluste eingeschränkt übertragen werden dürfen.
satz von 70 Prozent festgelegt (§ 10d EStG). Das gilt für die Steuerjahre 2024 bis 2027. Danach sinkt er wieder auf die zuvor geltenden 60 Prozent.
Wie funktionieren Verlustrücktrag und Verlustvortrag?
Sie können Verluste vortragen und damit Ihre Steuerlast in den Folgejahren senken. Oder Sie entscheiden sich für einen Ver-
Verlustrücktrag oder Verlustvortrag: Verluste bis zu einer Million Euro können Sie vollständig mit Gewinnen der Vor- und Folgejahre verrechnen.
lustrücktrag und senken damit Ihre Steuerlast in den Vorjahren.
Verlustrücktrag: Wenn Sie am Jahresende einen Verlust feststellen, können Sie diesen Verlust in die beiden vorherigen Geschäftsjahre übertragen. Der Verlust wird dann mit den Gewinnen der Vorjahre verrechnet. Als Ausgleich für zu viel gezahlte Steuern erhalten Sie vom Finanzamt eine Gutschrift. Der Verlustrücktrag ist bis zu einem Sockelbetrag von maximal einer Million Euro (Zusammenveranlagung: zwei Millionen Euro) möglich.
Ein Verlustvortrag kommt in drei Fällen infrage:
1 Der Verlust liegt unter dem Sockelbetrag und wird durch den Verlustrücktrag nicht voll ausgeglichen. Dann können Sie den noch nicht verrechneten Anteil des Verlustes in den folgenden Geschäftsjahren vollständig mit Ihrem Gewinn verrechnen.
2 Der Verlust übersteigt den Sockelbetrag. Dann können Sie den Sockelbetrag per Verlustrücktrag in den beiden Vorjahren ausgleichen und 70 Prozent des noch nicht ausgeglichenen Verlustes auf die Folgejahre übertragen.
3 Sie verzichten auf den Verlustrücktrag und übertragen den gesamten Verlust in die Folgejahre. Nicht möglich ist es hingegen, einen Verlust steueroptimiert auf Vor- und Folgejahre zu verteilen.
Beispiele für einen kombinierten Verlustrücktrag und Verlustvortrag Beispiel 1: Stellen Sie sich vor, Sie haben im Jahr 2024 kräftig investiert und deswegen einen Verlust von einer Million Euro geschrieben. Im Jahr 2023 betrug Ihr Gewinn 500.000 Euro, im Jahr 2022 waren es 400.000 Euro. Im Jahr 2025 werden Sie voraussichtlich 600.000 Euro Gewinn machen. Also verteilen Sie den Verlust aus 2024 auf diese drei Jahre. Ihr Gewinn in 2022 und 2023 sinkt damit auf jeweils 0 Euro und in 2025 auf voraussichtlich 500.000 Euro. Da Ihr Verlust in diesem Beispiel den Sockelbetrag von einer Million Euro nicht überschritten hat, können Sie ihn vollständig mit den Gewinnen der Vor- und Folgejahre verrechnen.
Beispiel 2: Anders sähe die Lage aus, wenn Ihr Verlust höher gelegen hätte, zum Beispiel bei 1,2 Millionen Euro. Dann könnten Sie 900.000 Euro durch Verlustrücktrag in die Jahre 2022 und 2023 ausgleichen (400.000 Euro + 500.000 Euro) sowie weitere 100.000 Euro durch Vortrag in das Folgejahr 2025. Von den verbleibenden 0,2 Millionen Euro dürften Sie weitere 70 Prozent (0,14 Millionen Euro) in 2025 ausgleichen. Den restlichen Verlust von 0,06 Millionen Euro müssen Sie allerdings selbst tragen.
Verluste als Unternehmer und als Unternehmen geltend machen
Verlustrückträge und Verlustvorträge können nur vom Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, der die Verluste erleidet. Das bedeutet:
ɓ Als Unternehmer können Sie den Verlustvortrag und Verlustrücktrag für die Einkommensteuer geltend machen.
Wenn Sie am Jahresende einen Verlust feststellen, können Sie diesen Verlust in die beiden vorherigen Geschäftsjahre übertragen. Der Verlust wird dann mit den Gewinnen der Vorjahre verrechnet.
