RECHTSANWALTSK AMMER
Ankündigung der Kammerversammlung am 14. März 2022 A n k ü n digu ng der or de n tl iche n K a mmerv er sa mmlu ng a m M on tag , de n 14. M ä r z 2022
Die nächste ordentliche Kammerversammlung findet am Montag, den 14. März 2022 um 19:00 Uhr im Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof Stuttgart, Büchsenstraße 33, 70174 Stuttgart statt.
A ntr äge zur K ammerversammlung
Nach § 5 Abs. 6 der Geschäftsordnung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart können zur jährlichen ordentlichen Kammerversammlung Anträge zur Tagesordnung gestellt werden. Diese werden vom Kammervorstand auf die Tagesordnung genommen, wenn sie spätestens 6 Wochen vor dem Versammlungstermin, also bis zum 31. Januar 2022 beim Kammersekretariat schriftlich eingehen.
Die förmliche Einladung zur Kammerversammlung mit Bekanntgabe der Tagesordnung wird rechtzeitig erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Einladung schriftlich bzw. über das beA erhalten werden. Eine Einladung über den Kammerreport, wie in den vergangenen Jahren, ist durch die gesetzliche Neuregelung des § 86 BRAO nicht mehr möglich. Frist für Anträge zur Tagesordnung: Montag, 31. Januar 2022
Beschluss zur Anpassung der Aufwandsentschädigung für Ehrenamtsträger TOP 8.1. der Kammerversammlung vom 29. Juli 2021 Die Anpassungen werden in grauer Farbe angezeigt. A. Mitglieder des Präsidiums und des Gesamtvorstands I. Pauschale Aufwandsentschädigungen 1. Der Kammerpräsident erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 3.000,00. 2. Der Vizepräsident und der Schatzmeister erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 600,00. 3. Die weiteren Mitglieder des Präsidiums erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 300,00. 4. Die Vorsitzenden der selbständigen Abteilungen und der Ausschüsse des Vorstands erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von € 200,00.
| 6 K AMMERREPORT # 3 DEZEMBER 2021
II. Sitzungsgeld Ein Sitzungsgeld in Höhe von € 100,00 wird gewährt für: • die Teilnahme an den Sitzungen des Vorstands, des Präsidiums sowie der Abteilungen und Ausschüsse des Gesamtvorstands, • die Teilnahme an Sitzungen und Versammlungen der Bundesrechtsanwaltskammer und deren Gremien, • die Wahrnehmung von Vereidigungsterminen, • die Wahrnehmung von sonstigen externen Terminen im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Stuttgart. Hierzu zählen auch Termine mit Kammermitgliedern in Erfüllung der Aufgaben des Vorstands nach § 73 Abs. 2 Nr. 1-3 BRAO.