Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau, Ausgabe 2010

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Holzwerkstoffe

Massivholzplatten

Mehrlagige Massivholzplatten aus Nadelholz Alle Lamellen der Decklagen (Vorderseite und Rückseite) müssen üblicherweise aus derselben Holzart bestehen, Ausnahmen sind in Tabelle 5.2-3 angegeben. Für Anforderungen an die Breite der Lamellen der Decklagen und an die Endverbindungen der Lamellen siehe Tabelle 5.2-3.

Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)

Die Innenlagen dürfen keine offenen Fugen (ob verklebt oder nicht verklebt) haben. Verfärbungen sowie leichte Fäule und einzelne kleine Frassgänge sind zulässig. Die Oberflächenbehandlung der Platte muss der vorgesehenen Verwendung entsprechen (z. B. geschliffen, gehobelt, beschichtet).

5.2.3

Als Soll-Masse gelten die Nennmasse für den bei der Auslieferung festgelegten Feuchtegehalt. Die zulässigen Abweichungen für die Länge, Breite und Dicke sowie die Toleranzen der Dicke innerhalb einer Platte, der Kantengeradheit und der Rechtwinkligkeit sind in Tabelle 5.2-1 angegeben. Bestimmte Verwendungszwecke können andere zulässige Abweichungen und Toleranzen erfordern, siehe z. B. SN EN 12871 für tragende Platten zur Verwendung in Fussböden, Wänden und Dächern. Bei Zuschnitten oder nach zusätzlicher mechanischer Bearbeitung (Nut- und Federprofil oder Ähnliches) dürfen bei den zulässigen Abweichungen und Toleranzen besondere Werte vereinbart werden.

Mehrlagige Massivholzplatten aus Laubholz Alle Lamellen der Platte müssen aus derselben Holzart bestehen. Die Breite der Lamellen der Decklagen sollte mindestens 75 mm betragen.

Masshaltigkeit

Eigenschaft Dicke

Toleranz innerh. einer Platte zulässige Abweichung

Anforderung 0,5 mm ± 1,0 mm

Verbindungen in den Decklagen müssen verklebt sein; offene Klebfugen, mit Ausnahme in den Klassen B und C (siehe Tabelle 5.2-4), sind nicht zulässig.

Länge und Breite Kantengeradheitstoleranz

1,0 mm/m

Verbindungen in den Innenlagen sind ohne Verklebung zulässig. Stumpfe Stossverbindungen und Keilzinkenverbindungen der einzelnen Stücke der Innenlagen sind auch zulässig.

Rechtwinkligkeitstoleranz

1,0 mm/m

± 2 mm

Tabelle 5.2-1: Zulässige Abweichungen und Toleranzen für Massivholzplatten.

Handelsübliche Masse Handelsübliche Masse von mehrlagigen Massivholzplatten aus Nadelholz sind in mm: - Plattendicke: 13, 15, 16, 19, 21, 22, 26, 27, 32, 35, 40, 42, 50, 52, 55, 60

5.2.4

Erscheinungsklassierung

Die Merkmale zur Erscheinungsklassierung und deren Messung sind in Kapitel 1.4 definiert. Einlagige Massivholzplatten

- Plattenbreite: 1000 bis 1025, 1200 bis 1250, 2000 bis 2100, 2500

Für einlagige Massivholzplatten aus Nadelholz sind in SN EN 13017-1 vier Erscheinungsklassen festgelegt.

- Plattenlänge: 5000, 6000 Als Plattenlänge gilt das Mass in der Richtung des Faserverlaufs der Decklagen.

- 0-Qualität für den sichtbaren Bereich bei höchsten Anforderungen an das Aussehen (z. B. Möbel).

Bei anderen Abmessungen ist die Erhältlichkeit abzuklären.

- A-Qualität für den sichtbaren Bereich bei erhöhten Anforderungen an das Aussehen.

5.2.2

- B-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen.

Feuchtegehalt

Bei Auslieferung müssen Massivholzplatten SN EN 13353 folgenden Feuchtegehalt aufweisen:

nach

- für die Verwendung im Trockenbereich (SWP/1): 8 ± 2% - für die Verwendung im Feuchtbereich (SWP/2): 10 ± 3% - für die Verwendung im Aussenbereich (SWP/3): 12 ± 3% Wenn beispielsweise aufgrund besonderer regionaler Klimabedingungen andere Feuchtegehalte notwendig sind, ist der erforderliche Feuchtegehalt ausdrücklich anzugeben. Bei der Verwendung von chemisch oder thermisch behandeltem Holz können die Gleichgewichtsfeuchten der Platten erheblich von Platten aus unbehandeltem Holz abweichen. In diesem Fall ist eine Abweichung von den oben genannten Anforderungen möglich.

Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau

- C-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen. Für einlagige Massivholzplatten aus Laubholz sind in SN EN 13017-2 drei Erscheinungsklassen festgelegt. - A-Qualität für den sichtbaren Bereich bei höchsten/erhöhten Anforderungen an das Aussehen. - B-Qualität für den sichtbaren Bereich bei normalen Anforderungen an das Aussehen. - C-Qualität für Bereiche ohne Anforderungen an das Aussehen. Die Zuordnung zu den Erscheinungsklassen muss nach den Anforderungen in Tabelle 5.2-2 bei Nadelholz und in Tabelle 5.2-4 bei Laubholz erfolgen. 93


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