Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Laubholz
Merkmale
Hobelwaren
Erscheinungsklassen für Hobelware aus Eiche, Buche, Esche und Ahorn A
N1
N2
Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)
Äste - festverwachsene und teilweise verwachsene Äste
gesunde, festverwachsene Äste mit mittlerem Durchmesser bis 15 mm vereinzelt zulässig
gesunde, festverwachsene Äste mit mittlerem Durchmesser bis 40 mm vereinzelt zulässig
gesunde, festverwachsene und teilweise verwachsene Äste zulässig
- andere Äste 2) und Astlöcher
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
einzelne Punktäste zulässig
einzelne Punktäste zulässig
einzelne Punktäste und Katzenpfoten zulässig
- Astrisse, ausgebrochene Aststellen
nicht zulässig
kleine Astrisse sind zulässig
zulässig, Löcher sind nicht zulässig
Rindeneinwuchs
nicht zulässig
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
- bei Verwendung im Aussenbereich
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
- bei Verwendung im Innenbereich
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
Mondring bei Eiche
nicht zulässig
nicht zulässig
nach Vereinbarung zulässig
Rotkern bei Buche
nicht zulässig.
nach Vereinbarung zulässig
zulässig
Braunkern bei Esche
nach Vereinbarung zulässig
nach Vereinbarung zulässig
zulässig
Markstrahl
zulässig
zulässig
zulässig
Markröhre
nicht zulässig
nicht zulässig
zulässig
Schnittart
rift/halbrift
rift/halbrift
keine Anforderung
Baumkante
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Reaktionsholz (Zugholz)
nicht zulässig
vereinzelt zulässig
zulässig
Verfärbungen
nicht zulässig
leichte Verfärbung vereinzelt zulässig
bis 10% der Fläche zulässig
Fäule
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Insektenbefall
nicht zulässig
nicht zulässig
nicht zulässig
Splint bei Eiche
3)
1)
1)
Wenn die Verwendbarkeit des Profilbrettes nicht beeinträchtigt ist.
2)
Nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.
3)
Für wetterexponierte Ware mit Oberflächenbehandlung nicht zulässig.
Tabelle 3.1-3: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Hobelwaren aus Eiche, Buche, Esche und Ahorn.
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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau