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Förderungen

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Grundrezept Salbe

Grundrezept Salbe

W o H n BAu: bis zu 30.000 Euro darlehen!

Voraussetzung: mindestens 3 Jahre durchgehend kammerzugehörig über der Geringfügigkeit oder 6 Jahre in den letzten 10 Jahren (bei saisonaler Beschäftigung zählt jede Saison als volles Jahr)

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Förderung von

• Bau und Fertigstellung des Eigenheims

• An- und Zubau zur Vergrößerung der Wohnnutzfläche

• Eigenheimankauf

• Eigentumswohnungskauf

• Finanzierung des Bau- und Grundkostenanteils bei einer Wohnungsgenossenschaft

• Beseitigung ungesunder und unhygienischer Wohnverhältnisse

• Sanierung (Verbesserung Grund-, Wärme- und Lärmschutz)

• PV-Anlage und Heizungsumstellung

• Notwendige Renovierungsmaßnahmen in einer Mietwohnung, die für mindestens 10 Jahre gemietet wurde

• Umschuldung von Wohnbaudarlehen

Darlehenshöhe: max. € 30.000,-

Rückzahlungsrate: max. € 170,-/Monat

Besicherung: grundbücherlich (ausg. Mietwohnungen)

Kosten: einmalig 3% Verwaltungsbeitrag

W o H n BAu: bis zu 5.800 Euro + 730 je kind landeszuschuss!

Grundvoraussetzung: Hauptberuflich als Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt

Der Förderungswerber muss in den letzten zehn Jahren vor der Gewährung mindestens sechs Jahre oder in den letzten drei Jahren ununterbrochen eine land- und forstwirtschaftliche Berufstätigkeit in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Staat, dessen Angehörigen Österreich auf Grund von Staatsverträgen oder anderen Rechtsakten im Rahmen der Europäischen Integration das Recht auf Freizügigkeit zu gewähren hat, ausgeübt haben. Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Kranken- geld sowie die Zeit der Leistung des Präsenzdienstes beim Bundesheer oder des Zivildienstes gelten nicht als Unterbrechung, sofern der Bewerber sowohl vor als auch nach diesen Zeiten als Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft berufstätig war. In Berufen mit Saisonarbeitszeit (Almpersonal etc.) zählt jede Saison als volles Jahr.

Der Anspruch ist abhängig vom Jahresfamiliennettoeinkommen und im Einzelfall zu prüfen!

Bei Fragen zu den Beihilfen und darlehen: Förderungsreferent Florian Paulitsch, BSc / 0463 51 7000-12 / florian.paulitsch@lakktn.at ist eine Gattung von Eipilzen. Sie können sowohl in Baumschulen, Kulturen und im Gartensowie in natürlichen Ökosystemen schädigend auftreten und so enorme wirtschaftliche und ökologische Verluste verursachen.

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