
14 minute read
BERICHT AUS BERN Parlament, Bundesrat, EDI, BAG
Aus dem Parlament
Die wichtigsten politischen Entwicklungen seit dem 14. März 2020 (Abbruch der Frühjahrssession) von Moritz Helfenstein zusammengefasst und kommentiert.
Advertisement
AUS DEM NATIONALRAT
Medikamentenkosten. Es braucht Anpassungen beim Zulassungs- und Preisbildungssystem im Bereich der Grundversicherung Motion Dittli Josef Mit der Motion wird der Bundesrat aufgefordert, die Rechtsgrundlagen für das Zulassungs- und Preissystem bei Medikamenten dahingehend anzupassen, dass im Bereich der Spezialitätenliste (SL) neben den Tagestherapiekosten auch die Kostenauswirkungen auf das gesamte Gesundheitssystem berücksichtigt werden. Dem Motionär geht es in erster Linie um die Auswirkungen der neuen, sehr teuren innovativen Medikamente auf die Gesamtheit der Krankenpflegekosten. Der Bundesrat hat Annahme der Motion beantragt. Der Ständerat hat dieser in der Herbstsession 2019 zugestimmt. Auf Antrag der vorberatenden Kommission hat der Rat mit 128:49 Stimmen Annahme der Motion beschlossen.
KVG. Zulassung von Leistungserbringern
Nachdem sich die beiden Räte im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens in zwei Punkten nicht einig wurden, musste sich die Einigungskonferenz mit den verbliebenen Differenzen befassen. Einerseits ging es um die sprachlichen Kompetenzen, über die Ärztinnen und Ärzte bei der Zulassung verfügen müssen, und anderseits waren sich die beiden Räte nicht einig, ob den Krankenversicherern ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse über die Festlegung und Berechnung der Bandbreiten und Höchstzahlen zur Beschränkung der Zulassungen von Ärztinnen und Ärzte zustehen soll. Bei beiden Differenzen hat sich der Beschluss des Ständerates durchgesetzt. Der Rat hat dem Antrag der Einigungskonferenz mit 103:56 Stimmen bei zwölf Enthaltungen zugestimmt. Das Inkrafttreten wird durch den Bundesrat bestimmt. Aus Sicht der Krankenversicherer ist es bedauerlich, dass ihnen kein Beschwerderecht gegen die entsprechenden kantonalen Erlasse zusteht, müssen doch die Versicherer für Mehrkosten aufkommen, wenn die Kantone ungenügend gegen starke Kostensteigerungen oder einer zu starken Zunahme von Ärztinnen und Ärzte vorgehen. In der Schlussabstimmung hat der Rat die Gesetzesänderungen – wie übrigens auch der Ständerat – mit 122:74 Stimmen bei zwei Enthaltungen gutgeheissen.
Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 1)
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen umfangreichen Gesetzesänderungen führten im Rat zu ausgiebigen und zum Teil heftigen Diskussionen. Bereits das Eintreten war umstritten. Die SVP-Vertretung beurteilte die Vorlage als konzeptlos und als ein «Gewurstel». Das Eintreten wurde dann aber mit 129:52 Stimmen bei null Enthaltungen beschlossen. Nachstehend die vorgesehenen, wichtigsten Änderungen: −
Im System Tiers payant muss neu der Versicherer der versicherten Person mit der Leistungsabrechnung auch gleichzeitig die Kopie der vom Leistungserbringer erhaltenen Rechnung übermitteln.
Versicherte Personen, die eine Rechnung erhalten haben, können sich auch an eine Patientenorganisation wenden, damit diese die Rechnung prüft und bei einer allfälligen
Anfechtung der Rechnung Unterstützung gewährt. Der
Bund soll den Patientenorganisationen für Leistungen, die auf Ersuchen der versicherten Person erbracht wurden, finanzielle Unterstützung gewähren können. Das EDI legt die Voraussetzungen fest, unter welchen Patientenorganisationen finanzielle Unterstützung erhalten.
