Norddeutsches Handwerk 05/2025

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Wie Sie Ihre Steuerlast senken können

Neue Regeln für Verluste: Für die Steuerjahre 2024 bis 2027 können Sie per Verlustvortrag und Verlustrücktrag höhere Verluste steuerlich geltend machen.

Mit einem Verlustvortrag können Sie Verluste auf die nächsten Jahre übertragen und so Ihre Steuerlast senken. Allerdings dürfen Sie Verluste oberhalb eines Sockelbetrags von einer Million Euro (Zusammenveranlagung als Paar: zwei Millionen Euro) nur eingeschränkt übertragen. Dafür hat der Gesetzgeber im Wachstumschancengesetz einen Prozentsatz von 70 Prozent festgelegt (§ 10d EStG). Das gilt für die Steuerjahre 2024 bis 2027. Danach sinkt er wieder auf die zuvor geltenden 60 Prozent. Wie funktionieren Verlustrücktrag und Verlustvortrag?

Sie können Verluste vortragen und damit Ihre Steuerlast in den Folgejahren senken. Oder Sie entscheiden sich für einen Verlustrücktrag und senken damit Ihre Steuerlast in den Vorjahren.

Verlustrücktrag: Wenn Sie am Jahresende einen Verlust feststellen, können Sie diesen Verlust in die beiden vorherigen Geschäftsjahre übertragen. Der Verlust wird dann mit den Gewinnen der Vorjahre verrechnet. Als Ausgleich für zu viel gezahlte Steuern erhalten Sie vom Finanzamt eine Gutschrift. Der Verlustrücktrag ist bis zu einem Sockelbetrag von maximal einer Million Euro (Zusammenveranlagung: zwei Millionen Euro) möglich.

Ein Verlustvortrag kommt in drei Fällen infrage: 1 Der Verlust liegt unter dem Sockelbetrag und wird durch den Verlustrücktrag nicht voll ausgeglichen.

Verlustrücktrag oder Verlustvortrag: Verluste bis zu einer Million Euro können Sie vollständig mit Gewinnen der Vor- und Folgejahre verrechnen.

Dann können Sie den noch nicht verrechneten Anteil des Verlustes in den folgenden Geschäftsjahren vollständig mit Ihrem Gewinn verrechnen.

2 Der Verlust übersteigt den Sockelbetrag. Dann können Sie den Sockelbetrag per Verlustrücktrag in den beiden Vorjahren ausgleichen und 70 Prozent des noch nicht ausgeglichenen Verlustes auf die Folgejahre übertragen.

3 Sie verzichten auf den Verlustrücktrag und übertragen den gesamten Verlust in die Folge-

E-Rezepte: Diese Belege werden verlangt

Wer Rezeptkosten von der Steuer absetzen will, muss dem Finanzamt dafür Belege vorlegen. Für E-Rezepte gelten seit Januar 2025 neue Vorschriften.

Krankheitskosten können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Medikamente, wenn

ɓ sie medizinisch notwendig sind,

ɓ die Kosten nicht von einer Versicherung übernommen werden und ɓ die Summe der außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Belastung übersteigt.

Als Nachweis für Medikamentenkosten verlangt das Finanzamt eine Verordnung eines Arztes. Doch wie sollen Steuerzahler diesen Nachweis für die seit Januar 2024 verbindlichen E-Rezepte erbringen? Diese Frage hat das Bundesfinanzministerium (BMF) in einem Schreiben an die Finanzverwaltung beantwortet:

Als Nachweis dienen

ɓ bei Apotheken: der Kassenbeleg (oder bei privat Versicherten: der Kostenbeleg),

ɓ bei Online-Apotheken: die Rechnung der Apotheke.

Der Nachweis muss immer folgende Angaben enthalten:

ɓ den Namen der steuerpflichtigen Person, ɓ die Art der Leistung (zum Beispiel den Namen des Arzneimittels), ɓ den Betrag beziehungsweise den Zuzahlungsbetrag, ɓ die Art des Rezepts.

Für das Steuerjahr 2024 werden die Finanzämter allerdings noch eine Ausnahme machen: Fehlt der Name des Steuerpflichtigen auf dem Nachweis, so sei dies nicht zu beanstanden. (JW) W

Seit 2024 erhalten Patienten Rezepte nur noch elektronisch. Als Nachweis für das Finanzamt benötigen Sie nun einen Beleg der Apotheke mit bestimmten Angaben.

Steuerberatung wird 2025 teurer

Ab Juli 2025 können Steuerberater ihre Gebühren spürbar anheben. Zusatzkosten für Unternehmen und Bürger: 462 Millionen Euro jährlich.

Der Bundesrat hat einer Erhöhung der Steuerberatergebühren zugestimmt. Die verabschiedete „Fünfte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung“ tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Welche Steuerberatergebühren ändern sich? Die Verordnung sieht unter anderem folgende Änderungen vor:

ɓ Wertgebühren: Sie steigen um sechs Prozent. Wertgebühren berechnen Steuerberater zum Beispiel für das Erstellen von Bilanzen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.

ɓ Lohnbuchführung: Die Kosten steigen durchschnittlich um rund neun Prozent.

ɓ Zeitgebühr: Der mittlere Gebührensatz steigt um sechs Prozent. Dabei erfolgt die Abrechnung künftig je angefangene Viertelstunde (bisher: je angefangene halbe Stunde). Zeitgebühren berechnen Steuerberater unter anderem für die

Prüfung von Steuerbescheiden und die Einrichtung der Buchführung.

ɓ Pauschalvergütungen: Bisher bestehende Beschränkungen und Verbote entfallen.

ɓ Gebühr für elektronische Mitteilungen: Die Verordnung sieht erstmals Betragsrahmengebühren für Mitteilungen zur Verwendung elektronischer Aufzeichnungssysteme und Sicherheitseinrichtungen an das Finanzamt vor.

Wie wirkt sich die Erhöhung aus?

Die in der Steuerberatervergütungsverordnung vorgesehenen Gebühren wurden zuletzt im Juli 2020 erhöht. Seitdem sind die Personal- und Sachkosten der Steuerberatungskanzleien nach Einschätzung des Bundesfinanzministeriums (BMF) deutlich gestiegen. Das BMF schätzt die zusätzlichen Kosten für Unternehmen und Bürger auf 462 Millionen Euro jährlich. (JW) W

MILLION EURO hoch ist der Sockelbetrag, oberhalb dessen Verluste übertragen werden dürfen.

jahre. Nicht möglich ist es hingegen, einen Verlust steueroptimiert auf Vor- und Folgejahre zu verteilen.

Beispiele für einen kombinierten Verlustrücktrag und Verlustvortrag

Beispiel 1: Stellen Sie sich vor, Sie haben im Jahr 2024 kräftig investiert und deswegen einen Verlust von einer Million Euro geschrieben. Im Jahr 2023 betrug Ihr Gewinn 500.000 Euro, im Jahr 2022

waren es 400.000 Euro. Im Jahr 2025 werden Sie voraussichtlich 600.000 Euro Gewinn machen. Also verteilen Sie den Verlust aus 2024 auf diese drei Jahre. Ihr Gewinn in 2022 und 2023 sinkt damit auf jeweils 0 Euro und in 2025 auf voraussichtlich 500.000 Euro.

Da Ihr Verlust in diesem Beispiel den Sockelbetrag von einer Million Euro nicht überschritten hat, können Sie ihn vollständig mit den Gewinnen der Vor- und Folgejahre verrechnen.

Beispiel 2: Anders sähe die Lage aus, wenn Ihr Verlust höher gelegen hätte, zum Beispiel bei 1,2 Millionen Euro. Dann könnten Sie 900.000 Euro durch Verlustrücktrag in die Jahre 2022 und 2023 ausgleichen (400.000 Euro + 500.000 Euro) sowie weitere 100.000 Euro durch Vortrag in das Folgejahr 2025. Von den verbleibenden 0,2 Millionen Euro dürften Sie weitere 70 Prozent (0,14 Millionen Euro) in 2025 ausgleichen. Den restlichen Verlust von 0,06 Millionen Euro müssen Sie allerdings selbst tragen.

Verluste als Unternehmer und als Unternehmen geltend machen Verlustrückträge und Verlustvorträge können nur vom Steuerpflichtigen geltend gemacht werden, der die Verluste erleidet. Das bedeutet: ɓ Als Unternehmer können Sie den Verlustvortrag und Verlustrücktrag für die Einkommensteuer geltend machen.

ɓ Verluste einer Kapitalgesellschaft kann hingegen nur die Kapitalgesellschaft selbst bei der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer geltend machen.

ɓ Für die Körperschaftsteuer gelten die gleichen Regeln wie für die Einkommensteuer (§ 8 KStG bezieht sich dazu ausdrücklich auf § 10d EStG).

ɓ Bei der Gewerbesteuer ist nur ein Verlustvortrag möglich, jedoch kein Verlustrücktrag. Der Vortrag ist auf maximal eine Million Euro begrenzt. Über diesen Sockelbetrag hinausgehende Verluste können nur zu 60 Prozent geltend gemacht werden  (§ 10a GewStG). JÖRG WIEBKING W

Neues Muster zur energetischen

Sanierung

Zur Steuererstattung für die energetische Sanierung hat das Bundesfinanzministerium eine neue Musterbescheinigung für Handwerksbetriebe veröffentlicht.

Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) fördert der Bund Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Eigenheimen. Kunden von Handwerksbetrieben können sich 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten für energetische Maßnahmen erstatten lassen – bis zu einer Obergrenze von 40.000 Euro pro Objekt. Das Geld gibt es allerdings nur, wenn sie eine Steuererklärung einreichen – zusammen mit einer Bescheinigung des Handwerkers, dass die Sanierung den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht.

Neues Muster für Maßnahmenbeginn 2025 Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine neue Musterbescheinigung zur Kostenerstattung für Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Wohneigentum veröffentlicht. Dabei hat das

BMF zum 1. Januar 2025 die bisherigen Musterbescheinigungen in einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Handwerksbetriebe sowie andere Fachunternehmen und gemäß § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) ausstellungsberechtigte Personen können dieses Muster für Sanierungsmaßnahmen nutzen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird. Die Musterbescheinigung stellt das BMF als PDF und als Word-Datei zur Verfügung.

Maßnahmenbeginn 2020 bis 2024: ältere Muster nutzen Für alle Maßnahmen, die vor 2025 begonnen wurden, sind weiterhin die älteren Muster zu verwenden: ɓ Maßnahmenbeginn 2020: BMFSchreiben vom 31. März 2020 (BStBl I S. 484), ɓ Maßnahmenbeginn 2021 oder 2022: BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2021 (BStBl I S. 2026),

Steuererstattung nach § 35c Einkommensteuergesetz: Die neue Musterbescheinigung gilt für Maßnahmen, die in 2025 beginnen.

ɓ Maßnahmenbeginn 2023 oder 2024: BMF-Schreiben vom 26. Januar 2023 (BStBl I S. 218), zuletzt geändert durch das BMFSchreiben vom 6. Februar 2024 (BStBl I S. 237). (JW) W

Corona-Prämie: Per Aushang in die Steuerfalle

Ein Unternehmen hat selbstverschuldet die Steuerbefreiung der Corona-Prämie verschenkt – durch unbedachte Formulierungen in einem Aushang.

Der Fall: Ein Arbeitgeber hatte seinen Mitarbeitenden im Mai und November 2020 eine steuerfreie Corona-Prämie gewährt. Die Sonderzahlung kündigte er in einem Aushang an: „Durch die ungewöhnliche CoronaZeit werden wir in diesem Jahr einen Teil des Urlaubsgeldes als CoronaSonderzahlung ausweisen. … Auf der Abrechnung ausgewiesenes Urlaubsgeld zzgl. der Corona-Sonderzahlung ergibt die Gesamtsumme Urlaubsgeld. Beachten Sie bitte, dass die Sonderzahlungen auf freiwilliger Basis erfolgen und nicht verpflichtend sind.“ Nach einer Lohnsteuerprüfung entschied das Finanzamt, dass die CoronaSonderzahlungen nicht steuerfrei seien. Steuerfrei wären sie nur gewesen, wenn

sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gezahlt worden wären. Dass das Unternehmen nicht zur Zahlung von Urlaubsgeld und Boni verpflichtet war, ließ das Finanzamt nicht gelten.

Steuerfrei waren die Corona-Sonderzahlungen nur, wenn Arbeitgeber sie zusätzlich zum geschuldeten Lohn bezahlten.

Das Urteil: Das Finanzgericht entschied gegen den Arbeitgeber. Die Zahlungen hätten nur der Steueroptimierung gedient. Es sei nicht erkennbar, dass sie als Ausgleich für die Belastungen während der Pandemie gezahlt wurden. Stattdessen habe das Unternehmen mit dem Aushang erst einen Anspruch auf Bonuszahlung geschaffen – und ihn dann teilweise durch die „Corona-Sonderzahlung“ erfüllt. Somit sei die Corona-Zahlung nicht zusätzlich zum geschuldeten Lohn erfolgt – und damit steuerpflichtig. Das Unternehmen hat Revision eingelegt. Nun muss der Bundesfinanzhof entscheiden (Az. VI R 25/24). (JW) W

FG Niedersachsen: Urteil vom 24. Juli 2024, Az. 9 K 196/22

Mehr gefälschte Meisterbriefe

„Schmuckurkunden“ aus dem Internet sind von echten Urkunden kaum zu unterscheiden, warnt der ZDH. Auf welche Warnzeichen Sie achten sollten und wo Sie Hilfe finden.

