Mediadaten 2017

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MEDIADATEN 2017

Verlag und Werbung M. + W. Prankl oHG Postfach 14 20 Kirchplatz 18 82538 Geretsried 82525 Geretsried (08171) 5 10 32 und 5 10 33 Telefax (08171) 5 15 66 www.isarkurier.de eMail: info@isarkurier.de n

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Wöchentliche Auflage ca. 47.500 Stück Kostenlose Verteilung an jeden Haushalt Isar Kurier seit 56 Jahren pünktlich - zuverlässig gern gelesen


Verlag: ISAR-KURIER Verlag u. Werbung, M. u. W. Prankl oHG Kirchplatz 18, 82538 Geretsried Postfach 1420, 82525 Geretsried

Tel. (08171) 5 10 32 und 5 10 33 Telefax (08171) 5 15 66 e-mail: info@isarkurier.de www.isarkurier.de

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Erscheinungsweise: Wöchentlich 1mal Donnerstag Anzeigenschluß: Dienstag 14.00 Uhr (in Wochen mit Feiertagen 1 Tag vorher) Erscheinungsort: Geretsried

Offizieller Anzeiger Preisliste Nr. 35, gültig ab 1. Januar 2017

der Stadt Geretsried mit Bekanntmachungen der Stadt Wolfratshausen sowie der Gemeinden Icking, Schäftlarn, Baierbrunn, Straßlach und Königsdorf

Auflage 47.500 Stk.

Grundpreis* Lokalpreis** mm-Preis 1spaltig ............................. 1,29 € ................... 1,10 € Titelseite .............................................. 1,67 € ....................1,40 € Letzte Seite ..........................................1,44 € ....................1,24 € Rubrikanzeigen: Stellenmarkt ........................................ 1,32 € ................... 1,12 € Immobilienmarkt ................................. 1,35 € ................... 1,14 € Textanzeigen (auf Textseiten oder zwischen Kleinanzeigen) ......................1,55 € ................... 1,33 € Familienanzeigen (nicht rabattfähig) ...................................... 1,13 € ................... 1,00 € Gewerbliche Kleinanzeigen (Fließsatz) (nicht rabattfähig) ....................... 2,18 € ................... 1,86 €

Private Kleinanzeigen im Isar Kurier + Internet (kleinste Einheit 2 Zeilen) €uro 5,10 jede weitere Zeile €uro 2,55 inkl. MwSt.

Farbaufschlag (nicht AE und nicht rabattfähig) rot 20% bis maximal 50,- € Weitere Farben nach HKS 25 % bis maximal 65,- € 4c-Anzeigen 35% bis maximal 90,- € Haarpasser nicht gewährleistet Rasteruntergrund 10% • Verbindliche Platzvorschrift 10% Änderungen: Für Änderungen an bereits freigegeben Anzeigen, wenn technisch überhaupt machbar, werden gesonderte Kosten bis zu 35 % vom Anzeigenpreis berechnet ! Ein Recht auf nachträgliche Änderungen und Stornierungen besteht nicht!

Beilagen (ohne Nachlaß) Teilbelegung möglich Grundpreis Lokal bis 20 g ................. 58,00 € ........... 50,00 € bis 25 g ................. 64,00 € ........... 55,00 € je Tausend + MwSt. Nachlässe: (nur bei Abschlüssen) Malstaffel Mengenstaffel 1000 mm 3% ab 3 Anzeigen 3% 3000 mm 5% ab 6 Anzeigen 5% 5000 mm 10% ab 12 Anzeigen 10% 10000 mm 15% ab 24 Anzeigen 15% 20000 mm 20% ab 48 Anzeigen 20% ab 30000 mm Bonus möglich Technische Angaben: Satzspiegel: 280 mm hoch, 200 mm breit Spaltenzahl/Spaltenbreite 4 x 50 mm Gesamtmillimeter je Seite 1120 mm Kleinste Formatanzeige 1spaltig 20 mm Grundschrift 8 Punkt Helvetica Druckverfahren: Rotations-Offsetdruck. Druckvorlagen: Per E-Mail an: info@isarkurier.de EPS-, PS- oder PDF Dateien - alle verwendeten Schriften einbinden oder in Kurven umwandeln. Andere Formate bedingt möglich, bitte um Rücksprache. Voraussetzung für Bildvorlagen mindestens 300 dpi. AE-Vergütung: Anzeigen und Beilagen 15% Chiffre-Gebühr: .......................... €uro 7,50

