Norddeutsches Handwerk 05/2025

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130.Jahrgang | Nr. 5 | 15. Mai 2025

Die eigene Steuerlast senken

Wie Sie per Verlustvortrag und Verlustrücktrag höhere Verluste steuerlich geltend machen Seite 2

Warnung vor Betrug

Die Zahl der gefälschten Meisterbriefe nimmt zu. Auf welche Warnzeichen sollten Sie achten? Seite 3

Neuer Koalitionsvertrag

Was halten Unternehmer von den Plänen? Wir haben Handwerker verschiedener Branchen befragt. Seite 4

E-Rechnung in der Praxis Wie klappt die Umsetzung der E-Rechnung? Erfahrungsberichte aus dem Betriebsalltag. Seite 7

Steuerfreie Gehaltsextras Mitarbeitende motivieren und binden – und mehr Netto für das Team rausholen Seite 10

Wissen für den Nachfolger

Tischlermeister Hermann Kasper hat Tipps, die nicht im Lehrbuch stehen, auf Videos dokumentiert. Seite 11

Große Meisterfeier

532 neue Meisterinnen und Meister bekamen vor 1.500 Gästen ihre Urkunden überreicht. Seite 14

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Azubi-Suche: Chancen erhöhen

Mehr Ausbildungsplätze als Bewerber: Wie positionieren sich Betriebe optimal?

Das Ausbildungsjahr beginnt bald, doch bei Ihnen ist noch eine Stelle frei? Damit sind Sie nicht allein. Laut Azubi-RecruitingTrends konnten im vergangenen Jahr 39 Prozent von knapp 1.800 befragten Betrieben nicht alle Ausbildungsplätze besetzen. Für die Azubi-Recruiting-Trends werden jedes Jahr neben Ausbildungsverantwortlichen auch junge Menschen in oder vor einer Ausbildung befragt. Bei den Antworten der beiden Gruppen zeigt sich, dass so mancher Betrieb einem oder mehreren Denkfehlern aufsitzt. Vier Tipps, damit Ihnen das nicht passiert.

1.Die Azubi-Suche ist kein Selbstläufer

Die Hälfte der rund 5.000 befragten jungen Menschen gab an, mehr als ein Angebot für einen Ausbildungsplatz erhalten zu haben. Handwerksbetriebe sollten deshalb auf sich aufmerksam machen und aus der Masse hervorstechen. Das empfehlen die Autoren der Azubi-Recruiting-Trends:

ɓ Liefern Sie wichtige Informationen zu Ihrem Ausbildungsangebot wie Arbeitszeiten, Ausbildungsvergütung, Urlaubsanspruch sowie Ablauf und Inhalt der Ausbildung.

ɓ Storytelling – erzählen Sie Geschichten aus Ihrem Arbeitsalltag, um die Jugendlichen zu begeistern.

Um Kontakte zu Auszubildenden zu knüpfen, ist das Team der Johs. Seufert + Sohn GmbH, kurz Seusta, regelmäßig auf Ausbildungsmessen aktiv. „Dorthin begleiten uns auch einige Azubis“, sagt Alexander Brotsmann, gewerblicher Ausbildungsleiter in dem Betrieb in Stade. Das senke die Hemmschwelle: „Die Kommunikation der Jugendlichen auf Augenhöhe hat eine sehr starke Wirkung“, betont er.

Der persönliche Kontakt auf den Messen sei der Schlüssel zum Erfolg. Es brauche aber eine kontinuierliche Präsenz auf mehreren Ausbildungsmessen, um sichtbar zu sein. Ein Netzwerk in die Schulen der Region ermöglicht es dem Betrieb zudem, Schülerinnen und Schüler für ein zweiwöchiges Praktikum zu gewinnen. „In dieser Zeit lernen wir uns kennen und können prüfen, ob wir zueinander passen“, sagt Brotsmann. Wenn es für beide Seiten stimmt, folge zeitnah die Zusage für einen Aussbildungsplatz und die Vertragsunterzeichnung. Auch die Arbeitskleidung werde gleich anprobiert, „damit ist der Weg in die Ausbildung strukturiert und transparent“.

2.Unterschätzen Sie Google nicht 83 Prozent der angehenden Azubis nutzen für ihre Suche nach einem Ausbildungsplatz Google. Doch

nur 19 Prozent der Ausbildungsverantwortlichen schalten für die Azubi-Suche Google-Anzeigen. Sichtbarkeit erhöhen Betriebe zum Beispiel so:

ɓ Laden Sie Stellenanzeigen auf Ihrer Seite nicht als PDFs hoch, Google kann sie nicht lesen. Nutzen Sie eine HTML-Seite.

ɓ Verwenden Sie die richtigen Keywords. Kein Jugendlicher sucht nach Schüler (m/w/d), sondern eher nach Berufsbezeichnungen wie „Ausbildung auf dem Bau (m/w/d)“.

In dem Stader SHK-Betrieb starten pro Jahr vier bis sechs Auszubildende. Sie erlernen den Beruf des Anlagenmechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Für die Sichtbarkeit im Netz spielt auch der Webauftritt eine große Rolle, betont Ausbildungsleiter Brotsmann. Bei Seusta gibt es einen Karrierebereich. Hier sind Informationen zu den Ausbildungsberufen und Stellenanzeigen zu finden. Interessenten erfahren alles über die Zusammenarbeit in dem Betrieb. Auch Kontaktmöglichkeiten per E-Mail, Telefon und Social Media werden genannt. Über Social-Media-Kanäle gibt der Betrieb Jugendlichen einen authentischen Einblick in den Arbeitsalltag. „Direkte Bewerbungen erhalten wir darüber nicht – doch es stärkt das Interesse an unserem Unternehmen“, ist sich der 33-Jährige sicher. 3.Den Bewerbungsprozess vereinfachen Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Zeugnisse – je höher die Anforderungen an eine Bewerbung sind,

Vom Ausbildungsprojekt zur Kollektion

Den Bubble Ring hat Sina Meier 1999 während ihrer Ausbildung entworfen: „Ich habe damals mit der Wachstechnik experimentiert und so ist das Schmuckstück entstanden“, berichtet die Goldschmiedin, die heute ein Atelier in Hannover führt. „Mir gefällt die schlichte Form. Das Design ist unkompliziert, aber markant und unverwechselbar “, sagt die Unternehmerin. Deshalb hat sie den Ring seit 2006 konsequent weiterentwickelt. Inzwischen gibt es eine ganze Bubble-Kollektion: Dazu gehören neben Ringen auch Ohrringe, Ketten und Anhänger. „Jedes Jahr wird die Kollektion um mindestens ein Schmuckstück erweitert“, sagt Meier. Auch 2025 bekommt die Bubble-Kollektion Zuwachs: „Bald kommt der Bubble Loop, das ist ein Kettenanhänger.“ (AML)

Damit Auszubildende Vertrauen aufbauen, braucht es einen strukturierten und transparenten Prozess.

Alexander Brotsmann, Ausbildungsleiter

desto weniger sind Jugendliche geneigt, sich zu bewerben. Der Recruiting-Umfrage zufolge erhöhten für 51 Prozent der Befragten einfache Bewerbungen die Chance, dass sie sich bewerben. 42 Prozent der befragten Ausbildungsverantwortlichen gaben hingegen an, die Bewerbenden müssten schon „ein bisschen Engagement“ mitbringen. Ihnen sind vor allem der Lebenslauf, Schulzeugnisse und Anschreiben wichtig. Dennoch klare Empfehlung: Machen Sie Ihren Bewerbungsprozess so einfach wie möglich und verzichten Sie auf Unterlagen, die auch eine KI oder die Eltern geschrieben haben können. 4.Geben Sie nicht zu früh auf Viele Jugendliche suchen noch auf den letzten Drücker. 17 Prozent gaben in der Befragung an, sich erst nach dem Schulabschluss intensiv mit der beruflichen Orientierung zu beschäftigen.

Auch bei Seusta kamen in den vergangenen Jahren einige Bewerbungen später als sonst an. Deshalb vergibt der Handwerksbetrieb auch kurzfristig Ausbildungsplätze. Normalerweise kümmern sich Alexander Brotsmann und Team schon ab August um die Akquise für das Folgejahr. „Nach der Vertragsunterzeichnung erhält jeder eine Einladung zum Willkommenstag“, erläutert er. Dort lernen sich die Azubis untereinander kennen. Das Positive daran: Es springen sehr wenige Azubis vor Ausbildungsbeginn ab.

MARTINA JAHN UND KATHARINA WOLF W

KfW-Studie: So viel Zeit geht für Bürokratie drauf

Die Wirtschaft beklagt die Bürokratiebelastung seit Langem. Wer ist besonders betroffen und wie hoch sind die Kosten?

Sieben Prozent ihrer Arbeitszeit verwenden mittelständische Unternehmen in Deutschland im Schnitt für bürokratische Prozesse. Das entspricht durchschnittlich 32 Stunden im Monat pro Unternehmen oder 1,5 Milliarden Arbeitsstunden im Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt das KfW-Mittelstandspanel, für das die Förderbank 10.000 Unternehmen verschiedener Größen und Wirtschaftszweige befragt hat. Laut KfW ging es dabei neben Dokumentations- und Informationspflichten auch um die Zeit, die Unternehmen für die Befolgung von Gesetzen und Regeln benötigen. Nicht inbegriffen seien hingegen Belastungen, die sich nicht oder kaum in Arbeitszeit erfassen lassen – also zum Beispiel langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren, schlechte Behördenerreichbarkeit oder die strittige Auslegung von Vorschriften.

„Speziell diese psychologischen Kosten im Umgang mit Bürokratie nehmen aber eine tragende Rolle ein“, sagt Michael Schwartz, Mittelstandsexperte bei der KfW. Er weist darauf hin, dass der „Faktor Bürokratie“ aus Sicht der Unternehmen „das mit Abstand größte Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit und den Standort Deutschland“ ist. Die Förderbank hat zudem ermittelt, dass Solo-Selbstständige mit 8,7 Prozent den größten bürokratischen Aufwand haben. Eine Branche, die besonders viel Arbeitszeit – nämlich 8,1 Prozent – auf bürokratische Prozesse verwendet, sei das Baugewerbe. Die Studie zeigt auch: Gemessen an einem Wert von 41,30 Euro pro Arbeitsstunde (Daten des Statistischen Bundesamtes für 2023) gaben die Unternehmen rund 61 Milliarden Euro für die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Vorgaben aus. (AML) W

Ausbildungsleiter Alexander Brotsmann ist im engen Austausch mit den Auszubildenden Robin und Hennes (v. r. n. l).

Wie Sie Ihre Steuerlast senken können

Neue Regeln für Verluste: Für die Steuerjahre 2024 bis 2027 können Sie per Verlustvortrag und Verlustrücktrag höhere Verluste steuerlich geltend machen.

Mit einem Verlustvortrag können Sie Verluste auf die nächsten Jahre übertragen und so Ihre Steuerlast senken. Allerdings dürfen Sie Verluste oberhalb eines Sockelbetrags von einer Million Euro (Zusammenveranlagung als Paar: zwei Millionen Euro) nur eingeschränkt übertragen. Dafür hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz einen Prozentsatz von 70 Prozent festgelegt (§ 10d EStG). Das gilt für die Steuerjahre 2024 bis 2027. Danach sinkt er wieder auf die zuvor geltenden 60 Prozent. Wie funktionieren Verlustrücktrag und Verlustvortrag?

