17 Raumluftqualität
4.4.2 Vielfalt und hygienische Beurteilung der Gesamtbelastung mit VOC (TVOC) In der Regel liegen die Belastungen einzelner VOC in der Raumluft normal genutzter Wohnräume weit unterhalb toxikologisch kritischer Werte; Richtwerte für Einzelstoffe werden nur in wenigen Fällen überschritten. Von den Hunderten bis Tausenden von Stoffen, die für die Raumluft relevant sein könnten, hat man jedoch nur bei wenigen die nötigen toxikologischen Daten für eine gute Risikobeurteilung. Darum wird bei der Bewertung der Raumluftbelastung durch VOC auch eine Gesamtbetrachtung durchgeführt. Für diese Summe der Einzelstoffe hat sich der Begriff der totalen Konzentration organischer Verbindungen TVOC (total volatile organic compounds) etabliert. Der TVOC-Wert kann als grober Indikator für die Raumluftqualität im Hinblick auf VOC verwendet werden. Es handelt sich dabei nicht um eine toxikologische Bewertung. Aber der Indikator hat zumindest gewisse Aussagekraft im Hinblick auf sensorische Effekte von VOC-Raumluftgemischen, d.h. Geruchsbelästigungen, Reizempfindungen in Augen und oberen Atemwegen, und ihre unspezifischen Begleitsymptome wie Kopfschmerzen,
Figur 3 TVOC-Indikator bei der Bewertung von Innenluft in genutzten Räumen.
Müdigkeit, Unwohlsein. Dies zeigen sowohl experimentelle als auch Felduntersuchungen: Je höher der TVOC-Wert ist, desto höher ist das Risiko für Klagen über schlechte Raumluft und unspezifische Beschwerden. Im Einzelfall muss dieser Zusammenhang aber nicht unbedingt gegeben sein. So können keine Beschwerden bei hohem TVOC oder auch Beschwerden bei tiefem TVOC (z.B. bei Vorhandensein bestimmter besonders aggressiver Reiz- oder Geruchsstoffe) vorkommen. Es gibt heute messtechnische Regeln, wie der TVOCWert bestimmt werden soll. Zuverlässige Messungen von VOC sind ziemlich anspruchsvoll, und TVOCWerte weisen einen vergleichsweise weiten Fehlerbereich auf; sie sollten deshalb nicht in µg/m3, sondern in mg/m3 angegeben werden. Die Empfehlung der Innenraumlufthygiene-Kommission in Deutschland (IRK-AOLG) ist eine aus dem aktuellen Kenntnisstand abgeleitete vernünftige Handhabe für den Umgang mit dem Indikator TVOC bei der Bewertung der Innenraumluft (vgl. Figur 3).
Stufe
TVOC-Indikator bei der Bewertung von Innenluft
1
TVOC-Werte unterhalb von 0,3 mg/m3 sind hygienisch unbedenklich, sofern keine Richtwerte überschritten werden. Sie werden als ‹Zielwert› (hygienischer Vorsorgebereich) bezeichnet und sind mit ausreichend zeitlichem Abstand nach Neubau oder Renovierungsmassnahmen in Räumen erreichbar bzw. nach Möglichkeit zu unterschreiten.
2
TVOC-Werte zwischen > 0,3 und 1 mg/m3 können als hygienisch noch unbedenklich eingestuft werden, sofern keine Richtwerte überschritten sind. Dieser Konzentrationsbereich weist z.B. auf noch nicht völlig ausgelüftete Lösemitteleinträge hin und indiziert die Notwendigkeit einer verstärkten Lüftung.
3
TVOC-Werte zwischen > 1 und 3 mg/m3 sind als hygienisch auffällig zu beurteilen und gelten befristet (< 12 Monate) als Obergrenze für Räume, die für einen längerfristigen Aufenthalt bestimmt sind. In normal genutzten Wohn-, Schul- oder Büroräumen ohne kürzlich erfolgte Renovierung oder Neumöblierung sollte eine TVOC-Konzentration unter Nutzungsbedingungen von 1 mg/m3 nicht dauerhaft überschritten werden. Derartige Werte wären als Hinweis auf einen zusätzlichen und ggf. unerwünschten VOC-Eintrag zu werten. Die gesundheitliche Relevanz auffälliger Referenzwertüberschreitungen sollte geprüft werden. Eine toxikologische Einzelbewertung, zumindest der Stoffe mit den höchsten Konzentrationen, wird empfohlen. Die Nachmessung zur Überprüfung der Innenraumluftqualität erfolgt unter Nutzungsbedingungen.
4
Räume mit TVOC-Werten zwischen > 3 und 10 mg/m3 werden als hygienisch bedenklich beurteilt und sollten, sofern keine Alternativen zur Verfügung stehen, nur befristet (maximal einen Monat) und bei Durchführung verstärkter, regelmässiger Lüftungsmassnahmen genutzt werden. Es ist eine toxikologisch Einzelstoff- bzw. Stoffgruppenbewertung vorzunehmen. Die Nachmessung zur Überprüfung der Innenraumluftqualität erfolgt unter Nutzungsbedingungen. Die Konzentration sollte innerhalb eines Monats unter 3 mg/m3 abgesenkt werden.
5
TVOC-Werte zwischen > 10 und 25 mg/m3 werden als hygienisch inakzeptabel eingestuft. Die Raumluftnutzung ist in der Regel zu vermeiden, ein Aufenthalt ist allenfalls vorübergehend täglich (pro Tag weniger als eine Stunde) und bei Durchführung verstärkter, regelmässiger Lüftungsmassnahmen zumutbar. Bei Werten > 25 mg/m3 ist von einer Nutzung abzusehen. Die Nachmessung zur Überprüfung der Innenraumluftqualität erfolgt unter Nutzungsbedingungen.