Neu müssen nicht nur Einzelleistungstarife, sondern auch Patientenpauschaltarife für ambulante Behandlungen auf einer gesamtschweizerisch vereinbarten Tarifstruktur beruhen. Der Bundesrat kann aber für bestimmte auf ambulante Behandlungen bezogene Patientenpauschaltarife Ausnahmen in Bezug auf das Erfordernis einer gesamtschweizerischen Einheitlichkeit der Tarifstruktur vorsehen. Die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer haben eine Organisation einzusetzen, die für die Erarbeitung und Weiterentwicklung sowie die Anpassungen und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen zuständig ist. Der Bundesrat kann die Pflicht zur Einsetzung einer Organisation auf Verbände ausdehnen, die für Tarifstrukturen für andere ambulante Behandlungen zuständig sind. Zudem kann der Bundesrat Grundsätze betreffend Form, Betrieb und Finanzierung der Organisation aufstellen. Wenn eine entsprechende Organisation fehlt oder wenn sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, setzt der Bundesrat eine solche für die Verbände der Leistungserbringer und Versicherer ein. Die Leistungserbringer und Versicherer sind verpflichtet, der Organisation kostenlos die Daten bekannt zu geben, die für die Erarbeitung, Weiterentwicklung, Anpassungen und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante Behandlungen notwendig sind. Bei einem Verstoss gegen die Pflicht zur Datenbekanntgabe kann das EDI eine Verwarnung aussprechen oder eine Busse bis 20 000 Franken verfügen. Die von der Organisation erarbeiteten Tarifstrukturen und deren Anpassungen müssen dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet werden. Die Organisation ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung einzusetzen. Die Verbände der Leistungserbringer und Versicherer sowie die Organisation sind verpflichtet, dem Bundesrat und der zuständigen Kantonsregierung auf Verlangen kostenlos die Daten bekanntzugeben, die für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendig sind. Der Bundesrat erlässt nähere Vorschriften. Bei einem Verstoss gegen die Pflicht zur Datenbekanntgabe kann das EDI oder die zuständige Kantonsregierung gegen Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer sowie gegen betroffene Leistungserbringer und Versicherer Sanktionen ergreifen (Verwarnung und Busse bis 20 000 Franken). Die finanziellen Mittel, die aus Bussen und Sanktionen stammen, die von einem kantonalen Schiedsgericht wegen Verstoss gegen Qualitätsanforderungen verhängt werden, verwendet der Bundesrat für Qualitätsmassnahmen nach dem Gesetz. Zu den Verstössen soll neu auch die Unterlassung der Übermittlung von Rechnungskopien an die Versicherten zählen. Neu soll eine Bestimmung (Art. 59b) aufgenommen werden, nach welcher Pilotprojekte zur Eindämmung der Kostenentwicklung ermöglicht werden. Vorgesehen sind solche Projekte für folgende Bereiche: −
Leistungserbringung im Auftrage der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Naturalleistungsprinzip) anstelle der Vergütung von Leistungen
Übernahme von Behandlungen im Ausland ausserhalb der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nach Artikel 34 Absatz 2 KVG
Einschränkung der Wahl des Leistungserbringers
Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen
Förderung der koordinierten und der integrierten Gesundheitsversorgung
Die Pilotprojekte sind inhaltlich, zeitlich und räumlich begrenzt. Das EDI regelt die Abweichungen vom Gesetz sowie die Rechte und Pflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Projektes in einer Verordnung. Die Vereinbarungen zwischen Versicherern und Leistungserbringern für Pilotprojekte sind vom EDI zu genehmigen. Die Kantone sind anzuhören. Der Bundesrat regelt die Mindestanforderungen an die Evaluation von Pilotprojekten durch die Projektpartner. Er kann nach Abschluss des Pilotprojektes vorsehen, dass Bestimmungen anwendbar bleiben, wenn die Evaluation gezeigt hat, dass mit dem erprobten Modell die Kostenentwicklung wirksam eingedämmt werden kann. Die Bestimmungen treten ein Jahr nach ihrer Verlängerung ausser Kraft, wenn der Bundesrat bis dahin der Bundesversammlung keinen Entwurf einer gesetzlichen Grundlage unterbreitet hat.
Der Rat hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 140:48 Stimmen bei neun Enthaltungen angenommen. Ob diese Vorlage, die auch noch vom Ständerat beraten werden muss, dem gesteckten Ziel, die Kosten zu dämpfen und die Qualität zu verbessern, wesentlich nachzukommen vermag, wird wohl erst die Praxis zeigen. Die Bestimmung, dass die
Patientenorganisationen mit wahrscheinlicher finanzieller Unterstützung durch den Bund zur Rechnungsprüfung und Rechtsberatung beigezogen werden können, wird bei den Versicherern eher zu einem erhöhten administrativen Aufwand führen.
