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WORMS: Stadtverwaltung reagiert auf Vorgaben der Kommunalaufsicht mit Rotstift im Haushalt
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WORMS: Geplantes Hallenlehrschwimmbecken kann von Schulen genutzt werden
Poseidon kann mit Stadt rechnen
Der Wormser Traditionsverein 1. SC Poseidon im Wormser Westen wird eine Schwimmhalle mit Lehrschwimmbecken errichten, welche auch für Schulen in städtischer Trägerschaft vormittags offenstehen wird. Foto: Florian Helfert
Von Florian Helfert › Mit Zuschüssen von Stadt und Land möchte der 1. Schwimmclub Poseidon ein Hallenlehrschwimmbecken errichten. Für die Arbeit und den Mut des eingetragenen Vereins, in der heutigen Zeit ein solches finanzielles Risiko einzugehen, dankte Dirk Beyer (SPD) als Berichterstatter im Wormser Stadtrat allen Vereinsmitgliedern. „Auch dafür“, griff Dr. Klaus Karlin (CDU) das vorangegangene Votum zum Haushalt auf, „brauchen wir einen genehmigten und beschlossenen Haushalt“. Ihm sei ein Stein vom Herzen gefallen, dass der Schwimmverein das Projekt auf den Weg gebracht habe. Ohne etwa das Kerschensteiner Bad beim Namen zu nennen, kritisierte seine Parteikollegin Jeanine Emans-Heischling die Schließung diverser Lehrschwimmbecken in der Vergan-
genheit. „Vereine“, so die Christdemokratin, „können es nicht leisten, allen Kindern das Schwimmen beizubringen“. Dies sei eine hoheitliche Aufgabe. Mathias Englert, Fraktionsvorsitzender von Worms, will weiter, appellierte, den Bau der Schwimmhalle mit Spenden an den Verein zu unterstützen. Für die AfD verwies Ludger Sauerborn auf einen hohen Nachholbedarf beim Schwimmenlernen in Anbetracht von Pandemie und der Flüchtlingen.
Viele Kommunen ohne Hallenbäder „In vielen Kommunen gibt es gar keine Hallenbäder und Kinder müssen in der Freibadsaison Schwimmen lernen“, bat Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst zu beachten. Ebenso,
wie dass die Stadt bei ihrem Gebäudebestand auf Kosten achten müsse. „Das Projekt an der Carl-Villinger-Straße ist ein Beispiel für Subsidiarität“, befand Horst. Nach dem Subsidiaritätsprinzip soll, wie es die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) erklärt, eine (staatliche) Aufgabe soweit wie möglich von der unteren Ebene beziehungsweise kleineren Einheit wahrgenommen werden. „Jedes Kind soll die Chance haben“, so Horst weiter, „privat, im Verein oder in der Schule Schwimmen lernen zu können“. Mit dem einstimmigen Votum für eine fünfjährige Nutzung des Lehrschwimmbecken durch Schulen in den Morgenstunden bis zur Mittagszeit kann die Stadt Worms hierfür künftig ein Nutzungsentgelt an den Verein zahlen und so zur weiteren Refinanzierung der Baumaßnahme beitragen.
Investiver Fokus auf Kitas und Schulen Dass sich die Stadt bei Investitionen auf Kitas und Schulen fokussieren müsse und werde, skizzierte Stadtentwicklungsdezernent Timo Horst. „Die Stadt wird nicht alle Straßen auf ihrem optimalen Niveau halten können“, machte er klar. Verringerte Geschwin-
digkeiten seien eine Konsequenz. Auch bei Grünanlagen, wie zum Beispiel rund um das größte Reformationsdenkmal der Welt, werde der Rotstift angesetzt. Dennoch warb er stellvertretend für den Stadtvorstand für eine breite Mehrheit – denn nur mittels eines beschlossenen Haushaltes könnten Verzögerungen bei dringend notwendigen Investitionen vermieden werden. Bevor die Stadt allerdings wieder handlungsfähig ist, muss die ADD den neu geplanten und im Stadtrat mit breiter Mehrheit verabschiedeten Haushalt nochmals prüfen.