Sie sehen täuschend echt aus und sind deshalb für Laien kaum zu erkennen: gefälschte Meister- oder Gesellenbriefe aus dem Internet. Spürbar habe die Anzahl solcher Schmuckurkunden zugenommen, sagt Markus Peifer, Bereichsleiter Organisation und Recht beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). „Dementsprechend erhalten wir auch von den Handwerkskammern vermehrt die Rückmeldung, dass gefälschte Meisterbriefe verwendet und vorgelegt werden.“

Carsten Buderer, Leiter des Geschäftsbereichs Recht bei der Handwerkskammer Karlsruhe, kann dies nur bestätigen. Es vergehe kaum ein Woche, in der die Kammer nicht auf die eine oder andere Weise mit gefälschten Meisterbriefen zu tun habe, berichtet er: „Entweder, jemand will bei uns im Kammerbezirk einen Betrieb eröffnen und reicht eine gefälschte Urkunde ein, oder eine andere Kammer möchte einen Meisterbrief, der angeblich von uns ausgestellt wurde, prüfen lassen.“ Da die Daten der Meisterprüfungen in den jeweiligen Kammern vorliegen, sei eine solche Überprüfung kein Problem.

Auch die Handwerkskammern in Magdeburg und Oldenburg haben schon Erfahrungen mit gefälschten Meisterbriefen gemacht und versichern: „Die Falschen fliegen auf.“ Schwieriger sei es hingegen für Arbeitgeber, eine gefälschte Urkunde zu erkennen, warnt Jan Frerichs, Jurist an der Handwerkskammer Oldenburg. „Vor allem, wenn es sich um fremde Kammern handelt und man deshalb nicht weiß, wie diese ihre Urkunden gestalten.“

Auf diese Warnzeichen sollten Sie achten Es gibt allerdings typische Warnzeichen, bei denen Arbeitgeber misstrauisch werden sollten, unter anderem:

ɓ Tipp- oder Formatierungsfehler,

ɓ falsche Postleitzahlen,

ɓ ein nur schwach ausgeprägtes Siegel oder ɓ es sind nicht alle vier Teile der Meisterprüfung angegeben.

Andere Dinge, die fehlerhaft seien können, sind weniger leicht zu entdecken. „Es kommt zum Beispiel vor, dass die Urkunde zwar optisch einen sehr guten Eindruck macht, aber von einer Kammer ausgestellt sein soll, die den Meisterprüfungsausschuss für das angegebene Gewerk gar nicht hat“, sagt Carsten Buderer.

Die Folgen für Betriebe können gravierend sein Für die Betriebe, die auf eine gefälschte Urkunde hereinfallen, können die Folgen fatal sein: „Ich stelle jemanden ein, der die Expertise nicht hat und fachliche Fehler machen kann“, warnt Jan Frerichs. Noch ärgerlicher kann es werden, wenn der Betrieb einen

41 Prozent mehr

Betriebsschließungen

Laut einer KfW-Studie stehen mehr als 500.000 deutsche Mittelständler vor der Betriebsaufgabe.

Immer mehr deutsche Unternehmer überlegen, ihre Betriebe wegen fehlender Nachfolgelösungen zu schließen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Sonderauswertung des KfW-Mittelstandspanels. Rund 541.000 Inhaber würden eine Schließung in den nächsten fünf Jahren in Erwägung ziehen. Darunter seien 231.000 Inhaber, die eine Stilllegung bereits für das Jahr 2025 planen. Das entspricht bei den kurzfristigen Schließungen einem Zuwachs von 41 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Demgegenüber strebten 532.000 mittelständische Unternehmen bis Ende 2028 eine Betriebsnachfolge an. Darunter seien 215.000 Unternehmer, die sich eine Übergabe im Jahr 2025 wünschen. Hauptgrund für die Schließungspläne sei sehr oft das Alter, so die KfW. Inhaber mit Nachfolgeplänen für 2025 seien im Durchschnitt 65,4 Jahre alt. Viele von ihnen hätten noch nicht mit der Nachfolgesuche begonnen oder befänden sich erst in einem sehr frühen Stadium. „Für einige dürfte die Zeit daher zu knapp werden“, so die KfW. Rund ein Fünftel dieser Betriebe werde voraussichtlich keinen Nachfolger finden. Das liege an dem geringen Interesse an einer Übernahme unter Gründern. Derzeit gebe es im Mittelstand weniger als halb so viele Übernahmegründungen wie nachfolgebereite Unternehmen. (JW) W

Hauptgrund für die Aufgabepläne: Es finden sich keine übernahmebereiten Nachfolger.

Bei Zweifeln schicken

Sie uns gern eine Kopie oder einen Scan des fraglichen Prüfungszeugnisses oder Briefes.

Jan Frerichs, Jurist an der Handwerkskammer Oldenburg

„falschen“ Meister als Technischen Betriebsleiter einstellt. „Dann muss schnell Ersatz gefunden werden, damit der Betrieb überhaupt weiterlaufen kann.“

Die Vertreter der Kammern und auch der ZDH raten daher dringend, bei der Handwerkskammer, die auf dem Meisterbrief als Ausstellerin angegeben ist, nachzufragen, ob der Handwerker tatsächlich die Meisterprüfung dort abgelegt hat. „Bei Zweifeln schicken Sie uns gern eine Kopie oder einen Scan des fraglichen Prüfungszeugnisses oder Briefes. Wir können dem Betrieb dann mitteilen, ob die Urkunde von uns ausgestellt wurde“, sagt Frerichs.

Für solche Überprüfungen gibt es zudem kostenlose ZeugnisCheck-Apps, bei denen bereits zahlreiche Daten echter Zeugnisse hinterlegt sind. Diese Apps können auch von Betrieben genutzt werden. „Jedoch müssen für eine flächendeckende und verlässliche Überprüfung sämtliche Daten aller jemals in Deutschland erstellten Meisterbriefe hinterlegt werden“, schränkt Markus Peifer vom ZDH ein. Der Prozess laufe, sei jedoch noch nicht abgeschlossen. „Vor diesem Hintergrund ist Betriebsinhaberinnen und Betriebsinhabern nach wie vor eine Abfrage bei der jeweiligen Handwerkskammer zu empfehlen“, betont Peifer. KATHARINA WOLF W

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In einem ehrlich erworbenen Meisterbrief steckt viel Arbeit. Doch immer häufiger werden gefälschte Urkunden bei Kammern und Betrieben vorgelegt.

Was sind Risikofaktoren für Selbstständige?

Die Risikoeinschätzung ist in kleinen Unternehmen enorm gestiegen. Neben Umsatz­ und Krankheitsausfällen macht ihnen vor allem eine Sache zu schaffen.

Welche Sorgen und Risiken treiben Selbstständige in diesem Jahr um?

Diese Frage hat sich der Versicherungsmonitor gemeinsam mit der Signal Iduna gestellt. Sie haben das Umfrageinstitut infas quo mit einer Studie beauftragt. Das Ergebnis: Besonders die steigenden Kosten und das dadurch sinkende Kaufverhalten machen den Unternehmern zu schaffen. Aber auch die wirtschaftliche und politische Unsicherheit steigert das Bewusstsein, dass Selbstständige hohe Risiken eingehen, ergibt die Umfrage. Das „Risikobarometer Selbstständige“ hat außerdem abgefragt, gegen welche Risiken sich Unternehmer bereits abgesichert haben. Befragt wurden über 600 Selbstständige mit und ohne Mitarbeitende. Unternehmer sehen erhöhte Risiken

In wirtschaftlich schwierigen Zeiten bewerten Unternehmer die Risiken offenbar anders als in besseren Zeiten. Auf die Frage „Wie hoch ist nach Ihrer Einschätzung heute das Risiko, dass Ihr Unternehmen in den nächsten 12 Monaten in existenzielle Gefahr gerät?“ antworteten 22 Prozent „hoch“ oder „sehr hoch“. Das sei ein Anstieg von 7 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr.

Als Top Ten der größten Risiken für ihre Unternehmen gaben die Befragten an:

1 Steigende Kosten (20 Prozent),

2 Kundenrückgang/Kaufverhalten (15 Prozent),

3 Inflation/Rezession (14 Prozent),

4 Veränderung politischer Vorgaben (12 Prozent),

5 Wirtschaft (10 Prozent),

6 KI/Automation (10 Prozent),

7 Auftragsmangel (9 Prozent), 8 Steuern (6 Prozent), 9 Krieg/Krise (5 Prozent, 10 keine Risiken (27 Prozent).

Risiko-Absicherung: Haftpflicht- und Sachversicherung vorn Gegen welche betrieblichen Risiken haben sich Selbstständige abgesichert? Die am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen sind laut der Umfrage die Betriebshaftpflichtversicherung, gefolgt von der Sach- und Inhaltsversicherung sowie der Elektronikund Maschinenversicherung. Fragt man genauer nach, gegen welche Risiken sich Selbstständige versichert haben, sind es mit 32 Prozent Cyber- und Datenrisiken, 7 Prozent mehr Unternehmer haben diese Absicherung gegenüber 2024 abgeschlossen. Nach Einschätzung von infas quo sei diese Zahl überraschend gering. Immerhin habe knapp ein Drittel der Befragten vor, sich in diesem Bereich weiter abzusichern.

PROZENT der befragten Selbstständigen sind laut der Studie schon einmal Opfer eines Cyberangriffs geworden.

Barrierefreie Websites: ZDH gibt Antworten

Ab Sommer müssen Webauftritte, über die Kunden Produkte kaufen oder Dienstleistungen buchen können, barrierefrei sein. Detaillierte Informationen zur Umsetzung gibt es online.

Ab 29. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Online-Angebote sollen so auch für Menschen mit Einschränkungen problemlos nutzbar sein. Je nach Geschäftsmodell können auch Handwerksbetriebe und ihre Websites betroffen sein.

Der Zentralverband Deutsches Handwerks (ZDH) hat jetzt umfangreiche Informationen, Hintergründe und

Antworten auf häufig gestellte Fragen online veröffentlicht. Betriebe können so klären, ob sie betroffen sind und welche Maßnahmen sie umsetzen müssen.

Welche Websites müssen barrierefrei werden? Nicht jeder Betrieb muss über eine barrierefreie Website verfügen. Grundsätzlich sind nur Websites betroffen,

auf denen E-Commerce-Angebote für private Kunden, beispielsweise OnlineShops oder Buchungen von Handwerksleistungen, angeboten werden. Darüber hinaus sind Kleinstbetriebe ausgenommen, also Unternehmen, die ɓ weniger als zehn Personen beschäftigen und ɓ entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro

Das sei dringend nötig, denn 17 Prozent der befragten Selbstständigen sind laut der Studie schon einmal Opfer eines Cyberangriffs geworden. Das entspricht einem Anstieg von 3 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. Sorgen über einen Cyberangriff macht sich knapp ein Viertel der Befragten. Auch der Wert stieg im Vergleich zum Vorjahr um 3 Prozentpunkte.

Alarmsignal: Bürokratischer Aufwand beträgt einen Tag pro Woche In 2024 ist die Zeit für die Erledigung bürokratischer Aufgaben bei den Befragten um neun Stunden gestiegen – das ist mehr als ein Tag pro Woche. In größeren Unternehmen sind es zwölf Stunden in der Woche, im Vorjahr waren es noch zehn Stunden. Das Risikobarometer ergab auch, dass sich 62 Prozent der Unternehmen durch bürokratische Vorgaben eingeschränkt fühlen. Knapp ein Drittel fürchtet sogar, dass weitere bürokratische Regularien zu einer Existenzgefährdung führen könnten.

erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens zwei Millionen Euro beläuft.

Allerdings weist der ZDH darauf hin, dass noch nicht alle Fragen endgültig geklärt sind. Denn zum einen befinden sich die Standards, nach denen Barrierefreiheit definiert wird, noch in der Überarbeitung und werden voraussichtlich erst Anfang 2026 zur Verfügung stehen. Zum anderen verwenden das Gesetz und die zugehörige Verordnung unkonkrete Vorgaben und unbestimmte Rechtsbegriffe. Betroffene Betriebe sollten daher das Thema weiter beobachten.

Wünsche an die neue Regierung: weniger Bürokratie, weniger Kosten Wie könnten Betriebe in Zukunft so unterstützt werden, dass sich Risiken und Gefahren für ihre Arbeit verringern? Mit Abstand der größte Wunsch ist mit knapp 60 Prozent der Abbau von Bürokratie. 36 Prozent der Befragten fordern niedrigere Energie- und Rohstoffkosten sowie je 23 Prozent eine bessere digitale Infrastruktur und eine Absicherung vor Risiken. Bessere Bedingungen bei Finanzierungen wünschen sich 22 Prozent der Umfrageteilnehmer.

Weitere Sorgentreiber: Ausfälle wegen Unfall oder Krankheit Was genau könnte Unternehmen 2025 in Gefahr bringen? Die bedeutendsten fünf Risikoereignisse sind der Studie zufolge:

ɓ Krankheit/Unfall mit Ausfallzeiten (42 Prozent), ɓ Ausfall von IT-Systemen (30 Prozent),

ɓ Zahlungsausfall bei Auftraggebern (29 Prozent), ɓ Schäden oder Verlust, zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl oder Brand (28 Prozent), ɓ Cyber- und Datenrisiken (24 Prozent).

Vor allem im Vergleich zum Vorjahr sei die Angst vor den ersten vier Ereignissen besonders angestiegen, teilten die Herausgeber der Studie mit. Aufgrund der großen Risikoeinschätzung sei es nicht nachzuvollziehen, warum sich nur ein verhältnismäßig kleiner Teil der Unternehmer auch gegen Krankheit oder Unfall abgesichert hat: Gut 40 Prozent der Befragten geben an, dass sie abgesichert sind. 33 Prozent haben es nicht vor und 26 Prozent planen, sich abzusichern.

