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Sicher durch den Verordnungsdschungel

Welche Arzneimittel sind grundsätzlich verordnungsfähig? Wie viele Heilmittel dürfen pro Rezept verordnet werden? Welche Budgetgrenzen sind zu beachten? Diese Fragen stellen sich niedergelassene Ärzte immer wieder, denn die Gefahr ist groß, in die „Regress-Falle“ zu tappen. Damit Sie sicher durch den Verordnungsdschungel kommen, informieren wir Sie auf dieser Seite über die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien bei der Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln.

Wundversorgung Die Erst- Akut- und Notfallversorgung von Wunden kann mit Verbandstoffen aus dem Sprechstundenbedarf (SSB) erfolgen. Bei der Verordnung ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Verbandstoffe sind – soweit medizinisch vertretbar –ohne Nennung der Markenbezeichnung mit genauer Größen- und Produktbezeichnung abzufordern. Nachweis Masernimpfung Die Frist zum Nachweis eines Masernimpfschutzes für Personal in z. B. Kindertagesstätten etc. ist coronabedingt auf den 31. Dezember 2021 verlängert worden. Diese Frist gilt nur für Personal, das bereits zum Stichtag 31. März 2021 beschäftigt war. Bei Neueinstellungen ist der Nachweis vor Beschäftigungsbeginn zu erbringen.

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Die Materialien für einen Verbandswechsel sind auf den Namen des Patienten verordnungsfähig. Ein Verbandswechsel aus dem SSB ist nicht zulässig. Damit nicht die Situation eintritt, dass der Patient zum Verbandswechsel ohne die Verbandstoffe erscheint, kann die Verordnung mit dem Zusatz – ad manus medici – versehen werden. Die Apotheke darf dann die Materialien nur dem Arzt aushändigen.

Zur wirtschaftlichen Verordnung haben wir auf der Website die Einkaufspreise für die moderne Wundversorgung hinterlegt. www.kvsh.de/praxis/verordnungen/arzneimittel und dann unter W wie Wundversorgung. Rabattinformationen der Krankenkassen Die Krankenkassen versenden regelmäßig Informationen zu Rabattverträgen, die teilweise zu Irritationen führen.

Die neueste Mitteilung der DAK betrifft die Verordnung von Blutzuckerteststreifen. Hier werden einige Teststreifen, die nach unserer Vereinbarung als günstig eingestuft werden, mit einem roten Punkt als nicht Rabattpartner dargestellt. Das bedeutet nicht, dass z. B. Contour next-Teststreifen jetzt nicht mehr günstig sind, sondern lediglich, dass die DAK bei Rabattpartnern noch mehr Geld spart. Eine Umstellung ist nicht zwingend erforderlich.

THOMAS FROHBERG, KVSH

Ihre Ansprechpartner im Bereich Arzneimittel, Heilmittel und Impfstoffe

Telefon E-Mail

Thomas Frohberg 04551 883 304

thomas.frohberg@kvsh.de Stephan Reuß 04551 883 351 stephan.reuss@kvsh.de Ihre Ansprechpartner im Bereich Arzneimittel, Heilmittel, Impfstoffe und Hilfsmittel Ellen Roy 04551 883 931 ellen.roy@kvsh.de Ihre Ansprechpartnerin im Bereich Sprechstundenbedarf Heidi Dabelstein 04551 883 353 heidi.dabelstein@kvsh.de

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