Bei Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen, Kollektiven und nach den Vorschriften des Verlages redaktionell gestalteten Anzeigen ist die Festlegung von Sonderpreisen möglich. Weitere Kombinationsmöglichkeiten für die Landkreise Dachau, Freising, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Weilheim, Schongau, den Wirtschaftsraum München. Für die Wiederholungsanzeigen ist aus technischen Gründen jeweils Freitag, 12.00 Uhr, Annahmeschluß. Für Anzeigen, die Korrekturabzüge erforderlich machen Montag 17 Uhr.

Mehrwertsteuer: Auf alle Preise wird die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert berechnet. Reklamationen innerhalb 12 Tagen Zahlungsbedingungen: Zahlbar sofort rein netto. Bei Bankeinzug 2% Skonto * Grundpreis für Agenturen und Werbemittler ** Lokalpreis für Aufträge im Direktverkehr.

VERBREITUNGSGEBIET: Südl. Lkr. München: Pullach-Teilgebiet, Baierbrunn, Buchenhain, Hohenschäftlarn, Straßlach, Holzhausen, Klein/Großdingharting. Teil Lkr. Starnberg: Fercha, Neufahrn, Wangen, Berg, Aufkirchen, Leoni, Bachhausen, Höhenrain, Mörlbach. Lkr. Bad Tölz/Wolfratshausen: Wolfratshausen, Geretsried, Gelting, Königsdorf, Irschenhausen, Icking, Walchstadt, Berg/Haidach/ Happerg, Dorfen, Egling, Attenham/Sonnenham, Moosham, Schalkofen, Aufhofen, Thanning, Deining, Baierlach, Endlhausen, Ergertshausen, Neufahrn, Münsing/Ammerland, Ambach, Holzhausen, Degerndorf, Ascholding, Achmühle, Eurasburg, Herrnhausen, Schönrain, Baiernrain, Berg/Leiten, Bairawies/Unterleiten, Einöd/Tattenkofen, Fraßhausen, Humbach/Thankirchen, Jasberg, Linden/Lochen, Peretshofen, Steingau/Erlach, Beuerberg, Hohenbirken, Mürnsee, Oberbuchen, Unterbuchen. In Teilgebieten von Bad-Tölz, Bad Heilbrunn, Bichl, Penzberg (Lkr. Weilheim)


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Preisliste Nr. 35 gültig ab 1.01.2017 Lokalpreis: mm = 1,10 € + MwSt.

Anzeigen Größen- und Preismuster

2 Sp / 90 mm hoch = 180 mm (2 x 90 mm = 180 mm) + MwSt.

= 198,00 € = 37,62 € = 235,62 €

2 Sp / 140 mm hoch = 280 mm = 308,00 € (= 1/4 Seite) + MwSt. = 58,52 € = 366,52 €

Für Rubrikanzeigen ( wie Stellenmarkt, Immobilienmarkt, Familienanzeigen, u.a.) beachten Sie bitte die Preisliste Nr. 35, gültig ab 1.01.2017.

1 Sp / 90 mm hoch = 99,00 € 1 Sp / 50 mm hoch = 55,00 € = 18,81 € + MwSt. + MwSt. = 10,45 € = 117,81 € = 65,45 €

3 Sp / 40 mm hoch = 120 mm (3 x 40 mm = 120 mm) + MwSt.

= 132,00 € = 25,08 € = 157,08 €

4 Sp / 50 mm hoch = 200 mm = 220,00 € (4 x 50 mm = 200 mm) + MwSt. = 41,80 € = 261,80 €

Ganze Seite - 4 Sp / 280 mm hoch = 1.120 mm = 1 Seite = 1.232,00 € + MwSt. = 234,08 € = 1.466,08 €