Wer eine Absicherung plant, beschäftigt sich vor allem mit einer Unfall-, Krankentagegeld- oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, ergab die Umfrage. Nutzung von KI-Verfahren nimmt zu, aber damit auch Sorgen Verfahren, die von künstlicher Intelligenz (KI) gestützt werden, nutzen 40 Prozent der Befragten. Mit steigender Nutzung von KI wachse aber auch die Sorge, dass bestimmte Tätigkeiten durch KI überflüssig oder weniger wichtig werden könnten. MARTINA

Diese Fragen sind noch offen Unklar sei etwa, ob sogenannte „Overlay-Tools“ zulässig sind, um Firmenwebseiten barrierefrei zu gestalten. Damit wird eine Software bezeichnet, die der Website hinzugefügt wird. Menschen mit Beeinträchtigungen können dann beispielsweise über eine Toolbar die Seite auf ihre Bedürfnisse anpassen. Der ZDH rät dazu, derzeit nicht auf solche Tools zurückzugreifen. Eine rechtssichere Umsetzung der Vorschriften sei damit nach aktuellem Stand voraussichtlich nicht gewährleistet.

Ein weiterer offener Punkt sei die reine Online-Terminvergabe, auch mit

späterer Zahlung vor Ort. Obwohl einiges dafür spreche, dass das BFSG in diesem Fall gilt, rät der ZDH hier zur Vorsicht. (KW) W

E-Rechnung in der Praxis: Das sagen Betriebe

Mehr als 100 Tage gilt die Empfangspflicht bei der E-Rechnung inzwischen: Drei Betriebe berichten von ihren Erfahrungen – und ob sie schon E-Rechnungen verschicken.

Die Empfangspflicht bei der E-Rechnung gilt seit 1. Januar 2025. Für Betriebe bedeutet das: Sie müssen seither elektronische Rechnungen von anderen Unternehmen empfangen, verarbeiten und archivieren können. Wir haben bei drei Handwerksbetrieben nachgefragt, was gut läuft, wo es hakt und wie sie sich auf die Ausstellungspflicht vorbereiten, die ab dem 1. Januar 2027 auf Unternehmen in Deutschland zukommt. Hier sind die Antworten.

Wie klappt es mit der neuen E-Rechnungspflicht? Drei Handwerksbetriebe berichten, was sich seit 1. Januar 2025 geändert hat.

An den Prozessen hat sich gar nicht so viel geändert.

Petra Reupke, Büromanagerin beim SHK-Betrieb Frank Reupke

E-Rechnung: „Die Bedenken haben sich gelegt, wir wollen künftig alle Vorteile nutzen“ Wie startet das Jahr 2025 mit der E-Rechnung und können wir überhaupt arbeiten? Diese Frage hat sich Petra Reupke (Foto) Ende 2024 häufig gestellt. Nach knapp 100 Tagen E-Rechnungspflicht zieht sie ein erstes Fazit: „Meine Bedenken haben sich gelegt. An den Prozessen hat sich gar nicht so viel geändert“, sagt die Unternehmerfrau, die beim SHK-Betrieb Frank Reupke das Büro managt. Seit Jahresanfang bekommt der Handwerksbetrieb aus Garbsen häufiger Rechnungen per E-Mail und seltener per Post. In dieser Entwicklung sieht Petra Reupke klare Vorteile: „Die Rechnungen der Lieferanten sind jetzt schneller bei uns und wir können unseren Kunden schneller eine Rechnung schicken.“ Doch sie weiß auch, dass der Betrieb noch nicht alle Potenziale der E-Rechnung nutzt.

„Wir sind dabei, unsere gesamten Prozesse zu optimieren, und suchen dafür noch die richtige Software.“ Zusammen mit ihrem Mann, Gas- und Wasserinstallateurmeister Frank Reupke, hat sie sich deshalb bei der Handwerkskammer Hannover beraten lassen: „Dort haben wir zunächst geklärt, welche Anforderungen wir in unserem SHK-Betrieb haben und welche Software-Programme diese erfüllen können“, berichtet die Unternehmerfrau.

In die engere Auswahl haben es neun Programme geschafft: Jetzt wollen Petra und Frank Reupke bis zum Sommer eine Entscheidung treffen, welche Software-Lösung sie künftig nutzen wollen. Ihnen sei bewusst, dass es zwischen einzelnen Software-Lösungen große Preisunterschiede gibt. Digitalisieren wollen die beiden aber auf jeden Fall: „Wir wollen uns nicht nur auf das Pflichtprogramm beschränken“, sagt Petra Reupke.

„Kostenfreier QUBA-Reader funktioniert wunderbar“ Wenn bei Traute Meyer (Foto) Rechnungen per E-Mail eingehen, prüft die Inhaberin von Fotospektrum in Oyten immer, ob es sich um eine normale Rechnung im PDF-Format handelt oder ob es eine E-Rechnung im ZUGFeRDFormat ist. „Dafür nutze ich den kostenfreien QUBA-Reader und das funktioniert wunderbar“, berichtet sie.

Und war schon eine E-Rechnung dabei? „Bislang schickt nur unserer Steuerberater E-Rechnungen“, sagt die Fotografin. Sie arbeitet vor allem für Privatkunden, hat aber auch einige große Firmenkunden. „Von denen hat noch keiner nach einer E-Rechnung gefragt“, so Meyer. Trotzdem will sich die Unternehmerin rechtzeitig auf die Ausstellungspflicht bei der E-Rechnung vorbereiten. Sie weiß, dass sie spätestens 2027 für ihre Firmenkunden solche Rechnungen erstellen muss. „Es wäre schön, wenn es dafür auch eine kostenfreie Lösung gibt, denn die Anschaffung einer teuren Software lohnt sich für mich nicht“, sagt Meyer.

Kaufmann heißt, so hinterlegt. Auf Wunsch könne das Programm von Hottgenroth aber auch XRechnungen erstellen. „Das kam bislang nur einmal vor“, berichtet Fach. Doch das von der Behörde gewünschte XRechnungs-Profil sei mit dem Software-Programm nicht möglich gewesen. „Wir haben in dem Fall eine andere Lösung gefunden.“ Sollte der SHK-Betrieb von der Behörde einen Folgeauf-

trag erhalten, weiß Fach, dass sie sich mit den XRechnungs-Profilen beschäftigen muss. ANNA-MAJA LEUPOLD W w Sie haben noch Fragen zur E-Rechnung oder wollen von Ihren Erfahrungen mit der Umstellung auf die E-Rechnung berichten? Dann schreiben Sie an: leupold@handwerk.com

27.8. Hannover

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Rechnungsversand: „Einheitliche Regeln für alle Unternehmen wären schön“ Bei Fach Heizungsbau in Norden gehen die Rechnungen von Lieferanten noch auf verschiedensten Wegen ein: Mal sind es Papierrechnungen, mal normale PDF-Rechnungen und mal E-Rechnungen. „Jeder kocht sein eigenes Süppchen“, meint Nadine Fach (Foto), die sich im Betrieb um den Rechnungsein- und -ausgang kümmert. Sie würde sich einheitliche Regeln für alle wünschen. Denn durch den unregelmäßigen Eingang von E-Rechnungen sei es schwieriger, eine Routine im Umgang mit elektronischen Rechnungen zu finden.

Aufträge erhält der SHK-Betrieb vor allem von Privatkunden. Doch ab und zu ist das Team um Michael Fach auch für gewerbliche Kunden im Einsatz. „Inzwischen verschicken wir an Unternehmen schon E-Rechnungen, auch wenn bislang niemand explizit danach verlangt“, berichtet Fach. Doch warum macht der SHKBetrieb das? „Unser Software-Programm kann das, daher wollten wir schon loslegen, bevor die Ausstellungspflicht kommt“, meint die Unternehmerfrau.

Laut Fach versendet der SHK-Betrieb E-Rechnungen in der Regel im ZUGFeRD-Format. Das sei im Software-Programm, das

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Auch im Minijob sind Pausen notwendig

Mini hin oder her: Auch für geringfügig Beschäftigte gelten die gesetzlichen Pausenzeiten. Warum die tägliche Arbeitszeit entscheidend ist und welche Ausnahme es für Jugendliche gibt.

Wer nur einen Minijob hat, braucht doch eigentlich keine Pause, könnte man denken. Doch das ist ein Irrtum. Denn entscheidend für die Ruhepausen ist nicht die monatliche oder die wöchentliche Arbeitszeit. Es kommt auf den einzelnen Arbeitstag an, erklärt die Minijob-Zentrale in einem Blogbeitrag.

Verpflichtende Pausen und freiwillige Pausen Grundsätzlich gelten für Minijobber dieselben Pausenregelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Das heißt:

ɓ nach 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause,

ɓ nach 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause.

Diese Vorgaben sind die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Mindestpausen, so die Minijob-Zentrale. Sie dürfen weder im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden, noch können Minijobber darauf verzichten, um früher Feierabend zu machen. Die Einteilung hingegen

ist flexibel: Pausenzeiten können aufgeteilt werden, solange jede Teilpause mindestens 15 Minuten dauert.

Bei kürzeren Arbeitszeiten können Arbeitgeber mit ihren Minijobbern freiwillige Pausen vereinbaren. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Zudem können Betriebe auch längere Pausen als die Mindestzeiten anbieten, heißt es weiter.

Besondere Regelungen für Jugendliche

Auch Jugendliche unter 18 Jahren arbeiten häufiger in Minijobs. Hier gelten die strengeren Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes, das grundsätzlich Arbeitszeiten und Pausen für minderjährige

Beschäftigte festlegt, erklärt die Minijob-Zentrale.

Demnach dürfen Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Außerdem ist Wochenendarbeit nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie etwa in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft.

Auch bei den Pausen gelten Sonderregeln:

Einmal durchatmen: Pausen sind zur Erholung da.

ɓ Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten.

ɓ Bei 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit gelten mindestens 30 Minuten Pause.

Entscheidend ist nicht die monatliche oder die wöchentliche Arbeitszeit. Es kommt auf den einzelnen Arbeitstag an.

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ɓ Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 60 Minuten Pause Pflicht.

Pausen werden nicht bezahlt

Manchmal müssen Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinweisen: Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden nicht bezahlt. Dabei kommt es nicht auf gesetzlich festgelegte oder freiwillige Pausen an. Der Arbeitstag verlängert sich also um die Pausenzeit, stellt die Minijob-Zentrale klar. Auch das ist gesetzlich im Arbeitsrecht geregelt. Raucherpausen zählen übrigens ebenso wenig zur Arbeitszeit wie andere Pausen. Sie werden also weder vergütet noch besteht ein Anspruch auf Raucherpausen. Kurze Unterbrechungen, wie zum Beispiel der Gang zur Toilette, zählen jedoch zur Arbeitszeit und müssen bezahlt werden.

Dienst nach Vorschrift auf Rekordniveau

Der Gallup Index zeigt: Immer mehr Beschäftigten in Deutschland ist ihr Job gleichgültig. Doch für Arbeitgeber liegt darin auch eine Chance.

Bei den Beschäftigten in Deutschland herrscht zunehmend Gleichgültigkeit gegenüber ihrem Arbeitgeber: Mit 78 Prozent erreicht der Anteil derjenigen, die sich emotional nur wenig an ihren Betrieb gebunden fühlen und deshalb Dienst nach Vorschrift machen, einen historischen Höchststand. Das ist das zentrale Ergebnis des Gallup Engagement Index, der seit 2001 jährlich erhoben wird. Dafür wurden insgesamt 1.700 zufällig ausgewählte Arbeitnehmende ab 18 Jahren befragt.

Gleichzeitig liegt die hohe emotionale Bindung mit neun Prozent das erste Mal im einstelligen Bereich. Ebenso gesunken ist der Teil derjenigen, der schon innerlich gekündigt hat, und zwar von 19 auf 13 Prozent.

Innere Kündigung sinkt, Motivation steigt nicht „Unternehmen haben es geschafft, innere Kündigungen durch gezielte Maßnahmen zu reduzieren – aber sie haben es nicht geschafft, Motivation zu wecken und zu stärken“, kritisiert Marco Nink, bei Gallup Emea zuständig für Forschung und Analysen.

Dabei profitieren Betriebe massiv von Maßnahmen zur Mitarbeiterbindung, unterstreichen weitere Zahlen des Beratungsunternehmens.

Emotional hoch gebundene Mitarbeitende sind nicht nur weniger offen für fremde Angebote, sondern Gallup ermittelte auch ɓ 78 Prozent weniger Fehlzeiten, ɓ 63 Prozent weniger Arbeitsunfälle, ɓ 32 Prozent weniger Qualitätsmängel, ɓ 10 Prozent bessere Kundenbewertungen,

ɓ 18 Prozent höhere Produktivität (Vertriebskennzahlen), ɓ 14 Prozent höhere Produktivität (Produktionskennzahlen).

Arbeitgeber können Wechselwillige abwerben Chancen bieten sich hingegen für Arbeitgeber, die Fachkräfte suchen. So ergab die Befragung, dass nur die Hälfte der Teilnehmenden uneingeschränkt beabsichtigt, in einem Jahr noch bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber zu sein – diese „latent Suchenden“ sind offen für Angebote anderer Arbeitgeber, die ihnen bessere Arbeitsbedingungen ermöglichen. „Die vorherrschende schwach ausgeprägte emotionale Bindung trägt zur Wechselwilligkeit bei“, bestätigt Nink. (KW) W

Neue Fristen für Berichtspflichten

Das EU-Parlament hat für ein späteres Inkrafttreten der Regeln zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt. Welche Unternehmen trifft es und wie geht es weiter?

Mit insgesamt 531 Ja-Stimmen (von insgesamt 617) hat das EU-Parlament ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen.

Damit haben die Abgeordneten den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU ist.

Hintergrund: Im Februar 2025 hatte die EU-Kommission einen Plan vorgestellt, wie sie die Wirtschaft in Europa wieder auf Wachstumskurs bringen will. Zu diesem Maßnahmenpaket gehören der sogenannte „Clean Industrial Deal“ und die beiden sogenannten Omnibus-Pakete.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Welche neuen Fristen sind geplant?

