Die Gratis-Zeitung für das Nibelungenland
Mittwoch, 17. Februar 2021, 7. Woche, 38. Jahrgang | Auflage: 51.355 verteilte Exemplare
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KAUFHOF-AREAL: Anonymer „Mitarbeiter der Verwaltung“ gibt vertrauliche Info an Presse / OB Kessel weist Vorwürfe zurück
Mietpreis bringt „Maulwurf“ auf die Palme VON STEFFEN HEUMANN | Im nicht-öffentlichen Teil des Stadtrates wollte die Verwaltung am vergangenen Mittwoch über Details der geplanten Anmietung des Kaufhofnebengebäudes informieren. Aufgrund offener Fragen wurde eine Entscheidung vertagt. Bis zur Zustimmung sollen weitere Fakten auf den Tisch kommen, damit das Vorhaben, dort für rund 100 städtische Mitarbeiter im neuen „Sozialen Rathaus“ einen modernen Arbeitsplatz zu schaffen, endlich realisiert werden kann.
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2021
Der Ton um die Kaufhof-Zukunft und die geplante Anmietung des Nebengebäudes durch die Stadt wird schärfer.
arbeiter der Wormser Verwaltung zu sein, ist, dass er nicht länger schweigen und mitansehen könne, „wie die Stadt zu Grunde gerichtet wird“. Intern habe man
nie eine genaue Bedarfsanalyse für Räumlichkeiten abgeschlossen, über andere Optionen oder Szenarien sei zudem nicht einmal gesprochen worden.
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Gleiches gelte auch für die Planungen auf dem Salamandergelände.
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Kritische Töne am Vorgehen wurden am Montagabend in einer Rundmail an Vertreter der Presse laut. Im Anhang brach ein „Mitarbeiter der Verwaltung“ sein Schweigen und fügte der Anlage auch gleich die vertrauliche Kaufhof-Beschlussvorlage aus dem Stadtrat als PDF-Datei bei . Motivation für den vermeintlichen Absender, der vorgibt, Mit-
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Verkauf und Verarbeitung
LANDTAGSWAHLEN: Wahlbenachrichtigung muss bis 21. Februar vorliegen / Unterschrift auf Briefwahlantrag nicht vergessen
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Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt
Bis spätestens Sonntag, dem 21. Februar, müssen alle Wahlberechtigten ihre Wahlberechtigung für die Landtagswahlen erhalten haben. Foto: Fotolia/Christian Schwier
nur dann in den Briefkasten eingeworfen werden darf, wenn der Empfänger zweifelsfrei ermittelt werden konnte.
Deshalb wird empfohlen, den Briefkasten oder die Klingel mit Familiennamen und Vornamen der Wahlberechtigten zu beschriften.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Postbote die Wahlbenachrichtigung nicht zustellen kann. Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss die Erteilung eines Wahlscheins beantragen. Ein Antragsvordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Alternativ kann der Antrag formlos schriftlich per Post (Stadtverwaltung Worms, Wahldienststelle, Marktplatz 2, 67547 Worms), Fax: 06241/853-1199, per E-Mail an briefwahl@worms.de, über das Onlinewahlscheinportal unter www.worms.de oder direkt nach vorheriger Terminvereinbarung im Briefwahlbüro gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Auf Nachfrage des NK bei Hans H. Brecht, dem Pressesprecher der Stadt Worms, laufe der Versand bereits auf Hochtouren. Allerdings bittet er um Verständnis, dass die Zustellung bei rd. 60.000 Wahlberechtigten in der Stadt Worms, nur sukzessive erfolgen könne.
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Wie die Stadt Worms mitteilt, müssen bis spätestens Sonntag, dem 21. Februar, alle Wahlberechtigten für die Landtagswahl am 14. März 2021 ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, wird allen Wahlberechtigten empfohlen, sich beim Briefwahlbüro im zweiten Obergeschoss des Rathauses, Zimmer 220, oder unter Telefon 06241/853-1006 zu vergewissern, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis erfolgt ist, da ansonsten das Wahlrecht gegebenenfalls nicht ausgeübt werden kann. Wer seine Daten oder – mit entsprechender Begründung – die Daten anderer zur Wahl überprüfen will, hat dazu die Möglichkeit vom 22. bis 26. Februar im Briefwahlbüro durch Einsicht in das Wählerverzeichnis. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig hält, kann in der genannten Einsichtsfrist einen Einspruch einlegen. Die Wahldienststelle bittet zu beachten, dass die Wahlbenachrichtigung durch den Postboten
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