Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau, Ausgabe 2010

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Latten

Bauholz

4.9

Latten

4.9.1

Produkt

Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)

Latten sind ein Vollholz-Produkt für allgemeine oder tragende Zwecke. Die Herstellung von keilgezinkten Latten erfordert eine Befähigung und eine qualitätsgesicherte Produktion. Der Klebstoff der Längsstösse muss sich für den vorgesehenen Anwendungsbereich eignen. Die Festigkeit der Längsstösse muss mindestens die Anforderungen der vereinbarten Festigkeitsklasse erfüllen. Latten für den Normalverbrauch müssen gesund, bruchfrei und kleinastig sein. Zulässig sind leichte Verfärbungen durch braune und rote Streifen, Verfärbungen durch Bläue, leichter Insektenbefall sowie kleine Baumkante. Latten werden üblicherweise nicht festigkeitssortiert gehandelt. Falls gewünscht ist die erforderliche Festigkeitsklasse speziell zu vereinbaren. Für die Festigkeitssortierung gilt Norm DIN 4074-1. Ohne spezielle Vereinbarung gilt bei Latten:

Bild 4.9-1:

4.9.4

Latten aus Fichte und Tanne.

Masshaltigkeit

- Holzart Fichte/Tanne, Oberfläche sägeroh.

Als Soll-Masse gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte (Messbezugsfeuchte). Die zulässigen Massabweichungen von den Soll-Massen sind:

4.9.2

- Dicken und Breiten roh:

Handelsübliche Masse

Als handelsübliche Masse gelten für Latten folgende Querschnittsabmessungen in mm: - Dachlatten: 24/48, 30/50, 30/60 in der Westschweiz zusätzlich: 27/40, 27/50, 27/60 - Doppellatten: - Fassadenlatten:

45/50, 50/50, 60/60 30/60, 30/70, 30/90 verdickt: 27/60, 27/70, 27/90

- Dicken und Breiten gehobelt: - Länge:

+ 3 mm /  1 mm  0,5 mm

Überlänge ohne Vereinbarung toleriert /  0 mm

Entspricht die vorhandene Holzfeuchte bei der Messung nicht der Messbezugsfeuchte, sind die zulässigen Abweichungen zur Berücksichtigung von Schwinden und Quellen für die vorhandene Feuchtedifferenz gemäss Kapitel 1.3.3 anzupassen.

- Konstruktionslatten, gehobelt: 20/50, 20/60, 20/70, 27/60 Längen von 4,0 m und 5,0 m sind üblich. 4.9.3

Holzfeuchte

4.9.5

Ausmass

Für das Ausmass gelten die Nennmasse bei der vereinbarten Holzfeuchte.

Die erforderliche Holzfeuchte ist vom jeweiligen Verwendungszweck abhängig, siehe Kapitel 1.2. Die Holzfeuchte bei der Auslieferung ist zu vereinbaren und gilt als Messbezugsfeuchte. Ohne spezielle Vereinbarung werden Latten generell lufttrocken und keilgezinkte bzw. verleimte Latten mit einer Holzfeuchte von 12  2% geliefert. Die Messung der Holzfeuchte erfolgt nach Kapitel 1.2.3.

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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau


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