Die Gratis-Zeitung für das Nibelungenland
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Mitglied im Immobilienverband Deutschland
MOBILITÄTSKONZEPT FÜR WORMS: Die Verbände ADFC, BUND, NABU und VCD kritisieren ausbleibendes Konzept der Stadt
„Noch keinen Schritt vorangekommen“ VON ROBERT LEHR | Für großen Unmut sorgt unter den Verbänden ADFC, BUND, NABU, VCD das noch immer ausstehende Mobilitätskonzept der Stadt Worms. Bereits im Oktober 2019 hatten sie zu einer Pressekonferenz eingeladen, um auf diesem Wege der Öffentlichkeit Vorschläge zu einer möglichen Verkehrswende für Worms zu präsentieren. Zu diesem Zeitpunkt sei bereits schon ein halbes Jahr vergangen gewesen, seit das Fachbüro Habermehl & Follmann im April 2019 ihre Vorschläge präsentiert habe. Damals seien die Verbände laut einer jüngsten Pressemitteilung der Hoffnung gewesen, dass die Stadtratsfraktionen intern eine Entscheidung treffen und danach der Stadtrat entscheiden würde, wie das zukünftige Mobilitätskonzept und damit die Weichenstellung hin zu einer Verkehrswende in der Nibelungenstadt aussehe. Doch mehr als einem Jahr nach der Präsentation der Verbände und über eineinhalb Jahre nach der
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Wir wünschen Ihnen nach hoffentlich besinnlichen Weihnachtstagen nun einen tollen Start in ein erfolgreiches und vor allem gesundes neues Jahr!
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Zu einer autofreien Kernstadt gehört laut Stellungnahme der Verbände u.a. auch eine Sperrung der Stephansgasse für den Durchgangsverkehr. Lesen Sie mehr über die konkreten Empfehlungen in der kommenden NK-Mittwochsausgabe. Foto: Robert Lehr
Präsentation des Fachbüros sei man „in unserer Stadt keinen noch so kleinen Schritt vorangekommen“. Nun wartet man gespannt
auf die Ergebnisse der Bürgerbefragung, die erst im Februar vorlägen. Die Verbände hatten schon im September auf Rückfrage bei
Bitte beachten Sie unsere Anzeigenschlusstermine in der nächsten Woche
der Verwaltung angefragt, wann sie die Befragungsergebnisse erfahren könnten. Bitte lesen Sie weiter auf Seite 2
Erscheinungstermin: Mittwoch, 30. Dezember 2020 Anzeigen- und Redaktionsschluss: Montag, 28. Dezember 2020, 18 Uhr
NK-JAHRESRÜCKBLICK: Das Leben im Nibelungenland war nicht nur geprägt von Corona / Was war los im 1. Quartal 2020?
Ein Jahr voller Herausforderungen! Das scheidende Jahr 2020 wird wohl niemand so schnell vergessen! Doch nicht nur die Auswirkungen der Corona-Pandemie prägten das Leben im Nibelungenland. Die NK-Redaktion möchte in einem 4-teiligen Rückblick an die besonderen Momente dieses ausßergewöhnlichen Jahres erinnern, wobei die Auswahl keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Erscheinungstermin: Samstag, 2. Januar 2021 Anzeigen- und Redaktionsschluss: Dienstag, 29. Dezember 2020, 15 Uhr rh52sa20
Wir bitten um freundliche Beachtung.
Januar 2020 Glas, r Venia im amto ode cht’s a m n Tröpfche a ß. einfach Sp Wir sind im hinten rechts – Wonnegaustraße 102. Das Weinlädchen an der Straße gehört nicht zum . 67550 Worms-Abenheim · Tel. 06242/2427 · www.wein-falkenhof.de S Ob Pharo, mit
Die geplante B 47-Südumgehung um Rosengarten wurde vorerst gestoppt: Der Blick mit der Drohne von Rosengarten Richtung Rheinbrücke zeigt das Nadelöhr an der B 47 deutlich auf. Foto: Klaus Manneck
für das Urteil spielten auch Defizite bei der Trassenführung und im Bereich Artenschutz eine Rolle. Erst nach Vorliegen einer modi-
fizierten Planung kam also wieder Bewegung in das seit Jahrzehnten diskutierte Vorhaben. Fakten wurden hingegen beim Einkaufszen-
trum im benachbarten Rosengarten geschaffen: „Kaufland schließt seine Pforten bis Ende Februar“. Bitte lesen Sie weiter ab Seite 7
Service nach Maß seit 1993
Der heutigen Ausgabe liegen – in Teilen bzw. in der Gesamtauflage – folgende Prospekte bei:
Fenster · Ganzglastüren · Ganzglasduschen · Ganzglasanlagen · Glasgeländer Überdachungen · Iso-Verglasungen · Küchenrückwände · Balkonverkleidungen Spiegel · Schaufensteranlagen …
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Beide Seiten des Rheines waren gleich zu Beginn des Jahres von folgender Meldung betroffen: Im Zuge des vierspurigen Ausbaus der Bundesstraße B47, die auch Wormser Bürgern und Verkehrsteilnehmern eine Entlastung bringen soll, hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss des Landes Hessen rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf. Als Grundlage