Die Anwendung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie soll laut Beschluss des EU-Parlaments für folgende Unternehmen um zwei Jahre verschoben werden:

ɓ Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden: Sie müssten demnach erstmals 2028 einen Bericht über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen abgeben – und zwar für das vorangegangene Geschäftsjahr.

ɓ Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen: Sie müssten ihren Nachhaltigkeitsbericht erstmals 2029 abgeben.

Größere Unternehmen sind laut der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) bereits seit 2024 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet – mit Auskünften über ihr soziales, ökologisches und gesellschaftliches Engagement.

Entlastung bei der Berichterstattung: Was sind die nächsten Schritte?

Endgültig beschlossen ist der spätere Zeitpunkt des Inkrafttretens der Berichtspflichten noch nicht.

Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Auch das EU-Parlament hat sich dafür ausgesprochen, dass Regeln für „kleinere“ Unternehmen frühestens 2028 in Kraft treten.

Wie das EU-Parlament mitteilt, bedarf es noch der Zustimmung des Rates. Das dürfte allerdings reine Formsache sein, schließlich hat der Rat den Gesetzestext bereits am 26. März bestätigt.

Berichtspflichten: Was fordert das Handwerk?

Im Vorfeld der Abstimmung hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gefordert, dass die Verschiebung der Berichtspflichten und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette möglichst schnell verabschiedet wird.

Laut ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sind kleine und mittlere Unternehmen davon indi-

Jetzt sind die Gesetzgeber am Zug.

Holger Schwannecke, ZDH-Generalsekretär

rekt im Rahmen der Wertschöpfungskette betroffen. Sie müssten sofort das Signal bekommen, dass sie entlastet werden sollen, forderte er.

Allerdings stellte Schwannecke auch klar, dass die Verschiebung der Regeln allein nicht zielführend sei.

Auch die inhaltlichen Vereinfachungen müssten zeitnah folgen. Die EU-Kommission habe dazu mit dem ersten Omnibus-Paket gute Vorschläge auf den Tisch gelegt. „Jetzt sind die Gesetzgeber am Zug und dürfen sich nicht in langwierigen ideologischen Diskussionen verstricken“, fordert der ZDH-Generalsekretär.

Vor allem der Vorschlag, den freiwilligen KMUBerichtsstandard (VSME) als bindenden Maximal-

standard zu verankern, müsse schnell umgesetzt werden. Laut ZDH könne der VSME Betriebe unterstützen, die bereits heute Datenanfragen großer Unternehmen erhalten. Schwannecke fordert zudem, dass sich die Berichtspflichten auf die erste Zuliefererstufe (Tier 1) beschränken müssten. Darüber hinaus müsse für europäische Lieferketten die Vermutung gelten, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. „Dies würde KMU und Handwerksbetriebe wirksam entlasten, da sie häufig in rein europäische Lieferketten eingebunden sind“, so der ZDH-Generalsekretär. ANNA-MAJA LEUPOLD W

Steuerfreie Extras: Mehr Netto für’s Team

In unsicheren Zeiten helfen steuerfreie Gehaltsextras und Sachleistungen, um Ihre Mitarbeitenden zu motivieren und zu binden. 15 Extras, die sich lohnen.

Steigende Lebenshaltungskosten und eine unsichere Auftragslage stellen Arbeitgeber vor Herausforderungen. Mitarbeitende erwarten höhere Gehälter, doch Lohnerhöhungen sind in dieser Wirtschaftslage für viele Betriebe schwierig. Eine Alternative bieten steuerund sozialversicherungsfreie Gehaltsextras. Voraussetzung: Die Extras gibt es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn. Arbeitgeber im Handwerk haben dabei viele Möglichkeiten. Hier sind 15 Beispiele.

1. Sachbezüge: Gutscheine und Gutscheinkarten Eines der beliebtesten Gehaltsextras: Sie können Ihren Mitarbeitenden jeden Monat bis zu 50 Euro in Form von Gutscheinen oder Geldkarten zukommen lassen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG). Das müssen nicht nur Tankgutscheine sein. Erlaubt sind auch Gutscheine und Gutscheinkarten, die Ihre Mitarbeitenden ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen. Barzahlungen und Gutscheinkarten mit Barzahlungsfunktion sind hingegen nicht steuerfrei.

Tipp: Die 50 Euro sind eine monatliche Freigrenze, bei der das Finanzamt alle Sachzuwendungen dieser Art zusammenrechnet. Überschreiten Sie den Betrag auch nur um einen Cent, müssen Sie für die gesamte Zuwendung Lohnsteuer und Sozialabgaben zahlen.

2. Kaffee und Brötchen – im kleinen Umfang Speisen und Getränke können Sie Mitarbeitenden zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich anbieten. Dazu zählen Obst, Kekse, Mineralwasser, Tee und Kaffee. Auch eine Kombination aus Heißgetränken und unbelegten Backwaren wie Laugenbrötchen bleibt steuer- und beitragsfrei, das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Urteil vom 3. Juli 2019, Az. VI R 36/17) Tipp: Trennen Sie private und Firmeneinkäufe. Das Finanzamt akzeptiert keine gemischten Einkaufsbelege.

3. Steuerfreie Essenszuschüsse im Jahr 2025 Kantine Fehlanzeige? Kein Problem: Stattdessen können Sie Ihren Mitarbeitenden Essensgutscheine oder digitale Essensmarken anbieten. Im Jahr 2025 ist ein Zuschuss bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag steuerfrei möglich. Achten Sie dabei aber auf die Regeln für Essenszuschüsse.

4. Kinderbetreuung als Gehaltsextra Eines der wertvollsten steuerfreien Gehaltsextras: Sie können die Betreuungskosten für Kinder von Mitarbeitenden ganz oder anteilig übernehmen, solange das Kind noch nicht zur Schule geht. Der Zuschuss ist in voller Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn Sie ihn zusätzlich zum Arbeitslohn zahlen.

Für Gutscheine gilt eine monatliche Freigrenze von 50 Euro. Das Finanzamt zählt dabei alle Sachzuwendungen zusammen. Überschreiten Sie den Betrag, werden Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig.

Dem Finanzamt müssen Sie den Beitragsnachweis des Kindergartens oder die Rechnung der Tagesmutter vorlegen. Auf diesem Beleg müssen Sie die Höhe Ihres Zuschusses vermerken.

5. Kosten für Notbetreuung von Angehörigen

Als Arbeitgeber können Sie bis zu 600 Euro jährlich für die kurzfristige Notbetreuung von Kindern unter 14 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen (§ 3 Nr. 34a (b) EStG). Der Zuschuss bleibt steuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Betreuung berufsbedingt notwendig ist. Auch berufliche Gründe erkennt das Finanzamt an, zum Beispiel Überstunden oder die Teilnahme an einer Fortbildung. Für den Betriebsausgabenabzug müssen Sie die Rechnungen vorlegen.

6. Betriebliche Gesundheitsförderung

Steuerfrei können Sie bis zu 600 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem in Gesundheitsmaßnahmen investieren. Dazu zählen Angebote wie Rückenschulungen und andere Kurse, etwa für Entspannungstechniken

7,50

EURO hoch kann ein steuerfreier Zuschuss pro Arbeitstag für einen Essensgutschein sein.

oder zur Tabakentwöhnung, aber auch eine Ernährungsberatung und Grippe-Schutzimpfungen. Damit das Finanzamt die betriebliche Gesundheitsförderung anerkennt, muss der Anbieter der Gesundheitsmaßnahme die gesetzlichen Bedingungen nach § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllen. Achten Sie auf einen entsprechenden Nachweis des Anbieters.

7. Arbeitsplatzbrille Falls ein Mitarbeitender eine Arbeitsplatzbrille benötigt, können Sie die Kosten übernehmen. Steuerfrei ist diese Leistung, wenn ein Augen- oder Betriebsarzt die Sehhilfe verschreibt und die Kosten angemessen sind. Für die Brillenfassung empfehlen Steuerberater einen Preisrahmen von 200 bis höchstens 400 Euro. Bei der Wahl der Gläser ergibt sich der Maximalbetrag aus dem medizinisch Notwendigen.

8. Beiträge zur privaten Unfallversicherung Eine private Unfallversicherung hilft bei bleibenden körperlichen Schäden durch Unfälle. Sie können

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für Ihre Mitarbeitenden eine Gruppenversicherung abschließen und dafür pauschal 20 Prozent Lohnsteuer abführen. Die Prämie darf 100 Euro pro Jahr und Mitarbeitendem nicht übersteigen (§ 40b Abs. 3 EStG).

9. Betriebliche Krankenzusatzversicherung: 50 Euro pro Monat Ebenso können Sie eine betriebliche Krankenversicherung per Gruppenvertrag abschließen. Die Beiträge bleiben steuer- und sozialabgabenfrei, wenn sie 50 Euro pro Mitarbeitendem und Monat nicht überschreiten.

10. Notfallbeihilfe Bis zu 600 Euro jährlich können Sie bei Krankheit, dem Tod naher Verwandter, Naturkatastrophen und anderen Unglücksfällen auszahlen. Ob es sich um einen Notfall handelt, entscheidet das Finanzamt unter anderem anhand der Einkommensverhältnisse und des Familienstands des Arbeitnehmers (R 3.11 Abs. 2 LStR, Ausgabe 2025).

11. Steuerfreier Zuschuss zum Urlaub: Erholungsbeihilfen Sie können auch einen Zuschuss zum Erholungsurlaub spendieren. Wenn Sie ihn pauschal mit 25 Prozent versteuern, ist der Zuschuss für Ihre Mitarbeitenden steuerfrei. Auszahlen dürfen Sie pro Jahr maximal 156 Euro pro Mitarbeitendem (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG).

Tipp: Auch den Familien der Mitarbeitenden können Sie eine Erholungsbeihilfe zahlen – möglich sind pro Jahr bis zu 104 Euro für Ehegatten und 52 Euro für jedes Kind.

12. Smartphones, Tablets und Internet als steuerfreies Gehaltsextra Beliebte steuerfreie Gehaltsextras sind Smartphones, Tablets oder Notebooks. Steuerfrei ist es, wenn sie Ihre Mitarbeitenden erlauben, betriebseigene Geräte nicht nur dienstlich, sondern auch privat zu nutzen (§ 3 Abs. 45 EStG).

Sie wollen Arbeitnehmern solche Geräte ausschließlich zur privaten Nutzung überlassen? Wenn Sie die Überlassung pauschal mit 25 Prozent versteuern, bleibt die Nutzung für die Mitarbeitenden steuerund abgabenfrei (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 EStG).

13. Umzugskosten bei betrieblichem Anlass steuerfrei

Unterstützen Sie Mitarbeitende bei einem Umzug, der aus betrieblichen Gründen erfolgt, können Sie die entstehenden Kosten steuerfrei übernehmen (§ 3 Nr. 16 EStG).

14. Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen

Ein kleines Geschenk zum Geburtstag, zur Hochzeit oder zur Geburt? Wenn der Wert unter 60 Euro liegt und es sich um eine Sachzuwendung handelt, ist das für Ihre Mitarbeitenden steuerfrei. Bargeld ist hier allerdings nicht erlaubt.

15. Betriebliche Veranstaltungen Ein Sommerfest, ein Grillabend oder die Weihnachtsfeier: Wenn Sie pro Veranstaltung und Mitarbeitendem unter 110 Euro bleiben und das ganze Team einladen, ist der Betrag steuerfrei. JÖRG WIEBKING W

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Welches Wissen braucht Ihr Nachfolger wirklich?

Damit einem Handwerksbetrieb bei der Betriebsnachfolge kein wichtiges Wissen verloren geht, braucht es Augenmaß und Motivation.

In Handwerksbetrieben verlässt mit dem Inhaber viel Erfahrungswissen das Unternehmen. Gleichzeitig bringt der Nachfolger eigene Erfahrungen und Kompetenzen mit. Umso wichtiger ist es, gemeinsam herauszufinden, welches Wissen der Neue benötigt.

Unterstützung durch die Handwerkskammer nutzen

„Wenn wir eine Betriebsübergabe begleiten, berücksichtigen wir diesen Aspekt im Übergabefahrplan“, sagt Jan-Michael Hobelsberger (Foto), Nachfolgemoderator der Handwerkskammer Hannover. Er rät Betriebsinhabern davon ab, sich schon im Vorfeld zu viele Gedanken über diesen „Wissenstransfer“ zu machen. Sonst könne die Informationssammlung schnell ausufern.

„Welches Wissen wichtig ist, lässt sich kaum vorab beantworten.“ Die Nachfolgegeneration bringt oft eigene Erfahrungen und Ansätze in die Unternehmensführung ein. „Das Wissen des Altinhabers und des Nachfolgers ergänzen sich eher, als dass es eins zu eins übernommen wird“, so Hobelsberger.

Passende Methoden für den Wissenstransfer Wenn sich im Übergabeprozess konkreter Bedarf abzeichnet, kann die Handwerkskammer den Wissenstransfer mit erprobten Methoden und Werkzeugen unterstützen, ergänzt Benita von Steinaecker (Foto), Leiterin des Fachkräftezentrums der Handwerkskammer Hannover. Die „Wissensstafette“ ist zum Beispiel eine solche Methode. Sie hilft, Wissen effizient, strukturiert und möglichst vollständig weiterzugeben. Dazu finden Altinhaber und Nachfolger in moderierten

Wissen für den Nachfolger: „Alle Tipps auf Video dokumentiert“

Wenn Meister und Altgeselle fast gleichzeitig in den Ruhestand gehen: Was wird dann aus ihrem über Jahrzehnte gewachsenen Expertenwissen? Tischlermeister Hermann Kasper (Foto) aus Rhens hat eine praktische Lösung gefunden, um dieses Wissen für seinen Acht-Mann-Betrieb zu sichern: „Wir haben alle besonderen Kenntnisse und Tipps in Videos festgehalten und Diagramme zu den wichtigsten Prozessen entwickelt.“

Die Videos zeigen die richtigen Handgriffe und Einstellungen an den Maschinen und Werkzeugen. Die Diagramme beschreiben die Abläufe in den Fertigungsprozessen. Warum sie so wichtig sind für den Betrieb? Diese Kenntnisse würden „unheimlich viel Zeit in der Fertigung sparen, wenn man sie richtig vorbereitet“, sagt Kasper.