Sie können Verluste vortragen und damit Ihre Steuerlast in den Folgejahren senken. Oder Sie entscheiden sich für einen Verlustrücktrag und senken damit Ihre Steuerlast in den Vorjahren.

Verlustrücktrag: Wenn Sie am Jahresende einen Verlust feststellen, können Sie diesen Verlust in die beiden vorherigen Geschäftsjahre übertragen. Der Verlust wird dann mit den Gewinnen der Vorjahre verrechnet. Als Ausgleich für zu viel gezahlte Steuern erhalten Sie vom Finanzamt eine Gutschrift. Der Verlustrücktrag ist bis zu einem Sockelbetrag von maximal einer Million Euro (Zusammenveranlagung: zwei Millionen Euro) möglich.

Ein Verlustvortrag kommt in drei Fällen infrage: 1 Der Verlust liegt unter dem Sockelbetrag und wird durch den Verlustrücktrag nicht voll ausgeglichen.

Verlustrücktrag oder Verlustvortrag: Verluste bis zu einer Million Euro können Sie vollständig mit Gewinnen der Vor- und Folgejahre verrechnen.

Dann können Sie den noch nicht verrechneten Anteil des Verlustes in den folgenden Geschäftsjahren vollständig mit Ihrem Gewinn verrechnen.

2 Der Verlust übersteigt den Sockelbetrag. Dann können Sie den Sockelbetrag per Verlustrücktrag in den beiden Vorjahren ausgleichen und 70 Prozent des noch nicht ausgeglichenen Verlustes auf die Folgejahre übertragen.

3 Sie verzichten auf den Verlustrücktrag und übertragen den gesamten Verlust in die Folge-

E-Rezepte: Diese Belege werden verlangt

Wer Rezeptkosten von der Steuer absetzen will, muss dem Finanzamt dafür Belege vorlegen. Für E-Rezepte gelten seit Januar 2025 neue Vorschriften.

Krankheitskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Medikamente, wenn

ɓ sie medizinisch notwendig sind,

ɓ die Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden und ɓ die Summe der außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung übersteigt.

Als Nachweis für Medikamentenkosten verlangt das Finanzamt eine Verordnung eines Arztes. Doch wie sollen Steuerzahler diesen Nachweis für die seit Januar 2024 verbindlichen E-Rezepte erbringen? Diese Frage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben an die Finanzverwaltung beantwortet:

Als Nachweis dienen

ɓ bei Apotheken: der Kassenbeleg (oder bei privat Versicherten: der Kostenbeleg),

ɓ bei Online-Apotheken: die Rechnung der Apotheke.

Der Nachweis muss immer folgende Angaben enthalten:

ɓ den Namen der steuerpflichtigen Person, ɓ die Art der Leistung (zum Beispiel den Namen des Arzneimittels), ɓ den Betrag beziehungsweise den Zuzahlungsbetrag, ɓ die Art des Rezepts.

Für das Steuerjahr 2024 werden die Finanzämter allerdings noch eine Ausnahme machen: Fehlt der Name des Steuerpflichtigen auf dem Nachweis, so sei dies nicht zu beanstanden. (JW) W

Seit 2024 erhalten Patienten Rezepte nur noch elektronisch. Als Nachweis für das Finanzamt benötigen Sie nun einen Beleg der Apotheke mit bestimmten Angaben.

Steuerberatung wird 2025 teurer

Ab Juli 2025 können Steuerberater ihre Gebühren spürbar anheben. Zusatzkosten für Unternehmen und Bürger: 462 Millionen Euro jährlich.

Der Bundesrat hat einer Erhöhung der Steuerberatergebühren zugestimmt. Die verabschiedete „Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung“ tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Welche Steuerberatergebühren ändern sich? Die Verordnung sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

ɓ Wertgebühren: Sie steigen um sechs Prozent. Wertgebühren berechnen Steuerberater zum Beispiel für das Erstellen von Bilanzen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

ɓ Lohnbuchführung: Die Kosten steigen durchschnittlich um rund neun Prozent.

ɓ Zeitgebühr: Der mittlere Gebührensatz steigt um sechs Prozent. Dabei erfolgt die Abrechnung künftig je angefangene Viertelstunde (bisher: je angefangene halbe Stunde). Zeitgebühren berechnen Steuerberater unter anderem für die

Prüfung von Steuerbescheiden und die Einrichtung der Buchführung.

ɓ Pauschalvergütungen: Bisher bestehende Beschränkungen und Verbote entfallen.

ɓ Gebühr für elektronische Mitteilungen: Die Verordnung sieht erstmals Betragsrahmengebühren für Mitteilungen zur Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme und Sicherheitseinrichtungen an das Finanzamt vor.

Wie wirkt sich die Erhöhung aus?

Die in der Steuerberatervergütungsverordnung vorgesehenen Gebühren wurden zuletzt im Juli 2020 erhöht. Seitdem sind die Personal- und Sachkosten der Steuerberatungskanzleien nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums (BMF) deutlich gestiegen. Das BMF schätzt die zusätzlichen Kosten für Unternehmen und Bürger auf 462 Millionen Euro jährlich. (JW) W

MILLION EURO hoch ist der Sockelbetrag, oberhalb dessen Verluste übertragen werden dürfen.

jahre. Nicht möglich ist es hingegen, einen Verlust steueroptimiert auf Vor- und Folgejahre zu verteilen.

Beispiele für einen kombinierten Verlustrücktrag und Verlustvortrag

Beispiel 1: Stellen Sie sich vor, Sie haben im Jahr 2024 kräftig investiert und deswegen einen Verlust von einer Million Euro geschrieben. Im Jahr 2023 betrug Ihr Gewinn 500.000 Euro, im Jahr 2022

waren es 400.000 Euro. Im Jahr 2025 werden Sie voraussichtlich 600.000 Euro Gewinn machen. Also verteilen Sie den Verlust aus 2024 auf diese drei Jahre. Ihr Gewinn in 2022 und 2023 sinkt damit auf jeweils 0 Euro und in 2025 auf voraussichtlich 500.000 Euro.

Da Ihr Verlust in diesem Beispiel den Sockelbetrag von einer Million Euro nicht überschritten hat, können Sie ihn vollständig mit den Gewinnen der Vor- und Folgejahre verrechnen.

Beispiel 2: Anders sähe die Lage aus, wenn Ihr Verlust höher gelegen hätte, zum Beispiel bei 1,2 Millionen Euro. Dann könnten Sie 900.000 Euro durch Verlustrücktrag in die Jahre 2022 und 2023 ausgleichen (400.000 Euro + 500.000 Euro) sowie weitere 100.000 Euro durch Vortrag in das Folgejahr 2025. Von den verbleibenden 0,2 Millionen Euro dürften Sie weitere 70 Prozent (0,14 Millionen Euro) in 2025 ausgleichen. Den restlichen Verlust von 0,06 Millionen Euro müssen Sie allerdings selbst tragen.

Verluste als Unternehmer und als Unternehmen geltend machen Verlustrückträge und Verlustvorträge können nur vom Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, der die Verluste erleidet. Das bedeutet: ɓ Als Unternehmer können Sie den Verlustvortrag und Verlustrücktrag für die Einkommensteuer geltend machen.

ɓ Verluste einer Kapitalgesellschaft kann hingegen nur die Kapitalgesellschaft selbst bei der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer geltend machen.

ɓ Für die Körperschaftsteuer gelten die gleichen Regeln wie für die Einkommensteuer (§ 8 KStG bezieht sich dazu ausdrücklich auf § 10d EStG).

ɓ Bei der Gewerbesteuer ist nur ein Verlustvortrag möglich, jedoch kein Verlustrücktrag. Der Vortrag ist auf maximal eine Million Euro begrenzt. Über diesen Sockelbetrag hinausgehende Verluste können nur zu 60 Prozent geltend gemacht werden  (§ 10a GewStG). JÖRG WIEBKING W

Neues Muster zur energetischen

Sanierung

Zur Steuererstattung für die energetische Sanierung hat das Bundesfinanzministerium eine neue Musterbescheinigung für Handwerksbetriebe veröffentlicht.

Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) fördert der Bund Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Eigenheimen. Kunden von Handwerksbetrieben können sich 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten für energetische Maßnahmen erstatten lassen – bis zu einer Obergrenze von 40.000 Euro pro Objekt. Das Geld gibt es allerdings nur, wenn sie eine Steuererklärung einreichen – zusammen mit einer Bescheinigung des Handwerkers, dass die Sanierung den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht.

Neues Muster für Maßnahmenbeginn 2025 Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine neue Musterbescheinigung zur Kostenerstattung für Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Wohneigentum veröffentlicht. Dabei hat das

BMF zum 1. Januar 2025 die bisherigen Musterbescheinigungen in einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Handwerksbetriebe sowie andere Fachunternehmen und gemäß § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausstellungsberechtigte Personen können dieses Muster für Sanierungsmaßnahmen nutzen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird. Die Musterbescheinigung stellt das BMF als PDF und als Word-Datei zur Verfügung.

Maßnahmenbeginn 2020 bis 2024: ältere Muster nutzen Für alle Maßnahmen, die vor 2025 begonnen wurden, sind weiterhin die älteren Muster zu verwenden: ɓ Maßnahmenbeginn 2020: BMFSchreiben vom 31. März 2020 (BStBl I S. 484), ɓ Maßnahmenbeginn 2021 oder 2022: BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2021 (BStBl I S. 2026),

Steuererstattung nach § 35c Einkommensteuergesetz: Die neue Musterbescheinigung gilt für Maßnahmen, die in 2025 beginnen.

ɓ Maßnahmenbeginn 2023 oder 2024: BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023 (BStBl I S. 218), zuletzt geändert durch das BMFSchreiben vom 6. Februar 2024 (BStBl I S. 237). (JW) W

Corona-Prämie: Per Aushang in die Steuerfalle

Ein Unternehmen hat selbstverschuldet die Steuerbefreiung der Corona-Prämie verschenkt – durch unbedachte Formulierungen in einem Aushang.

Der Fall: Ein Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitenden im Mai und November 2020 eine steuerfreie Corona-Prämie gewährt. Die Sonderzahlung kündigte er in einem Aushang an: „Durch die ungewöhnliche CoronaZeit werden wir in diesem Jahr einen Teil des Urlaubsgeldes als CoronaSonderzahlung ausweisen. … Auf der Abrechnung ausgewiesenes Urlaubsgeld zzgl. der Corona-Sonderzahlung ergibt die Gesamtsumme Urlaubsgeld. Beachten Sie bitte, dass die Sonderzahlungen auf freiwilliger Basis erfolgen und nicht verpflichtend sind.“ Nach einer Lohnsteuerprüfung entschied das Finanzamt, dass die CoronaSonderzahlungen nicht steuerfrei seien. Steuerfrei wären sie nur gewesen, wenn

sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt worden wären. Dass das Unternehmen nicht zur Zahlung von Urlaubsgeld und Boni verpflichtet war, ließ das Finanzamt nicht gelten.

Steuerfrei waren die Corona-Sonderzahlungen nur, wenn Arbeitgeber sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn bezahlten.