ɓ Verluste einer Kapitalgesellschaft kann hingegen nur die Kapitalgesellschaft selbst bei der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer geltend machen.
ɓ Für die Körperschaftsteuer gelten die gleichen Regeln wie für die Einkommensteuer (§ 8 KStG bezieht sich dazu ausdrücklich auf § 10d EStG).
ɓ Bei der Gewerbesteuer ist nur ein Verlustvortrag möglich, jedoch kein Verlustrücktrag. Der Vortrag ist auf maximal eine Million Euro begrenzt. Über diesen Sockelbetrag hinausgehende Verluste können nur zu 60 Prozent geltend gemacht werden (§ 10a GewStG). W
Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Auch das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass Regeln für „kleinere“ Unternehmen frühestens 2028 in Kraft treten.
Das EU-Parlament hat für ein späteres Inkrafttreten der Regeln zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt. Welche Unternehmen trifft es und wie geht es weiter?
ANNA-MAJA LEUPOLD
Mit insgesamt 531 Ja-Stimmen (von insgesamt 617) hat das EU-Parlament ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Damit haben die Abgeordneten den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU ist.
Hintergrund: Im Februar 2025 hatte die EU-Kommission einen Plan vorgestellt, wie sie die Wirtschaft in Europa wieder auf Wachstumskurs bringen will. Zu diesem Maßnahmenpaket gehören der sogenannte „Clean Industrial Deal“ und die beiden sogenannten OmnibusPakete.
STIMMEN im Parlament waren für das spätere Inkrafttreten der neuen EURegeln.
Welche neuen Fristen sind geplant?
Die Anwendung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie soll laut Beschluss des EU-Parlaments für folgende Unternehmen um zwei Jahre verschoben werden:
ɓ Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden: Sie müssten demnach erstmals 2028 einen Bericht über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen abgeben – und zwar für das vorangegangene Geschäftsjahr.
ɓ Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen: Sie müssten ihren Nachhaltigkeitsbericht erstmals 2029 abgeben.
Größere Unternehmen sind laut der CSRDRichtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) bereits seit 2024 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet – mit Auskünften
über ihr soziales, ökologisches und gesellschaftliches Engagement.
Was sind die nächsten Schritte?
Endgültig beschlossen ist der spätere Zeitpunkt des Inkrafttretens der Berichtspflichten noch nicht. Wie das EU-Parlament mitteilt, bedarf es noch der Zustimmung des Rates. Das dürfte allerdings reine Formsache sein, schließlich hat der Rat den Gesetzestext bereits am 26. März bestätigt.
Was fordert das Handwerk?
Im Vorfeld der Abstimmung hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gefordert, dass die Verschiebung der Berichtspflichten und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette möglichst schnell verabschiedet wird.
Laut ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sind kleine und mittlere Unternehmen davon indirekt im Rahmen der Wertschöpfungskette betroffen. Sie müssten sofort das Signal bekommen, dass sie entlastet werden sollen, forderte er.
„Jetzt sind die Gesetzgeber am Zug und dürfen sich nicht
in
langwierigen ideologischen Diskussionen verstricken.“
Holger Schwannecke, ZDH-Generalsekretär
Allerdings stellte Schwannecke auch klar, dass die Verschiebung der Regeln allein nicht zielführend sei. Auch die inhaltlichen Vereinfachungen müssten zeitnah folgen. Die EU-Kommission habe dazu mit dem ersten Omnibus-Paket gute Vorschläge auf den Tisch gelegt. „Jetzt sind die Gesetzgeber am Zug und dürfen sich nicht in langwierigen ideologischen Diskussionen verstricken“, fordert der ZDH-Generalsekretär.
Vor allem der Vorschlag, den freiwilligen KMUBerichtsstandard (VSME) als bindenden Maximalstandard zu verankern, müsse schnell umgesetzt werden. Laut ZDH könne der VSME Betriebe unterstützen, die bereits heute Datenanfragen großer Unternehmen erhalten.