Expertenwissen „findet sich so in keinem Lehrbuch“ Aber lernen die Nachfolger so etwas nicht in der Ausbildung und auf der Meisterschule? „Was unsere Videos zeigen, findet sich so in keinem Lehrbuch. Dafür gibt es auch keine Fortbildungen, das kann man nur von Generation zu Generation weitergeben“, sagt Kasper. Deswegen habe heute jeder seiner Mitarbeitenden per Handy Zugriff auf die Aufnahmen. „Diese Videos ziehen die Jungs bei Bedarf zurate, wenn es um konkrete Aufgaben oder Probleme geht.“

Regelmäßig zum Einsatz kommen auch die Diagramme. Im DIN-A2-Format hängen sie an den Werkstattwänden. „Die Diagramme zeigen Prozesswege, von denen man im Alltag gerne mal abweicht“, sagt Kasper. Dass ein junger Geselle manchmal denkt, es ginge auch anders, sei verständlich. Doch falls es dabei mal hakt, „kann man mit einem Blick auf die Diagramme schnell erkennen, welchen Schritt jemand im Prozess übersprungen hat“. Dadurch entstehe ein großer Lerneffekt. Die jüngeren Mitarbeitenden schätzen die Erfahrungen der älteren Kollegen, berichtet Hermann Kasper. „Die Videos schauen sie sich immer mal wieder an, auch in den Pausen. Und wenn ich mit dem Altgesellen einen schwierigen Punkt an einer Treppenanlage bespreche, hören sie uns zu, um etwas zu lernen.“

Digitale Kompetenzen der nächsten Generation Umgekehrt schätzt der Unternehmer die digitalen Kompetenzen der jüngeren Kollegen: „Wir arbeiten heute überwiegend mit Tablets und kaum noch auf Papier. Das ist ihr Verdienst, da sind sie uns meilenweit voraus.“ Auch die Abrechnungen im Büro und die Nachkalkulation hätten sich dadurch verändert: „Mit papierlosen Prozessen ist ein Auftrag für den Meister wesentlich einfacher abzuschließen.“

Eine schnelle Lösung waren diese Veränderungen allerdings nicht: Fünf Jahre lang hat der Tischlermeister seinen Betrieb auf den Generationswechsel vorbereitet. In diesem Jahr ist es so weit: Im Herbst geht der Altgeselle in den Ruhestand. Und Hermann Kasper übergibt das Unternehmen an seinen Sohn. Der Handwerker ist zuversichtlich: „Unsere Nachfolger arbeiten bereits selbstständig. Wir machen jetzt bis zur Übergabe nur noch das Feintuning.“ (JW)

Foto: Tischlerei

Viele Inhaber erkennen das Wissen der Nachfolger an und sehen es auch als Chance.

Jan-Michael Hobelsberger, Nachfolgemoderator der Handwerkskammer Hannover

Gesprächen zunächst gemeinsam heraus, welche Informationen der Übernehmer wirklich benötigt und wie sie am besten dokumentiert werden.

Werkzeuge zur Visualisierung und Dokumentation von Wissen könnten Bilder, Mindmaps oder Wissenslandkarten sein, erklärt von Steinaecker. Auch FAQs, Videos, Fotos oder ein Wiki können sich dafür eignen. Wichtigstes Kriterium bei der Auswahl des Werkzeugs: „Für den Betrieb muss es machbar sein“, sagt von Steinaecker. So eigne sich zum Beispiel ein Wiki nicht für alle Betriebe als Wissenspool, da es ein paar digitale Grundlagen im Betrieb voraussetze.

Werkzeuge wie eine Wissenslandkarte helfen bei der Visualisierung. Wichtig seien aber auch die Kommunikation über dieses Wissen und seine Erprobung in der Praxis, sagt von Steinaecker. Das sei nicht anders als in der dualen Ausbildung. Wenn Altinhaber und Nachfolger bis zur Übergabe genügend Zeit gemeinsam im Betrieb verbringen, ergäbe sich beides meist automatisch.

Welches Wissen der Nachfolger vom Betriebsinhaber benötigt, sollten beide gemeinsam herausfinden.

Erfolgsfaktor: motiviertes Miteinander Nicht zuletzt hängt der Erfolg davon ab, dass beide Seiten motiviert sind. Diese Motivation sei in der Nachfolgegeneration vorhanden, berichtet Hobelsberger: „Die Übernahmeinteressierten zeigen großen Respekt und Anerkennung vor dem Werk und dem Wissen der Übergeber.“

Umgekehrt sei das im Idealfall genauso: „Viele Inhaber erkennen das Wissen der Nachfolger an und sehen es auch als Chance“, sagt Hobelsberger. Zum Beispiel seien die Digitalisierungspotenziale ein Thema, bei dem das Wissen nicht mehr exklusiv beim Inhaber liege. „Da kann die nachfolgende Generation schon sehr gut die Verantwortung übernehmen.“ JÖRG WIEBKING W

Neuer Hilux mit Hybridtechnik

Der Toyota Hilux bekommt elektrische Unterstützung: 48-Volt-Technik macht den robusten Allradler für Handwerker sparsamer. Wir haben getestet, was der Hybrid-Pick-up im Gelände leistet.

Knapp 25.000 Pick-ups wurden letztes Jahr in Deutschland zugelassen – 90 Prozent davon auf Gewerbetreibende. Ein Geschäftsbereich, den sich Toyota in Deutschland mit Ford, VW, Dodge und Isuzu teilt. Da große Dieselmotoren aber die CO₂-Flottenbilanz des Herstellers belasten, hat der Toyota Hilux jetzt ein 48-V-Mild-Hybridsystem. Dessen ElektromotorGenerator unterstützt den 150 kW/204 PS starken Diesel beim Anfahren oder Beschleunigen mit rund 12 kW/19 PS. Den Strom liefert eine Mini-Batterie, die beim Bremsen gewonnene Energie speichert. Die Hybridtechnik soll rund fünf Prozent Kraftstoff sparen und gleichzeitig ein etwas ruhigeres Fahrgefühl bringen. Erhältlich ist sie nur beim 2,8-Liter-Diesel. Kosten: ab 45.659 Euro (zzgl. USt) in der zweiten Ausstattungsstufe Comfort. Parallel bleibt der 2,8er ohne Hybridantrieb für 38.979 Euro (zzgl. USt, Basisausstattung) im Programm.

Mildhybrid im Gelände

In der Praxis fährt sich der Mildhybrid eher unspektakulär. Beim Ampelstart springt sein Motor etwas schneller an und beschleunigt sanfter, was auch an dem auf nur noch 600 U/min gesenkten Leerlauf liegt. Kurz darauf biegen wir rechts ab auf einer der vielen Schotterpisten, die sich in wildem Auf und Ab durch die spektakuläre Landschaft winden. Dort klettert der Kleinlaster völlig unbeeindruckt selbst steilste Schotterpisten mit fußballgroßen Steinbrocken hoch. Ob’s an der E-Unterstützung oder am ebenfalls neu eingeführten Offroadsystem liegt? Schwer zu sagen. Jedenfalls erleichtert das Multi Terrain Select (MTS) genannte System dem Fahrer die Arbeit. Aktiviert über einen Schalter auf der Mittelkonsole, passt es die Traktion den Fahrbedingungen an. Vorausgesetzt, der Fahrer hat sich fürs richtige der sechs Programme wie Sand, Schlamm, Schotter oder Schnee entschieden. Kombiniert wird das MTS-System mit dem bewährten Allradantrieb samt Untersetzung und Differenzialsperre, wegen dem die meisten Gewerbetreibenden einen Hilux überhaupt kaufen.

GR Sport II: Alles nur Show? Und dann gibt es da noch die Freizeitpiloten, die Kö oder Kudamm als ideales Territorium sehen und deren Mini-Trucks eher selten Schotter unter die Räder bekommen. Diese Klientel bedient Toyota mit

PROZENT der knapp 25.000 Pickup-Neuzulassungen im Vorjahr gingen an Gewerbetreibende.

dem Hilux GR Sport II. In dieser 55.100 Euro (zzgl. USt) teuren und ebenfalls 204 PS starken Ausstattungsversion macht der Pick-up optisch einen auf dicken Max, mit breiterer Spur, ausgestellten Kotflügeln und 17-Zöllern aus Alu. Doch die japanischen Techniker werden nicht müde zu erklären, dass da mehr als Show dahintersteckt. Dank verstärkter Radaufhängung, Federung und Bremsen und größerer Bodenfreiheit sei der vom Gazoo-Racing-Team beein-

Entgangene Prämie: Autohaus muss zahlen

Der Verkäufer konnte den Liefertermin für ein Elektroauto nicht halten. Da die staatliche Förderung sank, verlangte der Kunde Schadensersatz – und mehr.

Der Fall: Der Kunde eines Autohauses bestellte im Jahr 2022 ein Elektroauto und vereinbarte einen unverbindlichen Liefertermin noch im selben Jahr – zu diesem Zeitpunkt zahlte der Staat Autokäufern bei der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs noch eine Umweltprämie von 6.000 Euro. Doch das Autohaus konnte nicht liefern. 2023 setzte der Kunde daher eine

sechswöchige Frist und trat dann vom Kauf zurück. Anschließend leaste er bei einem Wettbewerber ein anderes E-Modell. Allerdings betrug die Umweltprämie nur noch 4.500 Euro. Der Kunde verlangte nun vom ersten Autohaus nicht nur die entgangene Förderung von 1.500 Euro, sondern auch die Erstattung der Leasing- und weiterer Kosten in Höhe von rund 4.000 Euro. Das Autohaus weigerte sich, zu zahlen. Schließlich sei der vereinbarte Liefertermin unverbindlich gewesen. Der Kunde klagte. Das Urteil: Das Amtsgericht München gab dem Kläger teilweise Recht. Der Kunde habe dem Autohaus eine Frist gesetzt, die mit den AGB des Autohauses vereinbar war. Deshalb hätte der Händler bis zum Ablauf der Frist liefern müssen. Der pauschale Verweis auf Lieferverzögerungen und

Produktionsengpässe beim Hersteller reiche nicht aus, so die Richter. Der Kunde habe sich ein Ersatzfahrzeug anschaffen müssen und könne die Differenz der Umweltprämie sowie weiterer zusätzlicher Kosten als Schadensersatz geltend machen. Die Leasingkosten hingegen müsse das Autohaus nicht erstatten, weil die Konditionen der Verträge nicht vergleichbar seien. Das Gericht verurteilte das Autohaus zur Zahlung von knapp 2.000 Euro. Allerdings: Am Ende ging es doch etwas günstiger. In der Berufungsverhandlung schlossen die Streitenden einen Vergleich über die Zahlung von 1.250 Euro. (KW) W

AG

München: Urteil vom 1. Februar 2024, Az. 223 C 15954/23

flusste GR Sport II „der am besten fahrende Hilux in seiner 55-jährigen Geschichte“. Tatsächlich ist ein Unterschied zum Standardmodell spürbar. Der GR Sport II fährt auf üblen Pisten einen Hauch ruhiger und ausgewogener, erlaubt im Gelände höhere Geschwindigkeiten. Womöglich grüßt da doch die Rallye Dakar, die der Toyota Hilux bereits dreimal gewonnen hat? Auch auf geteerter Piste fühlt er sich geschmeidiger und weniger nervös an.

Bewährte Technik mit Schwächen Bei aller Offroadkompetenz: Zurück auf der Straße beschleicht uns das Gefühl, dass der bereits 2015 eingeführte Wagen in die Jahre gekommen ist. Seine analogen Rundinstrumente, das Multimediasystem mit dem kleinen Bildschirm samt pixeliger Rückfahrkamera und der wie ein Fremdkörper weit aus der Mittelkonsole ragende Schalthebel wirken im Vergleich zum Ford Ranger und zu dem davon abgeleiteten VW Amarok fast schon antiquiert. Dass die Doppelkabine fast auf den Cent so viel kostet wie der vergleichbare Ford, sollte zu denken geben. Für 2026 hat Toyota aber einen komplett neuen Hilux angekündigt. Wen dann das Umweltgewissen zwickt, der kann sogar eine vollelektrische Version wählen. CLEMENS NOLL-VELTEN/SP-X W

Organ der Handwerkskammern 130. Jahrgang

Herausgeber: Schlütersche Fachmedien GmbH Ein Unternehmen der Schlüterschen Mediengruppe

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Verständlichkeit

Content Management: Torsten Hamacher, Tel. 0511 8550-2456 torsten.hamacher@schluetersche.de

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Derzeit gültige Anzeigenpreisliste: Mediadaten 2025

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Den Strom liefert eine Mini-Batterie, die beim Bremsen gewonnene Energie speichert.
In der Praxis fährt sich der Mildhybrid eher unspektakulär.
Ergonomie und Platzangebot bleiben gut.
Das Interieur wirkt mittlerweile etwas angestaubt.
Toyota macht den Hilux zum Mildhybrid.
Die hohe Geländegängigkeit
Auch
Der GR Sport II fährt auf üblen Pisten einen Hauch ruhiger und ausgewogener, erlaubt im Gelände höheres Tempo.

Kreative Torten mit Köpfchen

Zu jedem Anlass entstehen in der Konditorei von Melanie Bauer-Sonntag tolle Motivtorten. Dahinter steckt nicht nur handwerkliches Können, sondern auch jede Menge Akribie.