Das Urteil: Das Finanzgericht entschied gegen den Arbeitgeber. Die Zahlungen hätten nur der Steueroptimierung gedient. Es sei nicht erkennbar, dass sie als Ausgleich für die Belastungen während der Pandemie gezahlt wurden. Stattdessen habe das Unternehmen mit dem Aushang erst einen Anspruch auf Bonuszahlung geschaffen – und ihn dann teilweise durch die „Corona-Sonderzahlung“ erfüllt. Somit sei die Corona-Zahlung nicht zusätzlich zum geschuldeten Lohn erfolgt – und damit steuerpflichtig. Das Unternehmen hat Revision eingelegt. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden (Az. VI R 25/24). (JW) W

FG Niedersachsen: Urteil vom 24. Juli 2024, Az. 9 K 196/22

Mehr gefälschte Meisterbriefe

„Schmuckurkunden“ aus dem Internet sind von echten Urkunden kaum zu unterscheiden, warnt der ZDH. Auf welche Warnzeichen Sie achten sollten und wo Sie Hilfe finden.

Sie sehen täuschend echt aus und sind deshalb für Laien kaum zu erkennen: gefälschte Meister- oder Gesellenbriefe aus dem Internet. Spürbar habe die Anzahl solcher Schmuckurkunden zugenommen, sagt Markus Peifer, Bereichsleiter Organisation und Recht beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). „Dementsprechend erhalten wir auch von den Handwerkskammern vermehrt die Rückmeldung, dass gefälschte Meisterbriefe verwendet und vorgelegt werden.“

Carsten Buderer, Leiter des Geschäftsbereichs Recht bei der Handwerkskammer Karlsruhe, kann dies nur bestätigen. Es vergehe kaum ein Woche, in der die Kammer nicht auf die eine oder andere Weise mit gefälschten Meisterbriefen zu tun habe, berichtet er: „Entweder, jemand will bei uns im Kammerbezirk einen Betrieb eröffnen und reicht eine gefälschte Urkunde ein, oder eine andere Kammer möchte einen Meisterbrief, der angeblich von uns ausgestellt wurde, prüfen lassen.“ Da die Daten der Meisterprüfungen in den jeweiligen Kammern vorliegen, sei eine solche Überprüfung kein Problem.

Auch die Handwerkskammern in Magdeburg und Oldenburg haben schon Erfahrungen mit gefälschten Meisterbriefen gemacht und versichern: „Die Falschen fliegen auf.“ Schwieriger sei es hingegen für Arbeitgeber, eine gefälschte Urkunde zu erkennen, warnt Jan Frerichs, Jurist an der Handwerkskammer Oldenburg. „Vor allem, wenn es sich um fremde Kammern handelt und man deshalb nicht weiß, wie diese ihre Urkunden gestalten.“

Auf diese Warnzeichen sollten Sie achten Es gibt allerdings typische Warnzeichen, bei denen Arbeitgeber misstrauisch werden sollten, unter anderem:

ɓ Tipp- oder Formatierungsfehler,

ɓ falsche Postleitzahlen,

ɓ ein nur schwach ausgeprägtes Siegel oder ɓ es sind nicht alle vier Teile der Meisterprüfung angegeben.

Andere Dinge, die fehlerhaft seien können, sind weniger leicht zu entdecken. „Es kommt zum Beispiel vor, dass die Urkunde zwar optisch einen sehr guten Eindruck macht, aber von einer Kammer ausgestellt sein soll, die den Meisterprüfungsausschuss für das angegebene Gewerk gar nicht hat“, sagt Carsten Buderer.

Die Folgen für Betriebe können gravierend sein Für die Betriebe, die auf eine gefälschte Urkunde hereinfallen, können die Folgen fatal sein: „Ich stelle jemanden ein, der die Expertise nicht hat und fachliche Fehler machen kann“, warnt Jan Frerichs. Noch ärgerlicher kann es werden, wenn der Betrieb einen

41 Prozent mehr

Betriebsschließungen

Laut einer KfW-Studie stehen mehr als 500.000 deutsche Mittelständler vor der Betriebsaufgabe.

Immer mehr deutsche Unternehmer überlegen, ihre Betriebe wegen fehlender Nachfolgelösungen zu schließen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels. Rund 541.000 Inhaber würden eine Schließung in den nächsten fünf Jahren in Erwägung ziehen. Darunter seien 231.000 Inhaber, die eine Stilllegung bereits für das Jahr 2025 planen. Das entspricht bei den kurzfristigen Schließungen einem Zuwachs von 41 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Demgegenüber strebten 532.000 mittelständische Unternehmen bis Ende 2028 eine Betriebsnachfolge an. Darunter seien 215.000 Unternehmer, die sich eine Übergabe im Jahr 2025 wünschen. Hauptgrund für die Schließungspläne sei sehr oft das Alter, so die KfW. Inhaber mit Nachfolgeplänen für 2025 seien im Durchschnitt 65,4 Jahre alt. Viele von ihnen hätten noch nicht mit der Nachfolgesuche begonnen oder befänden sich erst in einem sehr frühen Stadium. „Für einige dürfte die Zeit daher zu knapp werden“, so die KfW. Rund ein Fünftel dieser Betriebe werde voraussichtlich keinen Nachfolger finden. Das liege an dem geringen Interesse an einer Übernahme unter Gründern. Derzeit gebe es im Mittelstand weniger als halb so viele Übernahmegründungen wie nachfolgebereite Unternehmen. (JW) W

Hauptgrund für die Aufgabepläne: Es finden sich keine übernahmebereiten Nachfolger.

Bei Zweifeln schicken

Sie uns gern eine Kopie oder einen Scan des fraglichen Prüfungszeugnisses oder Briefes.

Jan Frerichs, Jurist an der Handwerkskammer Oldenburg

„falschen“ Meister als Technischen Betriebsleiter einstellt. „Dann muss schnell Ersatz gefunden werden, damit der Betrieb überhaupt weiterlaufen kann.“

Die Vertreter der Kammern und auch der ZDH raten daher dringend, bei der Handwerkskammer, die auf dem Meisterbrief als Ausstellerin angegeben ist, nachzufragen, ob der Handwerker tatsächlich die Meisterprüfung dort abgelegt hat. „Bei Zweifeln schicken Sie uns gern eine Kopie oder einen Scan des fraglichen Prüfungszeugnisses oder Briefes. Wir können dem Betrieb dann mitteilen, ob die Urkunde von uns ausgestellt wurde“, sagt Frerichs.

Für solche Überprüfungen gibt es zudem kostenlose ZeugnisCheck-Apps, bei denen bereits zahlreiche Daten echter Zeugnisse hinterlegt sind. Diese Apps können auch von Betrieben genutzt werden. „Jedoch müssen für eine flächendeckende und verlässliche Überprüfung sämtliche Daten aller jemals in Deutschland erstellten Meisterbriefe hinterlegt werden“, schränkt Markus Peifer vom ZDH ein. Der Prozess laufe, sei jedoch noch nicht abgeschlossen. „Vor diesem Hintergrund ist Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern nach wie vor eine Abfrage bei der jeweiligen Handwerkskammer zu empfehlen“, betont Peifer. KATHARINA WOLF W

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In einem ehrlich erworbenen Meisterbrief steckt viel Arbeit. Doch immer häufiger werden gefälschte Urkunden bei Kammern und Betrieben vorgelegt.

E-Rechnung in der Praxis: Das sagen Betriebe

Mehr als 100 Tage gilt die Empfangspflicht bei der E-Rechnung inzwischen: Drei Betriebe berichten von ihren Erfahrungen – und ob sie schon E-Rechnungen verschicken.

Die Empfangspflicht bei der E-Rechnung gilt seit 1. Januar 2025. Für Betriebe bedeutet das: Sie müssen seither elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen, verarbeiten und archivieren können. Wir haben bei drei Handwerksbetrieben nachgefragt, was gut läuft, wo es hakt und wie sie sich auf die Ausstellungspflicht vorbereiten, die ab dem 1. Januar 2027 auf Unternehmen in Deutschland zukommt. Hier sind die Antworten.

Wie klappt es mit der neuen E-Rechnungspflicht? Drei Handwerksbetriebe berichten, was sich seit 1. Januar 2025 geändert hat.

An den Prozessen hat sich gar nicht so viel geändert.

Petra Reupke, Büromanagerin beim SHK-Betrieb Frank Reupke

E-Rechnung: „Die Bedenken haben sich gelegt, wir wollen künftig alle Vorteile nutzen“ Wie startet das Jahr 2025 mit der E-Rechnung und können wir überhaupt arbeiten? Diese Frage hat sich Petra Reupke (Foto) Ende 2024 häufig gestellt. Nach knapp 100 Tagen E-Rechnungspflicht zieht sie ein erstes Fazit: „Meine Bedenken haben sich gelegt. An den Prozessen hat sich gar nicht so viel geändert“, sagt die Unternehmerfrau, die beim SHK-Betrieb Frank Reupke das Büro managt. Seit Jahresanfang bekommt der Handwerksbetrieb aus Garbsen häufiger Rechnungen per E-Mail und seltener per Post. In dieser Entwicklung sieht Petra Reupke klare Vorteile: „Die Rechnungen der Lieferanten sind jetzt schneller bei uns und wir können unseren Kunden schneller eine Rechnung schicken.“ Doch sie weiß auch, dass der Betrieb noch nicht alle Potenziale der E-Rechnung nutzt.

„Wir sind dabei, unsere gesamten Prozesse zu optimieren, und suchen dafür noch die richtige Software.“ Zusammen mit ihrem Mann, Gas- und Wasserinstallateurmeister Frank Reupke, hat sie sich deshalb bei der Handwerkskammer Hannover beraten lassen: „Dort haben wir zunächst geklärt, welche Anforderungen wir in unserem SHK-Betrieb haben und welche Software-Programme diese erfüllen können“, berichtet die Unternehmerfrau.

In die engere Auswahl haben es neun Programme geschafft: Jetzt wollen Petra und Frank Reupke bis zum Sommer eine Entscheidung treffen, welche Software-Lösung sie künftig nutzen wollen. Ihnen sei bewusst, dass es zwischen einzelnen Software-Lösungen große Preisunterschiede gibt. Digitalisieren wollen die beiden aber auf jeden Fall: „Wir wollen uns nicht nur auf das Pflichtprogramm beschränken“, sagt Petra Reupke.

„Kostenfreier QUBA-Reader funktioniert wunderbar“ Wenn bei Traute Meyer (Foto) Rechnungen per E-Mail eingehen, prüft die Inhaberin von Fotospektrum in Oyten immer, ob es sich um eine normale Rechnung im PDF-Format handelt oder ob es eine E-Rechnung im ZUGFeRDFormat ist. „Dafür nutze ich den kostenfreien QUBA-Reader und das funktioniert wunderbar“, berichtet sie.

Und war schon eine E-Rechnung dabei? „Bislang schickt nur unserer Steuerberater E-Rechnungen“, sagt die Fotografin. Sie arbeitet vor allem für Privatkunden, hat aber auch einige große Firmenkunden. „Von denen hat noch keiner nach einer E-Rechnung gefragt“, so Meyer. Trotzdem will sich die Unternehmerin rechtzeitig auf die Ausstellungspflicht bei der E-Rechnung vorbereiten. Sie weiß, dass sie spätestens 2027 für ihre Firmenkunden solche Rechnungen erstellen muss. „Es wäre schön, wenn es dafür auch eine kostenfreie Lösung gibt, denn die Anschaffung einer teuren Software lohnt sich für mich nicht“, sagt Meyer.