Schwannecke fordert zudem eine Beschränkung der Berichtspflichten auf die erste Zuliefererstufe (Tier 1). Darüber hinaus müsse für europäische Lieferketten die Vermutung gelten, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. „Dies würde KMU und Handwerksbetriebe wirksam entlasten, da sie häufig in rein europäische Lieferketten eingebunden sind“, so der ZDH-Generalsekretär. W
Digital und effizient sollen Betriebe ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß EU-Richtlinie erstellen können. Das Angebot kann auch für kleinere Unternehmen wichtig werden.
Deutsche Unternehmen können für ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung ab sofort eine neue und kostenlose Online-Plattform nutzen. Die sogenannte DNK-Plattform soll es Betrieben erleichtern, ihre Nachhaltigkeitsberichte nach der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ zu erstellen, teilt das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) mit. So führe die Plattform Schritt für Schritt durch den Berichtsprozess. Die Anforderungen seien in eine verständliche Sprache übersetzt. Zudem steht den Unternehmen ein Hilfeassistent zur Seite. Mögliche zukünftige Aktualisierungen der Richt-
linie werden im Portal eingepflegt, versichert das Ministerium. Denn derzeit ist beim Thema CSRD-Berichterstattungspflicht einiges in Bewegung: Ende Februar hatte die EU-Kommission mit den sogenannten Omnibus-Paketen Vereinfachungsvorschläge vorgelegt. Sind sie in Kraft, werden sie laut BMWK in die Plattform eingepflegt.
Wer kann die DNK-Plattform nutzen?
Derzeit richte sich das Angebot der DNK-Plattform an große berichtspflichtige Unternehmen, hieß es weiter. Ein zweites Modul für die freiwillige Berichterstattung, den sogenannten VSME-Standard
(Voluntary Small and Medium Enterprises Standard), wird folgen, wenn die EU-Regelungen dazu vorliegen. Dadurch sollen dann auch kleinere und mittlere Betriebe Unterstützung bekommen, die ihren berichtspflichtigen Kunden Informationen zur Nachhaltigkeit liefern
müssen, so das Ministerium. Es steht dann auch allen Betrieben zur Verfügung, die dem Interesse ihrer Kunden am Thema Nachhaltigkeit aktiv begegnen wollten oder gut aufbereitete Daten für Verhandlungen mit Kreditgebern nutzen möchten. (KW) W
Nachhaltigkeitsberichte sind bislang nur für große Unternehmen verpflichtend. Doch auch kleinere Betriebe können betroffen sein.
Steuerfrei waren die Corona-Sonderzahlungen nur, wenn Arbeitgeber sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn bezahlten.
Ein Unternehmen hat selbstverschuldet die Steuerbefreiung der Corona-Prämie verschenkt –durch unbedachte Formulierungen in einem Aushang.
Der Fall: Ein Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitenden im Mai und November 2020 eine steuerfreie CoronaPrämie gewährt. Die Sonderzahlung kündigte er in einem Aushang an:
„Durch die ungewöhnliche Corona-Zeit werden wir in diesem Jahr einen Teil des Urlaubsgeldes als CoronaSonderzahlung ausweisen. … Auf der Abrechnung ausgewiesenes Urlaubsgeld zzgl. der Corona-Sonderzahlung ergibt
die Gesamtsumme Urlaubsgeld. Beachten Sie bitte, dass die Sonderzahlungen auf freiwilliger Basis erfolgen und nicht verpflichtend sind.“
Nach einer Lohnsteuerprüfung entschied das Finanzamt, dass die CoronaSonderzahlungen nicht steuerfrei seien. Steuerfrei wären sie nur gewesen, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt worden wären. Dass das Unternehmen nicht zur Zahlung von Urlaubsgeld
und Boni verpflichtet war, ließ das Finanzamt nicht gelten. Das Urteil: Das Finanzgericht entschied gegen den Arbeitgeber. Die Zahlungen hätten nur der Steueroptimierung gedient. Es sei nicht erkennbar, dass sie als Ausgleich für die Belastungen während der Corona-Pandemie gezahlt wurden. Stattdessen habe das Unternehmen mit dem Aushang erst einen Anspruch auf Urlaubsgeld und Bonuszahlung geschaf-
fen – und ihn dann teilweise durch die „Corona-Sonderzahlung“ erfüllt. Somit sei die Corona-Zahlung nicht zusätzlich zum geschuldeten Lohn erfolgt – und damit steuerpflichtig. Das Unternehmen hat Revision eingelegt. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden (Az. VI R 25/24). (JW) W
aFG Niedersachsen:
Urteil vom 24. Juli 2024, Az. 9 K 196/22
Wer Rezeptkosten von der Steuer absetzen will, muss dem Finanzamt dafür Belege vorlegen. Für E-Rezepte gelten seit Januar 2025 neue Vorschriften. E-Rezepte: Diese Belege werden
Seit 2024 erhalten Patienten Rezepte nur noch elektronisch. Als Nachweis für das Finanzamt benötigen Sie nun einen Beleg der Apotheke mit bestimmten Angaben.
Krankheitskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Das gilt auch für Medikamente, wenn
ɓ sie medizinisch notwendig sind,
ɓ die Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden und
ɓ die Summe der außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung übersteigt.
Als Nachweis für Medikamentenkosten verlangt das Finanzamt eine Verordnung
eines Arztes. Doch wie sollen Steuerzahler diesen Nachweis für die seit Januar 2024 verbindlichen E-Rezepte erbringen? Diese Frage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben an die Finanzverwaltung beantwortet. Als Nachweis dienen
ɓ bei Apotheken: der Kassenbeleg (oder bei privat Versicherten: der Kostenbeleg),
ɓ bei Online-Apotheken: die Rechnung der Apotheke.
Der Nachweis muss immer folgende Angaben enthalten:
ɓ den Namen der steuerpflichtigen Person,
ɓ die Art der Leistung (zum Beispiel den Namen des Arzneimittels),
ɓ den Betrag beziehungsweise den Zuzahlungsbetrag,
ɓ die Art des Rezepts.
Ausnahme: Für das Steuerjahr 2024 werden die Finanzämter allerdings noch eine Ausnahme machen: Fehlt der Name des Steuerpflichtigen auf dem Nachweis, so sei dies nicht zu beanstanden. (JW) W
Zur Steuererstattung für die energetische Sanierung hat das Bundesfinanzministerium eine neue Musterbescheinigung für Handwerksbetriebe veröffentlicht.
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) fördert der Bund Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Eigenheimen. Kunden von Handwerksbetrieben können sich 20 Prozent der Arbeits, Maschinen und Fahrtkosten für energetische Maßnahmen erstatten lassen – bis zu einer Obergrenze von 40.000 Euro pro Objekt.
Das Geld gibt es allerdings nur, wenn sie eine Steuererklärung einreichen –zusammen mit einer Bescheinigung des Handwerkers, dass die Sanierung den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht.
Neues Muster für Maßnahmenbeginn 2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine neue Musterbescheinigung zur Kostenerstattung für Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Wohneigentum veröffentlicht. Dabei hat das BMF zum 1. Januar 2025 die bisherigen Musterbescheinigungen in einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Handwerksbetriebe sowie andere Fachunternehmen und gemäß § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausstellungsberechtigte Personen können dieses Muster für Sanierungsmaßnahmen nutzen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen
wird. Die Musterbescheinigung stellt das BMF als PDF und als WordDatei zur Verfügung.
Maßnahmenbeginn 2020 bis 2024: ältere Muster Für alle Maßnahmen, die vor 2025 begonnen wurden, sind weiterhin die älteren Muster zu verwenden:
ɓ Maßnahmenbeginn 2020: BMFSchreiben vom 31. März 2020 (BStBl I S. 484),
ɓ Maßnahmenbeginn 2021 oder 2022: BMFSchreiben vom 15. Oktober 2021 (BStBl I S. 2026),
ɓ Maßnahmenbeginn 2023 oder 2024: BMFSchreiben vom 26. Januar 2023 (BStBl I S. 218), zuletzt geändert
Foto: U. J. Alexander -
Steuererstattung nach § 35c Einkommensteuergesetz: Die neue Musterbescheinigung gilt für Maßnahmen, die in 2025 beginnen.
durch das BMFSchreiben vom 6. Februar 2024 (BStBl I S. 237). (JW) W
Ab Juli 2025 können Steuerberater ihre Gebühren spürbar anheben. Zusatzkosten für Unternehmen und Bürger: 462 Millionen Euro jährlich.