DEMOS IN DER STADT: „Polizei schützt nicht Meinungsinhalte, sondern das Kundgebungsrecht”
Versammlungen am heutigen Samstag POL-PDWO: Worms (ots) – Für den heutigen Samstag wurden insgesamt drei Versammlungen angemeldet: Die Kameradschaft Rheinhessen und die Partei „Die Rechte“ treffen sich zu einer Veranstaltung um 16 Uhr am Wormser Bahnhof unter dem Motto „Gedenken-Worms, Gegen das Vergessen“. Das „Bündnis gegen Naziaufmärsche“ trifft sich im Vorfeld bereits um 15 Uhr auf dem St-Albans-Platz. Die Ukraine-Hilfe Worms trifft sich zu einer Kundgebung um 17 Uhr auf dem Wormser Marktplatz. Die Wormser Polizei steht im engen Austausch mit der Versammlungsbehörde der Stadt Worms und wird mit Einsatzmaßnahmen präsent sein. Im Kontext demonstrativer Ereignisse steht die Polizei in der öffentlichen Wahrnehmung oftmals in dem Spannungsfeld, sie würde andersdenkende Minderheiten bevorzugen und schützen, während sie Gegendemonstranten benachteilige. Wie entsteht dieser Eindruck und welche Rolle hat die Polizei bei Demonstrationen überhaupt inne? Die Versammlungsfreiheit ist als fundamentales Freiheitsrecht im deutschen Grundgesetz verankert. Das Recht auf Demonstration gilt demnach für alle Bürger und unterscheidet
nicht zwischen der Meinung der Mehrheit der Gesellschaft und der Meinung von Minderheiten. „Gerade diese Möglichkeit, auch eine im Großteil der Gesellschaft auf Ablehnung stoßende politische, gesellschaftsoder staatskritische Meinung öffentlich kundgeben zu können, ohne daran gehindert zu werden oder Repressalien fürchten zu müssen“, so die Polizei, „ist bedeutender Pfeiler des demokratischen Staatswesens“. Das Recht sich zu versammeln, ob nun als Kundgebung oder Gegendemonstration, ist an eine friedliche und gewaltfreie Durchführung gebunden. Durchaus jedoch kann jeder Teilnehmer den eigenen Standpunkt lautstark, kreativ und provozierend vertreten. Aber: Eine Versammlung bildet keinen rechtsfreien Raum! Es gilt, für Überzeugungen friedlich einzutreten und sich von Gewalt- und Straftaten zu distanzieren. „Da entgegenstehende Meinungen, wie in allen Bereichen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, allerdings nicht immer nur auf verbaler Ebene ausgetragen werden, ist es wichtig, die jeweiligen Versammlungen durch ein neutrales Organ schützen zu lassen“, so die Polizei weiter.
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Positiv verbuchen kann das Stadtoberhaupt eine um fast 4,5 Millionen erhöhte Schlüsselzuweisung des Landes, die das Landesamt gegenüber der Ratsvorlage im Dezember nachgemeldet hat. Weitere 2,3 Millionen Euro bringt eine optimistischere Planung der Gewerbe-
cken, Straßen und städtischen Gebäuden „gespart“ werde – dafür dann allerdings auf längere Sicht betrachtet am Ende ein höherer Preis zu zahlen sei.
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steuer, die sich nunmehr am Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre orientiert. Ansonsten dominieren in den Ansatzveränderungen jedoch die Begriffe „Kürzung Budget“ oder auch „Verschiebung in kommende Jahre“. Adolf Kessel zufolge wurden die Budgets aller Bereiche der Stadt Worms reduziert. Wiederkehrende Aspekte der anschließenden Debatte über alle Fraktionen hinweg beinhalteten im Grunde die chronische Unterfinanzierung der Kommunen sowie die entstehende Hypothek, wenn kurzfristig an der Instandsetzung von Brü-
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schuss von rund acht Millionen Euro erreicht“, verkündete Oberbürgermeister Adolf Kessel die neuen Eckpunkte der Jahresplanung.
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Von Florian Helfert › Auf Geheiß der Kommunalaufsicht ADD in Trier mussten Stadtvorstand und Stadtrat am Mittwoch nachsitzen und eine finanziell abgespeckte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 verabschieden. Der ursprünglich geplante, unausgeglichene Haushalt wurde von der übergeordneten Aufsichtsbehörde nicht mehr akzeptiert. „Nach Umsetzung verschiedener Einsparpotenziale erzielt die Stadt im Jahr 2023 im Ergebnishaushalt einen Überschuss von knapp unter 2,4 Millionen als Freie Finanzspitze. Im Finanzhaushalt wird ein Über-
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Die Sparmaßnahmen der Stadt Worms werden voraussichtlich auch das beliebte Blumenmeer der Lutheranlage betreffen.
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