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ZAss/PAss INITIATIVE

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T3® PRO

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WAS DARF DIE PROPHYLAXEASSISTENTIN?

Michael Kollrieder

„Ab wie viel Millimeter Sondierungstiefe darf ich als PAss nicht mehr arbeiten?“

„Darf ich als PAss selbstständig eine Parodontaltherapie durchführen?“

„Darf ich allein in der Ordination arbeiten, ohne dass der/die Chef*in anwesend ist?“

Darf eine ZAss selbstständig „Mundhygiene“ machen? Solche und ähnliche Fragen beschäftigen viele PAss, ohne konkrete Antworten zu erhalten.

Was sagt das zahnärztliche Assistenz-Gesetz dazu?

Für die ZAss gilt:

§

Der Tätigkeitsbereich der zahnärztlichen Assistenz im Rahmen der Behandlung und Betreuung der Patient*innen umfasst insbesondere:

1. die Assistenz bei der konservierenden Behandlung einschließlich Polieren von Füllungen und Desensibilisierung von Zahnhälsen;

2. die Assistenz bei der chirurgischen Behandlung;

3. die Assistenz bei der prothetischen Behandlung sowie einfache Labortätigkeiten;

4. die Assistenz bei der parodontologischen Behandlung;

5. die Assistenz bei der kieferorthopädischen Behandlung;

6. die Assistenz bei prophylaktischen Maßnahmen einschließlich Statuserhebung, Information und Demonstration von Mundhygiene, Anfärben, Putzübungen, zahnbezogene Ernährungsberatung und Fluoridierung;

7. die Anfertigung, Entwicklung und Archivierung von Röntgenaufnahmen;

8. die Praxishygiene, Reinigung, Desinfektion, Sterilisation und Wartung der Medizinprodukte und sonstiger Geräte und Behelfe sowie die Abfallentsorgung.

§ 73. (2)

Angehörige der Zahnärztlichen Assistenz dürfen Tätigkeiten gemäß Abs. 1 nur nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs oder Dentistenberufs oder von Fachärzten/Fachärztinnen für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie durchführen.

Prophylaxeassistent*innen dürfen zusätzlich folgende Tätigkeiten durchführen:

§ 84. (1)

Die Prophylaxeassistenz umfasst über die Tätigkeiten gemäß § 73 hinaus die Durchführung von prophylaktischen Maßnahmen zur Vorbeugung der Erkrankung der Zähne, des Mundes und der Kiefer einschließlich der dazugehörigen Gewebe nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des zahnärztlichen Berufs und des Dentistenberufs.

Viele Fragen sind damit klar zu beantworten. Zum Beispiel:

„Darf eine ZAss selbstständig „Mundhygiene“ durchführen?“ NEIN

„Darf eine PAss allein in der Ordination arbeiten, ohne dass der Chef/die Chefin anwesend ist?“ NEIN

Andere Fragen bleiben offen. Zum Beispiel:

„Ab wie viel Millimeter Sondierungstiefe darf eine PAss nicht mehr arbeiten?“ Dies ist so nicht zu beantworten, denn dazu steht im Gesetzestext nichts.

„Darf eine PAss eine Parodontaltherapie durchführen?“ Auch dazu gibt es im Gesetz keine konkrete Aussage.

Verlangt also Ihr(e) Chef*in von Ihnen, subgingivale Debridements in tiefen Taschen durchzuführen, sollten Sie sich überlegen:

Was habe ich gelernt, welche Ausbildungen habe ich absolviert? Kann ich das überhaupt, traue ich mir das zu? Habe ich die Möglichkeit, das vorher zu erlernen und zu üben? Wo kann ich mich fortbilden?

Bei einem Jobwechsel trauen sich manchmal gerade jüngere PAss nicht zuzugeben, dass sie gewisse Arbeiten (noch) nicht können. Nach anfänglicher Euphorie („ich darf in der neuen Praxis jetzt Parotherapie machen“) kommt schnell die Ernüchterung, wenn man merkt, dass man mit den neuen Aufgaben überfordert ist und sich kein Erfolg einstellt. Eine ehrliche Selbsteinschätzung kann hier viel Frustration vermeiden und bringt den Patient:innen und Ihnen selbst wesentlich mehr für die Zukunft.

Der Schlüssel, Ihren spannenden und für die Gesundheit unserer Patient:innen so wichtigen Beruf möglichst gut, möglichst lange und möglichst motiviert ausführen zu können, heißt Fortbildung!

Infos über Fortbildungsmöglichkeiten finden Sie unter anderem auf den Webseiten der ÖGP (www.oegp.at) und der Zahnärztekammer (www.zahnaerztekammer.at).

Einen wahren Motivationsschub garantiert auch das Prophylaxezertifikat der ÖGP.

Das ÖGP Prophylaxe-Zertifikat als Qualitätsmerkmal

Zertifizierung mit interaktivem Austausch

Wollt ihr eurem Wissen und Können mehr Gewicht verleihen? Dann ist das ÖGP Prophylaxe-Zertifikat genau das Richtige für euch. Ihr bildet euch auf unterschiedliche Art und Weise fort: Kongresse, Fortbildungen, Fachzeitschriften, Austausch mit Kollegen*innen und überzeugt uns davon was ihr drauf habt!

Voraussetzung

» Zulassung als PAss (Bestätigung der österreichischen Zahnärztekammer)

» Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als PAss (Bestätigung vom Arbeitgeber)

» Bestätigung des Praxisinhabers, dass die Praxisdaten verwendet werden dürfen

» ÖGP ZAss/PAss Mitgliedschaft

Ablauf

Im Rahmen der paroknowledge© präsentiert ihr vor Publikum drei von euch behandelte Patientenfälle (mit PowerPoint) und beantwortet dazu einige Fragen.

Die Beurteilung eurer Präsentationen erfolgt durch eine dreiköpfige Kommission.

Die Präsentations-Inhalte

Die genauen Inhalte und den Aufbau der Präsentation könnt ihr der ZAss/PAss Webseite pass.oegp.at entnehmen.

Vorteile für Prophylaxe-Assistenten*innen

Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält ihr das fünf Jahre gültige ÖGP Prophylaxe Zertifikat und werdet auf der ÖGP Homepage als zertifizierte PAss angeführt.

Vorteile für Praxis-Inhaber*innen

Sichtbares Qualitätsmerkmal für die Praxis.

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