München

Gilching

A96 Gauting

Pullach

Grünwald

B11

Baierbrunn

Starnberg

Straßlach

A8

Schäftlarn Berg/Stbg.See Ebenhausen

Starnberger See

Icking

Höhenrain Dorfen

Sauerlach

Deining

Egling

Wolfratshausen Gelting

Münsing

Degerndorf

Eurasburg

Ascholding

Geretsried

A95 Beuerberg

Holzkirchen Dietramszell

Königsdorf

Seeshaupt

Sachsenkam B13

Iffeldorf Penzberg

Bad Tölz B472

Bichl B11

Benediktbeuern

Kochel

Greiling B318 Tegernsee

Lenggries

B307


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Preise per Tausend zzgl. Mwst. (ab 1.01.2015) (zuzüglich evtl. anfallender Bündelkosten) Teilbelegung möglich (mind. 1000 St.)

Grundpreis bis 20 g € 58,-bis 25 g € 64,--

Lokalpreis € 50,-€ 55,--

Verteilgebiete und Stückzahlen Gebiet-Nr.Ort

Auflage Vert.X

Gebiet-Nr.Ort

300-399 Geretsried 10.862 Teilgeb. 1 @ 2 @ 3 @ 4 @ 5 @ 6 @ 7 @ 8 @ 9 @ 10 @ 11 @ 12 @ 13 @ 14 @ 15 @ 16 @ 17 @ 18 @

612-614 Ascholding 616-618 Moosham/Schalkofen

400-410 Gelting 780 412-500 Wolfratshausen 9.076 Teilgebiete 1 @ 2 @ 3 @ 4 @ 5 @ 6 @ 7 @ 8 @

630-633 Egling 634-635 Neufahrn/Puppling 636-637 Ergertshausen/Hornstein

9 @ 10 @

638

20.718 001-013 Königsdorf 017-019 Beuerberg 020-024 Eurasburg 026 Baierlach 030-034 Happerg/Berg 036 Degerndorf 038 Achmühle 040-044 Münsing 046 Holzhausen 048 Ambach 050 Ammerland

1.082 457 640 93 87 208 235 600 120 120 305

Aufkirchen/Sibichhausen/ 810 Allmannshausen 082-086 Berg/Sta.See 645 088-096 Höhenrain 607 098 Farchach 195 100 Bachhausen 178 102-106 Dorfen 185 110-130 Icking/Walchst./Irschenh. 1.067 140 Mörlbach 64 150-181 Ebenhausen 1.018 202-220 Hohenschäftlarn 1.237 224 Neufahrn 195 226 Wangen 210 236 Fercha 30 240-245 Baierbrunn 755 250-260 Buchenhain 650 11.793

060-080

502-600 Bad Tölz Teilgebiete 1 @ 2 @ 3 @ 4 @

620

6.264

Thanning

Deining

640-643 Dingharting 644-660 Straßlach/Hailafing 670-675 Pullach (nur südl. Teil) 704 Aufhofen 706 Attenham 708 Holzhausen 720 Endlhausen 722 Fraßhausen 729 Berg/Leiten 730-731 Linden/Lochen 732 Baiernrain 733 Jasberg 734 Erlach/Steingau 740-760 Dietramszell 762-765 Humbach 766 Peretshofen 770-776 Tattenkofen 780-800 Bairawies

802-820 Bad Heilbrunn 824 Mürnsee 826 Hohenbirken 830 Schönrain 832 Oberbuchen 834 Unterbuchen 845 Bichl 865-878 Penzberg (Teil)

Gesamtauflage isar-kurier Stand :

Januar 2017

6.264 Kunde/Firma/Anschrift: Beilagentermin/KW:

Auflage/Stück:

Ort/Datum

Stempel/Unterschrift

Auflage Vert.X

402 167 231 566 225 155 305 334 900 900 75 95 90 140 35 36 240 75 29 83 571 164 100 72 105 6.095

760 105 130 170 75 30 210 955 2.435

47.305


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Erscheinungsweise: Wöchentlich 1mal Donnerstag Anzeigenschluß: Dienstag 14.00 Uhr (in Wochen mit Feiertagen 1 Tag vorher) Erscheinungsort: Geretsried