Der Bundesrat hat einer Erhöhung der Steuerberatergebühren zugestimmt. Die verabschiedete „Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung“ tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Was ändert sich?
Die Verordnung sieht unter anderem folgende Änderungen vor:
ɓ Wertgebühren: Sie steigen um sechs Prozent. Wertgebühren berechnen Steuerberater zum Beispiel
für das Erstellen von Bilanzen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.
ɓ Lohnbuchführung: Die Kosten steigen durchschnittlich um rund neun Prozent.
ɓ Zeitgebühr: Der mittlere Gebührensatz steigt um sechs Prozent. Dabei erfolgt die Abrechnung künftig je angefangene Viertelstunde (bisher: je angefangene halbe Stunde). Zeitgebühren berechnen Steuerberater unter anderem für die
Prüfung von Steuerbescheiden und die Einrichtung der Buchführung.
ɓ Pauschalvergütungen: Bisher bestehende Beschränkungen und Verbote entfallen.
ɓ Gebühr für elektronische Mitteilungen: Die Verordnung sieht erstmals Betragsrahmengebühren für Mitteilungen zur Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme und Sicherheitseinrichtungen an das Finanzamt vor.
Wie wirkt sich die Erhöhung der Gebühren aus?
Die in der Steuerberatervergütungsverordnung vorgesehenen Gebühren wurden zuletzt im Juli 2020 erhöht. Seitdem sind die Personal und Sachkosten der Steuerberatungskanzleien nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums (BMF) deutlich gestiegen. Das BMF schätzt die zusätzlichen Kosten für Unternehmen und Bürger auf 462 Millionen Euro jährlich. (JW) W
Dort klettert der Kleinlaster völlig unbeeindruckt selbst steilste Schotterpisten mit fußballgroßen Steinbrocken hoch. Ob’s an der E-Unterstützung oder am ebenfalls neu eingeführten Offroadsystem liegt? Schwer zu sagen. Jedenfalls erleichtert das Multi Terrain Select (MTS) genannte System dem Fahrer die Arbeit. Aktiviert über einen Schalter auf der Mittelkonsole, passt es die Traktion den Fahrbedingungen an. Vorausgesetzt, der Fahrer hat sich fürs richtige der sechs Programme wie Sand, Schlamm, Schotter oder Schnee entschieden. Kombiniert wird das MTS-System mit dem bewährten Allradantrieb samt Untersetzung und Differenzialsperre, wegen dem die meisten Gewerbetreibenden einen Hilux überhaupt kaufen.
GR Sport II: Alles nur Show?
Und dann gibt es da noch die Freizeitpiloten, die Kö oder Kudamm als ideales Territorium sehen und deren Mini-Trucks eher selten Schotter unter die Räder bekommen. Diese Klientel bedient Toyota mit dem Hilux GR Sport II. In dieser 55.100 Euro (zzgl. USt) teuren und ebenfalls 204 PS starken Ausstattungsversion macht der Pick-up optisch einen auf dicken Max, mit breiterer Spur, ausgestellten Kotflügeln und 17-Zöllern aus Alu. Doch die japanischen Techniker werden nicht müde zu erklären, dass da mehr als Show dahintersteckt. Dank verstärkter
Radaufhängung, Federung und Bremsen und größerer Bodenfreiheit sei der vom Gazoo-Racing-Team beeinflusste GR Sport II „der am besten fahrende Hilux in seiner 55-jährigen Geschichte“.
Tatsächlich ist ein Unterschied zum Standardmodell spürbar. Der GR Sport II fährt auf üblen Pisten einen Hauch ruhiger und ausgewogener, erlaubt im Gelände höhere Geschwindigkeiten. Womöglich grüßt da doch die Rallye Dakar, die der Toyota Hilux bereits dreimal gewonnen hat? Auch auf geteerter Piste fühlt er sich geschmeidiger und weniger nervös an.