Jede Torte, die das Geschäft von Melanie BauerSonntag verlässt, ist nicht nur für die Kunden eine Freude. Auch die Inhaberin von Melea Cakedesign in Rastede erfüllt es mit Stolz: „Wir bedienen Emotionen – denn die bestellten Torten werden für Feiern mit positiven Anlässen bestellt. Diese Wünsche dürfen wir erfüllen – das macht Spaß“, sagt die Inhaberin der Konditorei.

Ohne Zeitplan keine gute Qualität Was die Kunden meist nicht ahnen, ist die akribische Organisation, die hinter der Produktion steckt. „Ohne eine detaillierte Wochen- und Tagesplanung würde es hier nicht rundlaufen“, betont Bauer-Sonntag.

Die größten Herausforderungen bei der Tortenherstellung seien die kurze Haltbarkeit der Lebensmittel und die Kühlkapazitäten. Zudem sollen die „Kunstwerke“ nicht nur gut aussehen und gut schmecken. „Die Torten sollen auch an den Tagen nach der Übergabe noch haltbar und schmackhaft sein“, erläutert sie ihren Anspruch. Daher regele ihr Wochenplan genau, wann beispielsweise Böden gebacken werden, wie viel Vorlauf die Herstellung der Füllungen braucht oder wie viel Zeit in die Dekoration fließt. Besonders zu großen Anlässen wie Ostern oder zur Konfirmations- und Einschulungszeit sei Akribie und Disziplin gefordert – auch bei der Terminierung der Abholzeiten.

W NAMEN UND NACHRICHTEN

Teamwork: Jeder darf seine Stärken entfalten Damit jeder Handgriff sitzt, sind alle aus dem siebenköpfigen Team bei der Wochenbesprechung dabei. Dort werden Aufträge erläutert, Aufgaben verteilt und Ziele festgesetzt. „Nicht jeder kann alles gleich gut.

Deshalb setzen wir die Mitarbeitenden so ein, dass sie ihre Stärken entfalten können“, erklärt BauerSonntag. Das trage zu einem guten Endergebnis und

Innovationen

Die Liebe für Zahlen ist von Vorteil.
Melanie BauerSonntag, Inhaberin

forderten ihr viel ab. Somit erledigt die angestellte Meisterin wichtige Aufgaben in der Betriebsführung. „Den Teamgedanken leben wir beide, da sind wir von Beginn an auf einer Wellenlänge“, berichtet die 45-Jährige.

Selbstständigkeit und Selbstverwirklichung Die Idee für ihre Selbstständigkeit sei eine Eingebung gewesen: „Ich hatte das Gefühl, nach knapp 20 Jahren als Angestellte etwas in meinem Leben ändern zu müssen. Mir war bewusst, dass ich aus einem sicheren Arbeitsverhältnis ins Risiko gehe“, sagt die Unternehmerin, die sich vor gut zweieinhalb Jahren selbstständig gemacht hat.

Ausreichend berufliche Erfahrung hatte sie gesammelt, vor allem im Controlling und der Buchhaltung. Die Leidenschaft für schöne Torten sei aus ihrem privaten Kontext heraus gewachsen. „Erst habe ich für meine Jungs gebacken, dann für Freunde“, erinnert sie sich. Später habe sie begonnen, nach den Vormittagen in der Buchhaltung in einer Bäckerei Torten zu dekorieren. Das habe sie so erfüllt, dass sie ihr Hobby zum Beruf machen wollte. Heute schaut Melanie Bauer-Sonntag zufrieden und dankbar darauf zurück, was sie erreicht hat. Nicht viele Betriebe würden die ersten Jahre gut überstehen. „Wir sind zu zweit in einer Zeit gestartet, in der die Lebensmittel- und Energiepreise stiegen –leicht war das nicht“, betont sie.

Mit vielen Ideen in die Zukunft Fertig sei der Aufbau des Betriebs noch lange nicht. „Wir wachsen Stück für Stück und entwickeln uns jeden Tag weiter.“ An Ideen fehlt es der Inhaberin nicht: Das Geschäft im Zentrum von Rastede bietet auch einen Tresenverkauf mit Gebäck an. Zudem würde Melanie Bauer-Sonntag gern mit einigen Produkten in den Online-Versand einsteigen. Doch bis das soweit ist, seien noch einige Details zu planen. Daher konzentriert sie sich derzeit auf das Hauptgeschäft mit den Torten und bereitet sich auf die nächsten Kunden vor, die ihre „Kunstwerke“, wie sie sie nennt, entgegennehmen können. MARTINA JAHN W zur Zufriedenheit jedes Einzelnen bei. Zudem werde das Teamgefühl so gestärkt. Damit die gelernte Groß- und Außenhandelskauffrau genug Zeit für Kundengespräche und administrative Aufgaben hat, hat sie Konditormeisterin Lea Hau die Betriebsleitung übertragen. „Das verteilt die Verantwortung auf mehrere Schultern“, betont die Mutter zweier Söhne. Denn bürokratische Vorgaben, Dokumentationen und schriftliche Korrespondenzen

Bald Handwerksministerpräsident? Was braucht der Wohnungsbau in Niedersachsen jetzt? Diese Frage diskutierten die Teilnehmer des WirtschaftsDienst Forums Ende April in der Handwerkskammer Hannover mit dem noch amtierenden niedersächsischen

Wirtschaftsminister Olaf Lies (Foto). HWK-Hauptgeschäftsführer Peter Karst dankte dem Politiker, der auch als „Handwerksminister“ gilt, für die gute Zusammenarbeit. Lies versprach, dass er bei der anstehenden Wahl zum Niedersächsischen Ministerpräsidenten am 20. Mai dafür antreten werde, künftig auch ein „Handwerksministerpräsident“ zu sein. (AML)

Außenwirtschaftspreis verliehen

In der Kategorie „Kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU) ging der Preis an die Bornemann Gewindetechnik GmbH & Co. KG aus Delligsen. Der Betrieb produziert komplexe Gewinde, die extremen Bedingungen – beispielsweise im Offshore-Bereich und der Medizintechnik – standhalten. Nominiert waren in dieser Kategorie auch die Urban GmbH & Co. KG aus Hude und die Herzog GmbH aus Oldenburg. In der Kategorie „Großunternehmen“ (GU) gewann Sennheiser electronics SE & Co. KG aus der Wedemark. Weltbekannt sind die Mikrofon- und Monitorsysteme, die Konferenz- und Informationstechnik sowie Kopfhörer und Streaming-Technologien des Unternehmens. „Mit dem Preis machen wir auf das großartige unternehmerische Engagement über Ländergrenzen hinweg aufmerksam“, sagte Olaf Lies bei der Preisverleihung. (JA)

gesucht!

Für den Innovationspreis Niedersachsen 2025 können sich Betriebe bewerben, die eine Technologie mit Transformationspotenzial für das niedersächsische Wirtschafts- und Innovationssystem entwickelt haben. Projekte der Kategorie „Schlüsseltechnologien“ werden unter anderem nach den Kriterien branchenübergreifende Strahlkraft, Leuchtturmpotenzial und Innovationsgehalt bewertet. In der Kategorie „Wissens- und Technologietransfer“ geht es vor allem um den Beitrag zur zukünftigen ökonomischen Wertschöpfung des Unternehmens und das Wertschöpfungspotenzial. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 30. Juni. Die Sieger jeder Kategorie gewinnen ein Preisgeld von 20.000 Euro. Infos unter: innovationspreis.nds.de

Preis für Vorreiter im Klimaschutz

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WEIL KI NICHT ALLES KANN.

Bürokratie raubt kleinen und mittleren Betrieben nicht nur Nerven – sondern auch Zeit! OFFICEZAUBER schafft Freiräume, damit Unternehmer sich auf das Wesentliche konzentrieren können.

Andrea Paech, Inhaberin von OFFICEZAUBER, hat im Laufe ihres Berufslebens immer wieder festgestellt: „Wesentlich“ ist nicht immer das Gleiche wie „wichtig“ – zumindest nicht im unternehmerischen Alltag. Für sie ist klar: „Wesentlich ist das Kerngeschäft eines Unternehmens - das, was erdacht, organisiert, gebaut oder gekocht wird. Hierauf sollten die gesamte Aufmerksamkeit und das Herzblut liegen. Nur so entsteht echter unternehmerischer Erfolg.“

pelt sich – aber für Personalgewinnung, Buchhaltung oder den Steuerberatertermin bleibt einfach keine Zeit.“ Was fehlt, ist das „Wichtige“: eine verlässliche, strukturierte Verwaltungsbasis.

„Wir entlasten unsere Kunden gezielt, damit sie sich mit voller Kraft auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können“, so Andrea Paech. „Und nicht selten sparen wir für sie dabei auch noch bares Geld ein.“ W

Mehr Informationen: www.officezauber.de hello@officezauber.de

Doch das allein genügt oft nicht. Hinter den Kulissen summieren sich tagtäglich unzählige administrative und organisatorische Aufgaben – oft so viele, dass man kaum weiß, wo man anfangen soll.

„Es ist der Klassiker“, sagt Andrea Paech. „Die Auftragslage ist gut, die Arbeit sta-

Zimmermeister: Meyer folgt Hoffmeister Nach 18 Jahren an der Spitze von Holzbau Deutschland –Verband Niedersächsischer Zimmermeister übergibt Karl Hoffmeister aus Lamspringe sein Amt an Andreas Meyer (Foto). Der Zimmerer und Holzbauunternehmer aus Bruchhausen-Vilsen wurde auf der Mitgliederversammlung im April gewählt. Er will mit frischen Impulsen die Zukunft des Verbandes mitgestalten. Karl Hoffmeister wurde für sein Engagement für das niedersächsische Zimmererhandwerk ausgezeichnet und zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes ernannt. In seiner Amtszeit habe er die Neuausrichtung des Holzbaus in Niedersachsen geprägt. (JA)

Foto: Kevin Münkel Foto: BVN

Das Niedersächsische Umweltministerium sucht in diesem Jahr wieder Unternehmen, die mit ihren innovativen Produkten, Entwicklungen und Dienstleistungen eine Vorreiterrolle für mehr Klimaschutz und Nachhaltigkeit einnehmen. Teilnehmen können gewerblich tätige Unternehmen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben. Der Preis ist mit 10.000 Euro dotiert und wird von der Niedersachsen Allianz für Nachhaltigkeit durchgeführt. „Niedersachsen ist Vorreiter beim Klimaschutz, nicht nur bei den erneuerbaren Energien und grünem Wasserstoff, sondern auch mit vielen innovativen Unternehmen“, sagt der niedersächsische Umweltminister, Christian Meyer. Er freue sich, dass immer mehr Betriebe mit ihren Ideen eine klimafreundliche Zukunft voranbringen. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2025. Infos unter www.klimainnovationspreis.de

Das Team von OFFICEZAUBER mit Sitz in Hannover Misburg betreut bundesweit kleine und mittelständische Unternehmen aus verschiedensten Branchen – u. a. Gastronomie, Logistik, Event, Kosmetik und dem Baugewerbe. Als flexibler Allrounder übernimmt das Team – je nach Bedarf seiner Kunden – alle möglichen administrativen und organisatorischen Themen: von allgemeiner Verwaltung über Personalwesen, Behördenkommunikation oder Lieferantenmanagement bis hin zur Buchhaltungsvorbereitung oder auf Wunsch sogar Eventmanagement.

Im Betrieb von Melanie Bauer-Sonntag entstehen „Kunstwerke“ - Torten für die Sinne also.

Regionales

Kirsten Höxter, Projektmitarbeiterin mehrWERT Fachkräfteempowerment für die Region

Frau Höxter, mit welchen konkreten Herausforderungen wenden sich Betriebe im Rahmen von mehrWERT an Sie?

Höxter: Es sind kleine und mittlere Betriebe mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen. Es klappt nicht in der Kommunikation mit den Mitarbeitenden, Aufgaben und Zuständigkeiten sind nicht klar, es gibt den Wunsch nach Übernahme von mehr Verantwortung und Unterstützung – das sind alles Anlässe für eine Kontaktaufnahme. Manchmal reicht schon ein Gespräch mit praxisnahen Tipps, wir bieten aber auch weiterführende Begleitung an, z. B. in Form von passgenauen Workshops in den Betrieben.

Ein wichtiger Baustein von mehrWERT ist die sogenannte Kümmernden-Qualifizierung. Was verbirgt sich dahinter?

Mit dieser kostenfreien Qualifizierung bilden wir eine Person oder ein kleines Team zu Kümmernden in den Betrieben aus. Sie machen sich fit in Sachen Führung, Kommunikation und Personal, Bildungsmanagement sowie Gesundes Unternehmen und verankern so Weiterbildung und Personalentwicklung als strategischen Faktor im Unternehmen. Darüber hinaus spielt der Erfahrungsaustausch untereinander eine wichtige Rolle: Kümmernde vernetzen sich, um mit- und voneinander zu lernen.

Ihr wichtigster Tipp: Wie gelingt es Fachkräfte langfristig an sich zu binden?

Um sich von den Mitbewerbern abzuheben, ist es das A und O die Arbeitgeberattraktivität nach außen und nach innen zu stärken. Um bei den eigenen Mitarbeitenden zu punkten, statten wir die Betriebe mit nötigen Werkzeugen aus, um eigenverantwortlich individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen. Bei allen Schritten stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt: Kirsten Höxter, Tel. 05131 99 10 -113, Mail hoexter@hwk-psg.de

W WEITERBILDUNG

KI im Handwerk

Wir laden Sie herzlich ein zu unserer praxisorientierten Veranstaltung „KI im Handwerk – Chancen nutzen, Zeit sparen!“. Entdecken Sie, wie Sie durch KI-Chatbots den Arbeitsalltag im Handwerk revolutionieren und Ihre Arbeit effizienter gestalten. Im Workshop erfahren Sie die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von KI sowie wie Sie die perfekten Berichte in Sekunden durch KI-Formulare erstellen können.

