Lignatec 31/2019

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6 Erhaltung von Holztragwerken

Die Anwendung der Norm SIA 269 setzt eine detaillierte Kenntnis der Normen SIA 260 und 469 voraus. Die Norm SIA 269 ist die grundlegende Norm auf dem Gebiet der Erhaltung von Tragwerken. Für die Einwirkungen und die verschiedenen Bauweisen wird sie durch folgende Normen ergänzt: • Norm SIA 269/1 ‹Erhaltung von Tragwerken – Einwirkungen› [6] • Norm SIA 269/2 ‹Erhaltung von Tragwerken – Betonbau› [7] • Norm SIA 269/3 ‹Erhaltung von Tragwerken – Stahlbau› [8] • Norm SIA 269/4 ‹Erhaltung von Tragwerken – Stahl-Beton-Verbundbau› [9] • Norm SIA 269/5 ‹Erhaltung von Tragwerken – Holzbau› [10] • Norm SIA 269/6 ‹Erhaltung von Tragwerken – Mauerwerksbau› [11,12] • Norm SIA 269/7 ‹Erhaltung von Tragwerken – Geotechnik› [13] • Norm SIA 269/8 ‹Erhaltung von Tragwerken – Erdbeben› [14] Die Normen SIA 269/1 bis 269/8 ergänzen sinngemäss die Reihe der Normen SIA 261 bis 267 im Bereich der Erhaltung bestehender Tragwerke. Die Norm SIA 269/5 ‹Erhaltung von Tragwerken – Holzbau› regelt also beispielsweise die Aspekte der Erhaltung von Tragwerken im Holzbau, welche durch die Normen SIA 265 [15] und SIA 265/1 [16] nicht abgedeckt sind. Sie gilt damit für die Erhaltung von Tragwerken aus Holz (Vollholz, Rundholz, vollholzähnlichen Produkten, Brettschichtholz und Holzwerkstoffen) als Bestandteil von bestehenden Bauwerken und ent-

hält einheitliche Regeln für allgemein angewendete, bewährte Massnahmen. Firmenspezifische Produkte und Systeme sowie verschiedene andere Massnahmen werden nicht behandelt, aber die Grundsätze der Norm SIA 269/5 sind dafür sinngemäss anzuwenden. Gültigkeit der Normen: Abgrenzung Norm SIA 260 – Norm SIA 269 Für die Projektierung und Bemessung von neuen Tragwerken gelten die Normen SIA 260 bis SIA 267; die Norm SIA 269 darf dafür nicht verwendet werden. Als bestehendes Tragwerk gilt gemäss Definition in der Norm SIA 269 das Tragwerk eines ausgeführten und abgenommenen Bauwerks. Wesentlich ist, dass das Bauwerk vom Eigentümer abgenommen wurde; erst dann gilt das Tragwerk im Sinne der Norm als bestehendes Tragwerk. Dabei gilt auch die stillschweigende Inbetriebnahme als Abnahme. Bei allfälligen Mängeln am neuen Tragwerk können diese also nicht einfach als bestehendes Tragwerk mit der Norm SIA 269 ‹behandelt› werden. Bei Veränderungen sind in der Regel neue Tragwerks­ teile gemäss den Normen SIA 260 bis 267 und bestehende Tragwerksteile gemäss Norm SIA 269 sowie den Normen SIA 269/1 bis 269/8 zu behandeln. Von dieser Regel kann in Bezug auf die Festlegung der veränderlichen Einwirkungen abgewichen werden, wenn aufgrund von spezifischen Überlegungen andere Abgrenzungen angezeigt sind. Die Sicherheitsanforderungen für neue und bestehende Tragwerke sind grundsätzlich gleichwertig. Mit der Norm SIA 269 werden die tragwerksspezifischen Risiken beim Tragsicherheitsnachweis berücksichtigt. 1.3.3

1.4 Nutzung und Anforderungen

Als Grundlage für die Überprüfung oder die Planung von Erhaltungsmassnahmen sind die Nutzung und deren Dauer festzulegen. Die Tragsicherheit gilt als ausreichend, falls entweder rechnerisch das erforderliche Niveau der Tragsicherheit eingehalten ist oder die Möglichkeit eines Tragwerksversagens durch ergänzende Sicherheitsmassnahmen oder sichernde Sofortmassnahmen unter Kontrolle gehalten wird. Die Norm SIA 269:2011 gibt dazu die Bedingungen für deterministische und probabilistische Nachweise der Tragsicherheit vor und legt die zuverlässigkeitstheoretischen Anforderungen an die Tragsicherheit fest. Die Gebrauchstauglichkeit wird bei unveränderter Nutzung in der Regel anhand der Ergebnisse der Zustandserfassung nachgewiesen, wobei die Erfahrungen der Nutzer einfliessen sollten. Bei veränderter Nutzung ist die Gebrauchstauglichkeit unter Berücksichtigung der aktualisierten Einwirkungen und Gebrauchsgrenzen nachzuweisen.

In verschiedenen Bereichen wurden die Anforderungen auch durch revidierte Normbestimmungen verändert. So wurde beispielsweise die Gefahr von Erdbeben in der Schweiz lange unterschätzt. Die ersten Erdbebenbestimmungen wurden erst im Jahre 1970 in die Tragwerksnormen (Norm SIA 160:1970 [17]) aufgenommen. Aufgrund neuer Erkenntnisse im Erdbebeningenieurwesen und in der Seismologie wurden die Anforderungen zunächst in der Norm SIA 160:1989 [18] und dann in der Norm SIA 261:2003 [19] nochmals deutlich verschärft. Zirka 95 % des heutigen Gebäudebestandes wurden vor 2003 erstellt. Die alten Normen berücksichtigen Erdbeben nicht oder nur ungenügend. Gemessen an den heutigen Anforderungen weist deshalb ein grosser Teil der bestehenden Bauten eine ungenügende Erbebensicherheit auf.


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