Bewährte Technik mit Schwächen
Bei aller Offroadkompetenz: Zurück auf der Straße beschleicht uns das Gefühl, dass der bereits 2015 eingeführte Wagen in die Jahre gekommen ist. Seine analogen Rundinstrumente, das Multimediasystem mit dem kleinen Bildschirm samt pixeliger Rückfahrkamera und der wie ein Fremdkörper weit aus der Mittelkonsole ragende Schalthebel wirken im Vergleich zum Ford Ranger und zu dem davon abgeleiteten VW Amarok fast schon antiquiert. Dass die Doppelkabine fast auf den Cent so viel kostet wie der vergleichbare Ford, sollte zu denken geben. Für 2026 hat Toyota aber einen komplett neuen Hilux angekündigt. Wen dann das Umweltgewissen zwickt, der kann sogar eine vollelektrische Version wählen. W
Das Interieur wirkt mittlerweile etwas angestaubt.
Ergonomie und Platzangebot bleiben gut.
In der Praxis fährt sich der Mildhybrid eher unspektakulär.
Den Strom liefert eine MiniBatterie, die beim Bremsen gewonnene Energie speichert.
Zwölf Eissorten gibt es zur Auswahl, sie wechseln täglich oder wöchentlich – und auch saisonal. Im Mai beginnt die Rhabarbersaison.
per Eisfahrrad an verschiedenen Orten in der Stadt. Kunden konnten ihn per GPS tracken. Mittlerweile hat der Betrieb drei dieser Räder: Aktuell werden sie zum großen Teil für private Events oder von Catering-Unternehmen für Firmenveranstaltungen gebucht, bestückt mit Eis und einem Verkäufer. Aber auch bei verschiedenen Veranstaltungen in Hannover und Umgebung wie Gartenfesten oder dem Maschseefest ist das Team von Julian Rakowski mit dem mobilen Eisverkauf präsent.
Regionale Produkte und echtes Handwerk Rakowski und Eiskoch Pino verwenden fast ausschließlich regionale Zutaten. Dafür hat der Unternehmer regionale Lieferanten, beispielsweise für Milch, Sahne, Eier, Obst oder Mohn, sorgfältig ausgewählt. „Die einzigen Zutaten, die von Übersee kommen, sind Schokolade, Vanilleschoten oder Gewürze“, sagt Rakowski. Denn ohne Schoko- und Vanilleeis wäre ein Eisladen kein richtiger Eisladen, ist der Inhaber überzeugt.
Für jede Eislinie, wie der Eis-Experte sie nennt, wird bei Birne und Beere eine eigene Grundmischung hergestellt. Sie setzt sich zusammen aus etwa 65 Prozent flüssigen und 35 Prozent trockenen Zutaten. Das sei zwar aufwendiger, aber die Sorten seien nicht übersüßt und er könne die Zutaten bewusst dosieren. „Ich möchte die Eisherstellung wieder zu einem Handwerk machen – weg von der Masse und den Convenience-Produkten“, betont Rakowski. Deshalb legt er auf seiner Website alle Zutaten offen.
Für seine Lieblingssorte – Streuselkucheneis mit Erdbeeren – werden der Grundmischung separat gebackene knusprige Streusel per Hand untergehoben. Die Früchte werden eingekocht und auch mit dem Eis vermengt. „Das ist zeitintensiv, aber es lohnt sich, weil es schmeckt.“
Der Unternehmer weiß auch zu schätzen, dass er jedem Kunden mit seinem Eis einen positiven
Einige Sorten gibt es ganzjährig in Vorratspackungen zum Mitnehmen.
Fünf Jahre Birne und Beere: Mit einem einzigen Eisfahrrad ist der Inhaber 2020 gestartet. Heute hat er drei Räder und zwei Geschäfte.
Moment verschaffen kann. „Ein Lächeln und ein Innehalten zum Genießen – das schenken mir die Kunden – und es erfüllt mich“, sagt Julian Rakowski, während er uns durch seinen Laden führt.
