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NEUE VERSICHERUNG Der RVK bietet ab 2021 den Gesundheitsrechtsschutz an
Neue Versicherung
DER RVK BIETET AB JANUAR 2021 DEN GESUNDHEITSRECHTSSCHUTZ AN
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Die Frage nach Recht und Unrecht lässt sich nicht immer klar und eindeutig beantworten, erst recht nicht im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung, wo aufgrund der Komplexität selbst Fachleute leicht den Durchblick verlieren können. Hier kommt der Gesundheitsrechtsschutz zum Tragen, welcher der RVK neu mit der Partnerin Coop Rechtsschutz AG anbietet.
Der Gesundheitsrechtsschutz unterstützt die Versicherten umfassend bei rechtlichen Problemen, Fragen und Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit einer Beeinträchtigung der Gesundheit entstehen können. Dazu gehören insbesondere Streitigkeiten mit Unfallverursachern, medizinischen Leistungserbringern, Schadenverursachern respektive deren Haftpflichtversicherungen sowie weitere Versicherungen.
Der Gesundheitsrechtsschutz übernimmt auch die Kosten bis maximal CHF 300 000 (ausserhalb Europas CHF 150 000) pro Rechtsfall für die Bezahlung der Kosten beigezogener Rechtsanwälte und für Kosten von Expertisen, zudem der Verfahrens- und Gerichtskosten, die zulasten der versicherten Person gehen, und der Parteientschädigung, die der versicherten Person auferlegt werden.
Der Versicherungsschutz kann für Einzelpersonen (CHF 1.50 pro Monat) oder für einen Mehrpersonenhaushalt (CHF 2.50 pro Monat) abgeschlossen werden. Der Vertragstyp Mehrpersonenhaushalt versichert die versicherungsnehmende Person und mit ihr in Hausgemeinschaft (Ehegatte/-in oder Lebensgefährte/-in und unmündige Personen) lebende oder als Wochenaufenthalter/-in regelmässig in den gemeinsamen Haushalt zurückkehrende Personen (mündige Kinder, auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder der versicherungsnehmenden Person, deren Ehegatten/-in oder der mit ihr zusammenlebenden Person, bis am 31. Dezember des Kalenderjahres, in dem das 25. Altersjahr erreicht wird). Interview mit Thomas Geitlinger, Leiter Kundenund Produktmanagement, Mitglied der Geschäftsleitung Coop Rechtsschutz AG
Thomas Geitlinger, ab Januar 2021 vermittelt der RVK seinen Kunden den Patienten- und Gesundheitsrechtsschutz mit der Coop Rechtsschutz AG als Risikoträgerin. Was bedeutet der Coop Rechtschutz AG diese Zusammenabreit?
Thomas Geitlinger: Mit dem RVK steht die Coop Rechtsschutz AG seit Jahren in Kontakt. Die beiden Gesellschaften tauschen sich regelmässig aus. Auf beiden Seiten verstärkte sich im Laufe der Jahre das Gefühl, dass «die Chemie» stimmt und dass die Geschäftsphilosophien ganz ähnlich sind. Für uns bedeutet die Zusammenarbeit insbesondere, dass wir in dieser Konstellation unser Wissen und unsere Erfahrungen auch Versicherten kleinerer Krankenkassen und -versicherer anbieten können. Wir bieten den Patientenrechtsschutz seit dreissig und den Gesundheitsrechtsschutz seit zwanzig Jahren an und haben uns in all diesen Jahren nicht nur Know-how aneignen, sondern auch ein grosses, funktionierendes Netzwerk an Spezialistinnen und Spezialisten aufbauen können. Dazu gehören nicht nur spezialisierte Anwälte und Gutachterinnen, sondern auch Therapeuten, Ärztinnen usw.
Sind alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um loszulegen?
Geitlinger: Ja, wir sind bereit. Dank der jahrelangen Zusammenarbeit mit diversen Krankenversicherern – darunter auch einigen ganz grossen – konnten wir ein spezialisiertes Team aufbauen, welches sich um Kunden kümmert, die eine Gesundheitsbeeinträchtigung erlitten haben und in diesem Zusammenhang auf rechtliche Unterstützung angewiesen sind. Dem Team gehören Juristinnen und Juristen, beratende Ärzte, Case Manager und weitere interne und externe Fachspezialisten an. Jährlich bearbeiten wir auf diese Weise rund 3000 Fälle. Diesbezüglich ändert sich bei uns also nichts, wenn es am 1. Januar 2021 losgeht.
Wie unterscheidet sich der neue Gesundheitsrechtsschutz vom etablieren Patientenrechtsschutz?
Geitlinger: Zuerst wurde der Patientenrechtsschutz lanciert. Dieser schützt die Rechte der Patienten im Zusammenhang mit einer möglichen Fehlbehandlung respektive deren Folgen. Gestützt auf die Erfahrungen wurde die Weiterentwicklung dieser Leistung angepackt. Dabei erwies es sich als logische Entwicklung, die Rechte von Patienten nicht nur dann zu schützen, wenn sie «Opfer» einer Fehlbehandlung werden, sondern generell wenn rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Gesundheit beziehungsweise deren Beeinträchtigung entstehen. Zum Beispiel dann, wenn Versicherte als Folge einer Krankheit oder eines Unfalles eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit erleiden. In einem solchen Moment entstehen häufig rechtliche Auseinandersetzungen mit einem Unfallverursacher oder mit einem Versicherer. Dann ist es häufig unabdingbar, Rechtsexperten beizuziehen. Mit dem Gesundheitsrechtsschutz können die Krankenversicherer ihren Kunden einen noch umfassenderen Schutz der Gesundheit anbieten.
Wie schätzen Sie das Versicherungspotenzial des Gesundheitsrechtsschutzes ein?
Geitlinger: Das Potenzial ist gross. Untersuchungen zeigen, dass in der Schweiz weniger als 50 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner eine Rechtsschutzversicherung haben. Der Gesundheitsrechtsschutz kann unkompliziert abgeschlossen werden und ist ausserdem sehr günstig. Er deckt das Kostenrisiko in einem Bereich, welcher von existenzieller Bedeutung sein kann. Ich bin selber gespannt, wie viele Versicherte von diesem neuen Angebot profitieren wollen. Leistungsbeispiel: Gegenüber Unfallversicherung und Invalidenversicherung
Bei einem Skiunfall erleidet der Versicherungsnehmer schwere Verletzungen und trägt bleibende gesundheitliche Schäden davon. Wir fordern das dem Versicherten zustehende Unfalltaggeld ein, machen Schadenersatz beim Unfallverursacher (respektive dessen Haftpflichtversicherung) geltend, beweisen allenfalls mittels Gutachten, dass eine unfallbedingte Kausalität mit den bleibenden Gesundheitsschäden vorliegt, und verlangen eine korrekte Invalidenrente, wenn diese zu tief angesetzt wurde.
Der RVK und die Coop Rechtsschutz AG unterstützen die Krankenversicherer beim Verkauf. Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ivo Gasser, Produktmanager Versicherungen 041 417 05 57, i.gasser@rvk.ch