BLÄULINGE Die Schweiz beheimatet über 50 Arten von Bläulingen. Die Schmetterlinge erreichen eine Flügelspannweite von bis zu fünf Zentimetern. Viele der Bläulinge brauchen spezielle Pflanzenarten, um sich fortzupflanzen.
Rasche Einigung bei der Kostenübernahme Motion SGK-N Mit der Motion beauftragt die Kommission den Bundesrat, die Tarifpartner im Gesundheitswesen sowie die Kantone zu einer raschen Einigung einzuladen, um die Kostenübernahme rund um COVID-19 abschliessend zu verhandeln. Einigen sich diese nicht, so erlässt der Bundesrat die Regeln. Der Rat hat mit 187:00 bei null Enthaltungen Annahme der Motion beschlossen.
Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen Motion SGK-S Nachdem der Ständerat der Motion an seiner Sitzung in der Sondersession vom Mai 2020 (siehe nachfolgender Bericht im Ständerat) zugestimmt und auch der Bundesrat Annahme beantragt hat, folgte der Rat dieser Empfehlung diskussionslos.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Im Rahmen der Frühjahrsession 2020 haben die beiden Räte die Differenzen bereinigt, so dass am Schluss der Session die Schlussabstimmung hätte vorgenommen werden können. Nachdem die Session nach der zweiten Woche abgebrochen wurde, erfolgte die Schlussabstimmung nun in der Sommersession 2020. Dabei hat der Rat – wie auch der Ständerat – die Gesetzesänderungen mit 194:2 Stimmen bei null Enthaltungen genehmigt.
IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV)
Auch bei dieser Vorlage haben sich die beiden Räte bei einer letzten Differenz in der Frühjahrsession 2020 geeinigt. Dabei ging es nur noch um den Begriff «Kinderrente». Der Nationalrat wollte den neuen Begriff «Zusatzrente für Eltern» einführen. Nachdem sich der Ständerat dagegen ausgesprochen hatte, verzichtete man auf eine Umbenennung. Da auch diese Schlussabstimmung wegen Sessionsabbruch nicht durchgeführt werden konnte, fand diese nun in der Sommersession 2020 statt. Dabei hat der Rat der Gesetzesänderung mit 198:00 Stimmen bei null Enthaltungen zugestimmt.
AUS DEM STÄNDERAT
Im Rahmen der Sondersession vom 4. bis 8. Mai 2020 hat der Ständerat zwei Vorlagen behandelt, die die Krankenversicherung betreffen.
Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Medikamenten und Impfstoffen Motion SGK-S Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, mit den Akteuren im Gesundheitswesen ein Inventar der Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Medikamenten und Impfstoffen zu erstellen und auf nationaler und internationaler Ebene Lösungen zu erarbeiten. Insbesondere sollen die Voraussetzungen für eine vermehrte Produktion von Medikamenten und Impfstoffen in der Schweiz oder in Europa geprüft werden. Ausserdem seien die Lagerbestände des Bundes und der Kantone auszuweiten. Die Motion gründet auf den Erfahrungen, die im Rahmen der CoronaEpidemie gemacht wurden. Die Kommission hat einstimmig beantragt, der Motion zuzustimmen. Auch der Bundesrat hat Zustimmung beantragt. Der Rat hat der Motion diskussionslos zugestimmt. Auswirkungen der Gesundheitskosten der Pandemie auf die verschiedenen Kostenträger klären Postulat SGK-S Der Bundesrat wird mit dem Postulat beauftragt, einen Bericht über die Auswirkungen der Gesundheitskosten der Pandemie auf die Kostenträger (Bund, Kantone, Versicherer, Versicherte) zu erstellen. Zu beleuchten sind dabei folgende Bereiche:
Infrastrukturkosten, die die Kantone zur Bewältigung der
Pandemie tragen müssen
Bestehende und seit Beginn der Pandemie neu bereitgestellten Kapazitäten der Kantone (Spitalbetten, Intensivstationen usw.) zur Bewältigung der Pandemie
Kosten der gemeinwirtschaftlichen Leistungen, die von den Spitälern für die Pandemieversorgung (Katastrophenschutz) in den Kantonen erbracht werden
Auswirkungen auf die Versicherten und auf die Krankenversichersicherungs-Prämien 2021
Verwendung der Reserven der Krankenkassen
Das Kommissionspostulat wurde einstimmig genehmigt, wie auch von der nationalrätlichen Schwesterkommission. Auch der Bundesrat hat Annahme des Postulats beantragt. Der Rat hat das Postulat diskussionslos angenommen.

