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Mittwoch, 14. April 2021, 15. Woche, 38. Jahrgang | Auflage: 51.355 verteilte Exemplare
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STADT WORMS: Allgemeinverfügung bis zum 25. April verlängert / Aktuelle Corona-Maßnahmen bleiben vorerst bestehen
„Inzidenzwerte weiter beobachten“ Am Montag, dem 12. April, kam der Corona-Verwaltungsstab der Stadt Worms zusammen, um das weitere Vorgehen angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens zu beraten. Aufgrund der steigenden Neuinfektionszahlen wurde beschlossen, dass die Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 inklusive der nächtlichen Ausgangssperre bis zum 25. April verlängert wird.
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beobachtet der Verwaltungsstab weiterhin sorgfältig die Entwicklung der kommenden Tage und hofft sehr, auf weitere Einschränkungen verzichten zu können.
Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in Worms an drei aufeinander folgenden Tagen über einem Wert von 200, wird die Stadt erneut über weitere Maßnahmen beraten.
Die jeweils aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung sowie alle weiteren Infos der Landesregierung sind unter www.corona.rlp.de zu finden.
STADTRAT: Friedhofsgebühren steigen an / Grabmale fallen nach Ende der Ruhezeit und Nutzungsrecht in Verfügungsgewalt der Stadt
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VON STEFFEN HEUMANN | Bei einer Enthaltung stimmte der jüngste Stadtrat der Anhebung von Friedhofsgebühren zu. Der Integrationsbetrieb Friedhof wurde beauftragt, eine Gebührenanpassung der Friedhofsgebühren um 20 Prozent vorzunehmen. Bei den Positionen Herstellen und Schließen des Grabes, Überführen der Leiche zum Grab sei eine 20-prozentige Erhöhung aufgrund der tatsächlichen Personalaufwendungen nötig. Bei diesen Leistung müsse die Erhöhung höher ausfallen, so der Ausschuss. Bei der Benutzung der Friedhofskapelle wurden 10 Prozent Erhöhung berechnet, in Pfiffligheim bleibt es bei der alten Gebühr. Handlungsbedarf bestand auch aufgrund der hohen Bezuschussung, erklärte Dr. Klaus Karlin, CDU. Für den Hauptfriedhof und die Vororte belaufen sich die jährlichen Zuschüssen auf rund eine Million Euro. „Dieser Entwicklung müssen man entgegentreten“, fügte Karlin an. Timo Horst, SPD, ergänzte, dass der Prozess ursprünglich durch einen
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Die Allgemeinverfügung der Stadt Worms wird bis zum 25. April verlängert.
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Die Änderungsverfügung wurde am 12. April in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht und trat um Mitternacht in Kraft. Die Rechtsgrundlage hierfür bietet die am 1. April in Kraft getretene 1. Landesverordnung (LV) zur Änderung der 18. Corona-Bekämpfungs-Verordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO), die vorläufig bis zum 25. April 2021 gültig ist. Am Montag hat die Stadt Worms einen Inzidenzwert von 200 überschritten. Vor diesem Hintergrund
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Rund eine Million Euro beträgt der jährliche Zuschussbedarf der Stadt für Betrieb und Unterhaltung der Wormser Friedhöfe, darunter auch der Herrnsheimer Friedhof. Archivfoto: Steffen Heumann
Bericht des Landesrechnungshofes in Gang gekommen sei. Ein abschließender Bericht hierzu liege aber noch nicht vor, ergänzte Oberbürgermeister Adolf Kessel.
Auch sei noch keine Auswertung oder Besprechung erfolgt. Christina Jung, Leiterin der Friedhofsbetriebe, verwies auf die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung
auch ohne konkrete Veranlassung nach einer Beratung und Auswertung im Vorfeld. Bitte lesen Sie weiter auf seite 2
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