„Ich
möchte die Eisherstellung wieder zu einem Handwerk machen –weg von der Masse und den ConvenienceProdukten.“
Julian Rakowski, Inhaber Eismanufaktur Birne und Beere
Eissorten der Saison: Der Frühling bringt Waldmeister und Rhabarber Im Raum hinter dem Tresen, steht ein großer Holztisch für Team und Gäste, daneben kleine Tische und Bänke vor den Fenstern. Während im Winter hier Geburtstage und Eismachkurse stattfinden oder Kunden ihren Kaffee im Warmen trinken, schmückt heute eine Palette Waldmeisterpflanzen die Fensterbank. Der Duft hat sich schon im ganzen Raum verbreitet. Für die Eisproduktion wird der Waldmeister später in Milch aufgekocht. Außerdem werden gehackte frische Blätter für die Farbe und den Geschmack dazugegeben. „Auf das Eis freuen sich schon viele“, betont der 42-Jährige. Das gilt auch für die Rhabarbersaison, die im Mai beginnt.
Doch heute wird in der Eisküche zunächst das Vanilleeis in Portionsschalen abgefüllt, das ein Restaurant bestellt hat. Etwa acht bis zehn Kilo Eis gibt Rakowskis Maschine pro Gefriervorgang aus – im Vergleich zu großen Eisproduzenten sei das relativ wenig. Daneben warten schon die Grundmischungen für das Waldmeistereis.
Kurz nach 12 Uhr kauft der erste Kunde aus der Kühltheke einige Vorratspackungen von Birne und Beere. Wir hingegen dürfen aus den zwölf Sorten wählen und entscheiden uns für Zimtschnecke, Mohn und Joghurt-Heidelbeere. Rakowski portioniert jede Sorte mit einem Löffel in kleine Becher – so passen auch in diese Portion drei Geschmacksrichtungen. „Wir wollen Raum zum Probieren lassen“, erklärt er sein Konzept. Knapp 150 Gramm bringt unser Eis der Wahl auf die Waage. Das ist die mittlere Portion. Und natürlich genießen wir den Moment und lächeln dabei – denn es schmeckt einfach lecker. W
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Organ der Handwerkskammern
130. Jahrgang
Herausgeber:
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ISSN 0029-1617
Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg Genderneutrale Sprache
Die Publikation richtet sich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, an alle interessierten Personen, unabhängig vom Geschlecht. Wir bemühen uns um eine geschlechterneutrale Sprache, weisen aber darauf hin, dass wir in bestimmten Fällen wegen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit nur die männliche Form verwenden. Gleichbehandlung ist uns wichtig, Diversität nehmen wir als Chance für die Zukunft wahr.
Firmenname Gebrüder Meyer GbR
Webseite www.gebrueder-meyer-gbr.de
Ort Heudeber/Nordharz
Gewerk Dachdecker
Mitarbeiterzahl 3
Funktion Inhaber
1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Pünktliche Bezahlung, ein ehrlicher Umgang und Verständnis für familiäre Belange sind mir besonders wichtig.
2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Wir bieten Schülerpraktika an. Dazu arbeiten wir mit Schulen und den Praktikumslotsen des AWZ im Landkreis Harz zusammen.
3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Bestimmend, aber immer verständnisvoll.
4. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen? Jeder kann sich die Arbeitskleidung in seiner Lieblingsfarbe aussuchen. Firmenaufdruck und Schriftzug schaffen Einheitlichkeit. Das stärkt den Teamgeist.
Den Bubble Ring hat Sina Meier 1999 während ihrer Ausbildung entworfen: „Ich habe damals mit der Wachstechnik experimentiert und so ist das Schmuckstück entstanden“, berichtet die Goldschmie-
din, die heute ein Atelier in Hannover führt. „Mir gefällt die schlichte Form. Das Design ist unkompliziert, aber markant und unverwechselbar“, sagt die Unternehmerin. Deshalb hat sie den Ring seit 2006 konsequent
weiterentwickelt, jedes Jahr um ein Schmuckstück. Inzwischen gibt es eine ganze Bubble Kollektion: Ringe, Ohrringe, Ketten und Anhänger. Auch 2025 bekommt die Bubble Kollektion Zuwachs: „Bald kommt der Bubble Loop, das ist ein Kettenanhänger.“ (AML)
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