Kaufmann heißt, so hinterlegt. Auf Wunsch könne das Programm von Hottgenroth aber auch XRechnungen erstellen. „Das kam bislang nur einmal vor“, berichtet Fach. Doch das von der Behörde gewünschte XRechnungs-Profil sei mit dem Software-Programm nicht möglich gewesen. „Wir haben in dem Fall eine andere Lösung gefunden.“ Sollte der SHK-Betrieb von der Behörde einen Folgeauf-

trag erhalten, weiß Fach, dass sie sich mit den XRechnungs-Profilen beschäftigen muss. ANNA-MAJA LEUPOLD W w Sie haben noch Fragen zur E-Rechnung oder wollen von Ihren Erfahrungen mit der Umstellung auf die E-Rechnung berichten? Dann schreiben Sie an: leupold@handwerk.com

27.8. Hannover

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Rechnungsversand: „Einheitliche Regeln für alle Unternehmen wären schön“ Bei Fach Heizungsbau in Norden gehen die Rechnungen von Lieferanten noch auf verschiedensten Wegen ein: Mal sind es Papierrechnungen, mal normale PDF-Rechnungen und mal E-Rechnungen. „Jeder kocht sein eigenes Süppchen“, meint Nadine Fach (Foto), die sich im Betrieb um den Rechnungsein- und -ausgang kümmert. Sie würde sich einheitliche Regeln für alle wünschen. Denn durch den unregelmäßigen Eingang von E-Rechnungen sei es schwieriger, eine Routine im Umgang mit elektronischen Rechnungen zu finden.

Aufträge erhält der SHK-Betrieb vor allem von Privatkunden. Doch ab und zu ist das Team um Michael Fach auch für gewerbliche Kunden im Einsatz. „Inzwischen verschicken wir an Unternehmen schon E-Rechnungen, auch wenn bislang niemand explizit danach verlangt“, berichtet Fach. Doch warum macht der SHKBetrieb das? „Unser Software-Programm kann das, daher wollten wir schon loslegen, bevor die Ausstellungspflicht kommt“, meint die Unternehmerfrau.

Laut Fach versendet der SHK-Betrieb E-Rechnungen in der Regel im ZUGFeRD-Format. Das sei im Software-Programm, das

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Neue Fristen für Berichtspflichten

Das EU-Parlament hat für ein späteres Inkrafttreten der Regeln zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt. Welche Unternehmen trifft es und wie geht es weiter?

Mit insgesamt 531 Ja-Stimmen (von insgesamt 617) hat das EU-Parlament ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen.

Damit haben die Abgeordneten den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU ist.

Hintergrund: Im Februar 2025 hatte die EU-Kommission einen Plan vorgestellt, wie sie die Wirtschaft in Europa wieder auf Wachstumskurs bringen will. Zu diesem Maßnahmenpaket gehören der sogenannte „Clean Industrial Deal“ und die beiden sogenannten Omnibus-Pakete.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Welche neuen Fristen sind geplant?

Die Anwendung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie soll laut Beschluss des EU-Parlaments für folgende Unternehmen um zwei Jahre verschoben werden:

ɓ Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden: Sie müssten demnach erstmals 2028 einen Bericht über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen abgeben – und zwar für das vorangegangene Geschäftsjahr.

ɓ Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen: Sie müssten ihren Nachhaltigkeitsbericht erstmals 2029 abgeben.

Größere Unternehmen sind laut der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) bereits seit 2024 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet – mit Auskünften über ihr soziales, ökologisches und gesellschaftliches Engagement.

Entlastung bei der Berichterstattung: Was sind die nächsten Schritte?

Endgültig beschlossen ist der spätere Zeitpunkt des Inkrafttretens der Berichtspflichten noch nicht.

Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Auch das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass Regeln für „kleinere“ Unternehmen frühestens 2028 in Kraft treten.

Wie das EU-Parlament mitteilt, bedarf es noch der Zustimmung des Rates. Das dürfte allerdings reine Formsache sein, schließlich hat der Rat den Gesetzestext bereits am 26. März bestätigt.

Berichtspflichten: Was fordert das Handwerk?

Im Vorfeld der Abstimmung hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gefordert, dass die Verschiebung der Berichtspflichten und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette möglichst schnell verabschiedet wird.

Laut ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sind kleine und mittlere Unternehmen davon indi-

Jetzt sind die Gesetzgeber am Zug.

Holger Schwannecke, ZDH-Generalsekretär

rekt im Rahmen der Wertschöpfungskette betroffen. Sie müssten sofort das Signal bekommen, dass sie entlastet werden sollen, forderte er.

Allerdings stellte Schwannecke auch klar, dass die Verschiebung der Regeln allein nicht zielführend sei.

Auch die inhaltlichen Vereinfachungen müssten zeitnah folgen. Die EU-Kommission habe dazu mit dem ersten Omnibus-Paket gute Vorschläge auf den Tisch gelegt. „Jetzt sind die Gesetzgeber am Zug und dürfen sich nicht in langwierigen ideologischen Diskussionen verstricken“, fordert der ZDH-Generalsekretär.

Vor allem der Vorschlag, den freiwilligen KMUBerichtsstandard (VSME) als bindenden Maximal-

standard zu verankern, müsse schnell umgesetzt werden. Laut ZDH könne der VSME Betriebe unterstützen, die bereits heute Datenanfragen großer Unternehmen erhalten. Schwannecke fordert zudem, dass sich die Berichtspflichten auf die erste Zuliefererstufe (Tier 1) beschränken müssten. Darüber hinaus müsse für europäische Lieferketten die Vermutung gelten, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. „Dies würde KMU und Handwerksbetriebe wirksam entlasten, da sie häufig in rein europäische Lieferketten eingebunden sind“, so der ZDH-Generalsekretär. ANNA-MAJA LEUPOLD W

Steuerfreie Extras: Mehr Netto für’s Team

In unsicheren Zeiten helfen steuerfreie Gehaltsextras und Sachleistungen, um Ihre Mitarbeitenden zu motivieren und zu binden. 15 Extras, die sich lohnen.

Steigende Lebenshaltungskosten und eine unsichere Auftragslage stellen Arbeitgeber vor Herausforderungen. Mitarbeitende erwarten höhere Gehälter, doch Lohnerhöhungen sind in dieser Wirtschaftslage für viele Betriebe schwierig. Eine Alternative bieten steuerund sozialversicherungsfreie Gehaltsextras. Voraussetzung: Die Extras gibt es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn. Arbeitgeber im Handwerk haben dabei viele Möglichkeiten. Hier sind 15 Beispiele.

1. Sachbezüge: Gutscheine und Gutscheinkarten Eines der beliebtesten Gehaltsextras: Sie können Ihren Mitarbeitenden jeden Monat bis zu 50 Euro in Form von Gutscheinen oder Geldkarten zukommen lassen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Das müssen nicht nur Tankgutscheine sein. Erlaubt sind auch Gutscheine und Gutscheinkarten, die Ihre Mitarbeitenden ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Barzahlungen und Gutscheinkarten mit Barzahlungsfunktion sind hingegen nicht steuerfrei.

Tipp: Die 50 Euro sind eine monatliche Freigrenze, bei der das Finanzamt alle Sachzuwendungen dieser Art zusammenrechnet. Überschreiten Sie den Betrag auch nur um einen Cent, müssen Sie für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen.

2. Kaffee und Brötchen – im kleinen Umfang Speisen und Getränke können Sie Mitarbeitenden zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich anbieten. Dazu zählen Obst, Kekse, Mineralwasser, Tee und Kaffee. Auch eine Kombination aus Heißgetränken und unbelegten Backwaren wie Laugenbrötchen bleibt steuer- und beitragsfrei, das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 3. Juli 2019, Az. VI R 36/17) Tipp: Trennen Sie private und Firmeneinkäufe. Das Finanzamt akzeptiert keine gemischten Einkaufsbelege.

3. Steuerfreie Essenszuschüsse im Jahr 2025 Kantine Fehlanzeige? Kein Problem: Stattdessen können Sie Ihren Mitarbeitenden Essensgutscheine oder digitale Essensmarken anbieten. Im Jahr 2025 ist ein Zuschuss bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag steuerfrei möglich. Achten Sie dabei aber auf die Regeln für Essenszuschüsse.

4. Kinderbetreuung als Gehaltsextra Eines der wertvollsten steuerfreien Gehaltsextras: Sie können die Betreuungskosten für Kinder von Mitarbeitenden ganz oder anteilig übernehmen, solange das Kind noch nicht zur Schule geht. Der Zuschuss ist in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn Sie ihn zusätzlich zum Arbeitslohn zahlen.

Für Gutscheine gilt eine monatliche Freigrenze von 50 Euro. Das Finanzamt zählt dabei alle Sachzuwendungen zusammen. Überschreiten Sie den Betrag, werden Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig.

Dem Finanzamt müssen Sie den Beitragsnachweis des Kindergartens oder die Rechnung der Tagesmutter vorlegen. Auf diesem Beleg müssen Sie die Höhe Ihres Zuschusses vermerken.

5. Kosten für Notbetreuung von Angehörigen

Als Arbeitgeber können Sie bis zu 600 Euro jährlich für die kurzfristige Notbetreuung von Kindern unter 14 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen (§ 3 Nr. 34a (b) EStG). Der Zuschuss bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Betreuung berufsbedingt notwendig ist. Auch berufliche Gründe erkennt das Finanzamt an, zum Beispiel Überstunden oder die Teilnahme an einer Fortbildung. Für den Betriebsausgabenabzug müssen Sie die Rechnungen vorlegen.

6. Betriebliche Gesundheitsförderung

Steuerfrei können Sie bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem in Gesundheitsmaßnahmen investieren. Dazu zählen Angebote wie Rückenschulungen und andere Kurse, etwa für Entspannungstechniken

7,50

EURO hoch kann ein steuerfreier Zuschuss pro Arbeitstag für einen Essensgutschein sein.

oder zur Tabakentwöhnung, aber auch eine Ernährungsberatung und Grippe-Schutzimpfungen. Damit das Finanzamt die betriebliche Gesundheitsförderung anerkennt, muss der Anbieter der Gesundheitsmaßnahme die gesetzlichen Bedingungen nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllen. Achten Sie auf einen entsprechenden Nachweis des Anbieters.

7. Arbeitsplatzbrille Falls ein Mitarbeitender eine Arbeitsplatzbrille benötigt, können Sie die Kosten übernehmen. Steuerfrei ist diese Leistung, wenn ein Augen- oder Betriebsarzt die Sehhilfe verschreibt und die Kosten angemessen sind. Für die Brillenfassung empfehlen Steuerberater einen Preisrahmen von 200 bis höchstens 400 Euro. Bei der Wahl der Gläser ergibt sich der Maximalbetrag aus dem medizinisch Notwendigen.

8. Beiträge zur privaten Unfallversicherung Eine private Unfallversicherung hilft bei bleibenden körperlichen Schäden durch Unfälle. Sie können

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für Ihre Mitarbeitenden eine Gruppenversicherung abschließen und dafür pauschal 20 Prozent Lohnsteuer abführen. Die Prämie darf 100 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem nicht übersteigen (§ 40b Abs. 3 EStG).

9. Betriebliche Krankenzusatzversicherung: 50 Euro pro Monat Ebenso können Sie eine betriebliche Krankenversicherung per Gruppenvertrag abschließen. Die Beiträge bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie 50 Euro pro Mitarbeitendem und Monat nicht überschreiten.