C-FALTER Mit seinen ausgefransten Flügelrändern und seinem speziellen Namen gehört der C-Falter zu den aussergewöhnlicheren Schmetterlingen der Schweiz. C-Falter sind Einzelgänger und verteidigen ihr Revier gegen Artgenossen.
SOMMERSESSION 2020
Für eine Stärkung der Pflege, für mehr Patientensicherheit und mehr Pflegequalität Parlamentarische Initiative SGK-N Nachdem der Bundesrat Ablehnung der Initiative beantragt hat, hat die nationalrätliche vorberatende Kommission einen Entwurf für einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, zu dem der Bundesrat Stellung genommen hat. In der Wintersession 2019 hat der Nationalrat den Entwurf der entsprechenden Gesetzesvorlage beraten und mit 124:68 Stimmen zuhanden des Ständerates verabschiedet. Der Ständerat ist nun in der laufenden Sommersession grossmehrheitlich den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt. Differenzen hat er in folgenden Bereichen geschaffen: − Bei der Förderung der Ausbildung des Pflegefachpersonals sah der Nationalrat vor, dass die Kantone Beiträge ausrichten müssen. Der Ständerat hat sich, wie vom Bundesrat beantragt, für eine Kann-Bestimmung ausgesprochen.
In Artikel 25a Absatz 1a bis hat der Ständerat auch noch die Organisationen, die Pflegefachpersonal beschäftigen, auf deren Anordnung und in deren Auftrag Leistungen erbracht werden, aufgenommen. Gemeint sind hier zum Beispiel Spitex-Organisationen.
In Artikel 25 Absatz 3 hat der Ständerat neu aufgenommen, dass der Bundesrat bestimmt, welche Pflegeleistungen aufgrund einer Vereinbarung zwischen Leistungserbringern auch ohne Anordnung eines Arztes oder einer
Ärztin erbracht werden können.
In Artikel 38 Absatz 2 hat der Ständerat präzisiert, dass dieser Leistungsauftrag auch die zu erbringenden Pflegeleistungen, den zeitlichen und örtlichen Tätigkeitsbereich und die zu erbringen Ausbildungsleistungen beinhalten muss.
Der Ständerat hat den Gesetzesänderungen im KVG-Bereich mit 36:4 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Die Gesamtvorlage hat der Rat mit 38:00 Stimmen bei drei Enthaltungen genehmigt. Aus Sicht der Krankenversicherer ist sicher der Umstand, dass das Pflegepersonal neu verschiedene Leistungen selber anordnen und direkt in Rechnung stellen kann, problematisch. Einerseits ist mit Mehrkosten zu rechnen, und anderseits wird damit Anreiz für andere Leistungserbringer (z.B. Physiotherapeuten) geschaffen, ebenfalls Forderungen in diese Richtung zu stellen. Immerhin hat der Ständerat nun eine Bestimmung eingefügt, dass die Versicherer nur direkt leistungspflichtig werden, wenn eine Vereinbarung zwischen ihnen und den Leistungserbringern besteht. Die Initianten sind von der vom Ständerat verabschiedeten Gesetzesänderung nicht begeistert. Sie erhoffen sich wesentliche Verbesserungen bei der folgenden Differenzbereinigung im Nationalrat.
KVG. Zulassung von Leistungserbringern
Nachdem der Nationalrat den Vorschlag der Einigungskonferenz am 8. Juni 2020 genehmigt hat, stimmte am 10. Juni 2020 auch der Ständerat mit 40:3 Stimmen bei null Enthaltungen dem Antrag der Einigungskonferenz zu. In der Schlussabstimmung wurde die Gesetzesvorlage – wie auch im Nationalrat – mit 43:2 bei null Enthaltungen angenommen. Das Inkrafttreten wird vom Bundesrat bestimmt.