Für den Workshop sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich – bitte bringen Sie Ihren Laptop mit. Die Teilnahme an dieser Präsenzveranstaltung ist kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung bis zum 4. Juni 2025.

Termin: 11.06.2025, 14 bis 17 Uhr, Campus Handwerk, Seeweg 4, 30827 Garbsen

Kontakt und Anmeldung: Uwe Brehl, Tel. 0511 34859 525, Mail behl@hwk-hannover.de

Zukunft sichern mit mehrWERT

Weiterbildung und Arbeitgeberattraktivität als Schlüssel zum Erfolg: Christopher und Anna-Lena Zippel nutzen dafür das mehrWERT-Angebot.

Wir feiern Handwerk!

Handwerkammer Hannover feiert zum 125-jährigen Jubiläum Betriebe, Beschäftigte und das Ehrenamt.

Im April 1900 gegründet, feiert die Handwerksammer Hannover in diesem Jahr ihren 125. Geburtstag. Zu diesem Jubiläum will sie sich aber nicht selber feiern, sondern ihre Betriebe und deren Beschäftigte in den Fokus rücken. Es gibt viele spannende Geschichten zu erzählen, die die Vielfalt, die Tradition und die Innovationsfreude im Handwerk dokumentieren. Herausragende Unternehmensportraits, vorbildliche Ehrenamtsträger, engagierte Beschäftigte im Handwerk finden Sie das ganze Jahr über auf der Website der Handwerksammer Hannover sowie auf den Social Media Kanälen Instagram und Facebook unter dem Hashtag #wirfeiernhandwerk.

Auch prominente Persönlichkeiten aus dem Kammerbezirk Hannover, wie u.a. der kommende Ministerpräsident Olaf Lies, kommen zu Wort und

Und weil machen sich lohnt, sind wir überzeugt davon, dass Sie in betriebliche Weiterbildung investieren sollten! Denn es ist ein oft unterschätztes Instru-ment gegen den Fachkräftemangel und den Know-how-Verlust im Betrieb.

Also: Einfach mal los! Wir von regioLab+ unterstützen Sie dabei, Ihre vorhandenen Ressourcen zu nutzen und individuelle Weiterbildungsstrategien zu entwickeln. Lassen Sie’s uns gemeinsam angehen und richtig machen!

Das regioLab+ ist Ihr Weiterbildungsbegleiter in der Region Hannover. Mehr unter: wirtschaftsfoerderung-hannover.de/regiolab

Als Christopher Zippel vor fünf Jahren die Nachfolge seines Vaters aus gesundheitlichen Gründen früher als geplant antrat, bedeutete das eine echte Herausforderung. „Ich musste ins kalte Wasser springen – eigentlich wollten wir noch ein paar Jahre warten“, erinnert er sich. Gemeinsam mit seiner Frau Anna-Lena stellte er sich der Aufgabe, den Betrieb nicht nur fortzuführen, sondern aktiv zukunftsfähig zu machen.

Ein zentraler Baustein dabei: Die gezielte Weiterentwicklung der Mitarbeitenden. Unterstützung erhalten die Zippels vom Projekt mehrWERT-Fachkräfteempowerment für die Region, einem Angebot der Handwerkskammer Hannover Projekt- und Servicegesellschaft mbH (PSG).

Projekt mehrWERT

ERFOLGSFAKTOREN

1 Empowerment - Das Unternehmen von innen heraus stärken

2 Kümmerer-Qualifizierung - Mitarbeitende zu Zukunftsgestaltern machen.

3 Vernetzung - Vom Austausch mit Gleichgesinnten profitieren.

Infos/Termine: www.mehrwertweiterbildung.de

Das Angebot ist durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die EU über den ESF Plus-Fonds gefördert. Die REK Weserbergland+ und die Landkreise Diepholz, Vechta und Cloppenburg kofinanzieren das Vorhaben.

„Weiterbildung spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, Unternehmen dauerhaft innovativ und attraktiv für Fachkräfte zu machen. Das Angebot „mehrWERT“ steht kleinen und mittleren Unternehmen beim Weiterbildungsmanagement kostenfrei zur Seite“, erläutert Kirsten Höxter, die das Projekt in den Landkreisen Nienburg/Weser, Schaumburg und Hameln-Pyrmont betreut.

Als attraktiver Arbeitgeber Fachkräfte gewinnen „Auch wir spüren den Fachkräftemangel. Umso wichtiger ist es, unsere Arbeitgebermarke zu stärken – nach innen und außen. Nur so bleiben wir attraktiv für Auszubildende und Fachkräfte“, erklärt Christopher Zippel.

Das mehrWERT-Team analysiert zunächst den Betrieb. Es identifiziert Entwicklungspotentiale und ermittelt gemeinsam mit den Mitarbeitenden Qualifizierungsbedarfe. Im Fokus stehen dabei sowohl fachliche Fortbildungen als auch Themen wie Kommunikation, Führung und Prozessoptimierung.

„Unser Handwerk ist innovativ – und das soll auch unsere betriebliche Weiterentwicklung sein. Wir wollen Weiterbildung jetzt systematisch denken und nachhaltig umsetzen“, betont Zippel. Die Personalentwicklung ist auch seiner Frau ein großes Anliegen. In dem mehrWERT-Qualifizierungsprogramm zur Kümmernden sieht Anna-Lena die Chance wichtige Impulse zu erhalten. Dort erwarten sie praxisnahe Workshops und Seminare zu Kommunikation, Personal, gesundem Unternehmen und Bildungsmanagement.

Ein weiterer Mehrwert: die regionale Vernetzung. „Der Austausch mit anderen Betrieben bringt neue Ideen, motiviert und zeigt, dass viele vor ähnlichen Herausforderungen stehen“, erklärt Kirsten Höxter von mehrWERT. „Wer Fachkräfte binden und die eigene Zukunft sichern will, muss in die Menschen investieren. Weiterbildung ist dabei mehr als ein Bonus – sie ist der Schlüssel zu einem resilienten Unternehmen.“ CHRISTINE SEEGER W Sie möchten vom Projekt mehrWERT profitieren und jemanden zum Kümmernden qualifizieren?: Dann wenden Sie sich per Mail an mehrwert@hwk-psg.de.

Noch Wirtschaftsminister: Olaf Lies verrät unter anderem seinen Traumhandwerksberuf in „3 Fragen - 1 Wunsch“.

beantworten die Frage nach ihren Erfahrungen mit Handwerk und Kammer – und ihrem Handwerks-Traumberuf in der Kurz-Video-Reihe „3 Fragen – 1 Wunsch“. (VE) W

Weitere Videos und Geschichten unter: www.hwk-hannover.de/wirfeiernhandwerk

Scheffen

Foto: Henning

Workshop: Inklusion als Erfolgsfaktor

Wie Sie in Ihrem Betrieb Inklusion erfolgreich gestalten und von vielfältigen Teams profitieren können, steht im Mittelpunkt eines ganztägigen Workshops am 20. Mai 2025 der Region Hannover.

Weitere Informationen zur Teilnahme finden Sie hier: www.wirtschaftsfoerderung-hannover.de

Wer sich mit dem Thema Inklusion in der Ausbildung beschäftigen möchte, findet in der Workshop-Reihe „Ausbildung zur Chefsache machen“ der Handwerkskammer Hannover eine ideale Gelegenheit zur Weiterbildung. Im Workshop „Inklusion in der Ausbildung“ erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Inklusion es gibt – und wie Sie diese erfolgreich in der Praxis umsetzen können.

Online-Termin: 5. Juni 2025, 9 bis 10.30 Uhr Anmeldung: Bettina Wolf-Moritz, Tel. 0511 3 48 59472, Mail wolf-moritz@hwk-hannover.de

Christopher und Anna-Lena Zippel wollen ihren Betrieb gemeinsam mit ihrem Team weiterentwickeln. Ein Baustein ist dabei die Kümmernden-Qualifizierung.

Lastenräder statt Lieferwagen

Tobias Heidrichs Konzept beweist: Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Erfolg schließen sich nicht aus.

Als Tobias Heidrich im Jahr 2020 vergeblich nach einem Transporter suchte, ahnte er nicht, dass er damit den Grundstein für ein einzigartiges Konzept legen würde. Was als Notlösung begann, ist heute das Markenzeichen der Tischlerei Heidrich: Der Betrieb setzt konsequent auf Lastenräder. Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung sind hier keine Schlagworte, sondern gelebte Praxis. Mit einem innovativen Mobilitätskonzept und einem engagierten Team hat sich die Tischlerei als moderner und zukunftsorientierter Handwerksbetrieb in Hannover etabliert. Tobias Heidrich wagte 2019 den Schritt in die Selbstständigkeit. Heute beschäftigt sein Betrieb fünf Mitarbeitende, darunter zwei Auszubildende und einen Inklusionsmitarbeiter.

Mobilität neu gedacht

Während der Corona-Pandemie wollte Tobias Heidrich einen Transporter für sein wachsendes Unternehmen kaufen, doch lange Lieferzeiten und hohe Preise standen im Weg. „Dann stieß ich auf die BAFA-Förderung für E-Lastenräder und dachte: Warum nicht?“ Aus dieser Notlösung wurde ein Erfolgsmodell. Heute nutzt die Tischlerei sechs Lastenräder und fünf Anhänger für den Transport von Werkzeugen und Materialien. „Ich bin kein Autogegner, aber warum sollte ich im Stadtverkehr stehen, wenn ich mit dem Rad schneller und umweltfreundlicher bin?“ Für große Aufträge wie Küchen oder Kleiderschränke wird gelegentlich ein Transporter von einer befreundeten Tischlerei angemietet. Natürlich gibt es bei der Nutzung der Lastenräder auch Herausforderungen: „Ladungssicherung kostet Zeit, und wir sind wetterabhängig. Aber durch gute Kommunikation mit unseren Kundinnen und Kunden

im Vorfeld, stoßen wir dabei auf vollstes Verständnis.“ Durch clevere Transportlösungen wie speziell angepasste Anhänger und vorkonfigurierte Werkzeugboxen konnte das Team bereits eine Zeitersparnis von 50 Prozent erzielen.

Nachhaltigkeit als Unternehmensprinzip

Nachhaltigkeit und ressourcenschonendes Arbeiten sind für Tobias Heidrich nicht nur Schlagworte, sondern eine Herzensangelegenheit. Neben den E-Lastenrädern setzt er auf weitere Maßnahmen, um Ressourcen optimal zu nutzen. „Viele werfen Holzreste einfach weg – für uns ist das keine Option!“

In seiner Tischlerei wird jedes Material durch ein durchdachtes Lagersystem weiterverarbeitet. „Das spart nicht nur Ressourcen, sondern auch Geld.“ Das Ergebnis: Der betriebseigene Müllcontainer wird nur

Gesellen als Ausbilder

Nächster zweitägiger Workshop findet im Herbst statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

„Nicht immer nur in Hierarchien denken“, „Azubis sollten besser betreut werden, nicht nur, wenn es Probleme gibt“, „sich interessieren und verstehen, wie sie ticken“ - so lauten einige Rückmeldungen von Gesellinnen und Gesellen, die am Workshop „Gesellen als Ausbilder: Qualifizierte GesellenFähige Azubis!“ in der Handwerkskammer Hannover bereits teilgenommen haben.

In der Werkstatt, auf Baustellen und bei der Auftragsabwicklung sind Gesellinnen und Gesellen meist direkte Ansprechpartner für Auszubildende.

Über deren Entwicklung sprechen sie mit den Chefs und leisten so wichtige Arbeit im Ausbildungsalltag, häufig ohne gezielt dafür geschult zu sein.

„Um Gesellinnen und Gesellen für diese wichtigen Aufgaben das richtige Werkzeug zu geben, bieten wir einen

praxisorientierten Workshop an. In zwei aufeinander folgenden Modulen besprechen wir wichtige Themen rund um die Ausbildung. Die Gesellinnen und Gesellen erfahren, wie sie Auszubildende gezielt unterstützen, damit diese zunehmend selbständiger lernen und arbeiten“, erzählt Christian Bunzel von der Handwerkskammer Hannover. Wenn Sie auch Ihre Gesellinnen und Gesellen zu Ausbilderinnen und Ausbildern weiterentwickeln möchten, können Sie sie gerne für den nächsten Workshop im Herbst anmelden. (VE)

Termin: 11. September 2025 und 09. Oktober 2025, jeweils von 9 Uhr bis 16 Uhr in der Handwerkskammer Hannover

Kontakt und Anmeldung: Christian Bunzel, Mail bunzel@hwk-hannover.de

Heiß auf Handwerk!

Gunter Stegemann, Betriebsberater

Herr Stegemann, wenn ein Betrieb heutzutage über ein zukunftsgerichtetes Mobilitätskonzept nachdenkt, welche Aspekte sollte er dabei berücksichtigen?

Warum soll ich im Stau stehen, wenn es auch anders geht?

Augen zu: Vetrauensübung mit verbundenen Augen beim Gesellen-Workshop.

Malermeister Marco Ludwig hat keine Nachwuchsprobleme. In einem neuen Video erzählt er, wie Kunden und Jugendliche auf ihn aufmerksam werden.

Geflochtene Basttapete mit integrierter Wandheizung, edle Tapeten mit großen, floralen Motiven, außergewöhnliche Spachteltechniken und Strukturputze, robuste Designböden und fugenloses Badezimmer, wer dazu eine Anregung oder ein Angebot benötigt, der sollte in den Showroom von Marco Ludwig nach Barnstorf fahren.