10. Notfallbeihilfe Bis zu 600 Euro jährlich können Sie bei Krankheit, dem Tod naher Verwandter, Naturkatastrophen und anderen Unglücksfällen auszahlen. Ob es sich um einen Notfall handelt, entscheidet das Finanzamt unter anderem anhand der Einkommensverhältnisse und des Familienstands des Arbeitnehmers (R 3.11 Abs. 2 LStR, Ausgabe 2025).

11. Steuerfreier Zuschuss zum Urlaub: Erholungsbeihilfen Sie können auch einen Zuschuss zum Erholungsurlaub spendieren. Wenn Sie ihn pauschal mit 25 Prozent versteuern, ist der Zuschuss für Ihre Mitarbeitenden steuerfrei. Auszahlen dürfen Sie pro Jahr maximal 156 Euro pro Mitarbeitendem (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG).

Tipp: Auch den Familien der Mitarbeitenden können Sie eine Erholungsbeihilfe zahlen – möglich sind pro Jahr bis zu 104 Euro für Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind.

12. Smartphones, Tablets und Internet als steuerfreies Gehaltsextra Beliebte steuerfreie Gehaltsextras sind Smartphones, Tablets oder Notebooks. Steuerfrei ist es, wenn sie Ihre Mitarbeitenden erlauben, betriebseigene Geräte nicht nur dienstlich, sondern auch privat zu nutzen (§ 3 Abs. 45 EStG).

Sie wollen Arbeitnehmern solche Geräte ausschließlich zur privaten Nutzung überlassen? Wenn Sie die Überlassung pauschal mit 25 Prozent versteuern, bleibt die Nutzung für die Mitarbeitenden steuerund abgabenfrei (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG).

13. Umzugskosten bei betrieblichem Anlass steuerfrei

Unterstützen Sie Mitarbeitende bei einem Umzug, der aus betrieblichen Gründen erfolgt, können Sie die entstehenden Kosten steuerfrei übernehmen (§ 3 Nr. 16 EStG).

14. Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen

Ein kleines Geschenk zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zur Geburt? Wenn der Wert unter 60 Euro liegt und es sich um eine Sachzuwendung handelt, ist das für Ihre Mitarbeitenden steuerfrei. Bargeld ist hier allerdings nicht erlaubt.

15. Betriebliche Veranstaltungen Ein Sommerfest, ein Grillabend oder die Weihnachtsfeier: Wenn Sie pro Veranstaltung und Mitarbeitendem unter 110 Euro bleiben und das ganze Team einladen, ist der Betrag steuerfrei. JÖRG WIEBKING W

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Welches Wissen braucht Ihr

Nachfolger wirklich?

Damit einem Handwerksbetrieb bei der Betriebsnachfolge kein wichtiges Wissen verloren geht, braucht es Augenmaß und Motivation.

In Handwerksbetrieben verlässt mit dem Inhaber viel Erfahrungswissen das Unternehmen. Gleichzeitig bringt der Nachfolger eigene Erfahrungen und Kompetenzen mit. Umso wichtiger ist es, gemeinsam herauszufinden, welches Wissen der Neue benötigt.

Unterstützung durch die Handwerkskammer nutzen

„Wenn wir eine Betriebsübergabe begleiten, berücksichtigen wir diesen Aspekt im Übergabefahrplan“, sagt Jan-Michael Hobelsberger (Foto), Nachfolgemoderator der Handwerkskammer Hannover. Er rät Betriebsinhabern davon ab, sich schon im Vorfeld zu viele Gedanken über diesen „Wissenstransfer“ zu machen. Sonst könne die Informationssammlung schnell ausufern.

„Welches Wissen wichtig ist, lässt sich kaum vorab beantworten.“ Die Nachfolgegeneration bringt oft eigene Erfahrungen und Ansätze in die Unternehmensführung ein. „Das Wissen des Altinhabers und des Nachfolgers ergänzen sich eher, als dass es eins zu eins übernommen wird“, so Hobelsberger.

Passende Methoden für den Wissenstransfer Wenn sich im Übergabeprozess konkreter Bedarf abzeichnet, kann die Handwerkskammer den Wissenstransfer mit erprobten Methoden und Werkzeugen unterstützen, ergänzt Benita von Steinaecker (Foto), Leiterin des Fachkräftezentrums der Handwerkskammer Hannover. Die „Wissensstafette“ ist zum Beispiel eine solche Methode. Sie hilft, Wissen effizient, strukturiert und möglichst vollständig weiterzugeben. Dazu finden Altinhaber und Nachfolger in moderierten

Wissen für den Nachfolger: „Alle Tipps auf Video dokumentiert“

Wenn Meister und Altgeselle fast gleichzeitig in den Ruhestand gehen: Was wird dann aus ihrem über Jahrzehnte gewachsenen Expertenwissen? Tischlermeister Hermann Kasper (Foto) aus Rhens hat eine praktische Lösung gefunden, um dieses Wissen für seinen Acht-Mann-Betrieb zu sichern: „Wir haben alle besonderen Kenntnisse und Tipps in Videos festgehalten und Diagramme zu den wichtigsten Prozessen entwickelt.“

Die Videos zeigen die richtigen Handgriffe und Einstellungen an den Maschinen und Werkzeugen. Die Diagramme beschreiben die Abläufe in den Fertigungsprozessen. Warum sie so wichtig sind für den Betrieb? Diese Kenntnisse würden „unheimlich viel Zeit in der Fertigung sparen, wenn man sie richtig vorbereitet“, sagt Kasper.

Expertenwissen „findet sich so in keinem Lehrbuch“ Aber lernen die Nachfolger so etwas nicht in der Ausbildung und auf der Meisterschule? „Was unsere Videos zeigen, findet sich so in keinem Lehrbuch. Dafür gibt es auch keine Fortbildungen, das kann man nur von Generation zu Generation weitergeben“, sagt Kasper. Deswegen habe heute jeder seiner Mitarbeitenden per Handy Zugriff auf die Aufnahmen. „Diese Videos ziehen die Jungs bei Bedarf zurate, wenn es um konkrete Aufgaben oder Probleme geht.“

Regelmäßig zum Einsatz kommen auch die Diagramme. Im DIN-A2-Format hängen sie an den Werkstattwänden. „Die Diagramme zeigen Prozesswege, von denen man im Alltag gerne mal abweicht“, sagt Kasper. Dass ein junger Geselle manchmal denkt, es ginge auch anders, sei verständlich. Doch falls es dabei mal hakt, „kann man mit einem Blick auf die Diagramme schnell erkennen, welchen Schritt jemand im Prozess übersprungen hat“. Dadurch entstehe ein großer Lerneffekt. Die jüngeren Mitarbeitenden schätzen die Erfahrungen der älteren Kollegen, berichtet Hermann Kasper. „Die Videos schauen sie sich immer mal wieder an, auch in den Pausen. Und wenn ich mit dem Altgesellen einen schwierigen Punkt an einer Treppenanlage bespreche, hören sie uns zu, um etwas zu lernen.“

Digitale Kompetenzen der nächsten Generation Umgekehrt schätzt der Unternehmer die digitalen Kompetenzen der jüngeren Kollegen: „Wir arbeiten heute überwiegend mit Tablets und kaum noch auf Papier. Das ist ihr Verdienst, da sind sie uns meilenweit voraus.“ Auch die Abrechnungen im Büro und die Nachkalkulation hätten sich dadurch verändert: „Mit papierlosen Prozessen ist ein Auftrag für den Meister wesentlich einfacher abzuschließen.“

Eine schnelle Lösung waren diese Veränderungen allerdings nicht: Fünf Jahre lang hat der Tischlermeister seinen Betrieb auf den Generationswechsel vorbereitet. In diesem Jahr ist es so weit: Im Herbst geht der Altgeselle in den Ruhestand. Und Hermann Kasper übergibt das Unternehmen an seinen Sohn. Der Handwerker ist zuversichtlich: „Unsere Nachfolger arbeiten bereits selbstständig. Wir machen jetzt bis zur Übergabe nur noch das Feintuning.“ (JW)

Foto: Tischlerei

Viele Inhaber erkennen das Wissen der Nachfolger an und sehen es auch als Chance.

Jan-Michael Hobelsberger, Nachfolgemoderator der Handwerkskammer Hannover

Gesprächen zunächst gemeinsam heraus, welche Informationen der Übernehmer wirklich benötigt und wie sie am besten dokumentiert werden.

Werkzeuge zur Visualisierung und Dokumentation von Wissen könnten Bilder, Mindmaps oder Wissenslandkarten sein, erklärt von Steinaecker. Auch FAQs, Videos, Fotos oder ein Wiki können sich dafür eignen. Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl des Werkzeugs: „Für den Betrieb muss es machbar sein“, sagt von Steinaecker. So eigne sich zum Beispiel ein Wiki nicht für alle Betriebe als Wissenspool, da es ein paar digitale Grundlagen im Betrieb voraussetze. Werkzeuge wie eine Wissenslandkarte helfen bei der Visualisierung. Wichtig seien aber auch die Kommunikation über dieses Wissen und seine Erprobung in der Praxis, sagt von Steinaecker. Das sei nicht anders als in der dualen Ausbildung. Wenn Altinhaber und Nachfolger bis zur Übergabe genügend Zeit gemeinsam im Betrieb verbringen, ergäbe sich beides meist automatisch.

Welches Wissen der Nachfolger vom Betriebsinhaber benötigt, sollten beide gemeinsam herausfinden.

Erfolgsfaktor: motiviertes Miteinander Nicht zuletzt hängt der Erfolg davon ab, dass beide Seiten motiviert sind. Diese Motivation sei in der Nachfolgegeneration vorhanden, berichtet Hobelsberger: „Die Übernahmeinteressierten zeigen großen Respekt und Anerkennung vor dem Werk und dem Wissen der Übergeber.“

Umgekehrt sei das im Idealfall genauso: „Viele Inhaber erkennen das Wissen der Nachfolger an und sehen es auch als Chance“, sagt Hobelsberger. Zum Beispiel seien die Digitalisierungspotenziale ein Thema, bei dem das Wissen nicht mehr exklusiv beim Inhaber liege. „Da kann die nachfolgende Generation schon sehr gut die Verantwortung übernehmen.“ JÖRG WIEBKING W

Herausforderung „Kassenbuchführung“
Das Kassenbuch als Achillesferse in der Betriebsprüfung

W Als buchführungspflichtiger Gewerbetreibender müssen Sie - sofern Sie Bargeschäfte tätigen - unter anderem ein Kassenbuch führen, in dem Sie die Einnahmen und Ausgaben festhalten. Die Buchführung und die Aufzeichnungen sind der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach den Umständen des Einzelfalls kein Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Stellt das Finanzamt bei einer Prüfung des Kassenbuchs Fehler fest, führt dies regelmäßig zu Hinzuschätzungen.

W Die Kasseneinnahmen und -ausgaben sollten zeitnah festgehalten werden. Der tatsächliche Kassenbestand ist täglich festzustellen und mit dem Sollbestand abzugleichen („Kassensturz“). Ein Zählprotokoll ist dabei nicht zwingend, aber empfehlenswert. Der tatsächliche Kassenendbestand sollte sich mit dem rechnerisch ermittelten decken. Bei Differenzen ist immer der tatsächliche Kassenbestand maßgeblich. Differenzen sind aufzuklären und aus Gründen der Beweisvorsorge zu dokumentieren. Die Gesamtaufstellung der Einnahmen in den täglichen Kassenberichten genügt jedoch noch nicht für eine ordnungsgemäße Kassenbuchführung. Die dort ausgewiesenen Tageseinnahmen müssen auch mit den einzelnen Aufzeichnungen von Ausgaben und Entnahmen übereinstimmen. Dementsprechend müssen zu den Tagesberichten auch die Einzelbelege vorliegen.