Schwarze Listen. Definition des Notfalles Motion SGK-N Ergänzung von Artikel 64 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung betreffend Vollstreckung der Prämienzahlungspflicht der Versicherten Standesinitiative Kanton Thurgau Die nationalrätliche Kommission will mit ihrer Motion
«Schwarze Listen. Definition des Notfalles» den Bundesrat beauftragen, Artikel 64a Absatz 7 KVG in dem Sinne zu ergänzen, dass der Notfallbegriff schweizweit einheitlich definiert wird. Mit der Standesinitiative Thurgau wird der Bundesrat aufgefordert, Artikel 64a KVG in dem Sinne zu ergänzen, dass die Kantone auch 90 Prozent der ausstehenden Forderungen übernehmen können, dafür müssten ihnen aber die Versicherer die Verlustscheine oder andere gleichwertige Rechtstitel abtreten.
Der Ständerat hat beschlossen, die beiden Geschäfte zusammen zu beraten. Die Motion der nationalrätlichen Kommission betreffend die schwarzen Listen wurde vom Nationalrat in der Herbstsession 2018 angenommen, nachdem auch der Bundesrat Annahme beantragt hat. Der Ständerat hat die Motion abgelehnt. Die Problematik der schwarzen Listen wird mit der Vorlage «Standesinitiative Kanton Thurgau» verknüpft. Diese Standesinitiative hat die Kommission veranlasst, die Problematik des Inkassos der Krankenkassenprämien grundsätzlicher anzugehen. Er hat darum eine Vorlage ausgearbeitet, die am 15. Juni 2020 in die Vernehmlassung geschickt wurde. Die angesprochenen Organisationen haben die Möglichkeit, bis zum 6. Oktober 2020 auch zu den schwarzen Listen Stellung zu nehmen. Die vorberatende Kommission ist mehrheitlich der Meinung, solche Listen seien zu verbieten. Die Versicherer sollen aber die säumigen Prämienzahler in einem günstigeren Versicherungsmodell mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringers versichern. Die Minderheit der Kommission will an den schwarzen Listen festhalten und den Begriff der Notfallbehandlung schweizweit definieren. Vorgeschlagen wird auch, dass junge Erwachsene nicht mehr für Prämien und Kostenbeteiligungen belangt werden können, die während ihrer Minderjährigkeit angefallen sind. Damit genügend Zeit für die Beratungen der eigentlichen Gesetzesänderung besteht, hat die Kommission beantragt, die Frist für die Behandlung im Rat bis Sommersession 2022 zu verlängern. Der Rat hat diesem Antrag mit 29:3 Stimmen zugestimmt.
Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Auch im Ständerat konnte die Schlussabstimmung zu den Änderungen des VVG in der Frühjahrssession infolge Sessionsabbruch nicht durchgeführt werden. Das hat der Rat nun in der Sommersession nachgeholt und die Gesetzesänderung mit 45:00 Stimmen bei null Enthaltungen angenommen.
IVG. Änderung (Weiterentwicklung der IV)
Wie auch im Nationalrat hat der Ständerat die Schlussabstimmung über die Änderung des IV-Gesetzes in der Sommersession nachgeholt und die Gesetzänderung mit 44:1 Stimmen bei null Enthaltungen genehmigt.

KLEINER FUCHS Der Kleine Fuchs ist ein häufiger Schmetterling in der Schweiz und kann das ganze Jahr über beobachtet werden. Das liegt daran, dass er als erwachsener Falter in Höhlen überwintert. Da er den Nektar zahlreicher Pflanzen trinkt, ist er in den verschiedensten Lebensräumen anzutreffen.
