Pflege News | 21
SamStag, 4. auguSt 2018
Pflege & Gesundheit Rente durch Pflege aufstocken Die Beiträge zahlt die Pflegeversicherung
Pflegedienst & Tagespflege Sabine Hartkopf • Angerstraße 10b • 39326 Wolmirstedt Tel. (039201) 29894 • www.bodelschwingh-haus.de s.hartkopf@bodelschwingh-haus.de
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Schwimmbadstr. 7 • 39329 Wolmirstedt Tel.: 03 92 01/2 26 07 Unter bestimmten Umständen können Angehörige Rentenansprüche durch Pflege erwerben, ohne eigene Beiträge zahlen zu müssen. Die Betreuung eines Pflegebedürftigen in dessen Wohnung ist in der Praxis vor allem Sache der Angehörigen. Viele von ihnen können dafür Punkte auf ihr Rentenkonto bekommen. Die Beiträge zahlt die Pflegekasse an die gesetzliche Rentenversicherung oder an die berufsständische Versorgungseinrichtung. Von Uwe Strachovsky (b.ep) Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. „Dazu zählt, dass der Pflegebedürftige mindestens den Pflegegrad 2 hat“, erläutert Claudia Calero von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. „Zudem muss die Pflege regelmäßig erfolgen – wöchentlich wenigstens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche. Die Pflege muss dauerhaft sein, also für voraussichtlich mindestens zwei Monate oder 60 Tage im Jahr.“ Auch dürfe die Pflege-
person nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sein – gleich, ob selbstständig oder fest angestellt. Rentenansprüche können aber auch Nichterwerbstätige erhalten, sowie jene, die ALG I oder ALG II oder eine Teilrente beziehen. Keine zusätzlichen Rentenpunkte gibt es hingegen für jene Pflegenden, die eine volle Altersrente beziehen. All diese Faktoren werden im „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen“ berücksichtigt. Dieses Formular muss von der Pflegeperson ausgefüllt und an die Pflegekasse des Betroffenen geschickt werden. „Wie hoch die zusätzliche Rente ausfällt, hängt zum einen vom Pflegegrad ab“, so Calero. „Je höher er ist, desto mehr zahlt die Pflegekasse. Zum anderen spielt es eine Rolle, welche Leistungen der Pflegebedürftige nutzt. Bezieht er ausschließlich Pflegegeld, wird mehr an die
Rentenversicherung überwiesen, als wenn er auch einen ambulanter Dienst nutzt.“ Außerdem wird auch der Wohnort des Pflegebedürftigen berücksichtigt: Denn in der Rentenversicherung gilt immer noch die WestOst-Teilung. Das betrifft übrigens auch Berlin, wo der ehemalige Mauerverlauf fiskalische Grenzen setzt. Wenn die Pflegeperson ein Jahr lang tätig war, können nach Auskunft der Deutschen Rentenversicherung in den alten Ländern seit dem 1. Juli 2018 zwischen 5,84 Euro und 30,90 Euro monatlich als zusätzlicher Rentenanspruch erworben werden. In den neuen Ländern und Ost-Berlin sind es zwischen 5,57 Euro und 29,48 Euro monatlich. Zum 1. Juli jeden Jahres werden die Beträge neu berechnet. Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-1018800 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.
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