44 Aussentüren
3 Bauteileigenschaften 3.1
Wärmeschutz nach SIA 180 und SIA 380/1
Grundlagen Die SIA 380/1 fordert von Aussentüren, welche entlang der thermischen Gebäudehülle eingesetzt sind (wenn der Nachweis nicht über den Systemnachweis geführt wird), einen definierten U-Wert. Diese Forderung wurde in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich MuKEn 2008, welche die Energieaufwendungen für das ganze Gebäude beschreiben und festlegen, vorgeschrieben. Der Nachweis des U-Wertes kann mit zwei unterschiedlichen Verfahren erbracht werden. Im Einzelbauteilnachweis muss das Bauteil den geforderten U-Wert gemäss SIA 380/1 erbringen. Wird im Systemnachweis-Verfahren eingegeben, kann der Architekt einzelne Bauteile mit geringeren U-Werten verplanen und die Differenzen mit anderen Bauteilen kompensieren. Anwendungsbereich Laut SIA 343 ‹Türen und Tore›, SIA 180 ‹Wärme- und Feuchtigkeitsschutz im Hochbau› und SIA 380/1 ‹Thermische Energie im Hochbau› haben alle Türen, die entlang der thermischen Gebäudehülle liegen (wenn der Nachweis nicht über den Systemnachweis geführt ist), einen festgelegten U-Wert zu erfüllen. Dieser Wert gilt je nach Verlauf der thermischen Gebäudehülle auch für hausinterne Türen wie Estrich- oder Kellertüren. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Neubauten, Umbauten und Umnutzungen. Nachweisverfahren Es wird grundsätzlich unterschieden in Einzelbauteilnachweis und Systemnachweis. Beim Einzelbauteilnachweis legt die SIA 380/1 konkrete Werte fest, welche als Mindestanforderung eingehalten werden müssen. Mit dem Systemnachweis, den der Planer mit Hilfe einer zertifizierten Software erstellt, wird der Heizwärmebedarf Qh ermittelt und das Gebäude als System berechnet. Damit hat der Planer die Möglichkeit, einzelne Bauteile schwächer zu planen als beim Einzelbauteilnachweis vorgeschrieben. Dafür kompensiert er den Verlust bei einem anderen Bauteil. Beispiel: Aussentüre mit U = 1,5 W/m2K, dafür besser isolierte Aussenwände.
Neubauten Für Neubauten wird in der Regel der Systemnachweis geführt, bei Umbauten wird praktisch immer der Einzelbauteilnachweis angewendet. Beim Einzelbauteilnachweis mit Wärmebrückennachweis werden die Wärmebrücken klar ausgewiesen. Dadurch kann der Planer die Bauteile mit dem etwas weniger strengen U-Wert planen (gilt nicht für Türen, Tore, Fenster). Umbauten Bei Umbauten/Umnutzungen ist das Nachweisen der Wärmebrücken fast unmöglich. Deshalb heisst es in der SIA 380/1: ‹Die betroffenen Wärmebrücken sind soweit technisch machbar und wirtschaftlich vertretbar zu sanieren. Die U-Wert-Betrachtung umfasst das ganze Bauteil Aussentüre. Wenn also Seitenteile in Glas oder Holzwerkstoffen zum Einsatz kommen, gilt der geforderte Wert über die gesamte Front. Die Festlegung der U-Werte auf Basis der MuKEn 2008 obliegt den Kantonen. Abweichungen zu den MuKEn 2008 und zu SIA 380/1 sind möglich. Bei zertifizierten MinergieModultüren ist ein ausgewiesener UD-Wert von ≤ 1,2 W/m2K festgelegt.