RVK INFORMATION Juli 2020

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Gesundheitspolitik

Aus dem Parlament Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 14. März 2020 (Abbruch der Frühjahrssession) von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.

AUS DEM NATIONALRAT Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung Motion Dittli Josef Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die Rechtsgrundlagen für das Zulassungs- und Preissystem bei Medikamenten dahingehend anzupassen, dass im Bereich der Spezialitätenliste (SL) neben den Tagestherapiekosten auch die Kostenauswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem berücksichtigt werden. Dem Motionär geht es in erster Linie um die Auswirkungen der neuen, sehr teuren innovativen Medikamente auf die Gesamtheit der Krankenpflegekosten. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Der Ständerat hat dieser in der Herbstsession 2019 zugestimmt. Auf Antrag der vorberatenden Kommission hat der Rat mit 128:49 Stimmen Annahme der Motion beschlossen.

KVG. Zulassung von Leistungserbringern Nachdem sich die beiden Räte im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens in zwei Punkten nicht einig wurden, musste sich die Einigungskonferenz mit den verbliebenen Differenzen befassen. Einerseits ging es um die sprachlichen Kompetenzen, über die Ärztinnen und Ärzte bei der Zulassung verfügen müssen, und anderseits waren sich die beiden Räte nicht einig, ob den Krankenversicherern ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse über die Festlegung und Berechnung der Bandbreiten und Höchstzahlen zur Beschränkung der Zulassungen von Ärztinnen und Ärzte zustehen soll.

Bei beiden Differenzen hat sich der Beschluss des Ständerates durchgesetzt. Der Rat hat dem Antrag der Einigungskonferenz mit 103:56 Stimmen bei zwölf Enthaltungen zugestimmt. Das Inkrafttreten wird durch den Bundesrat bestimmt. Aus Sicht der Krankenversicherer ist es bedauerlich, dass ihnen kein Beschwerderecht gegen die entsprechenden kantonalen Erlasse zusteht, müssen doch die Versicherer für Mehrkosten aufkommen, wenn die Kantone ungenügend gegen starke Kostensteigerungen oder einer zu starken Zunahme von Ärztinnen und Ärzte vorgehen. In der Schlussabstimmung hat der Rat die Gesetzesänderungen – wie übrigens auch der Ständerat – mit 122:74 Stimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen.

Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1) Die vom Bundesrat vorgeschlagenen umfangreichen Gesetzesänderungen führten im Rat zu ausgiebigen und zum Teil heftigen Diskussionen. Bereits das Eintreten war umstritten. Die SVP-Vertretung beurteilte die Vorlage als konzeptlos und als ein «Gewurstel». Das Eintreten wurde dann aber mit 129:52 Stimmen bei null Enthaltungen beschlossen. Nachstehend die vorgesehenen, wichtigsten Änderungen: −− Im System Tiers payant muss neu der Versicherer der versicherten Person mit der Leistungsabrechnung auch gleichzeitig die Kopie der vom Leistungserbringer erhaltenen Rechnung übermitteln. −− Versicherte Personen, die eine Rechnung erhalten haben, können sich auch an eine Patientenorganisation wenden, damit diese die Rechnung prüft und bei einer allfälligen Anfechtung der Rechnung Unterstützung gewährt. Der Bund soll den Patientenorganisationen für Leistungen, die auf Ersuchen der versicherten Person erbracht wurden, finanzielle Unterstützung gewähren können. Das EDI legt die Voraussetzungen fest, unter welchen Patientenorganisationen finanzielle Unterstützung erhalten.

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