W Kommt der Unternehmer dieser Verpflichtung nicht nach, weist das Kassenbuch bereits einen Mangel auf, der der Finanzverwaltung die Tür zu einer Hinzuschätzung öffnet. Die Rechtsprechung hält Hinzuschätzungen im Extremfall von bis zu 20 % der erklärten Umsätze für vertretbar.

W Beim Einzelhandel verzichtet der Fiskus aus Gründen der Zumutbarkeit auf eine Einzelaufzeichnung der baren Betriebseinnahmen, wenn Waren von geringem Wert an eine unbestimmte Vielzahl nicht bekannter und auch nicht feststellbarer Personen verkauft werden.

W Bei der Nutzung von elektronischen Kassenbüchern (Computerprogrammen) zur Kassenführung besteht die Gefahr, dass das Finanzamt die Anerkennung versagt, weil Änderungen vorgenommen werden können, die nachträglich nicht mehr erkennbar sind. Daher werden beispielsweise mit Excel erstellte Kassenbücher regelmäßig nicht anerkannt.

W Seit dem 1. Januar 2020 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, die eine nachträgliche Manipulation der Kassendaten unmöglich macht. Die Lesbarkeit der elektronischen Daten ist durch den Unternehmer zu gewährleisten.

W Die Finanzverwaltung hat für elektronische Aufzeichnungen die Grundsätze zur ordnungs-

mäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) in einem umfangreichen Schreiben festgelegt. W Mit diesen Grundsätzen sollte sich jeder Unternehmer auseinandersetzen, da die formelle Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung deutlich an Bedeutung gewonnen hat und die Nichtbeachtung vermeintlich nebensächlicher Formvorschriften zu teuren Hinzuschätzungen bis hin zur Einleitung eines Steuerstrafverfahrens führen kann. W Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!

Autor des Textes: Benjamin Kelhüseyin Steuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH)Master of Laws (LL.M.) angestellt bei der Sozietät VOSS SCHNITGER STEENKEN BÜNGER & PARTNER in Oldenburg benjamin.kelhueseyin@obic.de

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Neuer Hilux mit Hybridtechnik

Der Toyota Hilux bekommt elektrische Unterstützung: 48-Volt-Technik macht den robusten Allradler für Handwerker sparsamer. Wir haben getestet, was der Hybrid-Pick-up im Gelände leistet.

Knapp 25.000 Pick-ups wurden letztes Jahr in Deutschland zugelassen – 90 Prozent davon auf Gewerbetreibende. Ein Geschäftsbereich, den sich Toyota in Deutschland mit Ford, VW, Dodge und Isuzu teilt. Da große Dieselmotoren aber die CO₂-Flottenbilanz des Herstellers belasten, hat der Toyota Hilux jetzt ein 48-V-Mild-Hybridsystem. Dessen ElektromotorGenerator unterstützt den 150 kW/204 PS starken Diesel beim Anfahren oder Beschleunigen mit rund 12 kW/19 PS. Den Strom liefert eine Mini-Batterie, die beim Bremsen gewonnene Energie speichert. Die Hybridtechnik soll rund fünf Prozent Kraftstoff sparen und gleichzeitig ein etwas ruhigeres Fahrgefühl bringen. Erhältlich ist sie nur beim 2,8-Liter-Diesel. Kosten: ab 45.659 Euro (zzgl. USt) in der zweiten Ausstattungsstufe Comfort. Parallel bleibt der 2,8er ohne Hybridantrieb für 38.979 Euro (zzgl. USt, Basisausstattung) im Programm.

Mildhybrid im Gelände

In der Praxis fährt sich der Mildhybrid eher unspektakulär. Beim Ampelstart springt sein Motor etwas schneller an und beschleunigt sanfter, was auch an dem auf nur noch 600 U/min gesenkten Leerlauf liegt. Kurz darauf biegen wir rechts ab auf einer der vielen Schotterpisten, die sich in wildem Auf und Ab durch die spektakuläre Landschaft winden. Dort klettert der Kleinlaster völlig unbeeindruckt selbst steilste Schotterpisten mit fußballgroßen Steinbrocken hoch. Ob’s an der E-Unterstützung oder am ebenfalls neu eingeführten Offroadsystem liegt? Schwer zu sagen. Jedenfalls erleichtert das Multi Terrain Select (MTS) genannte System dem Fahrer die Arbeit. Aktiviert über einen Schalter auf der Mittelkonsole, passt es die Traktion den Fahrbedingungen an. Vorausgesetzt, der Fahrer hat sich fürs richtige der sechs Programme wie Sand, Schlamm, Schotter oder Schnee entschieden. Kombiniert wird das MTS-System mit dem bewährten Allradantrieb samt Untersetzung und Differenzialsperre, wegen dem die meisten Gewerbetreibenden einen Hilux überhaupt kaufen.

GR Sport II: Alles nur Show? Und dann gibt es da noch die Freizeitpiloten, die Kö oder Kudamm als ideales Territorium sehen und deren Mini-Trucks eher selten Schotter unter die Räder bekommen. Diese Klientel bedient Toyota mit

PROZENT der knapp 25.000 Pickup-Neuzulassungen im Vorjahr gingen an Gewerbetreibende.

dem Hilux GR Sport II. In dieser 55.100 Euro (zzgl. USt) teuren und ebenfalls 204 PS starken Ausstattungsversion macht der Pick-up optisch einen auf dicken Max, mit breiterer Spur, ausgestellten Kotflügeln und 17-Zöllern aus Alu. Doch die japanischen Techniker werden nicht müde zu erklären, dass da mehr als Show dahintersteckt. Dank verstärkter Radaufhängung, Federung und Bremsen und größerer Bodenfreiheit sei der vom Gazoo-Racing-Team beein-

Entgangene Prämie: Autohaus muss zahlen

Der Verkäufer konnte den Liefertermin für ein Elektroauto nicht halten. Da die staatliche Förderung sank, verlangte der Kunde Schadensersatz – und mehr.

Der Fall: Der Kunde eines Autohauses bestellte im Jahr 2022 ein Elektroauto und vereinbarte einen unverbindlichen Liefertermin noch im selben Jahr – zu diesem Zeitpunkt zahlte der Staat Autokäufern bei der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs noch eine Umweltprämie von 6.000 Euro. Doch das Autohaus konnte nicht liefern. 2023 setzte der Kunde daher eine

sechswöchige Frist und trat dann vom Kauf zurück. Anschließend leaste er bei einem Wettbewerber ein anderes E-Modell. Allerdings betrug die Umweltprämie nur noch 4.500 Euro. Der Kunde verlangte nun vom ersten Autohaus nicht nur die entgangene Förderung von 1.500 Euro, sondern auch die Erstattung der Leasing- und weiterer Kosten in Höhe von rund 4.000 Euro. Das Autohaus weigerte sich, zu zahlen. Schließlich sei der vereinbarte Liefertermin unverbindlich gewesen. Der Kunde klagte. Das Urteil: Das Amtsgericht München gab dem Kläger teilweise Recht. Der Kunde habe dem Autohaus eine Frist gesetzt, die mit den AGB des Autohauses vereinbar war. Deshalb hätte der Händler bis zum Ablauf der Frist liefern müssen. Der pauschale Verweis auf Lieferverzögerungen und

Produktionsengpässe beim Hersteller reiche nicht aus, so die Richter. Der Kunde habe sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen müssen und könne die Differenz der Umweltprämie sowie weiterer zusätzlicher Kosten als Schadensersatz geltend machen. Die Leasingkosten hingegen müsse das Autohaus nicht erstatten, weil die Konditionen der Verträge nicht vergleichbar seien. Das Gericht verurteilte das Autohaus zur Zahlung von knapp 2.000 Euro. Allerdings: Am Ende ging es doch etwas günstiger. In der Berufungsverhandlung schlossen die Streitenden einen Vergleich über die Zahlung von 1.250 Euro. (KW) W

AG

München: Urteil vom 1. Februar 2024, Az. 223 C 15954/23

flusste GR Sport II „der am besten fahrende Hilux in seiner 55-jährigen Geschichte“. Tatsächlich ist ein Unterschied zum Standardmodell spürbar. Der GR Sport II fährt auf üblen Pisten einen Hauch ruhiger und ausgewogener, erlaubt im Gelände höhere Geschwindigkeiten. Womöglich grüßt da doch die Rallye Dakar, die der Toyota Hilux bereits dreimal gewonnen hat? Auch auf geteerter Piste fühlt er sich geschmeidiger und weniger nervös an.

Bewährte Technik mit Schwächen Bei aller Offroadkompetenz: Zurück auf der Straße beschleicht uns das Gefühl, dass der bereits 2015 eingeführte Wagen in die Jahre gekommen ist. Seine analogen Rundinstrumente, das Multimediasystem mit dem kleinen Bildschirm samt pixeliger Rückfahrkamera und der wie ein Fremdkörper weit aus der Mittelkonsole ragende Schalthebel wirken im Vergleich zum Ford Ranger und zu dem davon abgeleiteten VW Amarok fast schon antiquiert. Dass die Doppelkabine fast auf den Cent so viel kostet wie der vergleichbare Ford, sollte zu denken geben. Für 2026 hat Toyota aber einen komplett neuen Hilux angekündigt. Wen dann das Umweltgewissen zwickt, der kann sogar eine vollelektrische Version wählen. CLEMENS NOLL-VELTEN/SP-X W

Organ der Handwerkskammern 130. Jahrgang

Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe

Postanschrift: 30130 Hannover

Adresse: Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover Tel. 0511 8550-0 www.schluetersche.de www.handwerk.com

Redaktion: Clemens Noll-Velten (Chefredakteur, V.i.S.d.P.) Tel. 0511 8550-2701 clemens.noll-velten@schluetersche.de Martina Jahn (verantwortliche Redakteurin) Tel. 0511 8550-2455 martina.jahn@schluetersche.de Mareike Rosenberger-Knewitz, Tel. 0821 319880-39 rosenberger-knewitz@schluetersche.de Anna-Maja Leupold Tel. 0511 8550-2460 anna-maja.leupold@schluetersche.de Johanna Ahrbecker Tel. 0511 8550-2439 johanna.ahrbecker@schluetersche.de Jorina Tenberg Tel. 0511 8550-2624 jorina.tenberg@schluetersche.de

Verständlichkeit

Content Management: Torsten Hamacher, Tel. 0511 8550-2456 torsten.hamacher@schluetersche.de

Antje Todt, Tel. 0511 8550-2550 antje.todt@schluetersche.de Regionalredaktionen (verantw. f. Kammerseiten) Braunschweig-Lüneburg-Stade: Astrid Bauerfeld Hannover: Peter Karst Hildesheim-Südniedersachsen: Ina-Maria Heidmann Magdeburg: Burghard Grupe Oldenburg: Heiko Henke Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: Sven Ruschhaupt Ostfriesland: Jörg Frerichs Verkauf: Tanja Ehlerding (Anzeigenleiterin) Tel. 0511 8550-2647 tanja.ehlerding@schluetersche.de

Anna Dau (Regionalverkauf Braunschweig-Lüneburg-Stade, Hannover, Hildesheim-Südniedersachsen, Magdeburg) Tel. 0511 8550-2484 anna.dau@schluetersche.de

Kai Burkhardt (Key Account Manager Automotive) Tel. 0511 8550-2566, kai.burkhardt@schluetersche.de

Derzeit gültige Anzeigenpreisliste: Mediadaten 2025

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Erscheinungsweise: monatlich Bezugspreis: Jahresabonnement: ¤ 46,00 inkl. Versand und MwSt. Studierende ¤ 28,00 Einzelheft ¤ 1,50 zzgl. Versandkosten Für die in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker ist der Bezugspreis durch den Mitgliedsbeitrag abgegolten. ISSN 0029-1617 Druck: NOZ Druckzentrum, Weiße Breite 4, 49084 Osnabrück

Den Strom liefert eine Mini-Batterie, die beim Bremsen gewonnene Energie speichert.
In der Praxis fährt sich der Mildhybrid eher unspektakulär.
Ergonomie und Platzangebot bleiben gut.
Das Interieur wirkt mittlerweile etwas angestaubt.
Toyota macht den Hilux zum Mildhybrid.
Die hohe Geländegängigkeit
Auch
Der GR Sport II fährt auf üblen Pisten einen Hauch ruhiger und ausgewogener, erlaubt im Gelände höheres Tempo.

