Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau, Ausgabe 2010

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Erscheinungsklassierung bei Hobelwaren aus Laubholz

Merkmale

Hobelwaren

Erscheinungsklassen für Hobelware aus Eiche, Buche, Esche und Ahorn A

N1

N2

Dieses Dokument ist seit 1.9.2021 nicht mehr gültig (nach spezieller Vereinbarung Übergangsfrist bis 30.6.2022)

Äste - festverwachsene und teilweise verwachsene Äste

gesunde, festverwachsene Äste mit mittlerem Durchmesser bis 15 mm vereinzelt zulässig

gesunde, festverwachsene Äste mit mittlerem Durchmesser bis 40 mm vereinzelt zulässig

gesunde, festverwachsene und teilweise verwachsene Äste zulässig

- andere Äste 2) und Astlöcher

nicht zulässig

nicht zulässig

nicht zulässig

einzelne Punktäste zulässig

einzelne Punktäste zulässig

einzelne Punktäste und Katzenpfoten zulässig

- Astrisse, ausgebrochene Aststellen

nicht zulässig

kleine Astrisse sind zulässig

zulässig, Löcher sind nicht zulässig

Rindeneinwuchs

nicht zulässig

nicht zulässig

vereinzelt zulässig

- bei Verwendung im Aussenbereich

nicht zulässig

nicht zulässig

nicht zulässig

- bei Verwendung im Innenbereich

nach Vereinbarung zulässig

nach Vereinbarung zulässig

nach Vereinbarung zulässig

Mondring bei Eiche

nicht zulässig

nicht zulässig

nach Vereinbarung zulässig

Rotkern bei Buche

nicht zulässig.

nach Vereinbarung zulässig

zulässig

Braunkern bei Esche

nach Vereinbarung zulässig

nach Vereinbarung zulässig

zulässig

Markstrahl

zulässig

zulässig

zulässig

Markröhre

nicht zulässig

nicht zulässig

zulässig

Schnittart

rift/halbrift

rift/halbrift

keine Anforderung

Baumkante

nicht zulässig

nicht zulässig

nicht zulässig

Reaktionsholz (Zugholz)

nicht zulässig

vereinzelt zulässig

zulässig

Verfärbungen

nicht zulässig

leichte Verfärbung vereinzelt zulässig

bis 10% der Fläche zulässig

Fäule

nicht zulässig

nicht zulässig

nicht zulässig

Insektenbefall

nicht zulässig

nicht zulässig

nicht zulässig

Splint bei Eiche

3)

1)

1)

Wenn die Verwendbarkeit des Profilbrettes nicht beeinträchtigt ist.

2)

Nicht verwachsene Äste, angeschlagene Äste oder Astteile, Ausfalläste, schwarz- oder rindenumrandete Äste, Fauläste und schwarze Äste.

3)

Für wetterexponierte Ware mit Oberflächenbehandlung nicht zulässig.

Tabelle 3.1-3: Kriterien für die Erscheinungsklassierung von Hobelwaren aus Eiche, Buche, Esche und Ahorn.

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Qualitätskriterien für Holz und Holzwerkstoffe im Bau und Ausbau


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