BUNDESRAT/EDI/BAG
Volksinitiativen
Sowohl die CVP als auch die SP haben gültige Volksinitiativen eingereicht. Der Bundesrat lehnt beide ab. Die CVP-Initiative will, dass eine Kostenbremse eingeführt wird, wenn die Kosten jährlich stärker steigen als die Löhne. Der Bundesrat will der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Vorgesehen ist dabei, dass Bund, Kantone und die übrigen Akteure im Gesundheitswesen festlegen, wie stark die Kosten in den einzelnen Bereichen wachsen dürfen. Wenn die Zielvorgaben in einzelnen Bereichen verfehlt werden, müssen Massnahmen ergriffen werden. Die SP-Initiative verlangt, dass die Prämien pro Haushalt höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen dürfen. Der Bundesrat will auch dieser Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Ihm fehlt bei der Initiative, dass keine ausreichenden Anreize zur Kostendämpfung vorgesehen sind. Im Gegenvorschlag sieht der Bundesrat vor, dass der Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung neu an die Bruttokosten geknüpft wird. Nach diesem Mechanismus müssten Kantone mit höheren Kosten auch höhere Prämienverbilligungen ausrichten als Kantone mit tieferen Kosten.
Krankenkasse-Werbung
Im Januar 2020 haben bekanntlich die beiden Krankenkassenverbände Santésuisse und Curafutura eine Branchenvereinbarung unterzeichnet. Mit dieser wird unter anderem die Qualität der Beratungen sowie die Entschädigung an die Vermittler in der Grund- und Zusatzversicherung geregelt. Die Vereinbarung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft. Bleibt zu hoffen, dass die Vereinbarung dieses Mal von allen beteiligten Krankenversicherern eingehalten wird. Fast gleichzeitig hat der Bundesrat – gestützt auch auf verschiedene parlamentarische Vorstösse – selber eine Gesetzesvorlage ausgearbeitet, mit welcher die Vermittlertätigkeit geregelt werden soll. In welchem Masse die beiden Vorlagen übereinstimmen, wird sich nach erfolgter Vernehmlassung und dann bei der parlamentarischen Beratung zeigen.
UMFELD
Angriff der Kantone auf die Krankenkassen reserven
Gemäss Gesetz müssen die Krankenversicherer Mindestreserven ausweisen. Gedacht sind diese insbesondere für den Fall, dass unvorhersehbare, ausserordentlich hohe Kosten anfallen, für deren Deckung die laufenden Prämieneinnahmen nicht ausreichen. Das kann zum Beispiel bei einer Pandemie, einer ausserordentlichen Grippewelle oder einer aussergewöhnlichen Häufung von sehr schweren Krankheitsfällen der Fall sein. Auf jeden Fall sind die Reserven für die Deckung von anfallenden Behandlungskosten und nicht für Zahlungen für nichtdurchgeführte Behandlungen vorgesehen. Dass die Kantone nun für die Deckung ihrer Spitaldefizite auf die Krankenkassenreserven zugreifen wollen, ist eine Zumutung. Zu bedenken ist auch, dass noch nicht abgeschätzt werden kann, wie hoch die Kosten für die Behandlung der Corona-Erkrankten ausfallen werden, und ob sich nicht für aufgeschobene Operationen und Behandlungen ein Nachholbedarf ergibt.
INFORMATIONEN DES RVK DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
Seite 13
RVK und RVK Rück AG: Erfolgreiches Geschäftsjahr 2019
Am 26. Juni 2020 fand die Delegierten- und Generalversammlung des RVK und der RVK Rück AG aufgrund der Corona-Vorgaben auf schriftlichem Weg statt. Neben der Genehmigung der Jahresrechnungen stand auch eine Ersatzwahl im Vorstand und Verwaltungsrat an.
Seite 19
Erste Schulung als Webinar
Durch den Lockdown der vergangenen Wochen und Monate öffnen sich in der Weiterbildung neue Chancen. Wir haben diese ausserordentliche Zeit dazu genutzt, einzelne Kurse auf online umzustellen. Als erste Schulung findet der Grundlagenkurs SwissDRG vom 8. September 2020 neu als Webinar statt.
Spezialkurs Inkasso nach KVG/VVG

Bei diesem Spezialkurs steht der effiziente Inkassoprozess im Fokus. Folgende Fragen werden Ihnen beantwortet:
12. NOVEMBER 2020 IN LUZERN
Welche Knackpunkte sind beim Inkassoprozess zu beachten? Wie sieht das Vorgehen beim elektronischen Datenaustausch aus? Wie steht es um die kantonalen Listen säumiger Prämienzahler?
Anmeldung unter www.rvk.ch/bildung
RVK Dienstleistungen und Versicherungen für den Gesundheitsmarkt