Kreative Torten mit Köpfchen

Zu jedem Anlass entstehen in der Konditorei von Melanie Bauer-Sonntag tolle Motivtorten. Dahinter steckt nicht nur handwerkliches Können, sondern auch jede Menge Akribie.

Jede Torte, die das Geschäft von Melanie BauerSonntag verlässt, ist nicht nur für die Kunden eine Freude. Auch die Inhaberin von Melea Cakedesign in Rastede erfüllt es mit Stolz: „Wir bedienen Emotionen – denn die bestellten Torten werden für Feiern mit positiven Anlässen bestellt. Diese Wünsche dürfen wir erfüllen – das macht Spaß“, sagt die Inhaberin der Konditorei.

Ohne Zeitplan keine gute Qualität Was die Kunden meist nicht ahnen, ist die akribische Organisation, die hinter der Produktion steckt. „Ohne eine detaillierte Wochen- und Tagesplanung würde es hier nicht rundlaufen“, betont Bauer-Sonntag.

Die größten Herausforderungen bei der Tortenherstellung seien die kurze Haltbarkeit der Lebensmittel und die Kühlkapazitäten. Zudem sollen die „Kunstwerke“ nicht nur gut aussehen und gut schmecken. „Die Torten sollen auch an den Tagen nach der Übergabe noch haltbar und schmackhaft sein“, erläutert sie ihren Anspruch. Daher regele ihr Wochenplan genau, wann beispielsweise Böden gebacken werden, wie viel Vorlauf die Herstellung der Füllungen braucht oder wie viel Zeit in die Dekoration fließt. Besonders zu großen Anlässen wie Ostern oder zur Konfirmations- und Einschulungszeit sei Akribie und Disziplin gefordert – auch bei der Terminierung der Abholzeiten.

W NAMEN UND NACHRICHTEN

Teamwork: Jeder darf seine Stärken entfalten Damit jeder Handgriff sitzt, sind alle aus dem siebenköpfigen Team bei der Wochenbesprechung dabei. Dort werden Aufträge erläutert, Aufgaben verteilt und Ziele festgesetzt. „Nicht jeder kann alles gleich gut.

Deshalb setzen wir die Mitarbeitenden so ein, dass sie ihre Stärken entfalten können“, erklärt BauerSonntag. Das trage zu einem guten Endergebnis und

Innovationen

Die Liebe für Zahlen ist von Vorteil.
Melanie BauerSonntag, Inhaberin

forderten ihr viel ab. Somit erledigt die angestellte Meisterin wichtige Aufgaben in der Betriebsführung. „Den Teamgedanken leben wir beide, da sind wir von Beginn an auf einer Wellenlänge“, berichtet die 45-Jährige.

Selbstständigkeit und Selbstverwirklichung Die Idee für ihre Selbstständigkeit sei eine Eingebung gewesen: „Ich hatte das Gefühl, nach knapp 20 Jahren als Angestellte etwas in meinem Leben ändern zu müssen. Mir war bewusst, dass ich aus einem sicheren Arbeitsverhältnis ins Risiko gehe“, sagt die Unternehmerin, die sich vor gut zweieinhalb Jahren selbstständig gemacht hat. Ausreichend berufliche Erfahrung hatte sie gesammelt, vor allem im Controlling und der Buchhaltung. Die Leidenschaft für schöne Torten sei aus ihrem privaten Kontext heraus gewachsen. „Erst habe ich für meine Jungs gebacken, dann für Freunde“, erinnert sie sich. Später habe sie begonnen, nach den Vormittagen in der Buchhaltung in einer Bäckerei Torten zu dekorieren. Das habe sie so erfüllt, dass sie ihr Hobby zum Beruf machen wollte. Heute schaut Melanie Bauer-Sonntag zufrieden und dankbar darauf zurück, was sie erreicht hat. Nicht viele Betriebe würden die ersten Jahre gut überstehen. „Wir sind zu zweit in einer Zeit gestartet, in der die Lebensmittel- und Energiepreise stiegen –leicht war das nicht“, betont sie.

Mit vielen Ideen in die Zukunft Fertig sei der Aufbau des Betriebs noch lange nicht. „Wir wachsen Stück für Stück und entwickeln uns jeden Tag weiter.“ An Ideen fehlt es der Inhaberin nicht: Das Geschäft im Zentrum von Rastede bietet auch einen Tresenverkauf mit Gebäck an. Zudem würde Melanie Bauer-Sonntag gern mit einigen Produkten in den Online-Versand einsteigen. Doch bis das soweit ist, seien noch einige Details zu planen. Daher konzentriert sie sich derzeit auf das Hauptgeschäft mit den Torten und bereitet sich auf die nächsten Kunden vor, die ihre „Kunstwerke“, wie sie sie nennt, entgegennehmen können. MARTINA JAHN W zur Zufriedenheit jedes Einzelnen bei. Zudem werde das Teamgefühl so gestärkt. Damit die gelernte Groß- und Außenhandelskauffrau genug Zeit für Kundengespräche und administrative Aufgaben hat, hat sie Konditormeisterin Lea Hau die Betriebsleitung übertragen. „Das verteilt die Verantwortung auf mehrere Schultern“, betont die Mutter zweier Söhne. Denn bürokratische Vorgaben, Dokumentationen und schriftliche Korrespondenzen

Bald Handwerksministerpräsident? Was braucht der Wohnungsbau in Niedersachsen jetzt? Diese Frage diskutierten die Teilnehmer des WirtschaftsDienst Forums Ende April in der Handwerkskammer Hannover mit dem noch amtierenden niedersächsischen

Wirtschaftsminister Olaf Lies (Foto). HWK-Hauptgeschäftsführer Peter Karst dankte dem Politiker, der auch als „Handwerksminister“ gilt, für die gute Zusammenarbeit. Lies versprach, dass er bei der anstehenden Wahl zum Niedersächsischen Ministerpräsidenten am 20. Mai dafür antreten werde, künftig auch ein „Handwerksministerpräsident“ zu sein. (AML)

Außenwirtschaftspreis verliehen

In der Kategorie „Kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) ging der Preis an die Bornemann Gewindetechnik GmbH & Co. KG aus Delligsen. Der Betrieb produziert komplexe Gewinde, die extremen Bedingungen – beispielsweise im Offshore-Bereich und der Medizintechnik – standhalten. Nominiert waren in dieser Kategorie auch die Urban GmbH & Co. KG aus Hude und die Herzog GmbH aus Oldenburg. In der Kategorie „Großunternehmen“ (GU) gewann Sennheiser electronics SE & Co. KG aus der Wedemark. Weltbekannt sind die Mikrofon- und Monitorsysteme, die Konferenz- und Informationstechnik sowie Kopfhörer und Streaming-Technologien des Unternehmens. „Mit dem Preis machen wir auf das großartige unternehmerische Engagement über Ländergrenzen hinweg aufmerksam“, sagte Olaf Lies bei der Preisverleihung. (JA)

gesucht!

Für den Innovationspreis Niedersachsen 2025 können sich Betriebe bewerben, die eine Technologie mit Transformationspotenzial für das niedersächsische Wirtschafts- und Innovationssystem entwickelt haben. Projekte der Kategorie „Schlüsseltechnologien“ werden unter anderem nach den Kriterien branchenübergreifende Strahlkraft, Leuchtturmpotenzial und Innovationsgehalt bewertet. In der Kategorie „Wissens- und Technologietransfer“ geht es vor allem um den Beitrag zur zukünftigen ökonomischen Wertschöpfung des Unternehmens und das Wertschöpfungspotenzial. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. Juni. Die Sieger jeder Kategorie gewinnen ein Preisgeld von 20.000 Euro. Infos unter: innovationspreis.nds.de

Preis für Vorreiter im Klimaschutz

Mit dem Newsletter von handwerk.com informiere ich mich zwei Mal pro Woche verlässlich über aktuelle Themen aus Bereichen wie Recht, Steuern, Personal oder Marketing & Werbung.

Holger Kewitz, Fliesen Cussler GmbH, Hannover

Zimmermeister: Meyer folgt Hoffmeister Nach 18 Jahren an der Spitze von Holzbau Deutschland –Verband Niedersächsischer Zimmermeister übergibt Karl Hoffmeister aus Lamspringe sein Amt an Andreas Meyer (Foto). Der Zimmerer und Holzbauunternehmer aus Bruchhausen-Vilsen wurde auf der Mitgliederversammlung im April gewählt. Er will mit frischen Impulsen die Zukunft des Verbandes mitgestalten. Karl Hoffmeister wurde für sein Engagement für das niedersächsische Zimmererhandwerk ausgezeichnet und zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes ernannt. In seiner Amtszeit habe er die Neuausrichtung des Holzbaus in Niedersachsen geprägt. (JA)

Foto: Kevin Münkel Foto: BVN

Das Niedersächsische Umweltministerium sucht in diesem Jahr wieder Unternehmen, die mit ihren innovativen Produkten, Entwicklungen und Dienstleistungen eine Vorreiterrolle für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit einnehmen. Teilnehmen können gewerblich tätige Unternehmen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird von der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit durchgeführt. „Niedersachsen ist Vorreiter beim Klimaschutz, nicht nur bei den erneuerbaren Energien und grünem Wasserstoff, sondern auch mit vielen innovativen Unternehmen“, sagt der niedersächsische Umweltminister, Christian Meyer. Er freue sich, dass immer mehr Betriebe mit ihren Ideen eine klimafreundliche Zukunft voranbringen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2025. Infos unter www.klimainnovationspreis.de

Im Betrieb von Melanie Bauer-Sonntag entstehen „Kunstwerke“ - Torten für die Sinne also.

Das große Ziel ist erreicht

Wirtschaftsminister Olaf Lies und Kammerpräsident Eckhard Stein haben der neuen Generation von Führungskräften und Ausbildern gratuliert. Rund 1.500 Gäste waren dabei.

