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Spielstadt findet 2023 wieder statt

Gewerbeverein Bassersdorf Nürensdorf hielt seine 73. GV ab

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von Reto Hoffmann

Vergangenen Freitag lud der Gewerbeverein Bassersdorf Nürensdorf (GVBN) seine Mitglieder zur 73. Generalversammlung. Im Mittelpunkt standen neben den ordentlichen Geschäften die Verabschiedung zweier Vorstandsmitglieder sowie die Genehmigung des Jahresprogrammes.

Präsident Peter Gehring konnte 48 Stimmberechtigte im Gemeinschaftssaal des Pflegezentrums Bächli begrüssen. Neben den üblichen Traktanden wie der Genehmigung von Jahresbericht, Rechnung und Budget, gab es auch den Rücktritt zweier Mitglieder aus dem achtköpfigen Vorstand zu vermelden. Zum einen hatte sich Aktuarin Pa- scale Stalder nach fünfjähriger Amtszeit entschieden auszutreten, um sich um ihre neu geborene Tochter zu kümmern. Als ihr Nachfolger wurde Philipp Fröhli, Inhaber und Geschäftsführer der Elk Consulting AG gewählt.

Politischer Vertreter aus Bassersdorf unbesetzt

Seinen Rücktritt als Beisitzer der Politik Bassersdorf gab Gemeindepräsident Christian Pfaller bekannt, dies vor allem aus zeitlichen Gründen, da er im Februar in den Kantonsrat gewählt worden war. Pfaller war seit 2008 Beisitzer in diesem Gremium. Präsident Gehring lobte sein Engagement für den GVBN und seine konsequente und klare Haltung. «Er hat auch immer Zeit gefunden, sich für das Gewerbe einzusetzen», so Gehring. Die Funktion des Beisitzers für Bassersdorf wird derzeit nicht mehr besetzt. Er werde, erklärte

Hunde müssen an die Leine

Pfaller, sich jedoch weiterhin für die Anliegen der Gewerbebetreibenden einsetzen, auch in seiner neuen Funktion als Kantonsrat.

Abwechslungsreiches Jahresprogramm

Ein weiteres Traktandum war die Vorstellung des Jahresprogramms 2023. Zu den vereinsinternen Anlässen gehören traditionsgemäss die Gewerb- lerreise, welche dieses Jahr nach Antwerpen führt; der Gewerbestamm, der neu nur noch jedes Quartal stattfindet sowie «Wirtschaft trifft Politik», ein Zusammentreffen mit Vertretern der Politik. Ebenfalls beschlossen wurde, wieder eine Spielstadt am 24. August in Bassersdorf durchzuführen. Ein Anlass im Dorfzentrum, welcher der Bevölkerung mit Spiel und Spass das

Erstmals gilt während der Brutzeit Leinenpflicht

von Astrid Steinbach

Ab 1. April ist es Pflicht, alle Hunde für vier Monate im Wald und am Waldrand an die Leine zu nehmen. Die Vorgaben aus dem neuen kantonalen Jagdgesetz sollen damit mehr Schutz für Wildtiere bringen. Die Umsetzung liegt bei den Gemeinden.

Die Tage werden wärmer und länger, das Vogelgezwitscher lauter – ein Zeichen dafür, dass die sogenannte Brut- und Setzzeit beginnt. In dieser Zeit brüten Vögel ihre Jungen aus und viele Wildtiere bringen ihre Jungen zur Welt. Um diese zu schützen, wurde im Zuge des neuen kantonalen Jagdgesetzes im Hundegesetz eine Lei- nenpflicht für Hunde verankert, welche jeweils vom 1. April bis 31. Juli in allen Wäldern und am Waldrand gilt. Als Waldrand gilt dabei ein Abstand von 50 Meter zum Waldgebiet.

Mahnung vor Busse

Alle drei Gemeinden hatten die Hundebesitzer bereits Anfang März mit dem Versand der Hundesteuerrechnung explizit im Vorfeld nochmals über die Leinenpflicht informiert. Zudem wurden Hinweisschilder ausgehängt. Aber was bedeuten die neuen Regeln für die Hundehalter genau? «Leinenpflicht heisst das, was es ausdrückt. Das Tier ist an der Leine zu führen. Die Länge der Leine spielt dabei keine Rolle, der Hund sollte sichtbar sein und wenn notwendig, muss dieser mit der Leine zurückgehalten werden können», er- klärt der Leiter der Polizei Bassersdorf, Thomas Rutz. «Innerhalb des Polizeiverbundes Hardwald wurde eine Karenzzeit vereinbart, in der vorerst primär gemahnt und noch nicht gebüsst wird».

Die Gemeinden teilten zudem auf Nachfrage mit, dass Verstösse generell mit einer Ordnungsbusse von 60 Franken geahndet werden können. Bevollmächtigt dazu sind die Polizei, Wildhüter und Wildhüterinnen, die jagdliche Revieraufsicht sowie die Naturschutzund Reservataufsicht (Rangerinnen und Ranger). Also aufgepasst – Hunde

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