Hochwasserschutz4

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Auch hier sind die Flussbausteine in Beton zu verlegen. Die Gerinnedimension erreicht hier Sohlbreiten von ca 2,5m bzw Kronenbreiten von 5m bis 6m (je nach Verfügbarkeit von Grund und Boden). Der Fußgängerübergang bei Fluss-km 1,812 muss ebenfalls neu errichtet werden (Stahl-Fachwerkskonstruktion, siehe Plan Nr. M 06.040/008, Beilage 10), welche nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist. Im Bereich der Brücke ist das Geländer bzw die Oberkante der Sockelmauer abgesenkt (kein Freibord mehr vorhanden). Durch mobile Hochwasserschutzelemente kann für den Hochwasserfall eine schadlose Überströmung der Brücke gewährleistet werden. Zwischen diesem Fußgängerübergang und dem Wohnobjekt Tänzerweg 25 auf der in Fließrichtung linken Seite ergibt sich ein Spielraum für eine naturnähere Gestaltung des Gerinnes des Dorfbaches. Zwischen dem Gebäude Tänzerweg 25 und der Uferkante muss eine lichte Breite von 1,0m frei bleiben (Engstelle bei Fluss-km 1,775). Hier werden die Flussbausteine nicht in Beton verlegt, die Uferlinie wird unregelmäßiger ausgestaltet. Weiters kann eine Gehölzpflanzung an der Gerinneoberkante erfolgen. Durch einen örtlichen Steckholzbesatz kann auch in der Uferböschung selbst in geringem Umfang eine Bestockung erfolgen. Die Böschungsneigungen sind in diesem Abschnitt geringer (1:1), dennoch ist die Verlegung der Wasserbausteine in Beton entlang der orografisch rechten Seite erforderlich (Landstraße). Auch hier kommt es zur Ausgestaltung im Sohlbereich mittels Einbringung von natürlichem Sohlsubstrat sowie von Störsteinen. Die Querriegel sind in diesem Gefälleabschnitt alle 10m bis 15m anzuordnen. Ebenfalls ist hier auf die Ausgestaltung einer Niederwasserrinne zu achten. Bezüglich der baulichen Details wird auf den Plan Nr. M 06.040/012 (Beilage 14) verwiesen. Bereich Retentionsbecken - Streichwehr Auf Höhe von Fluss-km 1,775 beginnt linksufrig das in Stahlbetonbauweise zu errichtende Streichwehr mit einer Gesamtlänge der Wehrkante von ca 29,00m. Die Höhenlage der Wehrkante beträgt ca 0,40m bis 0,45m über der Gerinnesohle des Dorfbaches. Um für spätere Anpassungen Spielraum zu lassen, wird die Wehrkante nachjustierbar ausgestaltet. Die Wehrkante wird auf ca 24m von einer Überbauung freigehalten. Dabei wird ein Abstand der Überbauung von 0,70m von der landseitigen Wehrkante vorgesehen. In Fließrichtung vergrößert sich die Dimension des Entlastungskanals allmählich, bis nach 15m das Entlastungsgerinne in seiner vollen Dimension an das Streichwehr anschließt. Die baulichen Details sind dem Plan Nr. M 06.040/008 (Beilage 10) bzw dem Detailplan Nr. M 06.040/011 (Beilage 13) zu entnehmen. Die Dotation des Entlastungskanals erfolgt ungesteuert, das heißt, die Höhe der Wehrkante kann während des Hochwassers nicht nachjustiert werden. Am flussabwärtigen Ende des Streichwehrs schließt rechtsufrig des Entlastungskanals die Dotationsleitung für das Retentionsbecken an. Diese ist gemäß der Bemessungswassermenge von maximal ca 1,0m3/s als Verrohrung 2 x DN 600 mit mindestens 15‰ Gefälle auszuführen. Um eine optimale Ausnutzung des Retentionsvolumens zur Rückhaltung von Hochwasserspitzen zu gewährleisten, muss die Dotation gesteuert erfolgen. Deshalb ist es erforderlich, im Oberlauf einen Referenzpegel einzurichten. Die Detailausgestaltung und Festlegung des Standorts erfolgt in Absprache mit dem hydrographischen Dienst des Landes Vorarlberg. Über die Wasserstandsmessung erfolgt schließlich die vollautomatische Steuerung der Schützentafeln im zu errichtenden Schieberschacht. Aufgrund der Schieberdimensionen ist es erforderlich, einen Ortbetonschacht zu errichten. Zur Wasserstandsmessung im Retentionsbecken wird eine Zuleitung DN 500 (Sohlhöhe Einlauf 539,00m ü. A.) und ein Schacht DN 1000 errichtet. Dort erfolgt die Installation eines Wasserspiegel-


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