Zum großen Finale stehen sie alle auf der Bühne. Schals werden geschwenkt, Konfetti wirbelt durch die Luft und über die Lautsprecher ertönt stimmungsvoll das Lied „An Tagen wie diesen“ von den Toten Hosen. Es ist dieser besondere Moment, den die Meisterinnen und Meister so sehr herbeigesehnt haben. Die Handwerkskammer hat alle eingeladen, die in den vergangenen zwölf Monaten ihre Prüfung vor den Meisterprüfungskommissionen abgelegt und bestanden haben.

„Wir freuen uns sehr, Glückwünsche an 532 neue Meisterinnen und Meister zu überbringen. Mit einer zentralen Veranstaltung haben wir einen guten Rahmen dafür. Das persönliche Überreichen der Meisterbriefe ist ein herausragender Moment“, sagte Eckhard Stein in der großen EWE Arena. Bei einer Podiumsdiskussion bekräftigte Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies in Richtung Meisterinnen und Meister: „Sie werden dafür sorgen, dass es in unserem Land vorangeht. Ich freue mich, dass so viele junge Menschen anpacken und gestalten wollen.“

Olaf Lies griff die Bedeutung des Ehrenamts und der Kammern im Handwerk auf. „Es ist immer klug, die Kompetenz dort zu lassen, wo sie sowieso schon vorhanden ist.“ Zu aktuellen handwerkspolitischen Themen sagte er unter anderem: „Wir streben eine gemeinsame Linie an, den Mittelstand bei der digitalen Transformation zu unterstützen. Und natürlich geht es auch darum, das Handwerk mitzudenken.“

Zuvor hatte Präsident Stein in seiner Eröffnungsrede die Zuversicht, mit der das Handwerk nach vorne blicken kann, in den Mittelpunkt gestellt. „Handwerkerinnen und Handwerker haben einen inneren Antrieb, Herausforderungen anzunehmen und konstruktive Lösungen zu suchen. Trotz der vielen aktuellen Herausforderungen hat das Handwerk beste Perspektiven.“ Das liegt, so Stein, an der hohen Nachfrage, an der fortschreitenden Digitalisierung oder auch an Nachhaltigkeitstrends. Und er

Sie werden dafür sorgen, dass es in unserem Land vorangeht. Ich freue mich, dass so viele junge Menschen anpacken und gestalten wollen.

Olaf Lies, Niedersächsischer Wirtschaftsminister

zitierte das Leitmotiv aus der aktuellen Handwerkskampagne: „Wir können alles, was kommt.“ Festlich gekleidet und sichtbar stolz kamen die Meisterinnen und Meister nach und nach auf die Bühne. Kammerpräsident Stein und Heiko Henke, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, überreichten die Meisterbriefe für die Gruppen aus 19 unterschiedlichen Gewerken. Präsident Stein betonte: „Für mich steht das Handwerk für genau das, was wir in dieser Zeit so dringend benötigen: Traditionsbewusstsein und Wandlungsfähigkeit, Unternehmergeist und Verantwortungsbereitschaft, Bodenständigkeit und Weltoffenheit, Mut und – wie gesagt – Zuversicht.“

An der Podiumsdiskussion nahm Friederike Mönnig teil. Die Maler- und Lackierermeisterin aus Vechta hat ihre Prüfung im Jahr 2014 erfolgreich abgelegt. Sie sagte: „Für mich war der Meistertitel das Erreichen eines lang gesetzten Ziels. Ich habe dadurch die Möglichkeit bekommen, mich noch besser mit meinem Lehrberuf auseinander zu setzen. Vor allem die Vertiefung der Theorie in Ergänzung zur praktischen Lehre hat mich ankommen lassen.“ Heute, so berichtete die 32-Jährige, leitet sie einen Betrieb und engagiert sich im Meisterprüfungsausschuss und als Obermeisterin der Maler- und Lackierer-Innung Vechta ehrenamtlich für das Handwerk.

Hauptgeschäftsführer Henke bezifferte die Gästezahl der Meisterfeier auf 1.500 – darunter Bundestags- und Landtagsabgeordnete, Vertreterinnen und Vertreter aus den Innungen, aus anderen Kammern, von den Agenturen für Arbeit, Kolping, Kirche, Bildungsträgern, Wirtschaftsförderungen und Medien. „Großen Anteil am Erfolg unserer Meisterinnen und Meister haben auch die Ausbilderinnen und Ausbilder sowie die Mitglieder der Prüfungsausschüsse. Sie sind zentrale Bausteine für die Stärke der höheren beruflichen Bildung“, so Henke.

TORSTEN HEIDEMANN W

Ein Dankeschön an die Sponsoren der Meisterfeier:

Beeindruckendes Motiv: Meisterinnen und Meister aus 19 Gewerken bekamen in der großen EWE Arena ihre Urkunden überreicht. Auf der 22 Meter breiten Bühne war der Platz für das Jahrgangsfoto knapp.
Fotos (9): Hauke-Christian Dittrich
Oldenburg ist eine große Nummer in der Weiterbildungslandschaft.
Starke Leistungen werden belohnt.
Ausgelassene Stimmung im Innenraum der großen EWE Arena.
Und die Hände zum Handwerkshimmel...
Kosmetiker und Friseure stellten sich nach dem Bühnenprogramm zum Gruppenbild auf.
Zuversichtlich für die Zukunft des Handwerks (v. li.): Olaf Lies, Friederike Mönnig und Eckhard Stein. Rechts: Moderator Björn Stack.
Meisterhaft gut drauf waren unter anderem die Installateure und Heizungsbauer.

Zweites Leben für Jeans-Stoffe

Die Teilnehmer des Meisterkurses der Raumausstatter haben in einem Designprojekt viel Kreativität bewiesen. Die Ergebnisse können ab sofort in der Freizeit zum Einsatz kommen.

In ihrem ersten Leben waren die meisten eine Hose. Die Rede ist von Jeans-Stoffen, die über Spenden und sehr unterschiedliche Wege in die Hände der zehn Raumausstatter gelangt sind, die zurzeit ihren Meisterkurs bei der Handwerkskammer absolvieren. Konkreter Hintergrund war das Designprojekt „Upcycling Jeans/T-Shirt“ von Oliva Maitra in Zusammenarbeit mit Dozentin Anette Löhr und Jury-Mitglied Anke Haak. „Das Projekt schult unter anderem die Anwendung verschiedener Kreativitätstechniken sowie das Zeit- und Projektmanagement“, erklärte die Diplom-Ingenieurin Oliva Maitra zum Abschluss. Die Freude am eigenen Entwurf war allen Stücken bei der Präsentation anzusehen. Die Jury zeigte sich beeindruckt, welche Entwicklungsprozesse von der Ideensammlung bis zur Abgabe zu beobachten waren. „Die Wege von der jeweiligen Idee zum Ziel hatten so manche Schlenker. An jeder Kurve haben die Teilnehmerinnen etwas für sich und ihre spätere Arbeit mitgenommen“, fasste Anette Löhr ihre Eindrücke zusammen. „Es war sehr spannend.“ Die Jury entschied sich dazu, drei erste Plätze zu vergeben. Unter den Siegerstücken war der Rucksack von Kelly Andres. „Meinen Wanderrucksack hat es auf meiner letzten Reise zerlegt“, sagte sie zum Ausgangspunkt ihrer Projektidee. Nach dem Zerschneiden des alten Stücks kamen Jeans-Elemente aus verschiedenen Farben zum Einsatz. Andres achtete bei der Umsetzung sehr auf Funktionalität. „Es war mein Wunsch, dass die Taschen und Fächer für Flexibilität sorgen.“ Ein Fach ist für Regenschutz reserviert und mit einer wasserabweisenden Schicht versehen. Der Reiserucksack soll sie zunächst nach Dänemark und später in die USA begleiten. Markus Rosa ist unterdessen gerne auf Golfplätzen unterwegs. „Ich bin ein leidenschaftlicher Golfspieler und so kam die Idee zustande, eine Tasche für Schläger zu entwerfen.“ Die Röhre, die während der fünf Unterrichtseinheiten in der Dekowerkstatt und darüber hinaus in Eigeninitiative entstanden ist, bietet Platz für vier Schläger. Solch ein schmales Modell wird in Golfkreisen als „Pencil Bag“ bezeichnet. Die Gurtlänge kann verstellt werden. Für das „Inlay“ hat Markus Rosa ein T-Shirt recycelt. Er sieht sich mit der Tasche „auf kleinen Winterrunden“ und kann dabei sein Spiel weiter verbessern.

Auch die dritte Erstplatzierte hat an ihre Freizeit gedacht. Emma Bott hat sich einen Liegestuhl vorgenommen und dafür ein Gestell in den Kleinanzeigen recherchiert. „Genau wie die Jeans-Stoffe war

Das Designprojekt „Upcycling Jeans/T-Shirt“ schult unter anderem die Anwendung verschiedener Kreativitätstechniken sowie das Zeitund Projektmanagement.

Meinen Wanderrucksack hat es auf meiner letzten Reise zerlegt.

auch schon das Gestell fast für die Entsorgung vorgesehen.“ Das doppelte Upcycling kommt betont in einem „Used Look“ daher. „Die Jeans haben Macken und ich habe mit Absicht die Kanten offengelassen“, erklärt sie die Sitzfläche ihres Liegestuhls. Als Kopfstütze ist ein Kissen mit Jeans-Stoff angenäht. Damit sie bei einem Tagesausflug an die Nordsee und auch bei allen anderen Nutzungsanlässen zum Smartphone greifen kann, ist an der rechten Seite eine Handytasche eingenäht.

Die zehn Teilnehmer des Meisterkurses haben den Jeans-Stoffen ein zweites Leben gegeben. Sie steuern nun weiter auf die Prüfung zu, die im Juni abgenommen wird. Die Raumausstatter nehmen wertvolle und nachhaltige Erkenntnisse aus dem Designprojekt mit. TORSTEN HEIDEMANN W

Leistung in der Ausbildung zeigen

Die Nordwest-Zeitung ruft dazu auf, sich beim „Preis für Innovative Ausbildung“ zu bewerben. Dabei können Betriebe ihre Leistungen beim Thema Ausbildung öffentlichkeitswirksam darstellen. Über jede Bewerbung wird berichtet. Angesprochen sind Betriebe, die im Oldenburger Land oder in Ostfriesland ausbilden – und zwar aus allen Branchen und mit jeder Betriebsgröße. Bis Ende Juni können einzelne Projekte oder das „Gesamtpaket Ausbildung“ eingereicht werden. Eine Beschreibung von einer DIN-A4-Seite und Bildmaterial sind ausreichend. Eine Fach-Jury nominiert sechs Finalisten, die ihre Ausbildungsideen am 22. August auf der Hauptbühne der NWZ-Veranstaltung „Growmorrow Young“ in Oldenburg präsentieren.

Mehr Infos: www.nwzonline.de/pia/

W BETRIEBSJUBILÄEN

Die Handwerkskammer gratuliert ihren Mitgliedsbetrieben zum

Jubiläum im Januar 2025 Autohaus Torp GmbH & Co. KG (Kraftfahrzeugtechniker), Wilhelmshaven (60 Jahre)

Jubiläum im März 2025 Manfred Harms (Bauunternehmen), Jever (20 Jahre)

Jubiläum im April 2025 Friederike Mönnig e.K. (Maler und Lackierer), Vechta (100 Jahre)

Info: Geben Sie uns bitte Ihr Jubiläum für eine Veröffentlichung unter stier@ hwk-oldenburg.de bekannt.

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