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Einleitung und Methode
Der Nachhaltigkeitsbericht
Der Nachhaltigkeitsbericht ist eine nicht finanzbezogene Erklärung und ist für Betriebe ab einer bestimmten Größenordnung oder ab einem bestimmten Geschäftsvolumen laut EU-Verordnung 2014/95/EU und dem daraus folgenden staatlichen gesetzesvertretenden Dekret 254/2016 verpflichtend. Ein solcher Nachhaltigkeitsbericht beleuchtet all jene Bereiche, die über die rein finanzielle Situation des Betriebes hinausgehen, zeigt die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf und legt für die verschiedenen Bereiche Strategien und Entwicklungsziele für die Zukunft fest.
Ziel einer solchen Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es, die positiven sowie negativen Beiträge einer Organisation zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung offenzulegen.
Der Raiffeisenverband Südtirol liegt unterhalb der vorgeschriebenen Schwellenwerte für eine verpflichtende Erstellung des Berichtes. Aufgrund seiner geschäftspolitischen Ausrichtung und der starken Verankerung im Land Südtirol hat er sich zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes auf freiwilliger Basis entschieden. Der erste und wichtigste Schritt für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes war das klare Bekenntnis des Managements über die Wichtigkeit der Förderung der Nachhaltigkeit im Raiffeisenverband.
Der aktuelle Nachhaltigkeitsbericht des Raiffeisenverbandes bezieht sich auf die Berichtsjahre 2018 und 2019 (1. Jänner bis 31. Dezember). Der Bericht wird jährlich erstellt. Da er dieses Jahr zum ersten Mal verfasst wird, ist kein Vergleich mit älteren Berichten möglich.
Für das Thema Nachhaltigkeit wurde eine interne Arbeitsgruppe gebildet. Leiterin der Arbeitsgruppe und Ansprechperson für den Nachhaltigkeitsbericht des Raiffeisenverbandes ist Frau Petra Öhler (petra.oehler@raiffeisenverband.it).
GRI-Kriterien
Der Nachhaltigkeitsbericht baut auf die international anerkannten Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) auf. Berichte, die in Übereinstimmung mit den GRI-Standards erstellt werden, vermitteln ein vollständiges Bild der wesentlichen Themen einer Organisation und die damit verbundenen ökologischen, ökonomischen und sozialen Auswirkungen.
Die Wesentlichkeits- und Risikoanalyse wurden für dieses erste Berichtjahr hauptsächlich mit internen Stakeholdern (Führungskreis und Mitarbeiter) anhand deren Erkenntnissen mit sämtliche Stakeholder- Kategorien durchgeführt. Die Methode zur Erstellung und die Ergebnisse sind im Kapitel 2 des vorliegenden Berichtes genau beschrieben.
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Bei den angewandten GRI-Kriterien handelt es sich um mehrere, miteinander in Bezug stehende Standards, die eine einheitliche Sprache schaffen und eine bessere Vergleichbarkeit und Qualität der dargelegten Informationen zwischen den Berichten unterschiedlicher Organisationen ermöglichen. Sie gelten als Leitlinien für die Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten.
Für den Bericht wurde die Option „Kern“ gewählt, alle dazugehörenden GRI-Kriterien wurden beschrieben, die Referenztabelle findet sich im Anhang des Berichtes1 .
Datenerhebung
Die genaue und einheitliche Datenerhebung ist ein wesentlicher Baustein bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes. Für die Darstellung der aktuellen Gesamtsituation waren neben der Erhebung von ökologischen (Energie- und Ressourcenverbrauch, Treibstoffkonsum, Abfallmenge usw.) und ökonomischen Daten (Bilanzsumme, Wertschöpfung usw.) auch die sozialen Informationen des Verbandes (Fringe Benefits, Mitarbeitermanagement- und Zufriedenheit) notwendig. Mithilfe verschiedener Tools 2 wurden die notwendigen Daten erfasst und dokumentiert. Die Berechnung der CO2-Emissionen ermöglicht einen einfachen und klaren Vergleich mit den zukünftigen Berichterstattungen.
Um die Emissionswerte künftig zu verbessern bzw. zu senken, definierte die Arbeitsgruppe Maßnahmen, die in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst wurden (siehe Anhang) und deren Umsetzung laufend kontrolliert und geprüft wird (Evaluierung und Monitoring).
