Informationen des RVK
Neue Versicherung DER RVK BIETET AB JANUAR 2021 DEN GESUNDHEITSRECHTSSCHUTZ AN Die Frage nach Recht und Unrecht lässt sich nicht immer klar und eindeutig beantworten, erst recht nicht im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung, wo aufgrund der Komplexität selbst Fachleute leicht den Durchblick verlieren können. Hier kommt der Gesundheitsrechtsschutz zum Tragen, welcher der RVK neu mit der Partnerin Coop Rechtsschutz AG anbietet. Der Gesundheitsrechtsschutz unterstützt die Versicherten umfassend bei rechtlichen Problemen, Fragen und Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit entstehen können. Dazu gehören insbesondere Streitigkeiten mit Unfallverursachern, medizinischen Leistungserbringern, Schadenverursachern respektive deren Haftpflichtversicherungen sowie weitere Versicherungen. Der Gesundheitsrechtsschutz übernimmt auch die Kosten bis maximal CHF 300 000 (ausserhalb Europas CHF 150 000) pro Rechtsfall für die Bezahlung der Kosten beigezogener Rechtsanwälte und für Kosten von Expertisen, zudem der Verfahrens- und Gerichtskosten, die zulasten der versicherten Person gehen, und der Parteientschädigung, die der versicherten Person auferlegt werden. Der Versicherungsschutz kann für Einzelpersonen (CHF 1.50 pro Monat) oder für einen Mehrpersonenhaushalt (CHF 2.50 pro Monat) abgeschlossen werden. Der Vertragstyp Mehrpersonenhaushalt versichert die versicherungsnehmende Person und mit ihr in Hausgemeinschaft (Ehegatte/-in oder Lebensgefährte/-in und unmündige Personen) lebende oder als Wochenaufenthalter/-in regelmässig in den gemeinsamen Haushalt zurückkehrende Personen (mündige Kinder, auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder der versicherungsnehmenden Person, deren Ehegatten/-in oder der mit ihr zusammenlebenden Person, bis am 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem das 25. Altersjahr erreicht wird).
Interview mit Thomas Geitlinger, Leiter Kundenund Produktmanagement, Mitglied der Geschäftsleitung Coop Rechtsschutz AG Thomas Geitlinger, ab Januar 2021 vermittelt der RVK seinen Kunden den Patienten- und Gesundheitsrechtsschutz mit der Coop Rechtsschutz AG als Risikoträgerin.
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Information Oktober 2020
Was bedeutet der Coop Rechtschutz AG diese Zusammenabreit? Thomas Geitlinger: Mit dem RVK steht die Coop Rechtsschutz AG seit Jahren in Kontakt. Die beiden Gesellschaften tauschen sich regelmässig aus. Auf beiden Seiten verstärkte sich im Laufe der Jahre das Gefühl, dass «die Chemie» stimmt und dass die Geschäftsphilosophien ganz ähnlich sind. Für uns bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere, dass wir in dieser Konstellation unser Wissen und unsere Erfahrungen auch Versicherten kleinerer Krankenkassen und -versicherer anbieten können. Wir bieten den Patientenrechtsschutz seit dreissig und den Gesundheitsrechtsschutz seit zwanzig Jahren an und haben uns in all diesen Jahren nicht nur Know-how aneignen, sondern auch ein grosses, funktionierendes Netzwerk an Spezialistinnen und Spezialisten aufbauen können. Dazu gehören nicht nur spezialisierte Anwälte und Gutachterinnen, sondern auch Therapeuten, Ärztinnen usw. Sind alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um loszulegen? Geitlinger: Ja, wir sind bereit. Dank der jahrelangen Zusammenarbeit mit diversen Krankenversicherern – darunter auch einigen ganz grossen – konnten wir ein spezialisiertes Team aufbauen, welches sich um Kunden kümmert, die eine Gesundheitsbeeinträchtigung erlitten haben und in diesem Zusammenhang auf rechtliche Unterstützung angewiesen sind. Dem Team gehören Juristinnen und Juristen, beratende Ärzte, Case Manager und weitere interne und externe Fachspezialisten an. Jährlich bearbeiten wir auf diese Weise rund 3000 Fälle. Diesbezüglich ändert sich bei uns also nichts, wenn es am 1. Januar 2021 losgeht.