Alles für mein Kind 02 2019

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SCHEIDUNG

3.

Ist der Abschluss eines Ehevertrages empfehlenswert? Bei allen Ehen sollte man darüber nachdenken, wie man sich wechselseitig das Eheleben vorstellt. Da geht es um profane Dinge, wie etwa: Wie finanzieren wir die Wohnung gemeinsam? Was planen wir für den Fall eines Kindes? Wie wollen wir das Ersparte während der Ehe aufteilen? Was passiert, wenn wir uns scheiden lassen? Für all diese Fragen könnte ein Ehevertrag die Antwort und Lösung sein.

verwechselt. Dazu gibt es ja uns, um diese Missverständnisse aufzulösen.

5. Häufiger Streitpunkt sind die Unter-

haltszahlungen. Wie sieht hier die gesetzliche Regelung aus? Es gibt Ehegattenunterhalt während und auch nach der Scheidung, und es gibt Kindesunterhalt. Um den Rahmen hier nicht zu sprengen, sei folgendes gesagt. Ehegattenunterhalt steht mir jedenfalls zu, wenn ich von meinem Ehegatten getrennt lebe und ausreichend wenig verdiene, dass es sich rechnerisch ausgeht. Kindesunterhalt steht dann zu, wenn einer der Elternteile überwiegend getrennt vom Kind lebt.

6. Scheidungen sind immer eine große

emotionale Belastung. Wie kann eine gute Rechtsberatung dem Mandanten zumindest einen Teil der Sorgen nehmen? Wir bieten unseren Klienten ein kostenfreies Erstgespräch, um die wichtigsten Schritte gleich zu Beginn abzuklären. Die Klienten können sicher sein, dass wir ihre Sorgen und Nöte ernst nehmen und wir für sie auch in der Steiermark die fairen und red gerechten Ansprüche durchsetzen.

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Maßnahmen wie das Info- und Heimwegtelefon und noch viel mehr sorgen in Graz für Sicherheit und ein gutes Gefühl. Und darauf sind wir stolz.

sicherheit.graz.at

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch unter 01 890 42 79 oder office@ra-scheer.at

4. Was ist bei der Obsorge für das Kind

oder die Kinder zu beachten? Die Obsorge ist heute generell gemeinsam. Das heißt nicht, dass etwa getrennte Eltern alles gemeinsam entscheiden müssen. Im Gegenteil, jeder Elternteil hat die volle Verantwortung. Oft wird die Frage der Obsorge mit dem Ausmaß des Kontaktrechtes

GRAZ. GANZ SICHER.

Scheer Rechtsanwalt GmbH Wollzeile 29, 1010 Wien Tel. 01 8904279, Fax 01 890427916 office@ra-scheer.at, www.ra-scheer.at

achtzigzehn | Foto: iStock © praetorianphoto | bezahlte Anzeige

während der Ehe Gütertrennung besteht. Das heißt aber nicht, dass einer alles ansparen kann, während der andere das gemeinsame Leben finanziert. Tatsächlich werden die Errungenschaften während der Ehe fair, in der Regel eins zu eins aufgeteilt. Und zwar egal, wer die Ehe zerstört hat. Es gibt dann wieder Ausnahmen von dieser Regel, etwa wenn ein Unternehmen besteht, oder aber, wenn Vermögensbestandteile geerbt oder geschenkt wurden. Wenn es, egal auf welcher Seite, Vermögen gibt, sollte man sich jedenfalls anwaltlich beraten lassen, denn vieles kann im Vorfeld vermieden werden, wenn man weiß, worauf man sich einlässt. Das ist auch der Grund, weshalb wir für Brautleute und Ehepaare immer öfter Eheverträge erstellen.


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