2006 hat er sich dort als Ein-Mann-Betrieb selbständig gemacht und beschäftigt heute acht Mitarbeitende. Sowohl Azubis und Fachkräfte als auch Kunden aus Oldenburg, Osnabrück und Bremen zu finden – das ist für den 42-jährigen Malermeister kein Problem. Besser gesagt, sie finden ihn - auf Instagram, wo er mit seinem authentischen Auftritt mehr als 37.000 Follower hat.

Wie er das geschafft hat und warum er dort präsent ist, was das Malerhandwerk alles zu bieten und er in Zukunft noch vor hat, das erzählt er im neuen Heiß-auf-Handwerk-Video. (SEE) W

Erfolgreich

zweimal im Monat geleert.

Ein starkes Team als Erfolgsfaktor

„Ohne ein starkes Team wäre das alles nicht möglich“, sagt Tobias Heidrich. In seiner Tischlerei gibt es flache Hierarchien – Entscheidungen werden gemeinsam getroffen. „Diese Kultur der Mitbestimmung sorgt nicht nur für eine hohe Motivation, sondern auch für ein richtig gutes Arbeitsklima.“

„Manchmal muss man einfach ins kalte Wasser springen“, sagt Heidrich. „Aber wenn man an seine Idee glaubt, sie lebt und weiterentwickelt, kann daraus etwas richtig Großes entstehen.“ Seine Tischlerei ist der beste Beweis dafür: Ein Betrieb, der mit Innovation, Teamgeist und einem klaren Wertekompass zeigt, wie modernes Handwerk funktioniert. ANN-KATRIN ARNDT W

„Es sollten alle großen betrieblich notwendigen Mobilitätsbereiche erfasst und analysiert werden, wie der Fuhrpark, die Mitarbeitermobilität, die Logistik oder die vorhandene Infrastruktur. Wichtig dabei ist nicht nur der Ist-Zustand, sondern vielmehr eine Prognose für die Zukunft zu machen. Wie sieht die betriebliche Mobilität in drei, fünf oder zehn Jahren aus? Einzelne Teilbereiche zu betrachten, z. B. den Fuhrpark, kann auch sinnvoll sein, um mehr in die Tiefe zu gehen. Bei einer Beratung schaue ich gemeinsam mit dem Betrieb die jeweilige Anforderung, den Bedarf und die Notwendigkeiten genau an, um bestmögliche Mobilitätslösungen zu erzielen. Und selbstverständlich informiere ich über die aktuellen Fördermöglichkeiten insbesondere für E-Mobilität.“

Kontakt:

Gunter Stegemann, Tel. 0511 3 48 59 - 485, Mail stegemann@hwk-hannover.de

Ein Betrieb, der mit Innovation, Teamgeist und einem klaren Wertekompass zeigt, wie modernes Handwerk funktioniert: Die Tischlerei Heidrich.

Ein Eis für ein Lächeln

Vor fünf Jahren hat sich Julian Rakowski den Wunsch vom eigenen Eislabor erfüllt. Die Arbeit in der Manufaktur und die Reaktionen der kleinen und großen Kunden sind sein Antrieb.

Sonnig ist es an diesem Vormittag noch nicht in Hannovers Mitte – doch in Julians Eismanufaktur Birne und Beere werden schon die zwölf runden Eisschalen in den Tresen eingesetzt. Neben klassischen Sorten wie Schokolade und Stracciatella stehen heute auch Mohn- und Zimtschneckeneis sowie Eis aus Apfel- und Birnenmus auf dem Programm. Alle sind mit einem luftdichten Deckel versehen. „Eis mag keinen Sauerstoff, so bleibt es länger frisch und schmackhaft“, erklärt Julian Rakowski, Inhaber der Manufaktur. Vor dem Laden stehen Holztische und -bänke, mit Blumentöpfen dekoriert. Drinnen in der Eisküche ist Eiskoch Pino am Werk und stellt die Basismischungen für die Eissorten her. Ein lautes Geräusch dringt bis in den Verkaufsraum vor – das kommt von dem übergroßen Stabmixer, der in Eimern portioniert Milch, Zucker, Vanillemark und andere Zutaten vermengt. Das flüssige Gemisch kommt später in die Eismaschine, in der nebenan gerade veganes Vanilleeis gefroren wird.

Eis ohne Fertigmischungen und chemische Zusätze

Jedes Jahr im April beginnt die Eissaison. In diesem Jahr ist der April ein besonderer Monat für den Gründer und Inhaber von Birne und Beere: Er feiert den fünften Geburtstag seiner Eismanufaktur. Und nicht nur den: Das Jubiläum verknüpft er mit der Eröffnung der zweiten Eis-Filiale in der Südstadt. Was sein Eis ausmacht? Es kommt ohne typische fertige Eiszutaten aus. „Das war mir für mein eigenes Eislabor und meine Geschäftsidee unheimlich wichtig“, sagt Rakowski. Seine Vision von seinem Unternehmen beschreibt er so: „Ich möchte ein ehrliches Produkt zu einem ehrlichen und fairen Preis verkaufen.“ Wichtig sei ihm auch, bewusst mit der Umwelt umzugehen und möglichst emissionsarm zu arbeiten. Der gelernte Hotelfachmann hat in den Jahren vor der Gründung in einer Konditorei und einem Eisladen in Hannover Erfahrungen im Catering und Eismachen gesammelt. Als er mit dem Eislabor in der Calenberger Straße startete, gab es noch keinen Tresenverkauf. Das Eis verkaufte er in der Corona-Zeit per Eisfahrrad an verschiedenen Orten in der Stadt. Kunden konnten ihn per GPS tracken. Mittlerweile hat der Betrieb drei dieser Räder: Aktuell werden sie zum großen Teil für private Events oder von Catering-Unternehmen für Firmenveranstaltungen gebucht, bestückt mit Eis und Verkäufer. Aber auch bei verschiedenen Veranstaltungen in Hannover und Umgebung wie Gartenfesten oder dem Maschseefest ist das Team von Julian Rakowski mit dem mobilen Eisverkauf präsent. Regionale Produkte und echtes Handwerk Rakowski und Eiskoch Pino verwenden fast ausschließlich regionale Zutaten. Dafür hat der Unternehmer regionale Lieferanten, beispielsweise für Milch, Sahne, Eier, Obst oder Mohn, sorgfältig ausgewählt.

W VIER FRAGEN AN

Patrick Meyer

FIRMENNAME Gebrüder Meyer GbR

WEBSEITE www.gebrueder-meyer-gbr.de

ORT Heudeber / Nordharz

GEWERK Dachdecker

MITARBEITERZAHL 3

FUNKTION Inhaber

Einige Sorten gibt es auch in Vorratsboxen zum Mitnehmen.

Zwölf Eissorten gibt es zur Auswahl, sie wechseln täglich oder wöchentlich – und auch saisonal. Im Mai beginnt die Rhabarbersaison.

„Die einzigen Zutaten, die von Übersee kommen, sind Schokolade, Vanilleschoten oder Gewürze“, sagt Rakowski. Denn ohne Schoko- und Vanilleeis wäre ein Eisladen kein richtiger Eisladen, ist der Inhaber überzeugt.

Für jede Eislinie, wie der Eis-Experte sie nennt, wird bei Birne und Beere eine eigene Grundmischung hergestellt. Sie setzt sich zusammen aus etwa 65 Prozent flüssigen und 35 Prozent trockenen Zutaten. Das sei zwar aufwendiger, aber die Sorten seien am Ende nicht übersüßt und er könne die Zutaten bewusst dosieren. „Ich möchte die Eisherstellung wieder zu einem Handwerk machen – weg von der Masse und den Convenience-Produkten“, betont Rakowski. Deshalb legt er auf seiner Website auch alle Zutaten offen und erklärt, wie jede Sorte entsteht.

Für seine Lieblingssorte, Streuselkucheneis mit Erdbeeren, werden der Grundmischung separat gebackene knusprige Streusel per Hand untergehoben. Die

1. Was sind Ihre Pluspunkte als Arbeitgeber? Pünktliche Bezahlung, ein ehrlicher Umgang und Verständnis für familiäre Belange sind mir besonders wichtig.

2. Wie rekrutieren Sie Nachwuchskräfte für Ihren Betrieb? Wir bieten Schülerpraktika an. Dazu arbeiten wir mit Schulen und den Praktikumslotsen des AWZ im Landkreis Harz zusammen.

3. Wie würden Sie Ihren Führungsstil beschreiben? Bestimmend, aber immer verständnisvoll.

4. Was tun Sie, damit Ihre Mitarbeiter sich wohlfühlen? Jeder kann sich die Arbeitskleidung in seiner Lieblingsfarbe aussuchen. Der Firmenaufdruck und Schriftzug schaffen Einheitlichkeit. Das stärkt den Teamgeist.

Frischer Waldmeister wird in diesen Tagen zu Eis verarbeitet. Dafür wird er in Milch aufgekocht.

Früchte werden eingekocht und auch mit dem Eis vermengt. „Das ist zeitintensiv, aber es lohnt sich, weil es schmeckt.“

Der Unternehmer weiß auch zu schätzen, dass er jedem Kunden in der Freizeit mit seinem Eis einen positiven Moment verschaffen kann. „Ein Lächeln und ein Innehalten zum Genießen – das schenken mir die Kunden – und es erfüllt mich“, sagt Julian Rakowski, während er uns durch seinen Laden führt. Eissorten der Saison: Der Frühling bringt Waldmeister und Rhabarber Während im Raum hinter dem Tresen im Winter Geburtstage und Eismachkurse stattfinden oder Kunden ihren Kaffee im Warmen trinken, schmückt heute eine Palette Waldmeisterpflanzen die Fensterbank. Der Duft hat sich schon im ganzen Raum verbreitet. Für die Eisproduktion wird der Waldmeister später in Milch aufgekocht. Außerdem werden gehackte

W ZU GUTER LETZT

Team Germany ist Vizeweltmeister der Metzger

Bei der World Butchers Challenge (WBC) 2025 – der Weltmeisterschaft im Metzgerhandwerk – gab es einen deutschen Erfolg: Das Team „Butcher Wolf Pack“ gewann unter der Leitung von Metzgermeister und Fleischsommelier Dirk Freyberger die Silbermedaille. Neben dem Unternehmer aus Nürnberg gehören auch Matthias Endraß und Katharina Endraß-Lacher, Jürgen Reck, Sabrina Minkenberg und Katharina Bertl dem Team an. „Sie haben es wieder gezeigt –Deutschland ist Metzger-Weltklasse”, sagt Konrad Ammon, Landesinnungsmeister des Fleischerverbandes Bayern. Dieser Vizeweltmeistertitel sei wertvoll für die gesamte Branche. 16 Nationen traten Ende März in Paris den Wettstreit um den Titel an. Die Fleischer mussten in Sechserteams innerhalb von dreieinhalb Stunden ein Lamm, ein halbes Rind, ein halbes Schwein und fünf Hähnchen

Wir kommen ganz ohne Fertigmischungen aus.

Julian Rakowski, Inhaber Eismanufaktur Birne und Beere

möglichst komplett und zu innovativen Produkten verarbeiten. Für den Branchennachwuchs hat es in den Nachwuchskategorien nicht ganz für einen Podestplatz gereicht. Lars Bubnick, Landesgeschäftsführer des Fleischerverbandes Bayern, ordnete die Leistung des Nachwuchses noch einmal positiv ein: „Sich bei einem solchen hochkarätigen Wettkampf mit den Besten der Welt zu messen, verdient mehr als Anerkennung und Respekt. Da gibt es keinen Grund für Traurigkeit, sondern vielmehr Anlass für puren Stolz.“ (JTE)

Rakowskis Vision: „Ich möchte ein ehrliches Produkt zu einem ehrlichen und fairen Preis verkaufen.“

frische Blätter für die Farbe und den Geschmack dazugegeben. „Auf das Eis freuen sich schon viele“, betont der 42-Jährige. Das gilt auch für die Rhabarbersaison, die im Mai beginnt. Doch heute wird in der Eisküche zunächst das Vanilleeis in Portionsschalen abgefüllt, das ein Restaurant bestellt hat. Etwa acht bis zehn Kilo Eis gibt Rakowskis Maschine pro Gefriervorgang aus – im Vergleich zu großen Eisproduzenten sei das relativ wenig. Zum Abschluss dürfen wir noch aus den zwölf Sorten wählen und entscheiden uns für Zimtschnecke, Mohn und Joghurt-Heidelbeere. Rakowski portioniert jedes Eis mit einem Löffel in kleine Becher – so passen in diese Portion drei Geschmacksrichtungen. „Wir wollen Raum zum Probieren lassen“, erklärt er sein Konzept. Knapp 150 Gramm bringt unser Eis der Wahl auf die Waage. Und natürlich genießen wir den Moment und lächeln dabei – denn es schmeckt einfach lecker. MARTINA JAHN W

Seit Ende vergangenen Jahres müssen Helgoländer und Touristen ihre Brötchen selber backen – weil die letzte Bäckerei ihre Türen schloss. Die Suche nach einem Nachfolger blieb bislang erfolglos. Nun nimmt die Gemeinde Medienberichten zufolge ihr Schicksal selbst in die Hand – bei einer Gemeindevertretersitzung Ende März wurde entschieden: Wir kaufen die Bäckerei und suchen dann einen Pächter. „Das war ganz klar nicht unsere favorisierte Lösung“, stellt Thorsten Pollmann, parteiloser Bürgermeister der Insel, gegenüber dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) klar. Wie der Sender weiter berichtet, soll der Befreiungsschlag wider Willen nun trotzdem helfen, weil sich zuvor Verhandlungen mit einem Interessenten zerschlagen hatten. (KW) Foto:

Fünf Jahre Birne und Beere: Mit einem einzigen Eisfahrrad ist der Inhaber 2020 gestartet. Heute hat er drei Räder und zwei Geschäfte.
Helgoland: Rettung der Insel-Bäckerei
Fotos:

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