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Warum die Mehrwertsteuererhöhung bereits jetzt wichtig ist
from Dashboard Magazin
by proffix1
Die eidgenössische Steuerverwaltung erhöht auf den 1. Januar 2024 die Mehrwertsteuer. Die Anpassungen betreffen alle Unternehmen und Verbraucher in der Schweiz. Für einige Firmen und Branchen hat die Erhöhung bereits im laufenden Jahr Auswirkungen auf die Rechnungsstellung und Abrechnung. Wir erklären warum und wie Proffix Px5 KMU bei der Umstellung unterstützen kann.
In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden die Änderung des AHV-Gesetzes und der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV angenommen. Aus diesem Grund gelten ab dem 1. Januar 2024 folgende Mehrwertsteuersätze: Der Normalsatz beträgt neu 8,1 % (7,7 %), der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 % (3,7 %) und der reduzierte Satz 2,6 % (2,5 %). Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dies bedeutet: Jahresübergreifende und periodische Leistungen müssen bereits jetzt mit den aktuellen wie auch mit den neuen Steuersätzen abgerechnet werden. Dies hat Auswirkungen auf die Rechnungsstellung, die Steuercodes und auf die Deklaration der Mehrwertsteuer im Jahr 2023.
Rechnungsstellung: Bei der Verrechnung von periodischen Leistungen, bei denen die Leistungen in Zeitperioden vor und nach der MWST-Satzanpassung erbracht werden, muss grundsätzlich eine Aufteilung des Entgelts «pro rata temporis» auf dem bisherigen und auf dem neuen Steuersatz vorgenommen werden. Davon betroffen sind Dienstleistungen wie Abonnemente im Personenverkehr, von Verlagen usw. sowie Softwarelizenzen und Service- und Wartungsverträge, die in der Regel im Voraus zu bezahlen sind. Werden Leistungen, die aufgrund des Zeitraums ihrer Erbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, auf derselben Rechnung aufgeführt, sind das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung und der darauf entfallende Betragsanteil getrennt aufzuführen. Um dies zu vereinfachen, hat Proffix die Funktion «MWST aufteilen» in die
Auftragsbearbeitung von Proffix Px5 integriert. Dank dieser können die Leistungen mit den jeweiligen Steuersätzen getrennt ausgewiesen und verrechnet werden.
Deklaration: Gemäss Information zur Mehrwertsteuererhöhung dürfen Umsätze mit Steuersätzen gültig ab dem 1. Januar 2024 erstmals in der Abrechnung des 3. Quartals 2023 (bei effektiver Methode) bzw. des 2. Semesters 2023 (bei Saldosteuersatz) auf dem MWST-Formular deklariert werden. Mit dem MWST-Assistenten in Proffix Px5 können Unternehmen die neuen Steuercodes bereits jetzt korrekt erstellen. Buchungen, die dabei mit dem neuen, gültigen Steuercode erfasst sind, werden bei der definitiven MWST-Abrechnung für Q1 und Q2 nicht berücksichtigt, sondern automatisch in die Abrechnung des zweiten Halbjahres 2023 übernommen und deklariert.