Verbreitungsgebiet nach PLZ sortiert Postleitzahl Ort 82049 82057 82064 82065 82067 82069 82319 82335 82377 82515 82538 82541 82544 82547 82549 83623 83646 83670 83673

BVDA

Auflage

Pullach (Teil) Icking Straßlach Baierbrunn Ebenhausen Hohenschäftlarn Starnberg/Wangen Berg/Sta.-See Penzberg (Teil) Wolfratshausen Geretsried (+Gelting) Münsing Egling Eurasburg Königsdorf Dietramszell Bad Tölz Bad Heilbrunn Bichl

900 1.252 1.324 1.405 1.018 1.237 435 2.499 955 9.076 11.642 1.353 1.959 1.512 1.252 1.912 6.264 1.100 210

Gesamt

47.305 Stand:

Januar 2017


Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbetreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

Leser des Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlich wird.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druck-unterlagen gegebenen Möglichkeiten.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb einer vereinbarten bzw. der in Ziff. 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. 5. Bei der Errechnung der Abnahmemenge werden TextMillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet. 6. Die Aufnahme von Anzeigen und Fremdbeilagen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Fremdbeilage in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druck-schrift erscheinen soll, und dies dem Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die auf einer mit überwiegend Text belegten Seite platziert werden. Es können jedoch mehrere Anzeigen auf einer Textseite platziert werde. Anzeigen die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche von Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßen Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Ihr Format, Aufmachung beim

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte ange-messene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzan-zeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängig-machung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlendes Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertretersund seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verant-wortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probe-abzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrek-turen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. .

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt. 13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.


14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 16. Satzkosten für leicht zu erstellende Anzeigen sind im Anzeigenpreis enthalten. Aufwendige grafische Gestaltung und Effekte sind wenn überhaupt machbar gesondert nach Aufwand zu bezahlen oder auf eigene Kosten des Inserenten selbst oder über Dritte zu liefern. 17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 150000 Expl. 15 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. 18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentliche Kaufmanns an. Einschreibbriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften die in dieser Frist nicht abge-holt sind werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sen-det der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Der Verlag behält sich im Interesse und zum Schutz des Auftraggebers das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch des Zifferndienstes zu Prüfzwecken zu öffnen. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der Verlag nicht verpflichtet.

19. Druckvorlagen werden nur auf besonderen Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. 20. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftrag-gebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Ver-tragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist der Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlags a) Der Verlag wendet bei der Entgegennahme und Prüfung der Anzeigentexte die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er vom Auftrag-geber irregeführt oder getäuscht wird. Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inse-rent, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendar-stellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. b) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bild-unterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er nicht recht-zeitig sistiert wurde, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beein-trächtigt werden. Erscheinen nicht rechtzeitig sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keine Ansprüche gegen den Verlag zu. Der Auftrag-geber hält den Verlag auch von Ansprüchen aus Verstö-ßen gegen das Urheberrecht frei. c) Abbestellungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Abbestellung einer Anzeige kann der Verlag die entstandenen Satzkosten berechnen. d) Angebote von Vermittlern auf Zifferanzeigen werden nicht befördert. e) Fälle höherer Gewalt, wie auch Arbeitskampfmaßnahmen, entbinden den Verlag von der Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Schadenersatz. f) Der Verlag behält sich das Recht vor, für Anzeigen in Verlagsbeilagen, Sonderveröffentlichungen und Kollektiven Sonderpreise festzulegen. g) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbetreibenden an die Preisliste des Ve r l a g s z u h a l t e n . D i e v o m Ve r l a g g e w ä h r t e Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden. h) Sind etwaige Mängel an gelieferten Drucksachen, wie Beihefter, Beikleber etc. nicht sofort, sondern erst bei der Verarbeitung erkennbar, so hat der Werbungtreibende dadurch entstehende Mehrkosten oder Verluste bei der Herstellung zu tragen.


(08171) 51032 u. 51033 Fax 51566 Kirchplatz 18

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47.500

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Information en Anzeigenüb zur ermittlung per e-ma il

Bitte ausfüllen und mit der Anzeigenkopie an den Isar-Kurier faxen. (08171) 5 15 66

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