Ablauf
Zu Beginn des Projektes wurde eine Arbeitsgruppe gebildet, die aus vier Mitarbeitern des Raiffeisenverbandes besteht. Unterstützt wurde diese von einem externen Beratungsunternehmen, dem Ökoinstitut Südtirol/Alto Adige. Die Hauptaufgabe der internen Arbeitsgruppenmitglieder war in erster Linie die Beschaffung und Erhebung für die Berichterstattung notwendiger Daten und Zahlen. Gemeinsam wurde eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, ein Arbeits- und Zeitplan ausgearbeitet und Maßnahmen sowie Ziele definiert.
Für die Datenerhebung erfolgten eine Mitarbeiterumfrage in Form eines Fragebogens sowie Workshops mit Mitarbeitern und dem Führungskreis. Der Fragebogen umfasste allgemeine
1 Die Option „Kern“ bezüglich der Anwendung der GRI-Kriterien bedeutet, dass der Bericht die wesentlichen Themen der Organisation, die mit diesen Themen in Zusammenhang stehenden Auswirkungen und den Umgang mit diesen Auswirkungen als Mindestinformationen enthält. 2 Diese Tools beinhalten standardisierte Erhebungsmethoden, einheitliche Tabellen und Berechnungsverfahren, Umfragen (Fragebogen) und Workshops.

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Fragen zur Nachhaltigkeit, zum Mitarbeitermanagement und zur Ökologie des Raiffeisenverbandes. Bei den Workshops wurden diese Bereiche genauer unter die Lupe genommen und wesentliche Themen definiert, die im Nachhaltigkeitsbericht primär behandelt werden. Weiters wurden die Inputs und Anregungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Führungskräfte für die Risiko- und Wesentlichkeitsanalyse verwendet (siehe Kapitel 2). Dafür wurden die wesentlichen Themen nach ihrer Relevanz für den Verband und für die einzelnen Stakeholder sowie die daraus entstehenden möglichen Risiken bewertet. Durch die unterschiedlichen Blickwinkel der internen Stakeholder wurden die Geschäftstätigkeit und -strategie genauer untersucht, woraus sich auch die Chancen und Risiken der Tätigkeiten ableiten ließen.
Die aus der Stakeholder-Einbindung resultierenden Ergebnisse wurden großteils für die Darstellung der Ist-Situation (in Zahlen) und die Definition verschiedener Maßnahmen verwendet, die zu einer nachhaltigen Entwicklung des Raiffeisenverbandes beitragen sollen. Für die verschiedenen Bereiche wurden Kennzahlen gebildet, anhand derer der Fortschritt und die Durchführung der definierten Maßnahmen in Zukunft gemessen werden.
Die wesentlichen Arbeitsschritte und Entscheidungen wurden in kontinuierlicher Absprache mit der Direktion und den Führungskräften durchgeführt. Zudem haben externe Revisoren die Einhaltung der GRI-Richtlinien beaufsichtigt.
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Übersicht Methode
Zum Diagramm: In Blau sind die Akteure des Verbandes dargestellt, Orange steht für Ziele, Ergebnisse und die damit verbundene Strategie, in Rot sind die Hilfsmittel dargestellt, die zur Zielerreichung führen (einerseits Datenerhebung und Monitoring, andererseits die Arbeitsgruppe, die den gesamten Prozess begleitet). In Grün sind jene Bereiche dargestellt, die durch den Bericht nachhaltiger gestaltet werden sollen und zum definierten Ziel führen.
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Beauftragter für Nachhaltigkeit
Es wird ein Beauftragter für Nachhaltigkeit im Raiffeisenverband ernannt und als fixes Element eingeführt. Seine Aufgabe besteht in der Umsetzung der gemeinsam definierten Maßnahmen und deren Überprüfung. Der Beauftragte steht in engem Austausch mit der Direktion und sorgt gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe dafür, die definierten übergeordneten Nachhaltigkeitsziele zu erfüllen und sie laufend anzupassen.
Die Arbeitsgruppe hält den Kontakt zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Diese können sich mit Anliegen oder Anmerkungen bezüglich des Nachhaltigkeitsthemas an die Arbeitsgruppe wenden.
Der Bericht wird in regelmäßigen Zeitabständen neu verfasst. Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, die Datensammlung und die definierten Kennzahlen zu überprüfen und die damit verbundene Erfüllung der Ziele einzufordern.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter vom RVS sind verantwortlich für die Aufstellung des Berichts in Übereinstimmung mit den GRI- Standards.
Diese Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft umfasst die Auswahl und Anwendung angemessener Methoden zur Aufstellung des Berichts sowie das Treffen von Annahmen und die Vornahme von Schätzungen zu einzelnen Angaben, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für das interne Kontrollsystem und die Durchführung der Kontrollen, die als notwendig bestimmt wurden, um die ordnungsmäßige Aufstellung des Berichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen –beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Angaben ist.
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