Skip to main content

Makler Intern 03/22

Page 1

03/2022

Ein Krönchen macht noch keine Prinzessin Der OGH hat gesprochen: Ein echter Mehrfachagent missachtet das Trennungsgebot und steht nicht mehr eindeutig auf der Seite des Versicherers. Er ist demnach als Versicherungsmakler mit allen Pflichten zu qualifizieren.


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Makler Intern 03/22 by ÖVM - Österreichischer Versicherungsmaklerring - Issuu